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Auditcheckliste Teil 8 " Verpflegung, Reinigung, Haustechnik" (Version 4 / Ed. 2014 / stationär)

Ob Dekubitus, Sturz oder Inkontinenz: Bei allen Prophylaxeschwerpunkten spielt die Ernährungssituation des pflegebedürftigen Senioren eine entscheidende Rolle. Im achten Teil unserer Auditcheckliste werfen wir daher einen Blick in die Kühlschränke und Kochtöpfe.


Auditcheckliste Teil 8 " Verpflegung, Reinigung, Haustechnik" (Version 4 / Ed. 2014 / stationär)


Frage

erfüllt

Verantwortlich für die Beseitigung des Problems

Mangel wird abgestellt spätestens bis zum:

Anmerkung


ja

nein


Versorgungskonzept:


(zusätzlich): Hat die Einrichtung ein Versorgungskonzept erarbeitet?

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(zusätzlich): Ist das Versorgungskonzept gegliedert in die Bereiche Verpflegung, Reinigung, Wäscheversorgung und Haustechnik?

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(zusätzlich): Folgende Inhalte des Verpflegungskonzepts können Bestandteil sein:

Hauswirtschaftsleitbild (z.B. Können die Heimbewohner selbst bestimmen, wo und mit wem sie ihre Mahlzeiten einnehmen wollen?)

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 flexible Essenszeiten für die Bewohner

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 flexible Portionen für die Bewohner

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Speisenplanung

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Lagerhaltung

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Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben wie HACCP usw. (Rückstellproben herstellen, Einhalten der Kühlkette u.v.m.)

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Vollverpflegung / Diätverpflegung

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Ess- und Tischkultur

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festliche Höhepunkte über das Jahr verteilt

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Ernährung unter Berücksichtigung religiöser und / oder kultureller Besonderheiten, etwa koscheres Essen im Judentum oder das Halal bei Moslems

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Regelung zur Bewirtung zusätzlicher Gäste

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Hygiene (Arbeitskleidung, Haarnetze, Tätigkeitsverbote der Mitarbeiter bei bestimmten Infektionskrankheiten, Händehygiene)

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Abfallentsorgung

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Schädlingsvorsorge

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Beschwerdemanagement

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Zufriedenheitsbefragung

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Fort- und Weiterbildung der hauswirtschaftlichen Mitarbeiter

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Urlaubsplanung

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Regelungen bei Fremdvergabe

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Werden die Mahlzeiten der Bewohner in Räumen eingenommen, die über eine entsprechend angenehme und entspannte Atmosphäre verfügen? Der Prüfer muss in Zukunft die Räume während einer Mahlzeit begehen und dabei das Verhalten der Bewohner, die Geräuschkulisse (sehr laut bis leise) sowie die sächliche Ausstattung prüfen. Positiv beeinflussen Pflanzen und Raumteiler die Atmosphäre. Sie schaffen Essecken und sind Schalldämpfer. Der Heimbeirat sollte in die Planungen einbezogen werden.

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(zusätzlich): Sind die Mitarbeiter an der Erstellung beteiligt gewesen?

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(zusätzlich): Hat das Haus zu relevanten Punkten konkrete Standards entwickelt?

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(zusätzlich): Wird das Konzept regelmäßig überprüft und überarbeitet?

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  Gestaltung der Gemeinschaftsräume:


Gestalten die Bewohner des Heims ihre Gemeinschaftsräume selbst, bzw. haben sie ein Mitspracherecht? Das bezieht sich auf die Möblierung, Farbauswahl und Ausstattung. Wird der Heimbeirat regelmäßig in diese Aktivitäten einbezogen? Wird dieses dokumentiert? Zusatzinfo: Auch die von den Bewohnern selbst gestalteten Materialien in den entsprechenden Beschäftigungsangeboten sollten in der Einrichtung einen würdigen Platz finden. Sie tragen auch zur Identifikation mit der Einrichtung bei.

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Reinigung:


(zusätzlich): Folgende Inhalte des Reinigungskonzepts können Bestandteil sein:

Beachtung der Wünsche der Bewohner hinsichtlich der Reinigungszeiten

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fester Ansprechpartner für die Bewohner

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Information der Bewohner und Möglichkeit der Einsichtnahme in die Leistungsbeschreibung

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Fort- und Weiterbildung des Reinigungspersonals über die Besonderheiten in der Altenpflege (Infektionsprophylaxe, Umgang mit gerontopsychiatrisch veränderten Bewohnern, besondere Sorgfaltspflicht der Lagerung von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln, da Gefahr des Trinkens usw.)

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Regelungen bei Fremdvergabe

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(zusätzlich): Sind die Mitarbeiter an der Erstellung beteiligt gewesen?

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(zusätzlich): Hat das Haus zu relevanten Punkten konkrete Standards entwickelt?

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(zusätzlich): Wird das Konzept regelmäßig überprüft und überarbeitet?

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Wäscheversorgung:


(zusätzlich): Folgende Inhalte des Reinigungskonzepts können Bestandteil sein:

Beachtung der Wünsche der Bewohner hinsichtlich der Wäschereinigung und der täglichen Kleiderauswahl

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regelmäßiger Wechsel der Bettwäsche

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Sicherstellung ausreichender von der Einrichtung gestellter Wäsche besonders über die Wochenenden

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Festlegung der Rücklaufzeit der Wäsche, sodass ausreichend bewohnereigene und vom Haus gestellte Wäsche vorhanden ist

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Kennzeichnung der hauseigenen Wäsche und der Wäsche der Bewohner

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Regelung zu Reparaturarbeiten an der Kleidung

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Regelung zu Schäden an der Kleidung und deren Kompensation

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fester Ansprechpartner für die Bewohner

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Regelungen bei Fremdvergabe

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(zusätzlich): Sind die Mitarbeiter an der Erstellung beteiligt gewesen?

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(zusätzlich): Hat das Haus zu relevanten Punkten konkrete Standards entwickelt?

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(zusätzlich): Wird das Konzept regelmäßig überprüft und überarbeitet?

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(zusätzlich): Wird bei gravierenden und länger anhaltenden Problemen in der Wäscheversorgung zeitnah ein Qualitätszirkel einberufen, um die Probleme schnell zu beseitigen?

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Haustechnik:


(zusätzlich): Folgende Inhalte des Haustechnikkonzepts können Bestandteil sein: 

ständige Erreichbarkeit eines Mitarbeiters aus der Haustechnik

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technischer Notfallplan (einzuleitende Maßnahmen, Versorgung durch ein Notstromaggregat möglich?)

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Zuständigkeit für den Brandschutz (Kontrolle der Fluchtwege, Kontrolle der technischen Sicherheitseinrichtungen, wie etwa der Rauchmelder, Feuerlöscher, Brandmelder, Schilder und Markierungen, Durchführung von Brandschutzübungen mit Evakuierung, Schulung der Mitarbeiter, alles in Zusammenarbeit mit der Heimleitung)

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regelmäßige Kontrolle der Rufanlage in jedem Bewohnerzimmer

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Angebot eines Umzugsservice

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schnelle Erledigung kleinerer Reparaturen für die Bewohner

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fester Ansprechpartner für die Bewohner

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Regelungen bei Fremdvergabe

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(zusätzlich): Sind die Mitarbeiter an der Erstellung beteiligt gewesen?

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(zusätzlich): Hat das Haus zu relevanten Punkten konkrete Standards entwickelt?

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(zusätzlich): Wird das Konzept regelmäßig überprüft und überarbeitet?

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Zusatzinfo: Auch bettlägerige Bewohner, die vermeintlich keine Notrufklingel mehr bedienen können, müssen eine Notrufklingel in erreichbarer Nähe (also am Bett) haben. In Notsituationen (wie etwa bei einem Zimmerbrand) können ggf. doch noch alle Kräfte des Bewohners mobilisiert werden. Es ist dann möglich, dass der Bewohner sie auch benutzt, um auf sich aufmerksam zu machen.


  Speiseplan:


Hängt die Pflegeeinrichtung einen Speiseplan für die Bewohner aus?

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Wird der Speiseplan für die Bewohner in einer großen Schriftgröße (mindestens Arial 14) ausgehängt?

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Befindet sich auf jedem Wohnbereich ein aktuelles Exemplar?

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Können Bewohner, die im Rollstuhl sitzen, die Speisepläne ebenfalls bequem einsehen?

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Werden Bewohner, die ihr Bett nicht verlassen können, informiert über den Speiseplan bzw. bekommen sie eine Kopie wöchentlich ausgehändigt?

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Ist das Speiseangebot abwechslungsreich, vielseitig und auf den Bedarf der Bewohner abgestimmt? Also:

Bestehen Wahlmöglichkeiten (z.B. vegetarische Ernährung)?

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Können Schon- und Diätkost nach ärztlicher Verordnung hergestellt bzw. angeboten werden (Nachweis etwa über den Speiseplan)?

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Kann Wunschkost angeboten werden?

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Erhalten Bewohner mit Schluckstörungen eine angemessene Ernährung?

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Speisenplanung:


(zusätzlich): Verfügt der Heimkoch über eine spezielle Fort- oder Weiterbildung zur Zubereitung einer auf alte Menschen ausgerichteten Ernährung?

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(zusätzlich): Werden bei der Speisenplanung Sonn- und Feiertage sowie persönliche festliche Anlässe berücksichtigt?

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(zusätzlich): Werden die Heimbewohner regelmäßig mit in die Speisenplanung eingebunden, durch z.B. Befragungen und durch die Sammlung von Vorschlägen durch den Heimbeirat?

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Ermöglichen die Organisation der Küche bzw. die Mitarbeiter in der Hauswirtschaft, dass die Portionsgrößen der einzelnen Mahlzeiten an die Wünsche des Bewohners angepasst sind? Das kann am ehesten durch ein Tablett- oder Schöpfsystem ermöglicht werden. Werden die Bewohner individuell zu ihren Wünschen und Bedürfnissen befragt und wird das dokumentiert? Der Prüfer befragt hierzu einzelne Bewohner oder Mitarbeiter in der Küche.

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  Verpflegung bei gerontopsychiatrisch veränderten (dementen) Bewohnern:


Werden durch die Biografiearbeit die Vorlieben und die Abneigungen bei der Ernährung des einzelnen Bewohners ermittelt und dokumentiert?

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Wird der Bewohner im Alltag beobachtet, ob er Hunger oder Durst hat, durch z.B. Magenknurren, Lippen ablecken? Wird dann auch umgehend Essen und Trinken angeboten?

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Wird ggf. in Zusammenarbeit mit dem Hausarzt geplant, wie hoch der Kalorien- und der Flüssigkeitsbedarf bei dementen Bewohnern sind? Dieses speziell, wenn Bewohner etwa unter einem gesteigerten Bewegungsdrang leiden? Wird mithilfe eines Ernährungs- und Flüssigkeitsbogens erfasst, was der Bewohner bevorzugt, wie viel der Bewohner gegessen und getrunken hat und in welcher Darreichungsform (z.B. Fingerfood, hochkalorische Trinknahrung) er es bekommen hat?

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Werden die regelmäßigen Mahlzeiten und Zwischenmahlzeiten eingehalten?

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Lassen die Mitarbeiter der Einrichtung auch ungewöhnliches und nicht der Norm entsprechendes Essverhalten zu? Etwa: essen mit den Fingern, im Stehen, im Laufen, Schlürfen usw.?

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Unterstützen die Mitarbeiter die Nahrungsaufnahme durch z.B. Fingerfood, Essenszubereitung auf dem Wohnbereich, sodass die Kochgerüche den Appetit anregen können?

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Zusatzinfo: Fingerfood muss gezielt eingesetzt werden, da manche Bewohner gerade auch in der Anfangsphase einer Demenz und geprägt durch ihren kulturellen Hintergrund Essen mit den Fingern ablehnen. Die Biografiearbeit spielt hierbei eine wichtige Rolle.


Wird regelmäßig beobachtet und dokumentiert, ob erhöhte Risiken einer Dehydratation oder einer Mangel- bzw. einer Unterernährung vorliegen? Und wird dann entsprechend interveniert, z.B. mit der Zufuhr von hochkalorischer Zusatznahrung, regelmäßigen Gewichtskontrollen?

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Werden auch nachts häufig Getränke angeboten, wenn die Bewohner wach sind?

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Wird darauf geachtet, dass diese Bewohner mehr personelle Unterstützung beim Essen und beim Trinken benötigen als andere?

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Wird darauf geachtet, dass möglichst immer die gleichen Personen die Anleitung und Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme übernehmen im Rahmen der Bezugspflege?

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Wird bei Bewohnern, die keine Nahrung und Flüssigkeit mehr zu sich nehmen, geprüft, ob es sich dabei um eine echte Nahrungsverweigerung handelt oder ob eine funktionelle Beeinträchtigung vorliegt, wie etwa Kau- und Schluckstörungen?

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Wird sichergestellt, dass Bewohnern die Nahrung nicht gewaltsam eingegeben wird, wie etwa das Erzwingen des Mundöffnens durch Zuhalten der Nase? (Etwa durch Schulungen, kollegiale Pflegevisiten usw.)

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aktivierende Pflege:


Orientiert sich die Darbietung der Speisen und der Getränke an den individuellen Fähigkeiten des Bewohners? Der Nachweis muss über die Pflegeplanung erfolgen.

Haben Bewohner, die keine oder nur geringe Bewegungseinschränkungen haben, die Möglichkeit, sich ihre Mahlzeiten selbst mundgerecht zuzubereiten? Das heißt: Können sie sich ihre Brote und Brötchen selbst schneiden und belegen, ihr Fleisch zum Mittagessen selbst schneiden usw.?

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Bekommen Bewohner pürierte Nahrung auch tatsächlich nur dann, wenn die entsprechende Indikation (z.B. Kau- und Schluckstörung) dafür vorliegt und nicht etwa aus Gründen der Zeitersparnis beim Essen eingeben?

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(zusätzlich): Werden Bewohner mit Einschränkungen dazu motiviert und angeleitet, spezielle Hilfsmittel für die Nahrungsaufnahme zu benutzten, z.B. in Zusammenarbeit mit einem Ergotherapeuten?

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Hat der Bewohner die Möglichkeit, innerhalb bestimmter Zeitkorridore selbst zu bestimmen, wann er die Mahlzeiten einnehmen möchte? Erfragt die Bezugspflegekraft bei jedem einzelnen Bewohner die gewohnten Essenszeiten und dokumentiert das? Erhält der Bewohner zu den angegebenen Zeiten dann auch tatsächlich seine Mahlzeiten (der MDK befragt hierzu den Bewohner)? Die Zeitkorridore sollten als Nachweis auf dem Speiseplan angegeben werden.

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Getränkeversorgung:


Sind die Bewohner nachweislich über die zuzahlungsfreie Getränkeversorgung des Hauses informiert?

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(zusätzlich): Sind die Bewohner informiert über die Wahlmöglichkeiten bei den Getränken? Liegen ihnen dazu die Preise vor?

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Zusatzinfo: Der Informationspflicht über die zuzahlungsfreie Getränkeversorgung kann mit dem Heimvertrag oder beim Einzug in das Haus nachgekommen werden.


Bietet das Haus eine angemessene kostenlose Getränkeversorgung an?

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(zusätzlich): Sind sowohl Kalt- als auch Warmgetränke unbegrenzt und jederzeit verfügbar?

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Besonderheiten bei der Verpflegung älterer Menschen:


Existieren Regelungen für alle Bewohner, um das Risiko einer Mangelernährung und einer Dehydratation zu vermeiden? Etwa: Bei allen Rundgängen Getränke anbieten oder mindestens zwei weitere Zwischenmahlzeiten verteilen, Frucht- und Getränkeoasen auf den Wohnbereichen einrichten, also portioniertes Obst bereitstellen etc.?

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Bietet das Haus drei Hauptmahlzeiten und mindestens zwei Zwischenmahlzeiten an?

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Vergehen zwischen der abendlichen Hauptmahlzeit bis zur ersten Mahlzeit am Morgen für alle Bewohner nicht mehr als 12 Stunden?

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Beträgt der Abstand zwischen der letzten Mahlzeit am Abend und der ersten Mahlzeit am darauf folgenden Tag für Bewohner mit Diabetes mellitus und gerontopsychiatrisch Beeinträchtigte nicht mehr als zehn Stunden?

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Führt die Einrichtung folgende Maßnahmen zur Vermeidung einer Mangelernährung und einer Dehydratation durch?

Wird mindestens einmal monatlich das Gewicht gemessen oder häufiger je nach Risikolage?

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Setzen die Pflegekräfte im Rahmen der systematischen Analyse des Ernährungsstatus oder zur Erkennung einer Mangelernährung Assessmentinstrumente ein?

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Kooperiert die Einrichtung mit den zuständigen behandelnden Ärzten gefährdeter Bewohner, um die jeweils erforderliche Energie- und Flüssigkeitszufuhr zu berechnen?

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Existiert eine Regelung zur systematischen Planung und Überprüfung einer angemessenen Energie- und Flüssigkeitszufuhr?

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Hat das Haus in einzelnen Pflegestandards, wie etwa Pflegestandards zur Dehydratationsprophylaxe oder Pflege von Bewohnern mit Untergewicht und Kachexie, sog. "Cut-off-Punkte" festgelegt?

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Zusatzinfo: "Cut-off-Punkte" sind Grenzwerte nach oben oder nach unten. Pflegekräfte müssen hier bei einer Über- oder Unterschreitung zwingend definierte Maßnahmen ergreifen.


Fragt das Haus beim Heimeinzug den zukünftigen Bewohner einfühlsam nach seiner Einstellung zur Lebensverlängerung durch künstliche Ernährung und zur häufig damit verbundenen Anlage einer PEG-Sonde?

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Falls keine Patientenverfügung oder Ähnliches vorliegt: Stellt die Einrichtung sicher, dass es zur möglichst objektiven Ermittlung des mutmaßlichen Willens des Bewohners kommt?

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Zusatzinfo: In bestimmten Situationen stellt sich die Frage nach der Notwendigkeit einer künstlichen Ernährung. Wenn der Betroffene sich z.B. durch eine Multiple Sklerose nicht mehr äußern kann, müssen andere Personen diese Entscheidung für ihn treffen. Dabei muss zwingend der mutmaßliche Wille des Betroffenen ergründet werden, falls sich dieser vorher nicht schriftlich geäußert hat, z.B. durch eine Patientenverfügung. Eine künstliche Ernährung stellt einen tiefen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht eines Menschen dar. Daher muss das Für und Wider sehr genau abgewogen werden. Auf keinen Fall darf eine PEG gelegt werden mit der Begründung, dass die Pflege erleichtert wird.


Wird bei Bedarf geprüft, ob trotz einer PEG-Anlage eine orale Nahrungsaufnahme teilweise oder vollständig wieder aufgenommen werden kann?

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