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Auditcheckliste Teil 4 "Qualitätsmanagement II" (Version 4 / Ed. 2014 / ambulant)

Die Organisation der Informationsweitergabe ist bei Pflegediensten deutlich aufwändiger als etwa in Seniorenheimen. Vor allem bei großen Pflegeteams mit einem ländlichen Einzugsgebiet ist an eine tägliche Übergabe in Vollbesetzung kaum zu denken. Da der MDK aber erfahrungsgemäß keine Abstriche duldet, sollten Qualitätsbeauftragte rechtzeitig alternative Informationsstrukturen aufbauen.

Auditcheckliste Teil 4 "Qualitätsmanagement II" (Version 4 / Ed. 2014 / ambulant)


Frage

erfüllt

Verantwortlich für die Beseitigung des Problems

Mangel wird abgestellt spätestens bis zum:

Anmerkung


ja

nein

Fort- und Weiterbildung:


Hält der ambulante Pflegedienst bedarfsgerechte und prospektive Fortbildungspläne für die Pflege und ggf. für die Schwerpunktpflege bereit?

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Werden alle Mitarbeiter, die in der Grund- und / oder Behandlungspflege tätig sind, in die Fortbildungen miteinbezogen?

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O

 

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Ist der Einbezug dieser Mitarbeiter in einer internen schriftlichen Regelung / Standard des Pflegedienstes nachweislich festgelegt?

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O

 

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Hinweis: Die Forderung zur regelmäßigen Fortbildung für die Pflegekräfte ist auch dann erfüllt, wenn der Pflegedienst schriftlich festhält, dass eine Fortbildung für den Planungszeitraum für bestimmte Mitarbeiter nicht notwendig ist, weil: sie entweder auf dem aktuellen Stand des Wissens sind, sie unstetig beschäftigt sind oder weil sie für einen längeren Zeitraum abwesend sind.


Zusatzinfo: Interne Fortbildungen werden mit Teilnehmerlisten nachgewiesen, auf denen das Thema der Fortbildung, das Datum und die Unterschriften der teilnehmenden Mitarbeiter vermerkt sind. Bei externen Fortbildungen geschieht der Nachweis durch Teilnahmebescheinigungen, die vom jeweiligen Dozenten ausgestellt werden. So lässt sich rückverfolgen, ob tatsächlich alle Mitarbeiter in der Pflege an Fortbildungen teilgenommen haben. Ausnahmen bilden Beschäftigte, die erst seit kurzem im ambulanten Pflegedienst tätig sind oder Pflegekräfte, die erkrankt waren am Fortbildungstermin. Inhaltlich sollen sich die Fortbildungen auf die Tätigkeiten der Pflegekräfte beziehen, z.B. auf die Wundversorgung, Dekubitusprophylaxe, Transfer- und Bewegungstechniken, Einhaltung von Hygienemaßnahmen oder den Umgang mit Demenzkranken. Bei einer Schwerpunktpflege sollten sich die Fortbildungen natürlich auch auf diesen beziehen, also beispielsweise auf die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen oder HIV-Patienten.


[zusätzlich:] Existiert ein schriftliches Fort- und Weiterbildungskonzept mit folgenden Aspekten?

Grundsätze und Ziele der Fort- und Weiterbildung

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Existiert ein schriftliches Verfahren für die Erstellung der jeweiligen Fortbildungspläne?

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Wie wird die bedarfsgerechte Fortbildung für das kommende Jahr ermittelt (z.B. durch die Auswertung der Pflegevisiten, Befragung der Mitarbeiter, Auswertung der Qualitätszirkel, Soll-Ist-Abgleich der Qualifikationen der Mitarbeiter, Aufstellung der benötigten Qualifikationen, Durchführung von Förder- und Entwicklungsgesprächen usw.)?

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Wer ist verantwortlich für das Fort- und Weiterbildungskonzept sowie für die prospektiven Fortbildungspläne? Fortbildungspläne sollten am Jahresende für das kommende Jahr im Voraus geplant werden. Vorteil: Die Mitarbeiter können mitbestimmen und haben Planungssicherheit.

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Wie erfolgt die Finanzierung, und wer ist dafür verantwortlich?

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Wie werden die Beschäftigten in die Planung einbezogen?

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Wie wird sichergestellt, dass die Inhalte der Fort- und Weiterbildungen in die Praxis umgesetzt werden, und wer kontrolliert das?

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Wie werden die Schulungsanbieter auf ihre Qualität und Eignung geprüft? Kriterien könnten sein: Qualifikation des Dozenten, Gruppenarbeit statt Frontunterricht, Lernformen, die es ermöglichen, das Erlernte leichter in die Praxis umzusetzen usw.

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Findet eine Auswertung der durchgeführten Fort- und Weiterbildungen statt, um in Zukunft die Anbieter gezielter aussuchen zu können?

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Werden eigene Mitarbeiter zu internen Dozenten weiterqualifiziert, beispielsweise zum Thema Wundversorgung? Sie können später als Multiplikatoren eingesetzt werden.

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Werden besonders die Pflegekräfte im Umgang mit den MDK-Gutachtern geschult, um in der Prüfungssituation souverän mit ihnen umgehen zu können?

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Werden die alten, nicht mehr gültigen, Fort- und Weiterbildungspläne archiviert?

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[zusätzlich:] Werden Schüler und Praktikanten ausschließlich unter Aufsicht einer Pflegefachkraft beschäftigt?

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[zusätzlich:] Finden die Fort- und Weiterbildungen innerhalb der Arbeitszeit statt?

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Zusatzinfo: Es ist für beide Parteien sinnvoll, sich zu einigen und ggf. zentrale Weiterbildungen in die Arbeitszeit zu legen. Eine Kostenbeteiligung sollte nur dann in Betracht kommen, wenn die Fort- und Weiterbildungen die Karrierechancen der Pflegekraft erhöhen. Bei den Fort- und Weiterbildungen gilt es zu trennen zwischen den Pflichtschulungen, die gesetzlich oder von Behörden vorgeschrieben sind und den freiwilligen Angeboten. Vorgeschriebene Schulungen sind:

  • jährliche Belehrung zum Infektionsschutzgesetz
  • Erste Hilfe
  • Sicherheitstraining zum Umgang mit Gefahrstoffen
  • Jährliche Hygieneschulungen nach der EU-VO 852/2004 ehemals Lebensmittelhygieneverordnung. (Eigentlich richtet sich die HACCP an Küchen, Restaurants und Lebensmittel verarbeitende Betriebe. Da aber der ambulante Pflegedienst im Auftrag des Kunden ggf. Lebensmittel zubereitet, muss im Zweifelsfalle mit dem örtlichen Gesundheitsamt abgesprochen werden, welche Bedingungen der HACCP erfüllt werden müssen.)
  • Beratung und Schulung zum Umgang mit Medikamenten
  • Schulungen beim Kauf von Hilfsmitteln durch den Verkäufer
  • Auflagen, Anordnungen und Empfehlungen seitens des MDK oder anderer prüfender Behörden

[zusätzlich:] Existiert ein Personalentwicklungskonzept?

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[zusätzlich:] Wie häufig wird dieses überarbeitet?

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Zusatzinfo: Gerade in Zeiten des Pflegefachkräftemangels sollte ein Pflegedienst mit gezielten Maßnahmen alles daran setzen, auch in Zukunft qualifizierte und motivierte Mitarbeiter zu haben. Deshalb ist es für das Unternehmen wichtig, sich mit folgenden Aspekten im Personalentwicklungskonzept auseinanderzusetzen:

  • Wie können die Kernkompetenzen des Pflegedienstes erhalten und weiterentwickelt werden?
  • Wie gewinne und halte ich qualifiziertes und motiviertes Personal?
  • Wie schaffe ich im Unternehmen lernförderliche Rahmenbedingungen?
  • Wie steigere ich die Mitarbeiterzufriedenheit und damit ein gutes Klima in meinem Pflegedienst?

Zugang zu Fachbüchern und -zeitschriften und Internet:


Haben die Mitarbeiter Zugang zu aktuellen Fachbüchern und Fachzeitschriften oder anderen Medien wie etwa DVDs zu Schulungszwecken?

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Beziehen sich die Fachbücher auf die Pflegetechniken, die von den Pflegekräften regelmäßig angewendet werden, und sind diese allen Mitarbeitern zugänglich?

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Hat der ambulante Pflegedienst mindestens eine regelmäßig erscheinende Fach(online)zeitschrift abonniert?

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[zusätzlich:] Wurde für die Literatur eine Verteilerliste erstellt, aus der hervorgeht, welche Person welche Literatur erhält?

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[zusätzlich:] Können Mitarbeiter eigene Fachliteratur als Leihgaben mitbringen, sodass die anderen auch davon profitieren können?

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[zusätzlich:] Wird insgesamt pfleglich mit den Büchern und mit Fachzeitschriften umgegangen?

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[zusätzlich:] Haben Mitarbeiter im Pflegedienst die Möglichkeit, eine fachliche Internetrecherche durchzuführen?

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Zusatzinfo: Der Pflegedienst sollte mindestens eine Fach(online)zeitschrift abonniert haben. Da insbesondere Pflegefachbücher sehr schnell veralten, sollte darauf geachtet werden, dass die Bücher nicht älter als vier Jahre sind. Des Weiteren sollte es nicht nur Fachbücher für die Pflege geben, sondern auch für die Bereiche Verwaltung, Hauwirtschaft, soziale Betreuung usw.

Einarbeitung neuer Mitarbeiter:


Hat der ambulante Pflegedienst ein individuell gestaltetes Konzept zur Einarbeitung neuer Mitarbeiter entwickelt?

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Macht das Konzept Aussagen zu folgenden Aspekten?

Werden die Ziele erläutert?

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[zusätzlich:] Wird im Konzept auf das Unternehmensleitbild und auf das Pflegeleitbild eingegangen?

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[zusätzlich:] Ist das Einarbeitungskonzept jedem leitenden Mitarbeiter des Pflegedienstes bekannt?

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Welchen Zeitraum (Tage / Wochen) umfasst die Einarbeitungszeit? Sind es mindestens vier bis sechs Wochen?

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Ist eine Pflegefachkraft als jeweiliger Praxismentor im Konzept benannt?

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Wird im Einarbeitungskonzept nach dem jeweiligen Qualifizierungsgrad unterschieden?

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Ist ein System zur Beurteilung der Mitarbeiter in der Einarbeitungsphase / Probezeit im Konzept beschrieben?

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[zusätzlich:] Werden bei Schwierigkeiten mit dem neuen Mitarbeiter in der Einarbeitungsphase rechtzeitig Gespräche geführt?

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Wird das Konzept nachweislich angewandt?

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[zusätzlich:] Wird dem neuen Mitarbeiter der Einarbeitungsbogen gleich am ersten Tag ausgehändigt und ihm dessen Sinn und Zweck erläutert?

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[zusätzlich:] Wird das Einarbeitungskonzept regelmäßig überprüft und überarbeitet?

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[zusätzlich:] Wer ist dafür verantwortlich? Ist dieses geklärt?

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Zusatzinfo: Idealerweise wird dem Mitarbeiter am ersten Arbeitstag eine Infomappe überreicht, die wichtige Unterlagen enthält. Inhalte könnten etwa sein:

  • Anschreiben, in dem der Mitarbeiter begrüßt wird
  • Organigramm des ambulanten Pflegedienstes
  • Arbeitszeiten
  • Einarbeitungsstandard
  • Pflegeleitbild
  • Information über die Qualitätsmanagementarbeit, z.B. Arbeit des Qualitätszirkels, Qualitätsmanagementhandbuch
  • Informationen über das praktizierte Pflegesystem und den Tourenplan, z.B. Bezirkssystem
  • Informationen über Personalhygiene, Arbeitskleidung, Unfallverhütungsvorschriften, Urlaubsregelungen, Schadensmeldungen, Tragen eines Namensschildes, Annahme von Geschenken usw.
  • Verhalten im Krankheitsfall, wichtige Telefonnummern etc.
  • Umgang mit Patientenschlüsseln
  • Umgang mit dem Planungsbuch (siehe Informationsweitergabe)

Informationsweitergabe:


Findet im ambulanten Pflegedienst mindestens einmal monatlich eine Dienstbesprechung statt?

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Existieren schriftliche Regelungen zur Informationsweitergabe im Pflegedienst?

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Zusatzinfo: Als gutes Hilfsmittel zur Darstellung der Informationsströme im Pflegedienst hat sich die Besprechungsmatrix erwiesen. In dieser Matrix werden alle stattfindenden regelmäßigen Besprechungen aufgelistet und übersichtlich an verschiedenen Punkten (Schwarzes Brett) im Pflegedienst in einer großen Schriftgröße aufgehängt. Weitere Möglichkeiten der Informationsweitergabe sind Intranet, Rundschreiben, Aushänge, die ggf. auch von den Mitarbeitern abgezeichnet werden können. Weiterhin sollten in Prozessstandards schriftlich geregelt sein, in welchen Intervallen Dienstbesprechungen durchgeführt werden sollen.


[zusätzlich]: Werden im Pflegedienst regelmäßig Besprechungen durchgeführt, an denen die Mitarbeiter der Pflege, der Hauswirtschaft und der Verwaltung teilnehmen?

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[zusätzlich]: Sind folgende Aspekte Teil der Dienstbesprechung in der Pflege / Hauswirtschaft?

Informationen über den Pflegedienst, etwa neue Projekte, Entwicklungen, Entscheidungen der Geschäftsleitung usw.

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Informationen über neu zu pflegende Klienten

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wichtige Veränderungen im Pflegeprozess bei einzelnen Klienten

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Schwierigkeiten mit dem Klienten bzw. seiner häuslichen Verhältnisse

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Beschwerden von Klienten / Angehörigen

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Organisatorisches, z.B. Dienstplan, Urlaub, Fortbildungen, Arbeitsaufteilung

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neue Entwicklungen in der Pflege (z.B. kleine Referate der Mitarbeiter zu bestimmten Themen wie etwa Prophylaxen) oder Qualitätszirkelarbeit, Arbeit am Pflegeprozess einzelner Patienten

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Probleme und Konflikte zwischen den Mitarbeitern oder den einzelnen Touren

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[zusätzlich]: Werden zu Dienstbesprechungen auch externe Berufsgruppen, wie etwa Hausärzte oder Therapeuten eingeladen?

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[zusätzlich:] Werden alle Dienstbesprechungen protokolliert und archiviert?

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[zusätzlich:] Wird sichergestellt, dass diese Protokolle von allen (besonders von abwesenden) Mitarbeitern gelesen werden?

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[zusätzlich:] Gibt es klar strukturierte Tagesordnungspunkte?

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[zusätzlich:] Haben die Mitarbeiter die Möglichkeit, auf die Inhalte der Dienstbesprechungen Einfluss zu nehmen?

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[zusätzlich:] Sind die Mitarbeiter verpflichtet, an Dienstbesprechungen teilzunehmen. Ist also die Zeit für Dienstbesprechungen Arbeitszeit?

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[zusätzlich:] Wie ist gewährleistet, dass Ergebnisse der Besprechungen planmäßig umgesetzt werden?

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[zusätzlich:] Existiert eine Richtlinie, die die Informationsweitergabe an andere Schnittstellen des Pflegedienstes regelt, wie z.B. Krankenhäuser, Sanitätshäuser, Ärzte, Therapeuten, Alten- und Pflegeheime, MDK, Krankenkassen, Amtsgericht zu Fragen der Betreuung, Sozialamt?

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Zusatzinfo:

  • Besonders die Zusammenarbeit mit den Hausärzten sollte sorgfältig überlegt werden, da diese die wichtigsten Partner für einen Pflegedienst sind. Sie verordnen die Grund- und Behandlungspflege nach SGB V und stellen Rezepte für Hilfsmittel und Medikamente aus. Daher ist es notwendig, immer einen regelmäßigen und freundlichen Kontakt zum Hausarzt zu pflegen, um ggf. Probleme und Missverständnisse schnell aus dem Weg räumen zu können.
  • Wichtig in diesem Zusammenhang ist es, die Mitarbeiter darauf aufmerksam zu machen, dass verordnete Behandlungspflege nicht einfach verändert oder abgesetzt werden darf, ohne zuvor ausdrückliche Rücksprache mit dem Arzt zu halten. Ansonsten kann das aufgebaute Vertrauensverhältnis stark beschädigt werden.
  • Trotzdem sollte der Pflegedienst insgesamt professionell und selbstbewusst auftreten, z.B. durch korrekte Fachsprache und durch gute Krankenbeobachtung.
  • Andererseits ist der Arzt genauso auf den Pflegedienst angewiesen, denn die Pflegekräfte sehen den Patienten viel länger und können Veränderungen und Reaktionen besser abschätzten. Deshalb ist ein partnerschaftliches Zusammenarbeiten gefragt.

[zusätzlich:] Werden die Pflegekräfte mit Mobiltelefonen ausgestattet?

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[zusätzlich:] Sind den Mitarbeitern die einzelnen Leistungskomplexe bekannt?

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Übergabe in der Pflege:


Zusatzinfo: Anders als in einem Pflegeheim ist es aus organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen schwierig, eine Übergabe zu planen, bei der sich die Mitarbeiter regelmäßig zu einer bestimmten Zeit in den Räumen des Pflegedienstes treffen. Aufgrund der Tourenplanung und der verschiedenen Schichten muss die Informationsweitergabe von Mitarbeiter zu Mitarbeiter anders organisiert werden. Dazu bietet es sich an, ein sog. Planungsbuch einzuführen. Im Planungsbuch haben die Mitarbeiter die Möglichkeit, Änderungen im Arbeitsablauf zu dokumentieren, also etwa

  • eine veränderte Dienstplanung
  • ein anderer Kollege übernimmt eine Tour
  • bei einem Klienten verschiebt sich zeitlich der Einsatz oder
  • es gab beispielsweise eine Krankenhauseinweisung eines Patienten.
Im Planungsbuch sollten aber keine pflegerischen Inhalte über einen Patienten stehen. Diese Eintragungen gehören ausschließlich in die Pflegedokumentation. Dieses bietet folgende Vorteile:
  • Eine doppelte Dokumentation mit dem Risiko der Fehlübertragung wird vermieden.
  • Die Mitarbeiter werden dazu gezwungen, sich vor Einsatzbeginn bei dem Klienten die Pflegedokumentation durchzulesen, da sie ansonsten wichtige Veränderungen nicht berücksichtigen können.
  • Sie werden dazu gebracht, sorgfältiger und ausführlicher in die Pflegedokumentation einzutragen, weil sonst relevante Informationen über den Klienten an den Nächsten verloren gehen würden.

[zusätzlich:] Führt der ambulante Pflegedienst ein Planungsbuch?

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[zusätzlich:] Wird darauf geachtet, dass sich dort keine pflegerelevanten Einträge befinden, die in die Pflegedokumentation gehören?

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[zusätzlich:] Wer ist für die Überprüfung verantwortlich?

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Erste-Hilfe-Maßnahmen:


Finden Schulungen zu Erste-Hilfe-Maßnahmen statt und werden diese dokumentiert? Wichtig: Nach der aktuellen Transparenzvereinbarung soll das Pflegepersonal mindestens alle zwei Jahre geschult werden.

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Gibt es Standards z.B. in Form von Flussdiagrammen zu Erste-Hilfe-Maßnahmen wie etwa Verhalten nach Sturz, Durchführung einer Reanimation, Verhalten bei Bewusstlosigkeit, Notöffnung einer Wohnungstür?

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[zusätzlich:] Sind die Notfallstandards schnell für die Mitarbeiter zugänglich?

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Beschwerdemanagement:


Verfügt der ambulante Pflegedienst über ein schriftlich festgelegtes Beschwerdemanagement?

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Werden die Beschwerden erfasst?

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Findet eine Beschwerdebearbeitung und -auswertung statt?

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[zusätzlich:] Wird das Beschwerdemanagement vom Pflegedienst regelmäßig und öffentlichkeitswirksam kommuniziert?

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[zusätzlich:] Wird es den Klienten, Angehörigen, Beschäftigten sowie allen weiteren Kooperationspartnern (z.B. Ärzten, Therapeuten, Fremdfirmen) leicht gemacht, sich zu beschweren (auch anonym), etwa durch einen Beschwerdebriefkasten oder über das Internet?

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[zusätzlich:] Werden die Mitarbeiter regelmäßig zum Beschwerdemanagement / Gesprächsführung geschult, um mit Beschwerden adäquat umgehen zu können?

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[zusätzlich:] Wie wird sichergestellt, dass die Ergebnisse der Beschwerdeauswertung auch tatsächlich zur Verbesserung der Abläufe genutzt werden im Sinne des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses?

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[zusätzlich:] Beinhaltet das Konzept des Beschwerdemanagements folgende Aspekte?

Maßnahmen zur Beschwerdestimulation. Also: Wie bewegt der Pflegedienst alle Beteiligten dazu, ihre Unzufriedenheit mitzuteilen?

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Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten für die Prüfung und die Entscheidung des Sachverhalts

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Dokumentation der Beschwerden

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geregelte und zumutbare Bearbeitungszeiten der Beschwerden

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geregelte Kommunikation mit dem Beschwerdeführer über den Stand der Dinge

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Festlegung von Leitlinien zur Entscheidungskompetenz bei Wiedergutmachung. (So dürfen beispielsweise die Mitarbeiter bis zu einem Schaden von bis zu 20 € selbstständig ohne Rücksprache über eine entsprechende Kompensation entscheiden. Darüber hinaus gehende Entschädigungen werden etwa vom Geschäftsführer bestimmt.)

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Zusatzinfo: Manche MDK-Gutachter wollen beim Punkt Beschwerdemanagement vom ambulanten Pflegedienst vorliegende Beschwerden sehen. Tatsächlich kann der Pflegedienst dies verweigern und auf die anonyme Beschwerdestatistik hinweisen. Aus Gründen des Datenschutzes müssen keine konkreten eingereichten Beschwerden vorgelegt werden.