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Auditcheckliste Teil 3 "Qualitätsmanagement I" (Version 4 / Ed. 2014 / stationär)

Eine Zertifizierung macht den MDK glücklich. Mit diesem kühnen Werbeversprechen ködern viele Anbieter von Qualitätssiegeln jedes Jahr Tausende Einrichtungen - und scheffeln Millionen. Das Problem: Die privaten Prüfkataloge gehen weit über die staatlichen Vorgaben hinaus und lassen sich nur mit enormem Personalaufwand umsetzen. Doch wo liegt nun die Grenze zwischen "Kür" und "Pflicht"? Wir zeigen es Ihnen.

Auditcheckliste Teil 3 "Qualitätsmanagement I" (Version 4 / Ed. 2014 / stationär)


Frage

erfüllt

Verantwortlich für die Beseitigung des Problems

Mangel wird abgestellt spätestens bis zum:

Anmerkung


ja

nein


Qualitätsbeauftragter


Ist der Qualitätsbeauftragte der Leitungsebene zugeordnet? (Bei der letzten Überarbeitung der DIN ISO Reihe 2008 wurde die Position des "Beauftragten der obersten Leitung" (QMB) verändert. Nun ist sie auch Mitglied der obersten Leitung mit Leitungsfunktion. Diese Veränderung bestätigt noch einmal die Wichtigkeit und die Unabhängigkeit dieser Position.)

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Zusatzinfo: Selbst wenn neben der Pflegedienstleitung ein Qualitätsbeauftragter eingesetzt ist, so ist die PDL weiterhin für das Qualitätsmanagement im Bereich der Pflege verantwortlich. Denn nicht jeder Qualitätsbeauftragte muss zwangsläufig aus der Pflege stammen.


[zusätzlich:] Kennen alle Mitarbeiter den Qualitätsbeauftragten und dessen Aufgabengebiet?

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[zusätzlich:] Über welche Qualifikationen verfügt der Qualitätsbeauftragte? Sind diese ausreichend?

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[zusätzlich:] Wie hoch ist die wöchentliche Arbeitszeit des Qualitätsbeauftragten? Ist dieses definiert? Reicht die Zeit für die Aufgaben?

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[zusätzlich:] Sind das Aufgabengebiet und die Befugnisse des Qualitätsbeauftragten innerhalb der Einrichtung klar definiert? (Wichtig für die Effizienz der Arbeit des Qualitätsbeauftragten ist, dass die Einrichtungsleitung konsequent hinter dem Qualitätsmanagement steht und als Vorbildfunktion mitarbeitet.)

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externe Qualitätssicherung


Kann die Einrichtung nachweisen, dass sie außerhalb ihres Hauses an externen Maßnahmen zur Qualitätssicherung teilnimmt? (Der Nachweis ist etwa über Teilnehmerlisten, über Qualitätsmanagementzertifikate oder über Auditberichte zu erbringen.)

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Zusatzinfo: Zu den Maßnahmen der externen Qualitätssicherung können gehören:

  • regelmäßige Treffen im Verbund mit anderen ambulanten Pflegediensten und Alten- und Pflegeheimen, deren Inhalte sich mit der Qualitätssicherung auseinandersetzen, das kann z.B. die gemeinsame Entwicklung von Standards sein.
  • Vergleich mit anderen Einrichtungen durch Kennzahlen (Benchmarking)
  • Projektarbeit: z.B. Zusammenarbeit mit Krankenhäusern, um etwa die Überleitung von Bewohnern aus dem Krankenhaus und in das Krankenhaus zu verbessern.
  • Überprüfung durch eine neutrale Stelle (Zertifizierungsanbieter z.B. TÜV, dieses Audit muss nicht zwangsläufig mit einer Zertifizierung verbunden werden.)

Expertenstandards des DNQP


Hat die Einrichtung die jeweils aktuellen Expertenstandards Dekubitusprophylaxe, Entlassungsmanagement, Schmerzmanagement, Sturzprophylaxe, Förderung der Harnkontinenz, Pflege von Menschen mit chronischen Wunden sowie Ernährungsmanagement des DNQP nachweislich umgesetzt?

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Zusatzinfo:

  • Die Umsetzung der Inhalte der Expertenstandards des DNQP ist, neben der Verbesserung der Pflegequalität, mittlerweile sehr wichtig für gerichtliche Auseinandersetzungen geworden. Die Expertenstandards werden heute als vorweggenommene Sachverständigengutachten verstanden, z.B. im Bereich Dekubitusprophylaxe und -versorgung und Sturzprophylaxe. Also ist es im Fall der Fälle wichtig nachzuweisen, dass die Einrichtung nach der jeweiligen hausinternen Richtlinie pflegt, die auf dem entsprechenden Expertenstandard basiert. Nur so kann es ihr gelingen, einen bestehenden Vorwurf ggf. auszuräumen.
  • Nach dem neu gefassten § 113a SGB XI können der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, der Verband der privaten Krankenversicherung e.V., die Verbände der Pflegeberufe auf Bundesebene, die maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten Menschen auf Bundesebene sowie unabhängige Sachverständige in Zukunft die Entwicklung oder Aktualisierung und Einführung weiterer Expertenstandards in Auftrag geben, bzw. durch einen gemeinsamen Beschluss für die Pflegeeinrichtungen verbindlich machen. Darüber hinaus wird die methodische und pflegefachliche Qualität des Verfahrens der Entwicklung, Aktualisierung und Einführung der Expertenstandards in einer Verfahrensordnung durch die genannten Vertragsparteien festgelegt.
  • In der Praxis heißt das: Wenn alle Parteien sich einig sind, so können sie in Zukunft ausgewählte Institutionen (auch andere neben dem DNQP) mit der Entwicklung neuer Expertenstandards beauftragen. Neu ist dann auch, dass sich die beteiligten Parteien vorher auf ein gemeinsames Verfahren zur Entwicklung und Einführung der Standards einigen müssen. Der Vorteil liegt darin, dass sich nachher keine Partei, etwa ein Pflegeverband, herausreden kann, warum man sich jetzt nicht an der Umsetzung und Einführung beteiligen möchte. Das ganze Vorgehen wird dadurch sehr transparent gemacht.

Interne Qualitätssicherung


Zusatzinfo:

  • Grundsätzlich hat die interne Qualitätssicherung zum Ziel, ein festgelegtes und damit überprüfbar gutes Qualitätsniveau in allen Bereichen der Einrichtung zu erreichen und dauerhaft zu sichern.
  • Die hier aufgeführten Maßnahmen sind als Vorschläge zu verstehen. Nicht alle Maßnahmen müssen zwingend in Ihrer Einrichtung umgesetzt werden. Manchmal ist es gerade für kleinere Einrichtungen besser, Schritt für Schritt erst mal ein oder zwei der hier aufgeführten Punkte mit der notwendigen Qualität umzusetzen, statt sich in einer Vielzahl von Aktionen zu verlieren und diese nur in einer schlechten Qualität abzuliefern. Der MDK fordert mindestens drei Werkzeuge der internen Qualitätssicherung.
  • Darüber hinaus können ähnliche Maßnahmen realisiert werden, z.B. statt einer Pflegevisite eine Übergabe am Bett. Die alleinige Bedingung ist, dass die Qualität der Leistungen durch die Einrichtung selbst nachgewiesen werden kann.

Werden Qualitätszirkel durchgeführt?

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[zusätzlich:] Wird dem Qualitätsbeauftragten ein Moderationskoffer für die Durchführung der Qualitätszirkelarbeit zur Verfügung gestellt?

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Kann der Qualitätsbeauftragte nachweisen, was er seit seiner Benennung im Bereich des Qualitätsmanagements umgesetzt hat?

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Werden im Haus die für die Einrichtung relevanten Standards und Richtlinien entwickelt, überprüft und weiterentwickelt nach dem PDCA-Zyklus?

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Zusatzinfo: PDCA-Zyklus: Wenn der MDK in diesem Zusammenhang nach dem PDCA-Zyklus fragt, möchte er Aufzeichnungen sehen, die zeigen, warum Sie gerade diesen oder jenen Standard / Richtlinie weiterentwickeln. Dann begründen Sie das im Idealfall mit einer kürzlich durchgeführten Auditcheckliste und einem aktuellen Maßnahmenplan. Auf dem Maßnahmenplan steht dann, dass gerade dieser Standard / Richtlinie zur Überarbeitung ansteht. So haben Sie den PDCA-Zyklus einwandfrei nachgewiesen. Standardentwicklung: Nicht jeder Prozess in der Einrichtung muss standardisiert sein. Besser ist es, Standards zu entwickeln für:

  • Situationen, in denen häufig viele Fehler von Mitarbeitern gemacht werden
  • Umsetzung der Expertenstandards
  • behandlungspflegerische riskante Abläufe, wie etwa Wechsel einer Tracheostoma-Kanüle, Blasenkatheterwechsel usw.
  • Überweisung in ein Krankenhaus
  • Heimaufnahme
  • Notfälle
  • Sterbebegleitung
  • Umgang mit Verstorbenen
  • seltene Abläufe im Rahmen des Risikomanagements, etwa Evakuierung des Heims bei Feuer oder bei einer Bombendrohung
Wenn ein Prozess dann aber standardisiert ist, ist er verbindlich von den Mitarbeitern einzuhalten. Abweichungen vom Standard müssen in dem Fall begründet und dokumentiert werden.

Finden Pflegevisiten statt?

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[zusätzlich:] Wer ist verantwortlich für die Pflegevisiten? Ist dieses definiert?

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[zusätzlich:] Wie häufig werden diese durchgeführt? Ist dieses definiert? (Der MDK macht mittlerweile keine Angaben mehr zur Häufigkeit der Pflegevisiten, daher liegt es im Ermessen der Einrichtung.)

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[zusätzlich:] Liefert die Pflegevisite Ergebnisse zu folgenden Bereichen?

Einbezug des Bewohners und seiner Angehörigen in die Pflege und Betreuung

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Entscheidungsfreiheit des Bewohners über geplante Maßnahmen aufgrund kompetenter Beratung

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Anpassung der Pflegeplanung

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Zufriedenheit des Bewohners und seiner Angehörigen

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Nachvollziehbarkeit der Pflege und Betreuung für alle Beteiligten

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Kontinuierliche Reflexion der eigenen Arbeit der Pflegekräfte

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Verbesserung der Arbeits- und Organisationsstrukturen

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Erfassen der Arbeitsbelastung der einzelnen Mitarbeiter und dahin gehende Veränderung der Einsatz- und Personalplanung

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Überprüfung der pflegerischen Fähigkeiten der einzelnen Mitarbeiter mit anschließendem Reflexionsgespräch

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Überprüfung, inwieweit Konzepte, Standards und Fortbildungen in der Praxis durch die Mitarbeiter umgesetzt werden

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Unterstützung der Mitarbeiter, Motivation vermitteln durch Lob und Anerkennung

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Zusatzinfo: Der Begriff Pflegevisite ist nicht einheitlich gefasst. Der MDK beschreibt in seiner Qualitätsprüfungsrichtlinie (QPR) die Pflegevisite als einen Besuch beim Pflegebedürftigen, um mit ihm über seine Situation zu reflektieren. Zusätzlich gibt es viele weitere Formen der Pflegevisite. Etwa die Pflegevisite, bei der die PDL die Pflegemitarbeiter besucht und sie kollegial berät. Oder aber die Hygienevisite usw. Pflegevisite beim Bewohner: Der MDK favorisiert für die Durchführung der Pflegevisite die Pflegedienstleitung in Zusammenarbeit mit den Bezugspflegekräften. Favorisiert bedeutet also in diesem Zusammenhang nicht zwingend die Übernahme durch die Pflegedienstleitung. In großen Häusern kann demnach die Pflegedienstleitung die Aufgabe an die Bezugspflegekräfte delegieren. Auch in kleinen Einrichtungen, in denen die Pflegedienstleitung selbst jeden Bewohner pflegt, kann eine separate Pflegevisite sinnvoll sein. Dann aber z.B. mit einem anderen Schwerpunkt wie etwa der Qualifikation der Mitarbeiter oder die Identifikation von notwendigen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Denkbar ist auch, die Pflegevisite verstärkt bei Bewohnern mit Risikoerkrankungen durchzuführen, etwa bei Bewohnern mit Dekubitus und anderen chronischen Wunden, Diabetes, MRSA, Tracheostomaanlage. Dafür werden dann Bewohner mit einer einfacheren Pflege- und Betreuungssituation (meist Pflegestufe I) seltener visitiert.


Werden Fallbesprechungen durchgeführt?

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Zusatzinfo: Da der MDK keine inhaltlichen Aussagen dazu macht, wie häufig und zu welchem Zweck diese durchgeführt werden sollen, liegt die Ausgestaltung der Fallbesprechungen im alleinigen Ermessen der Einrichtung. Die Gutachter können lediglich beratend zur Seite stehen, was die Dokumentation und die Durchführung betrifft.


[zusätzlich:] Existiert in Ihrer Einrichtung ein Qualitätsmanagementhandbuch? Wird dieses angewendet und weiterentwickelt?

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Zusatzinfo: Der MDK möchte in der Prüfung alle benötigten Unterlagen sehen. Wie eine Einrichtung ihre Unterlagen sortiert und organisiert und ob sie daraus ggf. ein Qualitätsmanagementhandbuch macht, bleibt ganz allein ihr überlassen. Der MDK kann und soll die Einrichtung höchstens beraten. Statt eines Qualitätsmanagementhandbuches ist es z.B. möglich, ein Pflegehandbuch zu erstellen, das alle wichtigen Prozesse ausschließlich für den Bereich der Pflege darstellt, wie etwa Pflegekonzept, Pflegeleitbild, Hygiene im Pflegebereich, Pflegestandards usw. Lediglich eine Einrichtung, die sich nach der DIN ISO 9001:2008 zertifizieren lassen möchte, muss ein Qualitätsmanagementhandbuch vorlegen können, da die Norm das zwingend vorschreibt.


Findet eine systematische Auswertung von Fachliteratur und Fortbildungen statt? Werden diese Erkenntnisse in der Pflegepraxis umgesetzt?

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[zusätzlich:] Wie findet diese Auswertung statt? Ist dieses definiert?

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[zusätzlich:] Wer ist dafür verantwortlich? Ist dieses definiert?

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[zusätzlich:] Wie werden die Ergebnisse in die Praxis transferiert? Ist dieses definiert?

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[Zusätzliches zum internen Qualitätsmanagement]

Wird in der Einrichtung ein bestimmtes Qualitätsmanagementsystem angewendet (z.B. DIN ISO 9001/2008, EFQM, Diakoniesiegel, TÜV-Siegel usw.)?

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Wie wird kontrolliert, ob das Qualitätsmanagementsystem noch übereinstimmt mit der Qualitätspolitik und den -zielen der Einrichtung? Wer ist dafür verantwortlich? Ist dieses definiert?

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Existieren dazu Aufzeichnungen?

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Ist das Qualitätsmanagementsystem für alle Beteiligten nachvollziehbar schriftlich festgelegt?

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Liegen die Schlüsselprozesse schriftlich vor? Sind dort die jeweiligen Verantwortlichkeiten klar festgelegt? Und sind diese bewohnerorientiert?

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Wie wird gewährleistet, dass Ergebnisse aus internen oder externen Audits in Maßnahmen umgewandelt, geplant, durchgeführt und erneut bewertet werden? Ist dieses definiert?

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Hat die Einrichtung ein System, in dem sie eingehende Informationen und Daten sammelt und aufbereitet für die nächste Qualitätsmanagementbewertung?

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Interne Qualitätssicherung im Bereich der Hauswirtschaft: Die folgende Auflistung will der MDK als Beispiele verstanden wissen. Erfüllt ist diese Forderung, wenn mindestens drei der Punkte oder vergleichbare Maßnahmen durchgeführt werden.


Visitiert die verantwortliche Hauswirtschaftsleitung die einzelnen Leistungsbereiche (Verpflegung, Reinigung, Haustechnik, Hausgestaltung)?

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Beteiligt sich die Hauswirtschaft am Beschwerdemanagement?

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Betreibt die verantwortliche Hauswirtschaftsleitung ein Eigenkontrollsystem zur Sicherung des Hygienestandards auf der Grundlage der HACCP?

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Zusatzinfo: Das Eigenkontrollsystem basierend auf der HACCP ist seit dem 1. Januar 2006 für jedes Unternehmen, das mit Lebensmitteln umgeht, gesetzlich vorgeschrieben. Verantwortlich dafür ist zumeist die Küchenleitung im Einvernehmen mit der Heimleitung. Es soll ein betriebsspezifisches Kontrollkonzept entwickelt werden, das zudem nachvollziehbar schriftlich dokumentiert werden muss. Mögliche Inhalte eines Kontrollkonzeptes können sein:

  • kurze Erläuterung des HACCP-Konzeptes
  • Anwendung und Grundsätze der HACCP
  • gesetzliche Grundlagen wie etwa die EG-Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene (ehemals deutsche Lebensmittelhygieneverordnung)
  • Einarbeitung neuer Mitarbeiter
  • Stellenbeschreibungen Küche
  • Hygiene-, Reinigungs- und Desinfektionspläne für den Bereich Küche und Hauswirtschaft
  • Beschreibung der Critical Controll Points (CCPs)
  • Personalhygiene, Produktion der Nahrungsmittel, Essensausgabe, Einkauf, Lagerhaltung usw.
  • Checklisten zur Umsetzung der Lebensmittelhygiene
  • Eigenkontrollsysteme etwa zu kritischen Temperaturgrenzen, zur Systembewertung, zur Risikoanalyse der kritischen Lenkungspunkte
  • Betriebsanweisungen für Gefahrenstoffe
  • Aufbewahrung der Betriebsanleitungen für Geräte und Maschinen
  • Fort- und Weiterbildung sowie die Unterweisung der Mitarbeiter

Liegen im Bereich der Reinigung Leistungs- und Qualitätsbeschreibungen mit Kontroll- und Checklisten der Reinigungsverfahren und Ergebnisse vor?

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[zusätzlich:] Liegt für den Bereich der Reinigung eine Richtlinie vor, die folgende Angaben macht:

was zu reinigen ist (Bewohnerzimmer, Gemeinschaftsräume, Nasszellen, Funktionsräume, Aufenthaltszimmer der Mitarbeiter, Lagerräume, Treppenhäuser, Flure, Fahrstühle, Büroräume, Fenster- und Gardinenreinigung usw.)?

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wie es zu reinigen ist?

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wie häufig es zu reinigen ist?

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welche Mittel und Geräte dabei zu nutzen sind?

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wer für den Einsatz der Reinigungskräfte verantwortlich ist?

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wer es überprüft und dokumentiert?

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Existieren Schnittstellen zwischen der Reinigung und den Küchen-/ Servicekräften?

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Wurden die Mitarbeiter an der Erstellung beteiligt?

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[zusätzlich:] Bei einer externen Vergabe:

Bestehen Regelungen, falls die Reinigungsfirma gerade nicht anwesend ist? Wer übernimmt dann die Reinigung?

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Wer kontrolliert regelmäßig die Leistungen der Fremdfirma? Ist dieses definiert?

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Existieren Auswahlkriterien, nach denen eine Fremdfirma ausgewählt wird?

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Werden die Leistungen vertraglich festgelegt?

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Sind die Schnittstellen definiert und geregelt?

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Wie ist das Verfahren bei Reklamationen geregelt? Ist dieses definiert?

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Werden die Prozesse im Wäschebereich überwacht, z.B. Textilbeschaffung und Wäschekontrolllisten?

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Befragung zur Zufriedenheit der Bewohner und Angehörigen


Werden die Bewohner und deren Angehörige in einem Zufriedenheitsfragebogen oder in strukturierten Gesprächen regelmäßig dazu befragt, wie zufrieden sie mit dem Essen und mit dem dazugehörigen Service, der Reinigungsdienste, der Wäscheversorgung und der Wohnlichkeit im Haus sind?

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[zusätzlich:] Wer ist verantwortlich für die Erstellung, Verteilung, Sammlung und Auswertung der Fragebögen? Ist dieses definiert?

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[zusätzlich:] Wie wird sichergestellt, dass die Ergebnisse der Zufriedenheitsfragebögen in Maßnahmen umgesetzt werden? Ist dieses definiert?

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Kontinuierlicher Verbesserungsprozess


Wendet das Haus im Rahmen des Qualitätsmanagements den "Kontinuierlichen Verbesserungsprozess (PDCA-Zyklus)" an?

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Zusatzinfo: Die Altenpflege kennt die Funktionsweise des PDCA-Zyklus nur zu genau, nämlich aus der Pflegeplanung. Jede Handlung, die ein Alten- und Pflegeheim ausführt, lässt sich in die Phasen Plan, Do, Check und Act einteilen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um einen Prozess aus dem Bereich der Hauswirtschaft, der Verwaltung oder der Pflege handelt.

  • 1. Schritt - Plan = Planung: Darunter wird eine Ist-Analyse verstanden, also die Beschreibung von Problemen und die Sammlung von Informationen zur Verbesserung eines Prozesses.
  • 2. Schritt - Do = Umsetzung: Die geplanten Maßnahmen werden innerhalb einer festgelegten Zeitspanne umgesetzt und dokumentiert.
  • 3. Schritt - Check = Überprüfung: Es wird bewertet, ob die Ziele (also der Soll-Zustand) erreicht worden sind.
  • 4. Schritt - Act = Verbesserung: Nun werden die Ergebnisse des Verbesserungsprozesses untersucht. Ist der Soll-Zustand noch nicht erreicht, bildet das die Grundlage für ein erneutes Durchlaufen dieses Zyklus. Ist der Soll-Zustand erreicht, kann der Prozess standardisiert werden und Folgeprozesse mit dem gleichen Zyklus bearbeitet werden. Zu einem selbstverständlich vorher festgelegten Überprüfungsdatum, geht der PDCA-Zyklus eines Kernprozesses wieder von vorn los.
Diese vier Schritte möchte der MDK nun bei Kern- oder bei Schlüsselprozessen in schriftlicher Form dokumentiert sehen. Dazu benötigen Sie geeignete Nachweisdokumente. Klassisches Beispiel für die Umsetzung und den Nachweis des PDCA-Zykluses ist etwa die Einführung, Umsetzung und anschließende Evaluation eines Expertenstandards in Ihrer Einrichtung.

Qualifikation der Mitarbeiter


Führt der ambulante Pflegedienst eine aktuelle Handzeichenliste für alle in der Pflege beschäftigten Mitarbeiter, möglichst mit Ein- und ggf. Austrittsdatum der Mitarbeiter?

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Geht aus der Handzeichenliste die jeweilige Qualifikation des Mitarbeiters hervor und sind die zugewiesenen Handzeichen eindeutig zuordbar?

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Können bei einer EDV-gestützten Pflegedokumentation die erbrachten Pflegeleistungen eindeutig dem Mitarbeiter, der sie erbracht hat, zugeordnet werden, ggf. durch die Vergabe von persönlichen Passwörtern und durch Zugriffsrechte?


Zusatzinfo: Neue Mitarbeiter in der Pflege müssen nach einer Woche auf der Handzeichenliste vermerkt sein. Und bei einer EDV-gestützten Pflegedokumentation ist ebenfalls eine Handzeichenliste vorzuweisen. Die Handzeichen müssen mindestens aus zwei Buchstaben zusammengesetzt sein. Das vermerkte Ein- und Austrittsdatum erleichtert zusätzlich die Rückverfolgbarkeit, da sofort in älteren Einträgen in der Pflegedokumentation zugeordnet werden kann, ob etwa ein Mitarbeiter zu diesem Zeitpunkt schon im Pflegeheim gearbeitet hat oder nicht.