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Auditcheckliste Teil 6 "Hygienemanagement" (Version 4 / Ed. 2014 / ambulant)

Das Hygienemanagement bietet bei MDK-Prüfungen stets Stoff für Diskussionen. Wir zeigen Ihnen, wo die Prüfer am liebsten nach Schwachpunkten suchen und wie Sie sich optimal auf eine Kontrolle vorbereiten.

Auditcheckliste Teil 6 "Hygienemanagement" (Version 4 / Ed. 2014 / ambulant)


Frage

erfüllt

Verantwortlich für die Beseitigung des Problems

Mangel wird abgestellt spätestens bis zum:

Anmerkung


ja

nein

Hygienemanagement


Zusatzinfo: Das Hygienemanagement ist Leitungsaufgabe. Der Betreiber muss vorausschauend alle notwendigen hygienischen und arbeitsschutzrechtlichen Maßnahmen erfüllen, um die Beschäftigten und Klienten vor Gefahren zu bewahren. Dazu ist es sinnvoll, eine Hygienekommission (Qualitätszirkel) im ambulanten Pflegedienst zu bilden, die eine Risikoanalyse und -bewertung vornimmt, um daraus die entsprechenden Maßnahmen abzuleiten. Die daraus abgeleiteten Maßnahmen führen so zu Hygienestandards und zu Arbeitsanweisungen. Dabei unterliegt der Betreiber zahlreichen Gesetzen und behördlichen Auflagen wie etwa dem Infektionsschutzgesetz, der Medizinproduktebetreiberverordnung, der Gefahrstoffverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, berufsgenossenschaftliche Regelwerke, Biostoffverordnung usw.


Betreibt der ambulante Pflegedienst ein angemessenes Hygienemanagement? Dabei sind folgende Bedingungen von dem Pflegedienst zu erfüllen:

Hat der Pflegedienst innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Desinfektion und zum Umgang mit Sterilgut festgelegt?

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Gibt es schriftliche Anweisungen zur Reinigung, Ver- und Entsorgung kontagiöser und kontaminierter Gegenstände?

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Werden diese innerbetrieblichen Verfahrensanweisungen regelmäßig überprüft und wird das dokumentiert?

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Sind die innerbetrieblichen Verfahrensanweisungen allen Mitarbeitern bekannt? (Ggf. sollten die Mitarbeiter das mit ihrer Unterschrift bestätigen.)

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Sind alle im Rahmen des Hygienemanagements benötigten Desinfektionsmittel vorhanden?

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Verfügt jeder in der Pflege tätige Mitarbeiter über sein eigenes Händedesinfektionsmittel und Hautschutzpräparat?

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Stehen den Mitarbeitern im erforderlichen Umfang Arbeitshilfen insbesondere Handschuhe, Schutzkleidung wie Plastikschürzen, Mund- und Nasenschutz, Schuhschutz usw. zur Verfügung?

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Zusatzinfo: Zu diesem Punkt (Arbeitshilfen) werden die Mitarbeiter befragt. Die Gutachter lassen sich die entsprechenden Vorräte zeigen.


Verfügt der Pflegedienst über einen schriftlichen Hygieneplan, der die Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes erfüllt?

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Zusatzinfo: Der Hygieneplan soll eine tägliche Hilfestellung für die Mitarbeiter sein. Er enthält detaillierte Hygienestandards und Arbeitsanweisungen für konkrete Situationen wie etwa zum Umgang mit Sterilgut, Ver- und Entsorgung von kontaminierten Abfällen, Durchführung der Händedesinfektion und Hautpflege, Reinigung oder Desinfektion von Flächen usw.


Führt der Pflegedienst durch einen von ihm beauftragten Betriebsarzt für jeden Mitarbeiter eine arbeitsmedizinische Vorsorgekartei?

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Zusatzinfo: Die Pflegedienste sind durch die Berufsgenossenschaften dazu verpflichtet, solche arbeitsmedizinischen Vorsorgekarteien zu führen. Hier werden freiwillige Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen für die Mitarbeiter dokumentiert. Speziell Pflegekräfte sollten sich gegen Hepatitis B impfen lassen und mit gutem Beispiel bei den allgemeinen Impfungen wie etwa Tetanus, Mumps, Masern, Röteln sowie Grippe vorangehen. Des Weiteren wird hier festgehalten, ob gesundheitliche Bedenken bestehen hinsichtlich der Tätigkeit in der Pflege. Neu einzustellende Mitarbeiter können durch den Betriebsarzt ebenfalls untersucht werden.

Hygieneplan


Ein Hygieneplan kann folgendermaßen aufgebaut sein und sollte konkret werden (was, wann, womit, wie und wer):  

Erläuterung des betrieblichen Hygienemanagements (Aufbau einer Hygienekommission, Beschäftigung eines Hygienebeauftragten, regelmäßige Risikoanalyse und -bewertung, Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt, Schutzimpfungen für Mitarbeiter usw.)

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Erläuterungen zur Personalhygiene: Schutzkleidung, ablegen sämtlichen Schmucks einschließlich des Eheringes und der Armbanduhr, waschen der Arbeitskleidung bei mind. 60°C usw.)

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Verhalten der Mitarbeiter bei Nadelstichverletzungen und anderen Verletzungen

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Hygiene im Zusammenhang mit der Zubereitung oder beim Anreichen von Lebensmitteln (Händedesinfektion, überprüfen der Lebensmittel auf Genießbarkeit, Existenz einer Bescheinigung des Gesundheitsamtes gemäß §43 IfSG, falls Lebensmittel durch eigene Mitarbeiter zubereitet werden, sowie die jährliche Belehrung durch den Arbeitgeber usw.)

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Verhalten und Konsequenzen bei Infektionskrankheiten der Mitarbeiter und bei Hautläsionen

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Hygiene bei spezieller Behandlungspflege (Darunter fallen etwa Pflegestandards zu Injektionen, Wundverbände, Insulininjektionen mit PEN, Katheterisierung der Harnblase, Sekretabsaugung durch Mund und Nase, Stomatherapie und -pflege, Tracheostoma- und Kanülenpflege, Umgang mit Absaugsystemen, Umgang mit Beatmungsgeräten usw.)

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Allgemeine Infektionshygiene, z.B. Händedesinfektion, Umgang mit Abfall insbesondere mit kontaminiertem Müll, Entsorgung von Injektionskanülen in durchstichsicheren Behältern usw.

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Sondermaßnahmen bei Infektionserkrankungen / Parasitenbefall wie etwa Vorgehen bei MRSA, Scabies (Krätze), Durchfallerkrankungen oder Läusebefall

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Reinigungsplan für Flächen, kontaminierte Flächen und Gegenstände, Aufbereitung von Medizinprodukten (Fieberthermometer, Absaugsysteme, Sauerstoffgeräte) und Pflegehilfsmittel (Urinflaschen, Steckbecken usw.)

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Ggf. Sterilisation von Instrumenten, falls keine Einmalprodukte oder -sets verwendet werden

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Gibt es einen Standard "Umgang mit verwahrlosten Klienten"?

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Zusatzinfo: Der Pflegedienst muss sich darum bemühen, dass der Klient in seiner Umgebung sauber und geschützt leben kann. Dazu gehört etwa der Schutz vor Infektionen und vor Vergiftungen (z.B. durch verdorbene Lebensmittel oder leicht zu erreichende Medikamente). Sollte das trotz vermehrter Anstrengungen durch den Pflegedienst nicht umgesetzt werden können, müssen die Gründe dafür fortlaufend in der Pflegedokumentation dargelegt werden. Die Pflegedokumentation muss auch zeigen, dass der Pflegedienst alle denkbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Hygieneanforderungen zu erfüllen.


regelmäßige Fortbildungen zum Thema meldepflichtige Erkrankungen, deren Behandlung und Ansteckungswege

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ggf. regelmäßige mikrobiologische Untersuchungen, z.B. Kontrolle von Sterilisationsgeräten

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Erste Hilfe

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Personalhygiene:

Schutzkleidung: Nur Schutzkleidung tragen, die bei 60°C in der Waschmaschine gewaschen werden kann.

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Schmuck: keine Ringe (auch kein Ehering), keine Armbanduhr, da die Händedesinfektion beeinträchtigt wird. Kleine Ohrstecker sind erlaubt.

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Piercings, solange sie nicht entzündet sind, sind eher kein Problem. Piercings im Gesicht müssen klein sein, verwirrte Pflegebedürftige könnten sonst daran reißen.

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Keine künstlichen Fingernägel, es können sich Mikroben ansammeln zwischen dem eigenen Nagel und dem Kunstnagel.

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Wird der Hygieneplan einmal jährlich auf seine Aktualität und Richtigkeit durch die Hygienekommission des Pflegedienstes überprüft und überarbeitet?

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Können alle Mitarbeiter jederzeit auf den Hygieneplan zugreifen?

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Ist der Hygieneplan allen Mitarbeitern bekannt, z.B. durch Unterschrift?

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(Zusätzlich): Hat der Pflegedienst einen Hygienebeauftragten ernannt bzw. eine Pflegefachkraft entsprechend weitergebildet?

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(Zusätzlich): Sind das Aufgabengebiet und die Kompetenzen des Hygienebeauftragten in einer Stellenbeschreibung festgelegt?

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Ist der Umgang mit Verstorbenen einheitlich geregelt?

ggf. säubern des Verstorbenen nach Stuhl- oder Blasenentleerung

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Katheter, Drainagen entfernen, außer wenn bei der Entfernung größere Mengen Sekret austreten

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Ganzkörperwaschung nur in Ausnahmefällen

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ggf. Zahnprothese einsetzen

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Plastikkinnstütze mit lockerer Binde um den Hals befestigen. Nicht mit feuchter Binde hochbinden, ergibt Strangulationsmale im Gesicht

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Hygienekommission


(Zusätzlich): Hat der Pflegedienst eine Hygienekommission gebildet?

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Zusatzinfo: Die Hygienekommission kann sich aus internen und externen Fachleuten zusammensetzen. Innerhalb des Pflegedienstes sollten folgende Personen beteiligt sein:

  • der Betreiber des Pflegedienstes
  • der Hygienebeauftragte
  • der Qualitätsbeauftragte
  • die Pflegedienstleitung
Als externe Fachleute können z.B. teilnehmen:
  • Haus- und Fachärzte
  • Betriebsarzt
  • externe Dienstleister / Kooperationspartner z.B. Apotheker

Hygienevisiten


(Zusätzlich): Werden Hygienevisiten durchgeführt?

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(Zusätzlich): Wer ist dafür verantwortlich?

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(Zusätzlich): Werden diese dokumentiert?

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(Zusätzlich): Werden die Ergebnisse daraus ausgewertet? Führen sie dann ggf. zu Veränderungen im Hygienemanagement im Rahmen des PDCA-Zyklus?

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(Zusätzlich): Wird im Rahmen der Hygienevisite kontrolliert, ob die betreffenden Mitarbeiter die Händedesinfektion korrekt beherrschen und ob der Hautschutzplan nachweisbar angewendet wird?

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wiederkehrende Kontrollmaßnahmen


Wer ist verantwortlich für die regelmäßigen Gerätekontrollen und deren Dokumentation nach der Medizinproduktebetreiberverordnung, z.B. Blutdruckmessgerät, Blutzuckermessgerät usw.)? Ist dieses festgelegt?

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Legen die Mitarbeiter bei ihrer Einstellung eine Gesundheitsbescheinigung vor, die bezeugt, dass sie frei von ansteckenden Krankheiten sind? Können sie alternativ ihre arbeitsmedizinische Vorsorgekartei vom alten Arbeitgeber vorlegen?

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relevante Empfehlungen für die ambulante Pflege vom Robert-Koch-Institut (RKI)


Verfügt der Pflegedienst über einen Standard zum Umgang mit MRSA bei Klienten? Dieser sollte mindestens folgende Punkte enthalten:

Schutzmaßnahmen vor Kontamination sowie die Information aller mit dem Klienten in Kontakt kommenden Personen

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Hygienemaßnahmen, z.B. Händehygiene, Tragen von Schutzkitteln, Mundschutz, Einmalhandschuhen bei direktem Klientenkontakt oder bei Verbandswechsel

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Maßnahmen bei Verlegung und Transport in andere Einrichtungen (insbesondere Information der Zieleinrichtung, Beschränkung auf medizinisch notwendige Transporte)

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Zusatzinfo: Auch wenn derzeit kein Klient mit MRSA-Besiedelung gepflegt wird, sollte stets ein aktueller MRSA-Standard vorgehalten werden.


Werden die Mitarbeiter nachweislich geschult zum Thema MRSA?

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Werden die Mitarbeiter geschult zur Prävention und zur Kontrolle katheterassoziierter Harnwegsinfektionen?

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Werden die Mitarbeiter geschult zur Prävention nosokomialer Pneumonien?

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Zusatzinfo: Die Empfehlungen zur Prävention der nosokomialen Pneumonie des RKI betreffen ausschließlich Klienten, die in der Häuslichkeit Langzeit beatmet werden. In diesem Fall sind hohe Hygieneanforderungen zu erfüllen, um schwerwiegende Infektionen der Lunge zu vermeiden. Die beatmungsassoziierte Pneumonie ist die häufigste tödlich verlaufende Krankenhausinfektion.


Werden die Mitarbeiter geschult zu den Empfehlungen zur Händehygiene?

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