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Auditcheckliste Teil 3 "Qualitätsmanagement I" (Version 4 / Ed. 2014 / stationär)
Eine Zertifizierung macht den MDK glücklich. Mit diesem kühnen Werbeversprechen ködern viele Anbieter von Qualitätssiegeln jedes Jahr Tausende Einrichtungen - und scheffeln Millionen. Das Problem: Die privaten Prüfkataloge gehen weit über die staatlichen Vorgaben hinaus und lassen sich nur mit enormem Personalaufwand umsetzen. Doch wo liegt nun die Grenze zwischen "Kür" und "Pflicht"? Wir zeigen es Ihnen.
Auditcheckliste Teil 3 "Qualitätsmanagement I" (Version 4 / Ed. 2014 / stationär)
Frage
erfüllt
Verantwortlich für die Beseitigung des Problems
Mangel wird
abgestellt spätestens bis zum:
Anmerkung
ja
nein
Qualitätsbeauftragter
Ist der Qualitätsbeauftragte der
Leitungsebene zugeordnet? (Bei der letzten Überarbeitung der DIN ISO Reihe 2008 wurde
die Position des "Beauftragten der obersten Leitung" (QMB) verändert.
Nun ist sie auch Mitglied der obersten Leitung mit Leitungsfunktion.
Diese Veränderung bestätigt noch einmal die Wichtigkeit und
die Unabhängigkeit dieser Position.)
O
O
__ . __ . 201_
Zusatzinfo: Selbst wenn neben der
Pflegedienstleitung ein Qualitätsbeauftragter eingesetzt
ist, so ist die PDL weiterhin für das
Qualitätsmanagement im Bereich der Pflege
verantwortlich. Denn nicht jeder Qualitätsbeauftragte
muss zwangsläufig aus der Pflege stammen.
[zusätzlich:] Kennen alle Mitarbeiter
den Qualitätsbeauftragten und dessen Aufgabengebiet?
O
O
__ . __ . 201_
[zusätzlich:] Über welche
Qualifikationen verfügt der Qualitätsbeauftragte? Sind diese ausreichend?
O
O
__ . __ . 201_
[zusätzlich:] Wie hoch ist die
wöchentliche Arbeitszeit des Qualitätsbeauftragten? Ist
dieses definiert? Reicht die Zeit für die Aufgaben?
O
O
__ . __ . 201_
[zusätzlich:] Sind das Aufgabengebiet
und die Befugnisse des Qualitätsbeauftragten innerhalb
der Einrichtung klar definiert? (Wichtig für die
Effizienz der Arbeit des Qualitätsbeauftragten ist, dass
die Einrichtungsleitung konsequent hinter dem
Qualitätsmanagement steht und als Vorbildfunktion
mitarbeitet.)
O
O
__ . __ . 201_
externe Qualitätssicherung
Kann die Einrichtung nachweisen, dass
sie außerhalb ihres Hauses an externen Maßnahmen zur
Qualitätssicherung teilnimmt? (Der Nachweis ist etwa über
Teilnehmerlisten, über Qualitätsmanagementzertifikate oder über
Auditberichte zu erbringen.)
O
O
__ . __ . 201_
Zusatzinfo:
Zu den Maßnahmen der externen
Qualitätssicherung können gehören:
Expertenstandards des DNQP
Hat die Einrichtung die
jeweils aktuellen Expertenstandards Dekubitusprophylaxe, Entlassungsmanagement,
Schmerzmanagement, Sturzprophylaxe, Förderung der Harnkontinenz, Pflege
von Menschen mit chronischen Wunden sowie Ernährungsmanagement des DNQP
nachweislich umgesetzt?
O
O
__ . __ . 201_
Zusatzinfo:
Interne Qualitätssicherung
Zusatzinfo:
Werden Qualitätszirkel durchgeführt?
O
O
__ . __ . 201_
[zusätzlich:]
Wird dem Qualitätsbeauftragten ein Moderationskoffer für die
Durchführung der Qualitätszirkelarbeit zur Verfügung gestellt?
O
O
__ . __ . 201_
Kann der Qualitätsbeauftragte nachweisen, was er seit seiner Benennung im Bereich des Qualitätsmanagements
umgesetzt hat?
O
O
__ . __ . 201_
Werden im Haus die für die
Einrichtung relevanten Standards und Richtlinien
entwickelt, überprüft und weiterentwickelt nach dem PDCA-Zyklus?
O
O
__ . __ . 201_
Zusatzinfo:
PDCA-Zyklus:
Wenn der MDK in diesem Zusammenhang nach dem PDCA-Zyklus fragt, möchte
er Aufzeichnungen sehen, die zeigen, warum Sie gerade diesen oder jenen
Standard / Richtlinie weiterentwickeln. Dann begründen Sie das im
Idealfall mit einer kürzlich durchgeführten Auditcheckliste und einem
aktuellen Maßnahmenplan. Auf dem Maßnahmenplan steht dann, dass gerade
dieser Standard / Richtlinie zur Überarbeitung ansteht. So haben Sie
den PDCA-Zyklus einwandfrei nachgewiesen.
Standardentwicklung:
Nicht jeder Prozess in der
Einrichtung muss standardisiert sein. Besser ist es,
Standards zu entwickeln für:
Finden Pflegevisiten statt?
O
O
__ . __ . 201_
[zusätzlich:] Wer ist verantwortlich
für die Pflegevisiten? Ist dieses definiert?
O
O
__ . __ . 201_
[zusätzlich:] Wie häufig werden diese
durchgeführt? Ist dieses definiert? (Der MDK macht mittlerweile keine Angaben
mehr zur Häufigkeit der Pflegevisiten, daher liegt es im
Ermessen der Einrichtung.)
O
O
__ . __ . 201_
[zusätzlich:] Liefert die
Pflegevisite Ergebnisse zu folgenden Bereichen?
Einbezug des Bewohners und seiner
Angehörigen in die Pflege und Betreuung
O
O
__ . __ . 201_
Entscheidungsfreiheit des Bewohners
über geplante Maßnahmen aufgrund kompetenter Beratung
O
O
__ . __ . 201_
Anpassung der Pflegeplanung
O
O
__ . __ . 201_
Zufriedenheit des Bewohners und
seiner Angehörigen
O
O
__ . __ . 201_
Nachvollziehbarkeit der Pflege und
Betreuung für alle Beteiligten
O
O
__ . __ . 201_
Kontinuierliche Reflexion der eigenen
Arbeit der Pflegekräfte
O
O
__ . __ . 201_
Verbesserung der Arbeits- und
Organisationsstrukturen
O
O
__ . __ . 201_
Erfassen der Arbeitsbelastung der
einzelnen Mitarbeiter und dahin gehende Veränderung der
Einsatz- und Personalplanung
O
O
__ . __ . 201_
Überprüfung der pflegerischen
Fähigkeiten der einzelnen Mitarbeiter mit anschließendem
Reflexionsgespräch
O
O
__ . __ . 201_
Überprüfung, inwieweit Konzepte,
Standards und Fortbildungen in der Praxis durch die
Mitarbeiter umgesetzt werden
O
O
__ . __ . 201_
Unterstützung der Mitarbeiter,
Motivation vermitteln durch Lob und Anerkennung
O
O
__ . __ . 201_
Zusatzinfo:
Der
Begriff Pflegevisite ist nicht einheitlich gefasst. Der MDK beschreibt in seiner
Qualitätsprüfungsrichtlinie (QPR) die Pflegevisite als einen
Besuch beim Pflegebedürftigen, um mit ihm über seine Situation zu
reflektieren. Zusätzlich gibt es viele weitere Formen der
Pflegevisite. Etwa die Pflegevisite, bei der die PDL die
Pflegemitarbeiter besucht und sie kollegial berät. Oder aber die
Hygienevisite usw.
Pflegevisite beim Bewohner:
Der MDK favorisiert für
die Durchführung der Pflegevisite die
Pflegedienstleitung in Zusammenarbeit mit den
Bezugspflegekräften. Favorisiert bedeutet also in diesem
Zusammenhang nicht zwingend die Übernahme durch die
Pflegedienstleitung. In großen Häusern kann demnach die
Pflegedienstleitung die Aufgabe an die
Bezugspflegekräfte delegieren. Auch in kleinen
Einrichtungen, in denen die Pflegedienstleitung selbst
jeden Bewohner pflegt, kann eine separate Pflegevisite
sinnvoll sein. Dann aber z.B. mit einem anderen
Schwerpunkt wie etwa der Qualifikation der Mitarbeiter
oder die Identifikation von notwendigen Fort- und
Weiterbildungsmaßnahmen. Denkbar ist auch, die
Pflegevisite verstärkt bei Bewohnern mit
Risikoerkrankungen durchzuführen, etwa bei Bewohnern mit
Dekubitus und anderen chronischen Wunden, Diabetes, MRSA,
Tracheostomaanlage. Dafür werden dann Bewohner mit einer
einfacheren Pflege- und Betreuungssituation (meist
Pflegestufe I) seltener visitiert.
Werden Fallbesprechungen
durchgeführt?
O
O
__ . __ . 201_
Zusatzinfo: Da der MDK keine
inhaltlichen Aussagen dazu macht, wie häufig und zu
welchem Zweck diese durchgeführt werden sollen, liegt
die Ausgestaltung der Fallbesprechungen im alleinigen
Ermessen der Einrichtung. Die Gutachter
können lediglich beratend zur
Seite stehen, was die Dokumentation und die Durchführung
betrifft.
[zusätzlich:] Existiert in Ihrer Einrichtung ein
Qualitätsmanagementhandbuch? Wird dieses angewendet und
weiterentwickelt?
O
O
__ . __ . 201_
Zusatzinfo:
Der MDK
möchte in der Prüfung alle
benötigten Unterlagen sehen.
Wie eine Einrichtung ihre
Unterlagen sortiert und organisiert und ob sie daraus
ggf. ein Qualitätsmanagementhandbuch macht, bleibt ganz
allein ihr überlassen. Der MDK kann und soll die Einrichtung höchstens beraten. Statt
eines Qualitätsmanagementhandbuches ist es z.B. möglich,
ein Pflegehandbuch zu erstellen, das alle wichtigen
Prozesse ausschließlich für den Bereich der Pflege
darstellt, wie etwa Pflegekonzept, Pflegeleitbild,
Hygiene im Pflegebereich, Pflegestandards usw. Lediglich
eine Einrichtung, die sich nach der
DIN ISO 9001:2008 zertifizieren lassen möchte, muss ein
Qualitätsmanagementhandbuch vorlegen können, da die Norm
das zwingend vorschreibt.
Findet eine systematische Auswertung
von Fachliteratur und Fortbildungen statt? Werden diese
Erkenntnisse in der Pflegepraxis umgesetzt?
O
O
__ . __ . 201_
[zusätzlich:] Wie findet diese
Auswertung statt? Ist dieses definiert?
O
O
__ . __ . 201_
[zusätzlich:] Wer ist dafür
verantwortlich? Ist dieses definiert?
O
O
__ . __ . 201_
[zusätzlich:] Wie werden die
Ergebnisse in die Praxis transferiert? Ist dieses
definiert?
O
O
__ . __ . 201_
[Zusätzliches zum internen
Qualitätsmanagement]
Wird in der Einrichtung ein
bestimmtes Qualitätsmanagementsystem angewendet (z.B.
DIN ISO 9001/2008, EFQM, Diakoniesiegel, TÜV-Siegel
usw.)?
O
O
__ . __ . 201_
Wie wird kontrolliert, ob das
Qualitätsmanagementsystem noch übereinstimmt mit der
Qualitätspolitik und den -zielen der Einrichtung? Wer
ist dafür verantwortlich? Ist dieses definiert?
O
O
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Existieren dazu Aufzeichnungen?
O
O
__ . __ . 201_
Ist das Qualitätsmanagementsystem für
alle Beteiligten nachvollziehbar schriftlich festgelegt?
O
O
__ . __ . 201_
Liegen die Schlüsselprozesse
schriftlich vor? Sind dort die jeweiligen
Verantwortlichkeiten klar festgelegt? Und sind diese
bewohnerorientiert?
O
O
__ . __ . 201_
Wie wird gewährleistet, dass
Ergebnisse aus internen oder externen Audits in
Maßnahmen umgewandelt, geplant, durchgeführt und erneut
bewertet werden? Ist dieses definiert?
O
O
__ . __ . 201_
Hat die Einrichtung ein System, in
dem sie eingehende Informationen und Daten sammelt und
aufbereitet für die nächste
Qualitätsmanagementbewertung?
O
O
__ . __ . 201_
Interne Qualitätssicherung im
Bereich der Hauswirtschaft:
Die folgende Auflistung will der MDK
als Beispiele verstanden wissen. Erfüllt ist diese
Forderung, wenn mindestens drei der Punkte oder
vergleichbare Maßnahmen durchgeführt werden.
Visitiert die verantwortliche
Hauswirtschaftsleitung die einzelnen Leistungsbereiche
(Verpflegung, Reinigung, Haustechnik, Hausgestaltung)?
O
O
__ . __ . 201_
Beteiligt sich die Hauswirtschaft am
Beschwerdemanagement?
O
O
__ . __ . 201_
Betreibt die verantwortliche
Hauswirtschaftsleitung ein Eigenkontrollsystem zur
Sicherung des Hygienestandards auf der Grundlage der
HACCP?
O
O
__ . __ . 201_
Zusatzinfo:
Das Eigenkontrollsystem basierend auf
der HACCP ist seit dem 1. Januar 2006 für jedes
Unternehmen, das mit Lebensmitteln umgeht, gesetzlich
vorgeschrieben. Verantwortlich dafür ist zumeist die
Küchenleitung im Einvernehmen mit der Heimleitung. Es
soll ein betriebsspezifisches Kontrollkonzept entwickelt
werden, das zudem nachvollziehbar schriftlich
dokumentiert werden muss.
Mögliche Inhalte eines
Kontrollkonzeptes können sein:
Liegen im Bereich der Reinigung
Leistungs- und Qualitätsbeschreibungen mit Kontroll- und
Checklisten der Reinigungsverfahren und Ergebnisse vor?
O
O
__ . __ . 201_
[zusätzlich:] Liegt für den Bereich
der Reinigung eine Richtlinie vor, die folgende Angaben macht:
was zu reinigen ist (Bewohnerzimmer,
Gemeinschaftsräume, Nasszellen, Funktionsräume,
Aufenthaltszimmer der Mitarbeiter, Lagerräume,
Treppenhäuser, Flure, Fahrstühle, Büroräume, Fenster-
und Gardinenreinigung usw.)?
O
O
__ . __ . 201_
wie es zu reinigen ist?
O
O
__ . __ . 201_
wie häufig es zu reinigen ist?
O
O
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welche Mittel und Geräte dabei zu
nutzen sind?
O
O
__ . __ . 201_
wer für den Einsatz der
Reinigungskräfte verantwortlich ist?
O
O
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wer es überprüft und dokumentiert?
O
O
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Existieren Schnittstellen zwischen
der Reinigung und den Küchen-/ Servicekräften?
O
O
__ . __ . 201_
Wurden die Mitarbeiter an der
Erstellung beteiligt?
O
O
__ . __ . 201_
[zusätzlich:] Bei einer externen
Vergabe:
Bestehen Regelungen, falls die
Reinigungsfirma gerade nicht anwesend ist? Wer übernimmt dann die Reinigung?
O
O
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Wer kontrolliert regelmäßig die
Leistungen der Fremdfirma? Ist dieses definiert?
O
O
__ . __ . 201_
Existieren Auswahlkriterien, nach
denen eine Fremdfirma ausgewählt wird?
O
O
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Werden die Leistungen vertraglich
festgelegt?
O
O
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Sind die Schnittstellen definiert und
geregelt?
O
O
__ . __ . 201_
Wie ist das Verfahren bei
Reklamationen geregelt? Ist dieses definiert?
O
O
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Werden die Prozesse im Wäschebereich
überwacht, z.B. Textilbeschaffung und
Wäschekontrolllisten?
O
O
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Befragung zur Zufriedenheit der
Bewohner und Angehörigen
Werden die Bewohner und deren
Angehörige in einem Zufriedenheitsfragebogen oder in
strukturierten Gesprächen regelmäßig dazu befragt, wie
zufrieden sie mit dem Essen und mit dem dazugehörigen
Service, der Reinigungsdienste, der Wäscheversorgung und
der Wohnlichkeit im Haus sind?
O
O
__ . __ . 201_
[zusätzlich:] Wer ist verantwortlich
für die Erstellung, Verteilung, Sammlung und Auswertung
der Fragebögen? Ist dieses definiert?
O
O
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[zusätzlich:] Wie wird
sichergestellt, dass die Ergebnisse der
Zufriedenheitsfragebögen in Maßnahmen umgesetzt werden? Ist dieses definiert?
O
O
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Kontinuierlicher Verbesserungsprozess
Wendet das Haus im Rahmen des
Qualitätsmanagements den "Kontinuierlichen
Verbesserungsprozess (PDCA-Zyklus)" an?
O
O
__ . __ . 201_
Zusatzinfo:
Die Altenpflege kennt die Funktionsweise des PDCA-Zyklus nur zu genau, nämlich aus der Pflegeplanung.
Jede Handlung, die ein Alten- und Pflegeheim ausführt, lässt sich in die Phasen Plan, Do, Check und
Act einteilen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um einen Prozess aus dem
Bereich der Hauswirtschaft, der Verwaltung oder der Pflege handelt.
Qualifikation der Mitarbeiter
Führt
der ambulante Pflegedienst eine aktuelle Handzeichenliste für alle in
der Pflege beschäftigten Mitarbeiter, möglichst mit Ein- und ggf.
Austrittsdatum der Mitarbeiter?
O
O
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Geht aus der Handzeichenliste die
jeweilige Qualifikation des Mitarbeiters hervor und sind
die zugewiesenen Handzeichen eindeutig zuordbar?
O
O
__ . __ . 201_
Können
bei einer EDV-gestützten Pflegedokumentation die erbrachten
Pflegeleistungen eindeutig dem Mitarbeiter, der sie erbracht hat,
zugeordnet werden, ggf. durch die Vergabe von persönlichen Passwörtern
und durch Zugriffsrechte?
Zusatzinfo:
Neue
Mitarbeiter in der Pflege müssen nach einer Woche auf der
Handzeichenliste vermerkt sein. Und bei einer EDV-gestützten
Pflegedokumentation ist ebenfalls eine Handzeichenliste vorzuweisen.
Die Handzeichen müssen mindestens aus zwei Buchstaben zusammengesetzt
sein. Das vermerkte Ein- und Austrittsdatum erleichtert zusätzlich die
Rückverfolgbarkeit, da sofort in älteren Einträgen in der
Pflegedokumentation zugeordnet werden kann, ob etwa ein Mitarbeiter zu
diesem Zeitpunkt schon im Pflegeheim gearbeitet hat oder nicht.
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