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Auditcheckliste Teil 8 "Hauswirtschaft" (Version 4 / Ed. 2014 / ambulant)
Hauswirtschaftliche Leistungen sind aus dem Angebotsspektrum eines modernen Pflegedienstes nicht mehr wegzudenken. Doch zwischen Staubwedel und Geschirrspülmaschine lauert auch das eine oder andere "Qualitäts-Fettnäpfchen".
Auditcheckliste Teil 8 "Hauswirtschaft" (Version 4 / Ed. 2014 / ambulant)
Frage
erfüllt
Verantwortlich für die Beseitigung des Problems
Mangel wird
abgestellt spätestens bis zum:
Anmerkung
ja
nein
Leistungsbeschreibung
:
(zusätzlich:) Verfügt der ambulante
Pflegedienst über eine Hauswirtschaftskonzeption?
Folgende Inhalte können Bestandteil sein:
Hauswirtschaftsleitbild
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Mitarbeiter / Urlaubsplanung / Fort-
und Weiterbildung
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Ernährung unter Berücksichtigung
religiöser und / oder kultureller Besonderheiten, etwa koscheres Essen im Judentum oder das Halal bei Moslems
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. 201_
Leistungsbeschreibung
der Grund- und Unterhaltsreinigung der Wohnung, des Waschens der Wäsche
und Kleidung, bügeln, einkaufen, Beheizen der Wohnung, Zubereiten einer
warmen Mahlzeit (kochen) in der Häuslichkeit, Zubereiten einer
sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit (auch bei einem täglichen
Mahlzeitenservice), Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
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. 201_
Hauswirtschaftsvisite
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. 201_
(zusätzlich): Sind die Mitarbeiter an
der Erstellung beteiligt gewesen?
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. 201_
(zusätzlich):
Bietet der Pflegedienst für seine Klienten eine Ernährungsberatung an,
bzw. kooperiert er mit einem Ernährungsberater?
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. 201_
(zusätzlich): Hat der Pflegedienst zu relevanten Punkten, etwa zur
Reinigung der Wohnung, zur Wäschepflege oder zur Lebensmittelhygiene,
konkrete Standards entwickelt? Werden diese von den Mitarbeitern auch
angewendet?
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. 201_
(zusätzlich): Wird das Konzept
regelmäßig überprüft und überarbeitet?
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. 201_
(zusätzlich): Wer ist verantwortlich
für eine geplante und sachgerechte Durchführung der
hauswirtschaftlichen Leistungen? Ist dieses definiert?
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(zusätzlich): Über welche
Qualifikationen verfügen die Mitarbeiter in der
Hauswirtschaft? Nachweis über Zeugnisse.
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(zusätzlich): Werden diese den
Qualifikationen entsprechend auch eingesetzt? Nachweis über die Dokumentation.
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(zusätzlich): Erbringen in der Regel
immer dieselben Mitarbeiter die hauswirtschaftlichen
Leistungen beim Klienten?
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(zusätzlich): Werden
die hauswirtschaftlichen Leistungen auch am Wochenende
und an Feiertagen erbracht?
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(zusätzlich):
Bietet der ambulante Pflegedienst weitere Serviceleistungen an, die
privat mit den Kunden abgerechnet werden können, z.B. Fensterreinigung,
Begleitung zu Ärzten, Einkaufservice, Abfallentsorgung, Bügeln der
Kleidung, Haustierbetreuung, Winterdienst (Schneefegen, Streuen) usw.
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Dokumentation der
hauswirtschaftlichen Leistungen:
Werden die Leistungen der
Hauswirtschaft in einer standardisierten Dokumentation
erfasst und beim Klienten vor Ort mit Handzeichen
abgezeichnet?
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(zusätzlich): Beherrschen die
Mitarbeiter die Dokumentation?
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Werden alle Eintragungen
dokumentenecht eingetragen (lesbare Durchstreichungen,
kein Tipp-Ex, keine Eintragungen mit Tinte,
gekennzeichnete nachträgliche Eintragungen)?
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. 201_
(zusätzlich): Wird den Mitarbeitern
nahe gelegt, zeitnah aber spätestens bis zum Ende der
Schicht die Eintragungen vorzunehmen?
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Werden sämtliche Eintragungen mit
Datum und Handzeichen vorgenommen?
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Liegt eine Handzeichenliste der
Hauswirtschaftskräfte mit Ein- und Austrittsdatum sowie
der jeweiligen Qualifikation vor?
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Kann anhand der Dokumentation der
derzeitige Stand der Leistungserbringung gegenüber den
Kostenträgern nachgewiesen werden? Kann belegt werden, welcher
Mitarbeiter mit welcher Qualifikation sie erbracht hat?
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Dokumentation per Computer:
Sind die Zugriffsrechte für alle
Mitarbeiter, die in der Hauswirtschaft tätig sind,
eindeutig festgelegt?
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Können einzelne Eintragungen einem
Mitarbeiter zugeordnet werden?
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Werden nachträgliche Eintragungen
bzw. Veränderungen als solche gekennzeichnet?
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Qualitätsmanagement:
(zusätzlich): Hat der ambulante
Pflegedienst ein Konzept zur Visite in der
Hauswirtschaft entwickelt?
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(zusätzlich): Führt eine
qualifizierte Hauswirtschaftskraft die Visite durch?
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(zusätzlich): Haben die Mitarbeiter
Einfluss auf die Gestaltung und auf die Inhalte der Visite?
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(zusätzlich): Haben die Klienten und
ihre Angehörigen im Rahmen der Visite die Möglichkeit,
ihre Erfahrungen und Wünsche zu äußern?
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. 201_
(zusätzlich): Werden die Ergebnisse
ausgewertet? Folgen daraus Konsequenzen?
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. 201_
Inhalte der Visite können sein:
Überprüfung, inwieweit der Klient
zur Selbstständigkeit im Haushalt angeleitet wird
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Erhebung des aktuellen Hilfebedarfs
bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten
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Erhebung der Kritik und Wünsche der Klienten, z.B. beim Haushaltsgeld, Haushaltsbuch
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Dokumentation der geplanten neuen
Maßnahmen
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Auswertung der Visite
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