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Informationsbroschüre
"Sturzprophylaxe"
Nicht dokumentiert = nicht durchgeführt. Das allseits bekannte Mantra des MDK zu Pflegedokumentation wird derzeit eins zu eins auf den Bereich der Beratung übertragen. Pflegeteams müssen nun ihre Bewohner und Klienten über etwaige Risiken aufklären. Sie laufen sonst Gefahr, nach einem Unfall auf einem Teil der Kosten sitzen zu bleiben.
Informationsbroschüre
"Sturzprophylaxe"
Wer
ist besonders sturzgefährdet?
Häufig sind es
Menschen mit folgenden Erkrankungen:
O
Kraft- und
Balancetraining
O
Tragen von
Hüftprotektoren
O
die
Inkontinenzversorgung verändern
O
in der Nacht
Stoppersocken tragen
O
Anschaffung
von Hilfsmitteln, wie etwa Rollator, Gehstock, Rollstuhl
O
Umgestaltung
des Zimmers/ Möblierung
O
Beleuchtung
verändern
O
zusätzliche
Anbringung von Haltegriffen im Badezimmer
O
Anbringung
einer Toilettensitzerhöhung
O
Teppichgitter
unterlegen
O
Teppich
entfernen
O
Medikamentenverordnung
mit dem Arzt überdenken und besprechen
O
Anschaffung
geeigneter Kleidung und geeigneter Schuhe
O
Anforderung
Rezept Krankengymnastik
O
Anschaffung
eines Alarmgerätes mit Fußbodensensor
Die wichtigsten Fragen
Kann man den
Bewohner nicht einfach fixieren („festmachen“), etwa im Rollstuhl und
dadurch einen Sturz vermeiden?
Nein, denn wenn ein Bewohner
fixiert wird, der ansonsten noch aufstehen und gehen könnte, handelt es
sich um eine freiheitsentziehende Maßnahme. Diese Maßnahmen dürfen in
Deutschland nur durchgeführt werden, wenn dafür ein richterlicher
Beschluss vorliegt. Angehörige dürfen keine Fixierung genehmigen,
dieses auch dann nicht, wenn sie als Betreuer eingesetzt sind.
Ich höre häufig von
einem „Expertenstandard“. Was ist das?
Der „Expertenstandard
zur Sturzprophylaxe in der Pflege“ gibt vor, wie ein Sturz vermieden
werden kann. Er fasst den aktuellen Stand der Forschung zusammen und
bewertet z.B. die Wirksamkeit von Maßnahmen zur Sturzvermeidung. Diese
Vorgaben sind für alle Pflegeheime und Pflegedienste in Deutschland
verbindlich.
Wer bezahlt die
Hüftprotektoren?
Solange die Protektoren nicht im
Hilfsmittelverzeichnis der Pflegeversicherung eingetragen sind, sind
die Krankenkassen nicht dazu verpflichtet, die Kosten dafür zu
übernehmen. Einige Krankenkassen lassen aber mit sich verhandeln.
Deshalb ist es sinnvoll, dort einfach einmal nachzufragen.
Welche Schuhe eignen
sich am besten, um Stürze zu vermeiden?
Am besten eignen sich
feste Schuhe mit guter Passform, etwa gute Turnschuhe. Welche Sohle am
besten gewählt werden sollte, hängt von der Beschaffenheit des
Fußbodens ab, auf dem sich der Bewohner am meisten bewegt. Die Schuhe
sollten keine hohen Absätze haben, sondern breite und niedrige. Diese
Absätze vergrößern die Standfläche und geben besseren Halt beim Gehen.
Wo kann ich
regelmäßig Kraft- und Balanceübungen machen?
Bei uns in unserer
Einrichtung. Wir bieten im Rahmen der Gymnastikstunde zweimal
wöchentlich speziell Übungen zur Steigerung der Kraft und der Balance
an. Darüber hinaus zeigen wir Ihnen Übungen, die Sie täglich ohne
Hilfestellung allein durchführen können.
Wie funktioniert das
Alarmgerät mit Fußbodensensor?
Dieses Gerät ist eine Fußmatte
mit einer Alarmfunktion. Steht z.B. ein sturzgefährdeter Bewohner in
der Nacht auf und berührt dabei die Fußmatte, wird ein Alarm ausgelöst.
Die Pflegekraft kann also schnell reagieren und dem Bewohner
Hilfestellung geben. Dieses Gerät muss allerdings von Ihnen selbst oder
von Ihren Angehörigen angeschafft werden.
Wenn Sie verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung eines Sturzes nicht
wünschen, können Sie diese hier eintragen:
Ich wurde über die Ursachen und Maßnahmen zur Vermeidung eines Sturzes
aufgeklärt.
______________________________
Datum, Unterschrift Pflegebedürftiger/ Datum,
Angehöriger/ gesetzlicher Betreuer
________________________
Unterschrift Mitarbeiter
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