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Schon gewusst?
Gesetzlich vorgeschriebene Aushänge für Pflegeheime und
Pflegedienste
Kopieren, einfügen, ausdrucken, abheften, fertig! Die Erstellung der vom Gesetzgeber geforderten Mitarbeiterinformationen für das schwarze Brett ist eine Sache von wenigen Minuten. Wir haben alle für die ambulante und stationäre Pflege relevanten Regelungen zusammengestellt.
Durch
die Aus
hänge
werden die Mitarbeiter über ihre Rechte informiert. Welche
Gesetze und Verordnungen jeweils an das schwarze Brett geheftet
werden müssen, ist von Branche zu Branche unterschiedlich.
Die für Pflegedienste und Pflegeheime verbindlichen Texte haben
wir in dieser Tabelle zusammengestellt. Die Links führen zum
Online-Angebot des Bundesministeriums der Justiz. Dort sind die
jeweils neusten Versionen verfügbar.
Sie kopieren die benötigten Paragrafen in ein Word-Dokument und drucken
dieses aus. Danach können Sie das Dokument mit einem
Hefterstreifen binden und mit einer Kordel o.Ä. am schwarzen
Brett befestigen.
gesetzlich vorgeschriebene Aushänge
Name des Gesetzes oder der Verordnung
Link zum Text
benötigte Paragrafen
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Link
komplett
Arbeitszeitgesetz
Link
komplett
Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter
Link
komplett
Bürgerliches Gesetzbuch / Titel 8 / Dienstvertrag
Link
§612, §612a, §613, §623
Arbeitsgerichtsgesetz
Link
§ 61b
Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis
geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz -
NachwG)
Link
komplett
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit
(Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG)
Link
komplett
Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend
Link
§1 bis § 60
Verordnung über die ärztlichen Untersuchungen nach dem
Jugendarbeitsschutzgesetz
Link
komplett
außerdem ggf. Betriebsvereinbarungen, ggf. Tarifvertrag
sowie ggf. individuelle Unfallverhütungsvorschriften
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