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Auditcheckliste Teil 7 "räumlich, sächliche Struktur, Öffentlichkeitsarbeit, Fahrzeuge, Ehrenamt" (Version 4 / Ed. 2014 / ambulant)

Lässt sich Freundlichkeit, Verschwiegenheit und Kompetenz durch Prüfungsdruck erzwingen? Ja, meint der MDK und hat seinen Fragenkatalog um einige - teils recht abstruse - Vorgaben erweitert. Wir zeigen Ihnen, welche Problembereiche die Kontrolleure derzeit bevorzugt unter die Lupe nehmen.


Auditcheckliste Teil 7 "räumlich, sächliche Struktur, Öffentlichkeitsarbeit, Fahrzeuge, Ehrenamt" (Version 4 / Ed. 2014 / ambulant)


Frage

erfüllt

Verantwortlich für die Beseitigung des Problems

Mangel wird abgestellt spätestens bis zum:

Anmerkung


ja

nein


räumliche Ausstattung des ambulanten Pflegedienstes:


Sind Geschäftsräume vorhanden?

O

O

 

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(zusätzlich): Sind die Geschäftsräume des Pflegedienstes gut zu erreichen, stehen also genügend Parkmöglichkeiten zur Verfügung? Können behinderte Menschen die Geschäftsräume ohne Probleme aufsuchen?

O

O

 

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(zusätzlich): Ist sichergestellt, dass der Pflegedienst von außen gut erkennbar ist, z.B. durch ein großes Schild oder durch ein großes Logo?

O

O

 

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(zusätzlich): Steht ein Raum für ruhige Gespräche mit Angehörigen oder mit Betreuungspersonen zur Verfügung?

O

O

 

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(zusätzlich): Sind die weiteren Räume wie Küche, Toiletten, Büros stets sauber und aufgeräumt?

O

O

 

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Bieten die Räumlichkeiten und die Ausstattung Möglichkeiten zur Teambesprechung?

O

O

 

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(zusätzlich): Sind für die Mitarbeiter genügend Tische und Stühle vorhanden, um dort zusammen zu arbeiten, etwa bei Teambesprechungen oder bei Fortbildungen?

O

O

 

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(zusätzlich): Sind die Mitarbeiter gegenüber fremden Besuchern freundlich und aufgeschlossen?

O

O

 

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sächliche Ausstattung:


Verfügt jeder Mitarbeiter über einen Pflegekoffer? Dieser kann enthalten:

Blutdruckmessgerät

O

O

 

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Blutzuckermessgerät

O

O

 

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Lanzetten

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O

 

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Tupfer

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O

 

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Fieberthermometer

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Verbandsmaterial

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Schürzen

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Pinzette

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Schere

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Einmalhandschuhe

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Einwegspritzen

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Einwegkanülen

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Katheterset

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Händedesinfektionsmittel usw.

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Sind die Mitarbeiter in die korrekte Handhabung der Pflegehilfsmittel eingewiesen, wie etwa Lifter, Absauggerät, Antidekubitusmatratze usw.?

O

O

 

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Datenschutz / Schweigepflicht:


Werden personenbezogene Unterlagen für Unbefugte unzugänglich etwa in abschließbaren Schränken aufbewahrt, z.B. Pflegeverträge, Übergabebücher, archivierte Pflegedokumentationen, Kundenakten?

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Werden personenbezogene Unterlagen, die in einem EDV-System gespeichert sind, durch eine Passwortvergabe für zugriffsberechtigte Mitarbeiter, vor Unbefugten geschützt?

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O

 

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Sind Plantafeln, auf denen Namen und Pflegeleistungen zu sehen sind, geschützt vor z.B. Blicken von Besuchern, ggf. durch Tücher, Rollos oder fahrbare Planungstafeln?

O

O

 

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Werden personenbezogene Unterlagen, wenn sie im Auto mitgenommen werden, in undurchsichtigen Schutzhüllen transportiert?

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O

 

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Zusatzinfo: Personenbezogene Unterlagen dürfen nicht für einen längeren Zeitraum in einem Auto liegen gelassen werden, z.B. über Nacht. Erlaubt wäre die Deponierung in einem abschließbaren Fach, das fest verbunden ist mit dem Auto, z.B. in einem sog. "Autosafe".


(zusätzlich): Werden die Pflegedokumentationen ausschließlich bei den Klienten aufbewahrt?

O

O

 

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Zusatzinfo: Eine Pflegedokumentation sollte sich nur mit einer schriftlichen Begründung in den Räumen des Pflegedienstes befinden.


Werden die Wohnungsschlüssel der Klienten für Unbefugte unzugänglich aufbewahrt, z.B. in einem abschließbaren Kasten oder Schrank?

O

O

 

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Ist eine Zuordnung der Wohnungsschlüssel der Klient en für Außenstehende unmöglich, z.B. durch einen Zahlencode?

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O

 

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Wird die Namensliste mit den Schlüsselcodes getrennt von dem Schlüsselkasten oder Schrank aufbewahrt?

O

O

 

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(zusätzlich): Lässt sich der Pflegedienst ein Dokument (eine Quittung) für den Empfang und die Rückgabe eines Wohnungsschlüssels mit einer sog. Haftungsfreizeichnungsklausel durch den Klient en unterschreiben?

O

O

 

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Zusatzinfo: Die Haftungsfreizeichnungsklausel beinhaltet, dass bei Verlust des Schlüssels und etwaiger daraus entstehender Schäden, z.B. Einbruch, von den Mitarbeitern und dem Träger des Pflegedienstes keine Haftung übernommen wird.


Liegt ein unterschriebenes Dokument von jedem Mitarbeiter zur Schweigepflicht vor, sofern sich dieser Passus nicht schon im Arbeitsvertrag befindet?

O

O

 

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Pflegevertrag:


Werden mit den Klienten schriftliche Pflegeverträge über die pflegerischen und hauswirtschaftlichen Leistungen abgeschlossen?

O

O

 

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Zusatzinfo: Der Pflegedienst sollte einen Mustervertrag vorlegen können.


Erhält der zukünftige Klient immer einen Kostenvoranschlag vor Abschluss eines Pflegevertrags, der ihn auf seinen Selbstkostenanteil hinweist? Der MDK möchte dazu ein Kostenvoranschlagsmuster, ggf. ein Pflegevertragsmuster oder einen Standard sehen, der die Erstellung eines Kostenvoranschlags zur Selbstverpflichtung macht.

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(zusätzlich): Wird der Pflegevertrag vor Beginn der Leistungserbringung zur Unterschrift gebracht oder sehr zeitnah danach?

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(zusätzlich): Wird dem Klienten ein Ansprechpartner genannt, wenn Fragen / Beschwerden zu Rechnungen bestehen? Kann er ggf. die Leistungsnachweise einsehen?

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(zusätzlich): Wenn es zu längerfristigen bzw. zu dauerhaften Abweichungen der Leistungen kommt, drängt der Pflegedienst darauf, die Inhalte des Pflegevertrages auf die neue Situation anzupassen?

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(zusätzlich): Sind die Kündigungsfristen aus dem Vertrag klar zu entnehmen?

O

O

 

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(zusätzlich): Ist der Pflegevertrag im Ganzen gut strukturiert und verständlich geschrieben?

O

O

 

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(zusätzlich): Weitere Inhalte des Pflegevertrages können sein:

Regelungen zum Erstbesuch

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Feststellung des Pflegebedarfes

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Vereinbarungen über die zu erbringenden Leistungen ggf. mit den Preisen für Zusatzleistungen

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Notfallregelungen, etwa Notöffnung der Haustür

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Umgang mit der Pflegedokumentation

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Regelungen zum Zutritt der Wohnung

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Abrechnung der Leistungen

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Entgelderhöhungen

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Zusammenarbeit mit externen Firmen

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(zusätzlich): Werden die Mitarbeiter regelmäßig geschult zum Thema Leistungskomplexe und Kostenrelevanz?

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Zusatzinfo: Es ist wichtig, die Mitarbeiter dafür zu sensibilisieren, dass die Leistungen, die sie am Klienten erbringen, auch wirklich vergütet werden. In der ambulanten Pflege besteht vielfach die Problematik, dass die Pflegekräfte kleine "Gefälligkeiten" für den Klienten erbringen, die nicht vergütet werden. Aus diesen "Gefälligkeiten" kann schnell ein Gewohnheitsrecht werden, das von anderen Pflegekräften dann auch verlangt wird. Diese "Leistungen" summieren sich unter Umständen recht schnell und können den Einsatz letztendlich unrentabel machen.


Erstgespräch:


Hat der Pflegedienst ein schriftliches Verfahren zur Durchführung des Erstgespräches erarbeitet?

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O

 

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Das Erstgespräch sollte folgende Aspekte beinhalten:

Informationssammlung zum Hilfebedarf

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Wünsche und Bedürfnisse des Klienten

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Ermittlung, welche Leistungen durch welche Personen erbracht werden können, z.B. Pflegebedürftiger, Angehöriger / andere Bezugspersonen, Pflegedienst

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Festlegung der zu erbringenden Leistungen durch den Pflegedienst

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Beratung zum Leistungs- und zum Vergütungssystem

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Kostenübernahme klären / eindeutiger Hinweis auf den Restkostenanteil, den der Klient nach Abzug der gesetzlichen Leistungen selbst tragen muss

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Pflegevertrag erläutern

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Beratung zu weiteren Dienstleistungsangeboten, wie etwa Essen auf Rädern, Fahrdienste, Hausnotruf

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Information zu Kursen für pflegende Angehörige, Selbsthilfegruppen

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(zusätzlich): Wird das Erstgespräch von einer geschulten Pflegefachkraft durchgeführt und dokumentiert?

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(zusätzlich): Wird das Erstgespräch frühzeitig terminiert? Werden dabei die Wünsche des Klienten berücksichtigt?

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Ist die Durchführung des Erstgespräches Bestandteil der Pflegedokumentation? Der MDK möchte das Dokument des Erstgespräches sehen. Diese Frage wird nur mit "trifft nicht zu" bewertet, wenn:

  • der Zeitpunkt des Erstgespräches länger als zwei Jahre zurückliegt,
  • die Durchführung eines Erstgespräches unmöglich war, weil der Pflegebedürftige durch kognitive Defizite dazu nicht in der Lage war,
  • der Pflegebedürftige das Angebot nicht in Anspruch genommen hat. Hieraus folgt die Konsequenz für den Pflegedienst, zukünftig zu dokumentieren, wenn der Pflegebedürftige ein Erstgespräch ablehnt. Sonst kann der Nachweis der Ablehnung nicht erbracht werden, was ggf. als Versäumnis des Pflegedienstes ausgelegt und bewertet werden könnte.

O

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Zusatzinfo: Wenn nicht zweifelsfrei feststeht, ob der Pflegebedürftige die Tragweite seiner Entscheidungen versteht, also ggf. kognitiv eingeschränkt ist, sollte abgeklärt werden:

  • ob bereits eine gesetzliche Betreuung besteht
  • oder ob der betreuende Hausarzt die Geschäftsfähigkeit attestiert.

Pflegeeinsätze nach § 37 Abs. 3:


Werden diese Pflegeeinsätze von erfahrenen Pflegefachkräften mit besonderer Beratungskompetenz durchgeführt?

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Wird die Durchführung dokumentiert?

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(zusätzlich): Verfügt der Pflegedienst über einen Standard / eine Checkliste zur Durchführung dieser Pflegeeinsätze nach § 37 Abs. 3?

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(zusätzlich): Gehen aus dem angefertigten Gesprächsprotokoll folgende Punkte hervor?

die Probleme und Wünsche des Klienten / der Angehörigen,

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die Motivation der zu Beratenden (Sind sie eher ablehnend oder begrüßen sie den Einsatz?)

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sowie die Erfahrungen vorheriger Einsätze, falls stattgefunden

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Zusatzinfo: Dieser Pflegeeinsatz muss von Pflegebedürftigen, die Pflegegeld beziehen, gezwungenermaßen abgerufen werden. Er dient dazu sicherzustellen, dass der Pflegebedürftige nicht verwahrlost oder durch die Pflegeperson vernachlässigt wird und dass keine Überforderung der Pflegeperson besteht. Der Pflegedienst wiederum ist gegenüber der zuständigen Pflegekasse verpflichtet, die Durchführung zu bestätigen. Die Pflegekassen haben dafür ein besonderes Mitteilungsformular, auf dem die Ergebnisse und ggf. die Empfehlungen seitens des Pflegedienstes dokumentiert werden. Das darf allerdings nur bei Einverständnis des Pflegebedürftigen an die Pflegekasse übermittelt werden. Sollte der Pflegebedürftige diese Einsätze mehrfach nicht abrufen, drohen ihm finanzielle Einbußen beim Bezug des Pflegegelds. Aber auch der Pflegedienst kann juristisch belangt werden, wenn er den Einsatz nicht korrekt durchführt oder sogar Gefälligkeitsgutachten zugunsten des Pflegebedürftigen für die Pflegekasse erstellt.


Öffentlichkeitsarbeit:


(zusätzlich): Hat der ambulante Pflegedienst ein Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit? Dieses kann beinhalten:

die Pflege einer ansprechenden, aussagekräftigen Homepage, in der alle wichtigen Informationen zum Pflegedienst enthalten sind

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Leitbild / Kernaussagen

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Verantwortlichkeiten

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Umsetzung (ausliegende Prospekte, Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, besondere Beratungsangebote, Tag der offenen Tür usw.)

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Werbemittel (Prospekte mit Leitbild, Leistungsübersicht mit Preisen, Bürozeiten, Telefonnummern, Ansprechpartner, Aufdrucke auf den Fahrzeugen, Anzeigen, Werbeartikel wie Kugelschreiber usw.)

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Festlegung des Budgets für die Öffentlichkeitsarbeit

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Kenntnis über konkurrierende Einrichtungen und deren Angebote

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Position am Markt

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Pressearbeit

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(zusätzlich): Wer ist verantwortlich für die Durchführung dieser Maßnahmen? Also: Wer betreibt die externe Kommunikation? Ist dieses definiert?

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(zusätzlich): Wie werden die durchgeführten Maßnahmen auf ihren Erfolg hin bewertet, und führt das zu Konsequenzen? Ist dieses definiert?

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Fahrzeuge:


(zusätzlich): Stehen den Mitarbeitern Dienstfahrzeuge zur Verfügung?

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(zusätzlich): Ist geregelt, wer für die Pflege und für die Wartung der Fahrzeuge verantwortlich ist? Dazu gehört unter anderem:

vorschriftsmäßige Ausrüstung wie Verbandskasten, Warndreieck, Warnweste

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Wechsel von Sommer- und Winterreifen

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Durchführung von Servicechecks, regelmäßige Reinigung der Wagen von innen und von außen

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Regelung zum Tanken der Fahrzeuge

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(zusätzlich): Wurde ein Standard "Verhalten nach einem Unfall" entwickelt?

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ehrenamtliche Mitarbeiter:


(zusätzlich): Hat der ambulante Pflegedienst ein Konzept zur Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Helfern entwickelt? (Falls der Pflegedienst nicht mit Ehrenamtlichen zusammenarbeitet, muss selbstverständlich auch kein Konzept erarbeitet werden.) Folgende Aspekte können beleuchtet werden:

Gewinnung von ehrenamtlichen Mitarbeitern, etwa durch Öffentlichkeitsarbeit

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Analyse möglicher Einsatzgebiete für Ehrenamtliche im Pflegedienst

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Berücksichtigung der Fähigkeiten, Neigungen und Wünsche der Freiwilligen

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kompetente Unterstützung und Anleitung für Ehrenamtliche bei ihren Aufgaben

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Sorgen für eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitern und den freiwilligen Helfern, das heißt z.B. eine genaue Festlegung der Aufgaben und der Kompetenzen

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Ggf. Arbeitsvereinbarungen mit dem Freiwilligen treffen

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Ggf. Umsetzung einer Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Gruppen (Besuchsdienste, Hospizverein, Selbsthilfegruppen, Nachbarschaftsverein usw.)

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Form der Anerkennung gegenüber den Ehrenamtlichen finden, etwa durch kostenlose Fortbildungen, Erwähnung in der Presse, Spenden an die jeweiligen Vereine, Ehrungen, Geschenke zu persönlichen Feiertagen, Teilnahme an der Supervision, Aufwandsentschädigungen

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Einrichtung einer Freiwilligen-Beauftragtenstelle seitens des Pflegedienstes

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Angebot eines Versicherungsschutzes für Freiwillige

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