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Auditcheckliste Teil 8 "Hauswirtschaft" (Version 4 / Ed. 2014 / ambulant)

Hauswirtschaftliche Leistungen sind aus dem Angebotsspektrum eines modernen Pflegedienstes nicht mehr wegzudenken. Doch zwischen Staubwedel und Geschirrspülmaschine lauert auch das eine oder andere "Qualitäts-Fettnäpfchen".


Auditcheckliste Teil 8 "Hauswirtschaft" (Version 4 / Ed. 2014 / ambulant)


Frage

erfüllt

Verantwortlich für die Beseitigung des Problems

Mangel wird abgestellt spätestens bis zum:

Anmerkung


ja

nein


Leistungsbeschreibung :


(zusätzlich:) Verfügt der ambulante Pflegedienst über eine Hauswirtschaftskonzeption? Folgende Inhalte können Bestandteil sein:

Hauswirtschaftsleitbild

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Mitarbeiter / Urlaubsplanung / Fort- und Weiterbildung

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Ernährung unter Berücksichtigung religiöser und / oder kultureller Besonderheiten, etwa koscheres Essen im Judentum oder das Halal bei Moslems

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Leistungsbeschreibung der Grund- und Unterhaltsreinigung der Wohnung, des Waschens der Wäsche und Kleidung, bügeln, einkaufen, Beheizen der Wohnung, Zubereiten einer warmen Mahlzeit (kochen) in der Häuslichkeit, Zubereiten einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit (auch bei einem täglichen Mahlzeitenservice), Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

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Hauswirtschaftsvisite

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(zusätzlich): Sind die Mitarbeiter an der Erstellung beteiligt gewesen?

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(zusätzlich): Bietet der Pflegedienst für seine Klienten eine Ernährungsberatung an, bzw. kooperiert er mit einem Ernährungsberater?

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(zusätzlich): Hat der Pflegedienst zu relevanten Punkten, etwa zur Reinigung der Wohnung, zur Wäschepflege oder zur Lebensmittelhygiene, konkrete Standards entwickelt? Werden diese von den Mitarbeitern auch angewendet?

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(zusätzlich): Wird das Konzept regelmäßig überprüft und überarbeitet?

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(zusätzlich): Wer ist verantwortlich für eine geplante und sachgerechte Durchführung der hauswirtschaftlichen Leistungen? Ist dieses definiert?

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(zusätzlich): Über welche Qualifikationen verfügen die Mitarbeiter in der Hauswirtschaft? Nachweis über Zeugnisse.

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(zusätzlich): Werden diese den Qualifikationen entsprechend auch eingesetzt? Nachweis über die Dokumentation.

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(zusätzlich): Erbringen in der Regel immer dieselben Mitarbeiter die hauswirtschaftlichen Leistungen beim Klienten?

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(zusätzlich): Werden die hauswirtschaftlichen Leistungen auch am Wochenende und an Feiertagen erbracht?

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(zusätzlich): Bietet der ambulante Pflegedienst weitere Serviceleistungen an, die privat mit den Kunden abgerechnet werden können, z.B. Fensterreinigung, Begleitung zu Ärzten, Einkaufservice, Abfallentsorgung, Bügeln der Kleidung, Haustierbetreuung, Winterdienst (Schneefegen, Streuen) usw.

 

 

 

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Dokumentation der hauswirtschaftlichen Leistungen:


Werden die Leistungen der Hauswirtschaft in einer standardisierten Dokumentation erfasst und beim Klienten vor Ort mit Handzeichen abgezeichnet?

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(zusätzlich): Beherrschen die Mitarbeiter die Dokumentation?

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Werden alle Eintragungen dokumentenecht eingetragen (lesbare Durchstreichungen, kein Tipp-Ex, keine Eintragungen mit Tinte, gekennzeichnete nachträgliche Eintragungen)?

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(zusätzlich): Wird den Mitarbeitern nahe gelegt, zeitnah aber spätestens bis zum Ende der Schicht die Eintragungen vorzunehmen?

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Werden sämtliche Eintragungen mit Datum und Handzeichen vorgenommen?

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Liegt eine Handzeichenliste der Hauswirtschaftskräfte mit Ein- und Austrittsdatum sowie der jeweiligen Qualifikation vor?

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Kann anhand der Dokumentation der derzeitige Stand der Leistungserbringung gegenüber den Kostenträgern nachgewiesen werden? Kann belegt werden, welcher Mitarbeiter mit welcher Qualifikation sie erbracht hat?

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Dokumentation per Computer:


Sind die Zugriffsrechte für alle Mitarbeiter, die in der Hauswirtschaft tätig sind, eindeutig festgelegt?

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Können einzelne Eintragungen einem Mitarbeiter zugeordnet werden?

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Werden nachträgliche Eintragungen bzw. Veränderungen als solche gekennzeichnet?

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Qualitätsmanagement:


(zusätzlich): Hat der ambulante Pflegedienst ein Konzept zur Visite in der Hauswirtschaft entwickelt?

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(zusätzlich): Führt eine qualifizierte Hauswirtschaftskraft die Visite durch?

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(zusätzlich): Haben die Mitarbeiter Einfluss auf die Gestaltung und auf die Inhalte der Visite?

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(zusätzlich): Haben die Klienten und ihre Angehörigen im Rahmen der Visite die Möglichkeit, ihre Erfahrungen und Wünsche zu äußern?

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(zusätzlich): Werden die Ergebnisse ausgewertet? Folgen daraus Konsequenzen?

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Inhalte der Visite können sein:

Überprüfung, inwieweit der Klient zur Selbstständigkeit  im Haushalt angeleitet wird

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Erhebung des aktuellen Hilfebedarfs bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten

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Erhebung der Kritik und Wünsche der Klienten, z.B. beim Haushaltsgeld, Haushaltsbuch

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Dokumentation der geplanten neuen Maßnahmen

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Auswertung der Visite

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