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Musterbrief "Freiheitsentziehende Maßnahmen"

Ohne vormundschaftliche Genehmigung ist jede Fixierung eine knifflige juristische Gratwanderung. Unser Musterbrief "Freiheitsentziehende Maßnahmen" zeigt Ihnen, wie Sie dem zuständigen Betreuer ein wenig auf die Sprünge helfen.

Pflegeheim zur Mühle Heimleitung Mühlenweg 1 12345 Mühlenhausen Max Mustermann Musterstraße 1 54321 Musterdorf Mühlenhausen, 18. Februar 2005   Freiheitsentziehende Maßnahmen   Sehr geehrter Herr Mustermann, am 2. und 16. Februar dieses Jahres ist die von Ihnen betreute Augusta Schröder nachts gestürzt, ohne dass es dabei zu Verletzungen kam. Der behandelnde Hausarzt Dr. Roberts diagnostizierte eine dementielle Erkrankung, die u.a. zu Wahrnehmungsstörungen (Agnosie) sowie zu einer schweren Störung von motorischen Handlungsabläufen (Apraxie) führt. Nach Rücksprache mit dem Hausarzt, der Pflegedienstleitung Margit Meyer und der Bezugspflegekraft Petra Schmidt halte ich folgende Maßnahmen für dringend erforderlich:

  • Hochfahren des Bettgitters während der Nachtruhe
  • Fixierung mit einem Bauchgurt während der Nachtruhe
  • Begrenzung des Bewegungsfreiraums des Bewohners am Tag auf das Gebäude der Pflegeeinrichtung und den umgebenden Garten.
Diese Maßnahmen dürfen wir nur dann durchführen, wenn dafür zuvor eine vormundschaftliche Genehmigung erteilt wurde. Ich bitte Sie daher dringend, sich umgehend mit dem Vormundschaftsgericht wegen einer solchen Genehmigung gem. §1906 Abs. 4 BGB in Verbindung zu setzen. Für weitere Rückfragen und Informationen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Freundliche Grüße Esther Scheff, Heimleitung (Anmerkung: Diese Vorlage ist nur ein Muster, das je nach individueller Situation angepasst werden muss.)