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Auditcheckliste Teil 7 "räumlich, sächliche Struktur, Öffentlichkeitsarbeit, Ehrenamt" (Version 4 / Ed. 2014 / stationär)

Bei der Beurteilung der strukturellen Qualität dehnt manch MDK-Kontrolleur seinen Ermessensspielraum bis an die Grenze zur Schikane. Wer sich gezielt vorbereiten will, muss deren Tricks kennen und vor allem genug Zeit haben. Denn viele Schwächen lassen sich nicht mehr beseitigen, wenn die Prüfer praktisch schon vor der Tür stehen.


Auditcheckliste Teil 7 "räumlich, sächliche Struktur, Öffentlichkeitsarbeit, Ehrenamt" (Version 4 / Ed. 2014 / stationär)


Frage

erfüllt

Verantwortlich für die Beseitigung des Problems

Mangel wird abgestellt spätestens bis zum:

Anmerkung


ja

nein


Bauliche Ausstattung:


Zusatzinfo: Die Prüfung der baulichen, technischen und sachlichen Ausstattung ist vorrangig Aufgabe der Heimaufsicht. Gleichwohl ist aber der MDK gefordert, derartige Mängel in der Einrichtung in ihrem Erhebungsbogen festzuhalten und im Prüfbericht zu nennen, sowie bei schwerwiegenden Defiziten andere Prüfinstanzen zu informieren.


Sind Mängel im Pflegeheim bei folgenden Punkten festzustellen?

Sind der Eingang und der Wohnbereich stufenlos, bzw. sind Niveauunterschiede mit Rampen ausgeglichen?

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Sind Aufzüge mit großen, für Rollstuhlfahrer erreichbaren Bedienelementen (Höhe unter 1,20 m) ausgestattet?

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Sind Handläufe in den Fluren installiert?

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Sind Haltegriffe im Sanitärbereich (Toiletten, Duschen, Badewannen) vorhanden?

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Verfügt jedes Zimmer über Bad und Toilette?

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Sind Fäkalienspülen vorhanden?

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Ist eine intakte und erreichbare Rufanlage installiert? Dieses auch in den Nasszellen und in den Pflegebädern?

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Sind die Pflegebetten höhenverstellbar?

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Ist der Fußboden sauber und intakt?

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Ist die Beleuchtung ausreichend und intakt?

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Sind allgemeine Orientierungshilfen (Speiseraum, WC, etc.) angebracht?

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Sind abschließbare Medikamentenschränke vorhanden?

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Gibt es auf jedem Stockwerk einen Gemeinschaftsraum?

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Stehen in ausreichender Zahl und an zentralen Plätzen genügend Erste-Hilfe-Koffer mit der entsprechenden Bestückung zur Verfügung?

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(zusätzlich): Wird das Erste-Hilfe-Material halbjährlich durch die kooperierende Apotheke überprüft und das Ergebnis dokumentiert?

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Befindet sich des Weiteren in jedem Erste-Hilfe-Koffer ein Verbandbuch? (In diesem werden Zeit, Ort, Unfallhergang, Art und Schwere der Verletzung, Namen der Beteiligten und Zeugen dokumentiert. Das Verbandbuch muss fünf Jahre aufgehoben werden.)

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weitere Strukturmerkmale:


Lage der Einrichtung:

(zusätzlich): Verfügt das Haus über ausreichenden Parkraum?

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(zusätzlich): Gibt es innerhalb des Ortes Hinweisschilder zum Alten- und Pflegeheim?

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(zusätzlich): Sind das Gebäude und das Gelände des Pflegeheimes in einem gepflegten Zustand?

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Bewohnerzimmer:

(zusätzlich): Haben die Zimmer der Bewohner Jalousien oder bestehen andere Möglichkeiten zum Abdunkeln?

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(zusätzlich): Haben die Zimmer einen barrierefreien Balkon oder einen eigenen kleinen Garten?

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(zusätzlich): Sind die Fenster so niedrig, dass Bewohner vom Rollstuhl oder vom Bett aus die Möglichkeit haben, aus dem Fenster zu schauen?

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Ist jedes Zimmer mit einem Telefon-, Rundfunk- und Fernsehanschluss ausgestattet?

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Bäder der Bewohner:

(zusätzlich): Sind die Nasszellen der Bewohner barrierefrei gestaltet? Beispiel: Sind Haltegriffe angebracht? Sind die Waschbecken unterfahrbar oder sogar höhenverstellbar? Sind die Duschen ebenerdig?

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(zusätzlich): Sind die Bäder groß genug für Rollstuhlfahrer?

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Sind im Notfall die Türen der Pflegebäder und der Nasszellen von außen zu öffnen?

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(zusätzlich): Sind alle Sanitärbereiche von außen deutlich gekennzeichnet?

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(zusätzlich): Lassen sich alle Sanitärbereiche von innen abschließen?

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(zusätzlich): Wird eine den Bewohnerzimmern zugeordnete Nasszelle von höchstens zwei Bewohnern genutzt?

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Funktionsräume:


Pausenraum für Mitarbeiter:

Steht den Mitarbeitern ein ansprechender Pausenraum zur Verfügung?

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Pflegebäder:

Befindet sich auf jeder Etage ein Pflegebad?

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Sind die Pflegebäder mit einer behindertengerechten Badewanne ausgestattet, und ist diese von beiden Seiten frei zugänglich?

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Bewohneraufenthaltsraum:

Befindet sich auf jeder Etage ein Aufenthaltsraum?

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Verfügt dieser über eine besondere Ausstattung?

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Lagerräume / Schmutzräume:

Sind ausreichend Lagerräume für Pflegematerial, Reinigungs- und Desinfektionsmaterial vorhanden?

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(zusätzlich): Verfügt jeder Wohnbereich über Schmutzräume mit je einer Fäkalienspüle und Spülbecken, und ist es dort möglich, Arbeits- und Pflegehilfsmittel, wie etwa Duschstühle und Lifterzubehör zu reinigen und zu desinfizieren?

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Wird die saubere Wäsche getrennt von der Schmutzwäsche gelagert?

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Gibt es einen Lagerraum für Pflegehilfsmittel wie Rollstühle, Rollatoren, Lifter, Duschstühle etc.?

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Personaltoiletten / Besuchertoiletten:

Sind in ausreichendem Maß Personal- und Besuchertoiletten vorhanden?

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Umkleideräume für das Personal:

Verfügen die Umkleideräume über genügend Spinde, die zweigeteilt sind in reines und in ein unreines Fach?

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Zusatzinfo: Genaue Angaben zu Vorschriften der baulichen und technischen Ausstattung eines Alten- und Pflegeheimes können der Heimmindestbauverordnung entnommen werden. Zusätzlich kann es länderspezifische Abweichungen geben.


Das Pflegeheim als Zuhause:


Ermöglicht das Pflegeheim die individuelle Einrichtung der Wohnräume nach den Wünschen und Bedürfnissen des Bewohners? Dazu gehören: Wichtig: Im Rahmen des Transparenzgesetzes prüft der MDK, ob dieser Punkt auch im Pflegekonzept oder in anderen Konzepten des Hauses verankert ist. Er prüft ggf. die Umsetzung durch Begehungen in einigen Bewohnerzimmern.  

Mitnahme eigener Möbel und Einrichtungsgegenstände (bei Zweibettzimmern gedachte Teilung des Raumes durch Schaffung individueller Zonen)

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Können Bewohner auch darüber entscheiden, wo die Möbel und Erinnerungsstücke aufgestellt werden?

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Können die Bewohner die eigene Bettwäsche verwenden?

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Vorhandensein abschließbarer Schubladen oder Fächer für jeden Bewohner, in denen Privates geschützt vor fremden Blicken aufbewahrt werden kann?

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Zusatzinfo: Die MDK-Gutachter sehen sich einzelne Bewohnerzimmer an und prüfen dabei, ob die Zimmer individuell eingerichtet sind.


Das Pflegeheim als Zuhause für Demenzkranke:


Existieren im Haus folgende Strukturmerkmale zur Pflege und zur Betreuung von Menschen mit gerontopsychiatrischen Krankheitsbildern (Demenz)?

Gibt es Bewegungs- und Aufenthaltsmöglichkeiten auch während der Nacht (z.B. Einrichtung eines Nachtcafés), um dem ggf. gesteigerten Bewegungsbedürfnis und der Unruhe entgegen zu kommen?

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Gibt es eine identifikationserleichternde Milieugestaltung in Zimmern (das Zimmer ist nach dem eigenen Geschmack und den Vorlieben eingerichtet) und in Aufenthaltsräumen, z.B. Piktogramme, unterschiedliche Farbgebungen usw.?

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Bestehen zielgruppenorientierte und gesicherte Aufenthaltsmöglichkeiten im Freien? Können sich Demenzkranke ohne besondere Gefährdung im Garten aufhalten (etwa eingezäunter Garten, eingezäunter Gartenteich, Rundgänge, keine giftigen Pflanzen) oder werden sie durch Personal begleitet?

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Gibt es individuelle Orientierungshilfen (z.B. eigenes Foto an der Zimmertür, Tastbrett)?

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Bekommt der Demenzkranke geeignete Angebote zur Kommunikation (etwa Validation), zur Bewegung und zur Wahrnehmung? Bietet die Einrichtung z.B. Ausflüge, Singen, Vorlesen, Snoezelen, Veranstaltungen außerhalb der Einrichtung an?

 

 

 

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(zusätzlich): Gibt es eine angemessene Beleuchtung in den unterschiedlichen Wohn- und Aufenthaltsbereichen (allgemein hellere Ausleuchtung der Räumlichkeiten ohne Schattenbildung)?

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Zusatzinfo: Im Rahmen der gerontopsychiatrischen Pflege ist die Bedeutung der eigenen vier Wände nicht zu unterschätzen. Sie können Anknüpfungspunkte für einen erleichterten Zugang zum Bewohner sein. Er fühlt sich sicher und geborgen. Das erleichtert die Kommunikation und die Anwendung von therapeutischen Konzepten wie etwa der Validation und der Biografiearbeit. Weiterhin dient es der besseren Orientierung des Bewohners. Andere vorliegende Prüfberichte z.B. der Heimaufsicht werden mit einbezogen. Diese Strukturmerkmale für die Pflege und für die Betreuung von Menschen mit gerontopsychiatrischen Krankheitsbildern müssen nicht vorgehalten werden, wenn keine Bewohner mit dieser Diagnose in der Einrichtung gepflegt werden.


Besteht die Möglichkeit für die Bewohner, das Pflegeheim jederzeit zu verlassen und zu betreten?

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Zusatzinfo: Die Gutachter können zu dem obigen Punkt die Einsichtnahme in die Hausordnung verlangen. Für beschützte Einrichtungen gilt diese Forderung im Übrigen nicht.


(zusätzlich): Erhält jeder Bewohner auf Wunsch einen eigenen Schlüssel für sein Zimmer?

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(zusätzlich): Besteht die Möglichkeit eines Probewohnens für Interessenten?

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Einzug des Bewohners in die Einrichtung:


Hat die Einrichtung eine Checkliste zum Einzug von Bewohnern festgelegt? Diese kann u.a. folgende Punkte enthalten:      

Wird der Heimbeirat / Heimfürsprecher vorgestellt?

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Stellt sich die Bezugspflegekraft vor und erläutert ihre Aufgaben?

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Wird das Beschwerdemanagement erläutert?

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Wird der Bewohner über das kostenlose Getränkeangebot informiert?

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(zusätzlich): Findet der neue Bewohner auf seinem Zimmer ein kleines Begrüßungsgeschenk vor, wie etwa einen Blumenstrauß oder Ähnliches?

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(zusätzlich): Werden alle Funktionsbereiche (Hauswirtschaft, Küche, Verwaltung, Pflege, Hausmeister, sozialer Dienst) rechtzeitig über den Einzug informiert, sind also die Schnittstellen klar geregelt?

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Werden alle relevanten Behörden und Institutionen über den Umzug in das Heim informiert?

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(zusätzlich): Wird umgehend ein pflegerisches Erstgespräch geführt und die Pflegedokumentation angelegt?

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(zusätzlich): Wird schnellstmöglich der Kontakt zum behandelnden Arzt hergestellt?

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(zusätzlich): Wird die Checkliste Heimaufnahme regelmäßig überprüft und ggf. überarbeitet?

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Heimvertrag:


(zusätzlich): Findet im Vorfeld des Einzuges ein ausführliches Gespräch zum Heimvertrag und zur Finanzierung statt?

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(zusätzlich): Wird vor der Aufnahme in das Heim der Heimvertrag abgeschlossen?

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(zusätzlich): Ist dem Informationsmaterial über das Haus eine Kostenübersicht beigelegt?

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Zusatzinfo: Die Kostenübersicht könnte folgendermaßen aussehen:  


Pflegestufe

Kosten monatlich

Kostenanteil der Pflegekasse monatlich

Kostenanteil des Bewohners monatlich


Pflegestufe I

xxx

xxx

xxx


Unterkunft / Verpflegung Investionskosten Gesamt

xxx xxx xxx

xxx xxx xxx

xxx xxx xxx


Pflegestufe II

 

 

 


(zusätzlich): Wird dem Bewohner ein Ansprechpartner genannt, wenn Fragen / Beschwerden zu Rechnungen bestehen? Kann er ggf. die Pflegedokumentation einsehen?

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(zusätzlich): Ist der Heimvertrag im Ganzen gut strukturiert und verständlich geschrieben?

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Zusatzleistungen:


Falls Zusatzleistungen seitens der Pflegeeinrichtung angeboten werden: Sind diese den Landesverbänden der Pflegekassen und den überörtlichen Sozialhilfeträgern schriftlich mitgeteilt worden?

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Werden die Zusatzleistungen, wenn sie vom Bewohner zukünftig in Anspruch genommen werden, vorher schriftlich vereinbart? Aufzulisten sind:

  • Art
  • Dauer
  • Umfang
  • Zeitabfolge
  • Kosten der Zusatzleistungen
  • Weiterhin müssen vorher die Zahlungsbedingungen festgelegt sein.

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Werden die notwendigen stationären oder teilstationären Leistungen des Pflegeheimes nicht durch die Erbringung der Zusatzleistungen beeinträchtigt?

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Zusatzinfo: Die Kosten für die Zusatzleistungen trägt allein der Bewohner. Sie werden nicht vom Sozialhilfeträger finanziert.


Öffentlichkeitsarbeit:


(zusätzlich): Hat die Pflegeeinrichtung ein Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit? Dieses kann beinhalten:

die Pflege einer ansprechenden, aussagekräftigen Homepage, in der alle wichtigen Informationen zum Haus enthalten sind

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Leitbild / Kernaussagen

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Verantwortlichkeiten

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Umsetzung (ausliegende Prospekte, Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, besondere Beratungsangebote, Tag der offenen Tür usw.)

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Werbemittel (Prospekte mit Leitbild, Leistungsübersicht, Bürozeiten, Telefonnummern, Ansprechpartner, Anzeigen, Werbeartikel wie Kugelschreiber usw.)

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Festlegung des Budgets für die Öffentlichkeitsarbeit

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Kenntnis über konkurrierende Einrichtungen und deren Angebote

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Position am Markt

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Pressearbeit

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(zusätzlich): Wer ist verantwortlich für die Durchführung dieser Maßnahmen? Also: Wer betreibt die externe Kommunikation? Ist dieses definiert?

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(zusätzlich): Wie werden die durchgeführten Maßnahmen auf ihren Erfolg hin bewertet, und führt das zu Konsequenzen? Ist dieses definiert?

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ehrenamtliche Mitarbeiter:

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(zusätzlich): Hat das Pflegeheim ein Konzept zur Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Helfern entwickelt? (Falls das Pflegeheim nicht mit Ehrenamtlichen zusammenarbeitet, muss selbstverständlich auch kein Konzept erarbeitet werden.) Folgende Aspekte können beleuchtet werden:

Gewinnung ehrenamtlicher Mitarbeiter, etwa durch Öffentlichkeitsarbeit

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Analyse möglicher Einsatzgebiete für Ehrenamtliche im Pflegeheim

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Berücksichtigung der Fähigkeiten, Neigungen und Wünsche der Freiwilligen

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kompetente Unterstützung und Anleitung für Ehrenamtliche bei ihren Aufgaben

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Sorgen für eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitern und den freiwilligen Helfern, das heißt z.B. eine genaue Festlegung der Aufgaben und der Kompetenzen

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Ggf. Arbeitsvereinbarungen mit dem Freiwilligen treffen

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Ggf. Umsetzung einer Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Gruppen (Besuchsdienste, Hospizverein, Selbsthilfegruppen, Nachbarschaftsverein usw.)

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Form der Anerkennung gegenüber den Ehrenamtlichen finden, etwa durch kostenlose Fortbildungen, Erwähnung in der Presse, Spenden an die jeweiligen Vereine, Ehrungen, Geschenke zu persönlichen Feiertagen, Teilnahme an der Supervision, Aufwandsentschädigungen, kostenlose Nutzung der Freizeiteinrichtungen wie etwa Schwimmbad, Bibliothek oder Fitnessgeräte usw.

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Einrichtung einer Freiwilligen-Beauftragtenstelle seitens des Pflegeheimes

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Angebot eines Versicherungsschutzes für Freiwillige

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Zusatzinfo: Es gibt beim Einsatz von Ehrenamtlichen in der Pflegeeinrichtung einige Vorteile. Mehrkosten, die bei der Beschäftigung von Ehrenamtlichen entstehen, können als Aufwand im Rahmen der Pflegesatzverhandlung moderat berücksichtigt werden. Und der Clou ist, dass diese Mehrkosten nicht zu höheren Pflegesätzen für die Bewohner führen. Höhere Personalkosten dagegen würden sich in gestiegenen Pflegesätzen niederschlagen. Auf diese Art und Weise lässt sich die Servicequalität für die Bewohner steigern, ohne höhere Kosten für sie zu produzieren. Unter die Mehrkosten können z.B. fallen:

  • Schulungen für die Ehrenamtlichen
  • der Aufwand der Planung und Organisation der Einsätze
  • Verpflegungsaufwendungen
  • Fahrtkosten
  • Reinigungskosten für Kleidung
  • Kosten für eine Unfall- und Haftpflichtversicherung im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit
  • Kosten für das Abstellen des Personals zur Begleitung der Ehrenamtlichen