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Schon gewusst? Gesetzlich vorgeschriebene Aushänge für Pflegeheime und Pflegedienste

Kopieren, einfügen, ausdrucken, abheften, fertig! Die Erstellung der vom Gesetzgeber geforderten Mitarbeiterinformationen für das schwarze Brett ist eine Sache von wenigen Minuten. Wir haben alle für die ambulante und stationäre Pflege relevanten Regelungen zusammengestellt.

Durch die Aus hänge werden die Mitarbeiter über ihre Rechte informiert. Welche Gesetze und Verordnungen jeweils an das schwarze Brett geheftet werden müssen, ist von Branche zu Branche unterschiedlich. Die für Pflegedienste und Pflegeheime verbindlichen Texte haben wir in dieser Tabelle zusammengestellt. Die Links führen zum Online-Angebot des Bundesministeriums der Justiz. Dort sind die jeweils neusten Versionen verfügbar. Sie kopieren die benötigten Paragrafen in ein Word-Dokument und drucken dieses aus. Danach können Sie das Dokument mit einem Hefterstreifen binden und mit einer Kordel o.Ä. am schwarzen Brett befestigen.


gesetzlich vorgeschriebene Aushänge


Name des Gesetzes oder der Verordnung

Link zum Text

benötigte Paragrafen


Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Link

komplett


Arbeitszeitgesetz

Link

komplett


Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter

Link

komplett


Bürgerliches Gesetzbuch / Titel 8 / Dienstvertrag

Link

§612, §612a, §613, §623


Arbeitsgerichtsgesetz

Link

§ 61b


Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz - NachwG)

Link

komplett


Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG)

Link

komplett


Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend

Link

§1 bis § 60


Verordnung über die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Link

komplett


außerdem ggf. Betriebsvereinbarungen, ggf. Tarifvertrag sowie ggf. individuelle Unfallverhütungsvorschriften