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Auditcheckliste Teil 6 "Hygienemanagement" (Version 4 / Ed. 2014 / ambulant)
Das Hygienemanagement bietet bei MDK-Prüfungen stets Stoff für Diskussionen. Wir zeigen Ihnen, wo die Prüfer am liebsten nach Schwachpunkten suchen und wie Sie sich optimal auf eine Kontrolle vorbereiten.
Auditcheckliste Teil 6 "Hygienemanagement" (Version 4 / Ed. 2014 / ambulant)
Frage
erfüllt
Verantwortlich für die Beseitigung des Problems
Mangel wird
abgestellt spätestens bis zum:
Anmerkung
ja
nein
Hygienemanagement
Zusatzinfo:
Das Hygienemanagement ist
Leitungsaufgabe. Der Betreiber muss vorausschauend alle
notwendigen hygienischen und arbeitsschutzrechtlichen
Maßnahmen erfüllen, um die Beschäftigten und Klienten
vor Gefahren zu bewahren. Dazu ist es sinnvoll, eine
Hygienekommission (Qualitätszirkel) im ambulanten
Pflegedienst zu bilden, die eine
Risikoanalyse und -bewertung vornimmt, um daraus die
entsprechenden Maßnahmen abzuleiten. Die daraus
abgeleiteten Maßnahmen führen so zu Hygienestandards und
zu Arbeitsanweisungen.
Dabei unterliegt der Betreiber
zahlreichen Gesetzen und behördlichen Auflagen wie etwa
dem Infektionsschutzgesetz, der
Medizinproduktebetreiberverordnung, der
Gefahrstoffverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, berufsgenossenschaftliche Regelwerke, Biostoffverordnung usw.
Betreibt der ambulante Pflegedienst ein
angemessenes Hygienemanagement?
Dabei sind folgende Bedingungen von
dem Pflegedienst zu erfüllen:
Hat der Pflegedienst innerbetriebliche
Verfahrensweisen zur Desinfektion und zum Umgang mit
Sterilgut festgelegt?
O
O
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. 201_
Gibt es schriftliche Anweisungen zur
Reinigung, Ver- und Entsorgung kontagiöser und
kontaminierter Gegenstände?
O
O
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. 201_
Werden diese innerbetrieblichen
Verfahrensanweisungen regelmäßig überprüft und wird das dokumentiert?
O
O
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. 201_
Sind die innerbetrieblichen
Verfahrensanweisungen allen Mitarbeitern bekannt? (Ggf. sollten die Mitarbeiter das mit ihrer Unterschrift bestätigen.)
O
O
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. 201_
Sind alle im Rahmen des
Hygienemanagements benötigten Desinfektionsmittel
vorhanden?
O
O
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. 201_
Verfügt jeder in der Pflege tätige
Mitarbeiter über sein eigenes Händedesinfektionsmittel
und
Hautschutzpräparat?
O
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. 201_
Stehen den Mitarbeitern im erforderlichen Umfang Arbeitshilfen
insbesondere Handschuhe, Schutzkleidung
wie
Plastikschürzen, Mund- und Nasenschutz, Schuhschutz
usw. zur Verfügung?
O
O
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. 201_
Zusatzinfo: Zu diesem Punkt
(Arbeitshilfen) werden
die Mitarbeiter befragt. Die Gutachter lassen sich
die entsprechenden Vorräte zeigen.
Verfügt der Pflegedienst über einen
schriftlichen Hygieneplan, der die Anforderungen
des Infektionsschutzgesetzes erfüllt?
O
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. 201_
Zusatzinfo:
Der
Hygieneplan soll eine tägliche Hilfestellung für die
Mitarbeiter sein. Er enthält detaillierte
Hygienestandards und Arbeitsanweisungen
für konkrete Situationen wie etwa zum Umgang mit
Sterilgut, Ver- und Entsorgung von kontaminierten Abfällen,
Durchführung der Händedesinfektion und Hautpflege,
Reinigung oder Desinfektion von Flächen usw.
Führt der Pflegedienst durch
einen von ihm beauftragten Betriebsarzt für jeden
Mitarbeiter eine arbeitsmedizinische Vorsorgekartei?
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. 201_
Zusatzinfo:
Die Pflegedienste sind durch
die Berufsgenossenschaften dazu verpflichtet, solche
arbeitsmedizinischen Vorsorgekarteien zu führen. Hier
werden freiwillige Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen
für die Mitarbeiter dokumentiert. Speziell Pflegekräfte
sollten sich gegen Hepatitis B impfen lassen und mit
gutem Beispiel bei den allgemeinen Impfungen wie etwa
Tetanus, Mumps, Masern, Röteln sowie Grippe vorangehen.
Des Weiteren wird hier festgehalten, ob gesundheitliche
Bedenken bestehen hinsichtlich der Tätigkeit in der
Pflege. Neu einzustellende Mitarbeiter können durch den
Betriebsarzt ebenfalls untersucht werden.
Hygieneplan
Ein Hygieneplan kann folgendermaßen
aufgebaut sein und sollte konkret werden (was, wann,
womit, wie und wer):
Erläuterung des betrieblichen
Hygienemanagements (Aufbau einer Hygienekommission,
Beschäftigung eines Hygienebeauftragten,
regelmäßige Risikoanalyse und -bewertung, Zusammenarbeit
mit dem Betriebsarzt, Schutzimpfungen für Mitarbeiter
usw.)
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. 201_
Erläuterungen
zur Personalhygiene: Schutzkleidung,
ablegen sämtlichen Schmucks
einschließlich des Eheringes und der Armbanduhr, waschen der Arbeitskleidung
bei mind. 60°C usw.)
O
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. 201_
Verhalten der Mitarbeiter bei Nadelstichverletzungen und anderen Verletzungen
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. 201_
Hygiene im
Zusammenhang mit der Zubereitung oder beim Anreichen von
Lebensmitteln (Händedesinfektion, überprüfen der
Lebensmittel auf Genießbarkeit, Existenz einer
Bescheinigung des Gesundheitsamtes gemäß §43 IfSG, falls
Lebensmittel durch eigene Mitarbeiter zubereitet werden,
sowie die jährliche Belehrung durch den Arbeitgeber
usw.)
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. 201_
Verhalten und Konsequenzen bei Infektionskrankheiten der Mitarbeiter und bei Hautläsionen
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. 201_
Hygiene bei spezieller
Behandlungspflege (Darunter fallen etwa
Pflegestandards zu Injektionen, Wundverbände,
Insulininjektionen mit PEN, Katheterisierung der
Harnblase, Sekretabsaugung durch Mund und Nase,
Stomatherapie und -pflege, Tracheostoma- und
Kanülenpflege, Umgang mit Absaugsystemen, Umgang mit Beatmungsgeräten usw.)
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O
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. 201_
Allgemeine Infektionshygiene, z.B.
Händedesinfektion, Umgang mit Abfall
insbesondere mit kontaminiertem Müll, Entsorgung von
Injektionskanülen in durchstichsicheren Behältern usw.
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. 201_
Sondermaßnahmen bei
Infektionserkrankungen / Parasitenbefall wie etwa
Vorgehen bei MRSA, Scabies (Krätze), Durchfallerkrankungen oder Läusebefall
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. 201_
Reinigungsplan für
Flächen, kontaminierte Flächen und Gegenstände,
Aufbereitung von Medizinprodukten (Fieberthermometer,
Absaugsysteme, Sauerstoffgeräte) und Pflegehilfsmittel (Urinflaschen,
Steckbecken usw.)
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. 201_
Ggf. Sterilisation
von Instrumenten, falls keine Einmalprodukte oder -sets
verwendet werden
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Gibt es einen Standard "Umgang mit verwahrlosten Klienten"?
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. 201_
Zusatzinfo: Der Pflegedienst muss
sich darum bemühen, dass der Klient in seiner Umgebung
sauber und geschützt leben kann. Dazu gehört etwa der
Schutz vor Infektionen und vor Vergiftungen (z.B. durch verdorbene
Lebensmittel oder leicht zu erreichende Medikamente). Sollte das trotz vermehrter Anstrengungen
durch den Pflegedienst nicht umgesetzt werden können,
müssen die Gründe dafür fortlaufend in der
Pflegedokumentation dargelegt werden. Die
Pflegedokumentation muss auch zeigen, dass der
Pflegedienst alle denkbaren Maßnahmen ergriffen hat, um
die Hygieneanforderungen zu erfüllen.
regelmäßige Fortbildungen zum Thema
meldepflichtige Erkrankungen, deren Behandlung und
Ansteckungswege
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. 201_
ggf. regelmäßige mikrobiologische
Untersuchungen, z.B. Kontrolle von
Sterilisationsgeräten
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. 201_
Erste Hilfe
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. 201_
Personalhygiene:
Schutzkleidung: Nur Schutzkleidung tragen, die bei 60°C in der Waschmaschine gewaschen werden kann.
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. 201_
Schmuck:
keine Ringe (auch kein Ehering), keine Armbanduhr, da die
Händedesinfektion beeinträchtigt wird. Kleine Ohrstecker sind erlaubt.
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. 201_
Piercings,
solange sie nicht entzündet sind, sind eher kein Problem. Piercings im
Gesicht müssen klein sein, verwirrte Pflegebedürftige könnten sonst daran reißen.
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. 201_
Keine künstlichen Fingernägel, es können sich Mikroben ansammeln zwischen dem eigenen Nagel und dem Kunstnagel.
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. 201_
Wird der Hygieneplan einmal jährlich
auf seine Aktualität und Richtigkeit durch die
Hygienekommission des Pflegedienstes überprüft und
überarbeitet?
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. 201_
Können alle Mitarbeiter jederzeit auf
den Hygieneplan zugreifen?
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. 201_
Ist der Hygieneplan allen
Mitarbeitern bekannt, z.B. durch Unterschrift?
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(Zusätzlich): Hat der Pflegedienst
einen Hygienebeauftragten ernannt bzw. eine
Pflegefachkraft entsprechend
weitergebildet?
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. 201_
(Zusätzlich): Sind das Aufgabengebiet
und die Kompetenzen des Hygienebeauftragten in einer
Stellenbeschreibung festgelegt?
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. 201_
Ist der Umgang mit Verstorbenen einheitlich geregelt?
ggf. säubern des Verstorbenen nach Stuhl- oder Blasenentleerung
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. 201_
Katheter, Drainagen entfernen, außer wenn bei der Entfernung größere Mengen Sekret austreten
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Ganzkörperwaschung nur in Ausnahmefällen
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. 201_
ggf. Zahnprothese einsetzen
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. 201_
Plastikkinnstütze
mit lockerer Binde um den Hals befestigen. Nicht mit feuchter Binde
hochbinden, ergibt Strangulationsmale im Gesicht
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. 201_
Hygienekommission
(Zusätzlich): Hat der Pflegedienst eine
Hygienekommission gebildet?
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Zusatzinfo:
Die Hygienekommission kann sich aus
internen und externen Fachleuten zusammensetzen.
Innerhalb des Pflegedienstes sollten folgende Personen
beteiligt sein:
Hygienevisiten
(Zusätzlich): Werden Hygienevisiten
durchgeführt?
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. 201_
(Zusätzlich): Wer ist dafür
verantwortlich?
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. 201_
(Zusätzlich): Werden diese
dokumentiert?
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. 201_
(Zusätzlich): Werden die Ergebnisse
daraus ausgewertet? Führen sie dann ggf. zu
Veränderungen im Hygienemanagement im Rahmen des
PDCA-Zyklus?
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. 201_
(Zusätzlich): Wird im Rahmen der
Hygienevisite kontrolliert, ob die betreffenden
Mitarbeiter die Händedesinfektion korrekt beherrschen
und ob der Hautschutzplan nachweisbar angewendet wird?
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. 201_
wiederkehrende Kontrollmaßnahmen
Wer ist verantwortlich
für die regelmäßigen Gerätekontrollen und deren
Dokumentation nach der Medizinproduktebetreiberverordnung, z.B.
Blutdruckmessgerät, Blutzuckermessgerät usw.)? Ist dieses festgelegt?
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. 201_
Legen die Mitarbeiter
bei ihrer Einstellung eine
Gesundheitsbescheinigung vor, die bezeugt, dass sie frei
von ansteckenden Krankheiten sind? Können sie
alternativ ihre arbeitsmedizinische Vorsorgekartei vom
alten Arbeitgeber vorlegen?
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. 201_
relevante Empfehlungen für die ambulante Pflege vom Robert-Koch-Institut (RKI)
Verfügt der Pflegedienst über einen
Standard zum Umgang mit MRSA bei Klienten? Dieser
sollte mindestens folgende
Punkte enthalten:
Schutzmaßnahmen vor Kontamination
sowie die Information aller mit dem Klienten in Kontakt
kommenden Personen
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. 201_
Hygienemaßnahmen, z.B. Händehygiene,
Tragen von Schutzkitteln, Mundschutz, Einmalhandschuhen
bei direktem Klientenkontakt oder bei Verbandswechsel
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. 201_
Maßnahmen bei Verlegung und Transport
in andere Einrichtungen (insbesondere Information der
Zieleinrichtung, Beschränkung auf medizinisch notwendige
Transporte)
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. 201_
Zusatzinfo:
Auch wenn derzeit kein Klient mit MRSA-Besiedelung gepflegt wird,
sollte stets ein aktueller MRSA-Standard vorgehalten werden.
Werden die Mitarbeiter nachweislich
geschult zum Thema MRSA?
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Werden die Mitarbeiter geschult zur Prävention und zur Kontrolle katheterassoziierter Harnwegsinfektionen?
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Werden die Mitarbeiter geschult zur Prävention nosokomialer Pneumonien?
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Zusatzinfo:
Die Empfehlungen zur Prävention der nosokomialen Pneumonie des RKI
betreffen ausschließlich Klienten, die in der Häuslichkeit Langzeit
beatmet werden. In diesem Fall sind hohe Hygieneanforderungen zu
erfüllen, um schwerwiegende Infektionen der Lunge zu vermeiden. Die
beatmungsassoziierte Pneumonie ist die häufigste tödlich verlaufende
Krankenhausinfektion.
Werden die Mitarbeiter geschult zu den Empfehlungen zur Händehygiene?
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