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Auditcheckliste Teil 3 "Qualitätsmanagement I" (Version 4 / Ed. 2014 / ambulant)

Auch Pflegedienste stehen vor der Wahl: Qualität extern und teuer einkaufen oder aber selbst entwickeln? Klar, wenn der MDK praktisch bereits vor der Tür steht, bleibt wenig Zeit für interne Lösungen. Ansonsten jedoch ist die QM-Arbeit im eigenen Team besser aufgehoben. Mit unserer Checkliste können Sie Ihre Marschroute präzise planen.

Auditcheckliste Teil 3 "Qualitätsmanagement I" (Version 4 / Ed. 2014 / ambulant)


Frage

erfüllt

Verantwortlich für die Beseitigung des Problems

Mangel wird abgestellt spätestens bis zum:

Anmerkung


ja

nein

Qualitätsbeauftragter:


Ist der Qualitätsbeauftragte der Leitungsebene zugeordnet?  (Bei der letzten Überarbeitung der DIN ISO Reihe 2008 wurde die Position des "Beauftragten der obersten Leitung" (QMB) verändert. Nun ist sie auch Mitglied der obersten Leitung mit Leitungsfunktion. Diese Veränderung bestätigt noch einmal die Wichtigkeit und Unabhängigkeit dieser Position.)

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Zusatzinfo: Selbst wenn neben der Pflegedienstleitung ein Qualitätsbeauftragter eingesetzt ist, so ist die PDL weiterhin für das Qualitätsmanagement im Bereich der Pflege verantwortlich. Denn nicht jeder Qualitätsbeauftragte muss zwangsläufig aus der Pflege stammen.


[zusätzlich:] Kennen alle Mitarbeiter den Qualitätsbeauftragten und dessen Aufgabengebiet?

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[zusätzlich:] Über welche Qualifikationen verfügt der Qualitätsbeauftragte? Sind diese ausreichend?

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[zusätzlich:] Wie hoch ist die wöchentliche Arbeitszeit des Qualitätsbeauftragten?  Ist dieses definiert? Reicht die Zeit für die Aufgaben?

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[zusätzlich:] Sind das Aufgabengebiet und die Befugnisse des Qualitätsbeauftragten innerhalb des Pflegedienstes klar definiert? (Wichtig für die Effizienz der Arbeit des Qualitätsbeauftragten ist, dass die Geschäftsleitung konsequent hinter dem Qualitätsmanagement steht und als Vorbildfunktion mitarbeitet.)

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externe Qualitätssicherung:


Kann der Pflegedienst nachweisen, dass er an externen Maßnahmen zur Qualitätssicherung teilnimmt? (Der Nachweis ist etwa über Teilnehmerlisten, über Qualitätsmanagementzertifikate oder über Auditberichte zu erbringen.)

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Zusatzinfo: Zu den Maßnahmen der externen Qualitätssicherung können gehören:

  • regelmäßige Treffen im Verbund mit anderen Pflegediensten und Alten- und Pflegeheimen, deren Inhalte sich mit der Qualitätssicherung auseinandersetzen, das kann z.B. die gemeinsame Entwicklung von Verfahrensstandards sein.
  • Vergleich mit anderen ambulanten Pflegediensten durch Kennzahlen (Benchmarking)
  • Projektarbeit: z.B. Zusammenarbeit mit Krankenhäusern, um etwa die Überleitung von Patienten aus dem Krankenhaus und in das Krankenhaus zu verbessern.
  • Überprüfung durch eine neutrale Stelle (Zertifizierungsanbieter z.B. TÜV, dieses Audit muss nicht zwangsläufig mit einer Zertifizierung verbunden werden.)

Expertenstandards des DNQP:


Hat der ambulante Pflegedienst die jeweils aktuellen Expertenstandards Dekubitusprophylaxe, Entlassungsmanagement, Schmerzmanagement, Sturzprophylaxe, Förderung der Harnkontinenz, Pflege von Menschen mit chronischen Wunden sowie Ernährungsmanagement des DNQP nachweislich umgesetzt?

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Zusatzinfo: Die Umsetzung der Inhalte der Expertenstandards ist, neben der Verbesserung der Pflegequalität, mittlerweile sehr wichtig für gerichtliche Auseinandersetzungen geworden. Die Expertenstandards werden heute als vorweggenommene Sachverständigengutachten verstanden, z.B. im Bereich Dekubitusprophylaxe und -versorgung und Sturzprophylaxe. Also ist es im Fall der Fälle wichtig nachzuweisen, dass der ambulante Pflegedienst nach der jeweiligen individuellen Leitlinie pflegt, die auf dem entsprechenden Expertenstandard basiert. Nur so kann es ihm gelingen, einen bestehenden Vorwurf ggf. auszuräumen. Nach dem neu gefassten § 113a SGB XI können der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, der Verband der privaten Krankenversicherung e.V., die Verbände der Pflegeberufe auf Bundesebene, die maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten Menschen auf Bundesebene sowie unabhängige Sachverständige in Zukunft die Entwicklung oder Aktualisierung und Einführung weiterer Expertenstandards in Auftrag geben, bzw. durch einen gemeinsamen Beschluss für die Pflegeeinrichtungen verbindlich machen. Darüber hinaus wird die methodische und pflegefachliche Qualität des Verfahrens der Entwicklung, Aktualisierung und Einführung der Expertenstandards in einer Verfahrensordnung durch die genannten Vertragsparteien festgelegt.

Interne Qualitätssicherung:


Zusatzinfo: Grundsätzlich hat die interne Qualitätssicherung zum Ziel, ein festgelegtes und damit überprüfbar gutes Qualitätsniveau in allen Bereichen der Einrichtung zu erreichen und dauerhaft zu sichern. Die hier aufgeführten Maßnahmen sind als Vorschläge zu verstehen. Nicht alle Maßnahmen müssen zwingend in Ihrem Pflegedienst umgesetzt werden. Manchmal ist es gerade für kleinere ambulante Pflegedienste besser, Schritt für Schritt erst mal ein oder zwei der hier aufgeführten Punkte mit der notwendigen Qualität umzusetzen, statt sich in einer Vielzahl von Aktionen zu verlieren und diese nur in einer schlechten Qualität abzuliefern. Der MDK fordert mindestens drei Werkzeuge der internen Qualitätssicherung.


Werden Qualitätszirkel durchgeführt?

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[zusätzlich:] Wird dem Qualitätsbeauftragten ein Moderationskoffer für die Durchführung der Qualitätszirkelarbeit zur Verfügung gestellt?

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Kann der Qualitätsbeauftragte nachweisen, was er seit seiner Benennung im Bereich des Qualitätsmanagements umgesetzt hat?

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Werden im Pflegedienst die relevanten Standards und Richtlinien entwickelt, überprüft und weiterentwickelt nach dem PDCA-Zyklus?

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Zusatzinfo: Wenn der MDK in diesem Zusammenhang nach dem PDCA-Zyklus fragt, möchte er Aufzeichnungen sehen, die zeigen, warum Sie gerade diesen oder jenen Standard / Richtlinie weiterentwickeln. Dann begründen Sie das im Idealfall mit einer kürzlich durchgeführten Auditcheckliste und einem aktuellen Maßnahmenplan. Auf dem Maßnahmenplan steht dann, dass gerade dieser Standard / Richtlinie zur Überarbeitung ansteht. So haben Sie den PDCA-Zyklus einwandfrei nachgewiesen. Standardentwicklung: Nicht jeder Prozess in der Einrichtung muss standardisiert sein. Besser ist es, Standards zu entwickeln für:

  • Situationen, in denen häufig viele Fehler von Mitarbeitern gemacht werden
  • Umsetzung der Expertenstandards
  • behandlungspflegerische riskante Abläufe, wie etwa Wechsel einer Tracheostoma-Kanüle, Blasenkatheterwechsel usw.
  • Überweisung in ein Krankenhaus
  • Übernahme der Versorgung (Erstgespräch usw.)
  • Notfälle
  • Sterbebegleitung
  • Umgang mit Verstorbenen
Wenn ein Prozess dann aber standardisiert ist, ist er verbindlich von den Mitarbeitern einzuhalten. Abweichungen vom Standard müssen in dem Fall begründet und dokumentiert werden.

Finden einmal jährlich Befragungen zur Zufriedenheit bei Klienten / Angehörigen und Mitarbeitern statt?

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Zusatzinfo: Die Klientenbefragungen können auch kritisch betrachtet werden, da die Klienten häufig so pflegebedürftig sind, dass sie selbst gar keine Auskunft geben können, etwa zur Höflichkeit oder zur Pünktlichkeit der Pflegekräfte. Und die Angehörigen haben oft abweichende Bewertungskriterien. Oder sie können die Fragen teils gar nicht beantworten, da sie bei den Einsätzen nicht immer oder überhaupt nicht vor Ort sind. Das Instrument der Pflegevisite beim Klienten vor Ort ist vielleicht die bessere Wahl zur Ermittlung der Klientenzufriedenheit.


Liegt für jeden Mitarbeiter eine Stellenbeschreibung vor?

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Finden Pflegevisiten statt?

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[zusätzlich:] Wer ist verantwortlich für die Pflegevisiten?  

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[zusätzlich:] Wie häufig werden diese durchgeführt? (Der MDK macht mittlerweile keine Angaben mehr zur Häufigkeit der Pflegevisiten. Daher liegt es im Ermessen des Pflegedienstes.)

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[zusätzlich:] Existiert ein eigenes schriftliches Konzept zur Pflegevisite?

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[zusätzlich:] Liefert die Pflegevisite Ergebnisse zu folgenden Bereichen?

Einbezug des Klienten und seiner Angehörigen in die Pflege und in die Betreuung

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Entscheidungsfreiheit des Klienten über geplante Maßnahmen aufgrund kompetenter Beratung

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Anpassung der Pflegeplanung

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Zufriedenheit des Klienten und seiner Angehörigen

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Nachvollziehbarkeit der Pflege und Betreuung für alle Beteiligten

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kontinuierliche Reflexion der eigenen Arbeit der Pflegekräfte

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Verbesserung der Arbeits- und Organisationsstrukturen

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Erfassen der Arbeitsbelastung der einzelnen Mitarbeiter und dahin gehende Veränderung der Einsatz- und Personalplanung

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Überprüfung der pflegerischen Fähigkeiten der einzelnen Mitarbeiter mit anschließendem Reflexionsgespräch

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Überprüfung, inwieweit Konzepte, Standards und Fortbildungen in der Praxis durch die Mitarbeiter umgesetzt werden

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Unterstützung der Mitarbeiter, Motivation vermitteln durch Lob und Anerkennung

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[zusätzlich:] Werden diese Ergebnisse daraufhin nachweislich ausgewertet und fließen diese dann in Veränderungen ein, z.B. in eine überarbeitete Pflegeplanung oder in eine Modifikation des Dienstplanes der Mitarbeiter?

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Zusatzinfo: Der MDK favorisiert für die Durchführung der Pflegevisite die Pflegedienstleitung in Zusammenarbeit mit den Bezugspflegekräften. Favorisiert bedeutet also in diesem Zusammenhang nicht zwingend die Übernahme durch die Pflegedienstleitung. In großen Pflegediensten kann demnach die Pflegedienstleitung die Aufgabe an möglichst geschulte Bezugspflegekräfte delegieren. Auch in kleinen Pflegediensten, in denen die Pflegedienstleitung selbst jeden Patienten pflegt, kann eine separate Pflegevisite sinnvoll sein. Dann aber mit einem anderen Schwerpunkt wie etwa der Qualifikation der Mitarbeiter, Identifikation von sinnvollen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen usw. Denkbar ist auch, die Pflegevisite verstärkt bei Klienten mit Risikoerkrankungen durchzuführen, etwa bei Pflegebedürftigen mit Dekubitus und anderen chronischen Wunden, Diabetes, MRSA, Tracheostomaanlage. Dafür werden Klienten mit einer einfacheren Pflege- und Betreuungssituation (meist Pflegestufe I) seltener visitiert.


Werden Fallbesprechungen durchgeführt?

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[zusätzlich:] Wer ist verantwortlich für die Durchführung? Ist dieses definiert?

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[zusätzlich:] Werden die Ergebnisse schriftlich festgehalten?

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[zusätzlich:] Folgen aus den Ergebnissen nachweislich Veränderungen in der Pflege und in der Betreuung des Pflegebedürftigen?

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[zusätzlich:] Nehmen beteiligte externe Berufsgruppen an der Fallbesprechung teil?

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Zusatzinfo: Da der MDK keine inhaltlichen Aussagen dazu macht, wie häufig und zu welchem Zweck diese durchgeführt werden sollen, liegt die Ausgestaltung der Fallbesprechungen im alleinigen Ermessen des ambulanten Pflegedienstes. Die Gutachter haben somit keine Grundlage, die Durchführung und Dokumentation zu kritisieren. Sie können den Pflegedienst beraten, wie etwas verbessert werden könnte.


Existiert in Ihrem Pflegedienst ein Qualitätsmanagementhandbuch? Wird dieses angewendet und weiterentwickelt?

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[zusätzlich:] Gibt es schriftliche Regelungen in Bezug auf das Erscheinungsbild (Layout)?

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[zusätzlich:] Wer ist verantwortlich für die Erstellung, Aktualisierung, Freigabe und Archivierung der Dokumente? Ist dieses definiert?

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Sinnvollerweise sollte ein Qualitätsmanagementhandbuch folgende Dokumente enthalten:

Unternehmensleitbild

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Pflegekonzept, Pflegeleitbild, Konzept ehrenamtliche Mitarbeiter usw.

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Organigramm des ambulanten Pflegedienstes

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Beschreibung der Schlüsselprozesse des Pflegedienstes, etwa "Standard Erstgespräch"

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weitere relevante Standards, Richtlinien, Dienstanweisungen

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Zusatzinfo: Der MDK möchte in der Prüfung alle benötigten Unterlagen sehen. Wie ein Pflegedienst seine Unterlagen sortiert und organisiert und ob er daraus ggf. ein Qualitätsmanagementhandbuch macht, bleibt ganz allein ihm überlassen. Der MDK kann und soll den Pflegedienst höchstens beraten. Statt eines Qualitätsmanagementhandbuches ist es z.B. möglich, ein Pflegehandbuch zu erstellen, das alle wichtigen Prozesse ausschließlich für den Bereich der Pflege darstellt, wie etwa Pflegekonzept, Pflegeleitbild, Hygiene im Pflegebereich, Pflegestandards usw. Lediglich ein ambulanter Pflegedienst, der sich etwa nach der DIN ISO 9001:2008 zertifizieren lassen möchte, muss ein Qualitätsmanagementhandbuch vorlegen können mit Inhalten, die die Norm zwingend vorschreibt.


Findet eine systematische Auswertung von Fachliteratur und Fortbildungen statt? Werden diese Erkenntnisse in der Pflegepraxis umgesetzt?

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[zusätzlich:] Wie findet diese Auswertung statt?

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[zusätzlich:] Wer ist dafür verantwortlich?

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[zusätzlich:] Wie werden die Ergebnisse in die Praxis transferiert?

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Zusätzliches zum internen Qualitätsmanagement:  

Wird im ambulanten Pflegedienst ein bestimmtes Qualitätsmanagementsystem angewendet (z.B. DIN ISO 9001/2008, EFQM, Diakoniesiegel, TÜV-Siegel usw.)?

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Wie wird kontrolliert, ob das Qualitätsmanagementsystem noch übereinstimmt mit der Qualitätspolitik und den -zielen des Pflegedienstes? Wer ist dafür verantwortlich? Ist dieses definiert?

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Existieren dazu Aufzeichnungen?

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Hat jeder Mitarbeiter Zugang zum Qualitätsmanagementhandbuch?

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Ist das Qualitätsmanagementsystem für alle Beteiligten nachvollziehbar schriftlich festgelegt?

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Liegen die Schlüsselprozesse schriftlich vor? Sind dort die jeweiligen Verantwortlichkeiten klar festgelegt? Und sind diese klientenorientiert?

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Wie wird gewährleistet, dass Ergebnisse aus internen oder externen Audits in Maßnahmen umgewandelt, geplant, durchgeführt und erneut bewertet werden? Ist dieses definiert?

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Hat der ambulante Pflegedienst ein System, in dem er eingehende Informationen und Daten sammelt und aufbereitet für die nächste Qualitätsmanagementbewertung, etwa Anzahl der Beschwerden, Anzahl der Neukunden im Monat usw.?

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Kontinuierlicher Verbesserungsprozess:


Wendet der Pflegedienst im Rahmen des Qualitätsmanagements den "Kontinuierlichen Verbesserungsprozess (PDCA-Zyklus)" an?

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Zusatzinfo: Die Altenpflege kennt die Funktionsweise des PDCA-Zyklus nur zu genau, nämlich aus der Pflegeplanung. Jede Handlung, die ein Pflegedienst ausführt, lässt sich in die Phasen Plan, Do, Check und Act einteilen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um einen Prozess aus dem Bereich der Hauswirtschaft, der Verwaltung oder der Pflege handelt.

  • 1. Schritt - Plan = Planung: Darunter wird eine Ist-Analyse verstanden, also die Beschreibung von Problemen und die Sammlung von Informationen zur Verbesserung eines Prozesses.
  • 2. Schritt - Do = Umsetzung: Die geplanten Maßnahmen werden innerhalb einer festgelegten Zeitspanne umgesetzt und dokumentiert.
  • 3. Schritt - Check = Überprüfung: Es wird bewertet, ob die Ziele (also der Soll-Zustand) erreicht worden sind.
  • 4. Schritt - Act = Verbesserung: Nun werden die Ergebnisse des Verbesserungsprozesses untersucht. Ist der Soll-Zustand noch nicht erreicht, bildet das die Grundlage für ein erneutes Durchlaufen dieses Zyklus. Ist der Soll-Zustand erreicht, kann der Prozess standardisiert werden und Folgeprozesse mit dem gleichen Zyklus bearbeitet werden. Zu einem selbstverständlich vorher festgelegten Überprüfungsdatum geht der PDCA-Zyklus eines Prozesses wieder von vorn los.
Diese vier Schritte möchte der MDK nun bei Kern- oder bei Schlüsselprozessen in schriftlicher Form dokumentiert sehen. Dazu benötigen Sie geeignete Nachweisdokumente. Klassisches Beispiel für die Umsetzung und den Nachweis des PDCA-Zyklus ist etwa die Einführung, Umsetzung und anschließende Evaluation eines Expertenstandards in Ihrem Pflegedienst.

Rückverfolgbarkeit der erbrachten Leistungen:


Führt der ambulante Pflegedienst eine aktuelle Handzeichenliste für alle in der Pflege beschäftigten Mitarbeiter, möglichst mit Ein- und ggf. Austrittsdatum der Mitarbeiter?

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Geht aus der Handzeichenliste die jeweilige Qualifikation des Mitarbeiters hervor und sind die zugewiesenen Handzeichen eindeutig zuordbar?

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Können bei einer EDV-gestützten Pflegedokumentation die erbrachten Pflegeleistungen eindeutig dem Mitarbeiter, der sie erbracht hat, zugeordnet werden, ggf. durch die Vergabe von persönlichen Passwörtern und durch Zugriffsrechte?

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Zusatzinfo: Neue Mitarbeiter in der Pflege müssen nach einer Woche auf der Handzeichenliste vermerkt sein. Und bei einer EDV-gestützten Pflegedokumentation ist ebenfalls eine Handzeichenliste vorzuweisen. Die Handzeichen müssen mindestens aus zwei Buchstaben zusammengesetzt sein. Das vermerkte Ein- und Austrittsdatum erleichtert zusätzlich die Rückverfolgbarkeit, da sofort in älteren Einträgen in der Pflegedokumentation zugeordnet werden kann, ob etwa ein Mitarbeiter zu diesem Zeitpunkt schon im Pflegedienst gearbeitet hat oder nicht.


Controlling:


Zusatzinfo: Bei dem Controlling handelt es sich um eine betriebswirtschaftliche Analyse des Pflegedienstes. Hier werden verschiedenste Zahlen, Daten und Fakten gesammelt. Sie erlauben eine Kosten-Nutzen-Analyse. Das Controlling ist nicht Bestandteil der MDK Prüfung zur Qualität, aber sehr wohl gehört es zum Qualitätsmanagement des Pflegedienstes.


[zusätzlich:] Werden die Ausgaben des Pflegedienstes aufgeschlüsselt nach:

Fort- und Weiterbildungskosten

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Personalkosten

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Raumkosten

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Materialkosten

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Fuhrparkkosten incl. Benzin / Diesel

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Steuer- und Versicherungsabgaben

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Anzahl der Klienten

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Einstufungsverteilung der Klienten

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Wegezeiten

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Zeiten des Leerlaufs bzw. Wartezeiten

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Mitarbeiterfehlzeiten

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Überstunden

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Fehlerkosten

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Investitionskosten

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Auswertung der Abrechnung

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Einnahmen durch ggf. Zusatzleistungen

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