pqsg mobil | ||
Start | Index | Impressum |
Diese Seiten wurden für Smartphones optimiert.
Für die PC-Version
klicken Sie bitte hier.
Auditcheckliste Teil 9 "
soziale Betreuung
" (Version 4 / Ed. 2014 / stationär)
Wenn das Personal kaum Zeit für das Waschen, Essen eingeben und Umlagern hat, regiert bei der sozialen Betreuung schnell der Rotstift. Eine solche "zwischenmenschliche Nulldiät" ruft über kurz oder lang jedoch den MDK auf den Plan. Wir zeigen Ihnen, was die Prüfer noch durchgehen lassen - und was nicht.
Auditcheckliste Teil 9 "soziale Betreuung" (Version 4 / Ed. 2014 / stationär)
Frage
erfüllt
Verantwortlich für die Beseitigung des Problems
Mangel
wird abgestellt spätestens bis zum:
Anmerkung
ja
nein
Betreuungskonzept:
(zusätzlich): Hat das
Haus ein eigenes Konzept zur sozialen Betreuung entwickelt und
geschrieben? Folgende Inhalte könnten Bestandteil sein:
kurze Beschreibung der
Einrichtung und der Bewohnerstruktur
O
O
__ . __ . 201_
Ziele der sozialen
Betreuung
O
O
__ . __ . 201_
Beschreibung der
Gruppen- und der Einzelangebote und weiterer tagesstrukturierender Maßnahmen
O
O
__ . __ . 201_
Erstellung der Wochen-
oder Monatsübersichtspläne
O
O
__ . __ . 201_
Vorstellung der in der
Einrichtung angewendeten therapeutischen Konzepte und deren Umsetzung
(z.B. Validation, basale Stimulation,
10-Minuten-Aktivierung)
O
O
__ . __ . 201_
Beschreibung der Eingewöhnungsphase
des Bewohners nach dem Einzug in die Einrichtung
O
O
__ . __ . 201_
Durchführung der
Biografiearbeit
O
O
__ . __ . 201_
Dokumentation der
Betreuungsleistungen
O
O
__ . __ . 201_
Qualifikation der
durchführenden Fachkraft und Verantwortlichkeiten
O
O
__ . __ . 201_
Fort- und
Weiterbildung des Personals
O
O
__ . __ . 201_
Ggf. ehrenamtliche
Mitarbeiter
O
O
__ . __ . 201_
Beratungsangebote für
Bewohner und deren Angehörige
O
O
__ . __ . 201_
(zusätzlich): Sind die
Mitarbeiter an der Erstellung beteiligt gewesen?
O
O
__ . __ . 201_
(zusätzlich): Hat das
Haus zu relevanten Punkten konkrete Standards entwickelt und werden diese
von den Mitarbeitern auch angewendet? Gibt es etwa einen Standard zur Angehörigenarbeit?
O
O
__ . __ . 201_
(zusätzlich): Wird das
Konzept regelmäßig überprüft und überarbeitet?
O
O
__ . __ . 201_
Inhalte der Betreuung:
Welche Leistungen
der sozialen Betreuung werden in der Einrichtung angeboten?
Gruppenangebote
O
O
__ . __ . 201_
Einzelangebote
O
O
__ . __ . 201_
jahreszeitliche
Feste: Vorausgesetzt werden die Planung, Durchführung
und Dokumentation mehrerer Feste
im Jahr.
O
O
__ . __ . 201_
Aktivitäten zur
Kontaktaufnahme und zur Kontaktpflege mit dem örtlichen Gemeinwesen: Die
Heimbewohner sollen auch am Leben außerhalb der Einrichtung teilnehmen
können. Dazu soll die Einrichtung regelmäßige und geplante Kontakte etwa
zu Kirchengemeinden, Vereinen usw. pflegen. Auch Veranstaltungen im Ort,
wie etwa Schützenfest, Weihnachtsmarkt, Dorffest etc. sollten regelmäßig
besucht werden. Die
Durchführung sollte dokumentiert werden.
O
O
__ . __ . 201_
Kontaktpflege zu
den Angehörigen: Diese Kontaktpflege soll konzeptionell geplant sein.
Ziel soll es sein, die Angehörigen regelmäßig in die Pflege und soziale
Betreuung einzubeziehen, soweit dies von den Angehörigen gewünscht wird.
Formen des Einbezugs können Fallbesprechungen, Pflegevisiten oder
regelmäßige Gespräche mit der Bezugspflegekraft sein.
O
O
__ . __ . 201_
Begleitung in der
Eingewöhnungsphase
O
O
__ . __ . 201_
Beratung der Bewohner
und deren Angehörigen
O
O
__ . __ . 201_
Sterbebegleitung
O
O
__ . __ . 201_
Kooperationen mit weiteren
Institutionen
O
O
__ . __ . 201_
(zusätzlich): Über
welche Qualifikationen verfügen die Mitarbeiter der sozialen Betreuung? Ist dieses definiert?
O
O
__ . __ . 201_
Sind die
Gruppenangebote auf die Struktur und auf die Bedürfnisse der Bewohner
ausgerichtet? Die Gruppenangebote können auch zielgruppenspezifisch
angeboten werden, etwa für Demenzkranke. Die Gruppenangebote sollten
konzeptionell geplant sein und an mindestens fünf Tagen in der Woche
angeboten werden.
O
O
__ . __ . 201_
Bietet die Einrichtung für immobile oder für gerontopsychiatrisch
veränderte Bewohner eine Einzelbetreuung an? Eine Einzelbetreuung
sollte für Personen angeboten werden, die nicht in der Lage sind, an
den Gruppenangeboten teilzunehmen. Auch diese Einzelbetreuungen sollten
konzeptionell geplant sein und an mindestens drei Tagen in der Woche
angeboten werden.
O
O
__ . __ . 201_
Zusatzinfo: Der MDK schreibt in seiner
Anleitung, dass sich die Einzelbetreuung nicht in persönlichen
Gedenktagen und in der Unterstützung bei persönlichen Anliegen erschöpfen
darf. Vielmehr sollte eine regelmäßige und dem Zustand angepasste
Betreuung dieser Personengruppen erfolgen.
Eingewöhnungsphase
des Bewohners in die Einrichtung:
Hilft die Einrichtung
den Bewohnern mit gezielten Maßnahmen bei der Eingewöhnung? Dies kann u.a. folgende Punkte enthalten:
Wird
dem Bewohner eine Bezugspflegekraft zur Seite gestellt? Wir ihm das
Bezugspflegesystem verständlich erläutert? Die Bezugspflegekraft
soll für den Bewohner erster Ansprechpartner und nach Möglichkeit eine
Vertrauensperson sein.
O
O
__ . __ . 201_
Hat die Einrichtung einen Standard und eine Checkliste zur Eingewöhnung
des Bewohners entwickelt? Wendet sie diesen an? (Beispiel: 1. Tag:
Kennenlernen der Bezugspflegekraft, gemeinsames Ausprobieren der
Rufanlage, Einweisung in das Telefon usw.)
O
O
__ . __ . 201_
Werden die
Angehörigen aktiv in das pflegerische Erstgespräch einbezogen und
weiterhin in die tägliche Pflege und Betreuung (wenn
gewünscht), um Ängsten
und Rollenkonflikten sofort zu begegnen und eine gute Zusammenarbeit von
Anfang an zu forcieren?
(Hinweis: Oft haben Angehörige ein
schlechtes Gewissen gegenüber ihrem zu pflegenden Senioren, da sie sich
in der Pflicht sehen, ihn zu pflegen, und dies aus verschiedensten Gründen
aber nicht tun können. Daraufhin werden viele Angehörige überfürsorglich.
Das wiederum wird vom Pflegepersonal häufig als Einmischung in ihre
Arbeit erlebt. So kann eine konfliktreiche Beziehung entstehen, die sich
unmittelbar auf den Bewohner auswirkt, da dieser zwischen den Fronten
steht. Das erschwert eine Eingewöhnung erheblich.)
O
O
__ . __ . 201_
Wird
versucht, aufgrund der biografischen Daten Kontakte zu Gleichgesinnten schon im Heim lebenden Senioren
aufzubauen? Das können etwa gleiche Interessen und
Neigungen oder etwa biografische Gemeinsamkeiten sein.
Und werden diese Versuche in der Pflegedokumentation
festgehalten? (Denkbar
wäre es auch, Patenschaften einzurichten, bei denen gut integrierte und
interessierte Bewohner sich den neuen Bewohnern persönlich annehmen.)
O
O
__ . __ . 201_
Erfolgt
nach sechs Wochen ein Integrationsgespräch mit dem
Bewohner und den Angehörigen? Wird dieses systematisch
ausgewertet und werden dann erkennbar notwendige
Veränderungen vorgenommen?
O
O
__ . __ . 201_
Werden, soweit
gewünscht, die Betreuungsangebote des Hauses vorgestellt und
Probeteilnahmen ermöglicht?
O
O
__ . __ . 201_
Lernt der neue
Bewohner die Räumlichkeiten und das weitere Personal des Hauses kennen?
O
O
__ . __ . 201_
Wird der Tagesablauf
besprochen und werden dabei die Wünsche des neuen Bewohners weitestgehend
berücksichtigt?
O
O
__ . __ . 201_
Kann
der Bewohner sein Zimmer individuell mit seinen Möbeln, Bildern,
Teppichen und Ähnlichem einrichten? Kann er z.B. eigene Bettwäsche
benutzen?
O
O
__ . __ . 201_
Zusatzinfo:
In der Gerontopsychologie gibt es einen Fachbegriff für die
Eingewöhnungsphase in ein Alten- und Pflegeheim, das
"first-month-syndrom". Der Heimeinzug ist oft ein sehr belastendes
Lebensereignis, denn der Betreffende gibt seine Wohnung meistens nicht
freiwillig auf. Die eigene Wohnung aber bedeutet Unabhängigkeit, Selbstständigkeit,
Selbstwertgefühl und Würde. Deshalb ist der erste Monat im Heim oft von
negativen Gefühlen geprägt, wie Hoffnungslosigkeit, Trauer,
das Gefühl, die Endstation erreicht zu haben. In den
ersten Wochen im Heim werden die entscheidenden Weichen gestellt, ob es
dem neuen Bewohner gelingt, sich gut zu integrieren oder ob er ggf. in eine
Depression verfällt. Das Personal des Heims kann einen Beitrag zum
Gelingen der Anpassungsphase leisten.
Differenzierung der
Betreuungsleistungen nach der Struktur der Bewohner:
Bietet das Haus
eine auf die Struktur und auf die Bedürfnisse der Bewohner angepasste Betreuung
an? Und werden bei der Planung und bei der Durchführung aller Betreuungsangebote
die Wünsche, die Bedürfnisse und der biografische Hintergrund der Bewohner
berücksichtigt?
O
O
__ . __ . 201_
(zusätzlich): Werden
die Gruppenangebote für gerontopsychiatrisch veränderte und mental nicht beeinträchtigte Bewohner differenziert
angeboten je nach der Struktur des Hauses?
O
O
__ . __ . 201_
Werden für gerontopsychiatrisch veränderte Bewohner vor allem tagesstrukturierende Maßnahmen durchgeführt?
O
O
__ . __ . 201_
Und wird ebenfalls auf
die Biografiearbeit zur Ermittlung der Wünsche und der Bedürfnisse von gerontopsychiatrisch veränderten Bewohnern
zurückgegriffen?
O
O
__ . __ . 201_
Hat
der oder haben die Mitarbeiter, die die Betreuung der
gerontopsychiatrisch veränderten Bewohner durchführen, spezielle
Kenntnisse durch Fort- oder Weiterbildungen, etwa Validation, basale
Stimulation, Biografiearbeit usw.?
O
O
__ . __ . 201_
§ 87b SGB XI:
Hat
das Haus nach § 87b Vergütungszuschläge für Pflegebedürftige mit
erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf vereinbart? Es geht dabei um
die Frage, mit welchem Stellenumfang die Betreuungskräfte (bezogen auf
eine übliche 38,5 oder 40 Stundenwoche) beschäftigt sind.
O
O
__ . __ . 201_
Sind die Stellen für die zusätzlichen Betreuungskräfte im vereinbarten Umfang besetzt?
O
O
__ . __ . 201_
Haben alle zusätzlichen Betreuungskräfte die erforderliche Qualifikation vorzuweisen? Liegt eine Teilnahmebescheinigung vor?
O
O
__ . __ . 201_
Haben
alle eingesetzten zusätzlichen Betreuungskräfte im vergangenen Jahr an
mindestens einer zweitägigen Fortbildungsmaßnahme teilgenommen?
O
O
__ . __ . 201_
Kann
anhand der Dokumentation nachgewiesen werden, dass die zusätzlichen
Betreuungskräfte nicht regelmäßig grund- und behandlungspflegerische
sowie hauswirtschaftliche Leistungen durchführen?
O
O
__ . __ . 201_
Zusatzinfo:
Die Qualifikation der zusätzlichen Betreuungskräfte sind in den
"Richtlinien nach § 87b Abs. 3 SGB XI zur Qualifikation und zu den
Aufgaben von zusätzlichen
Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen
(Betreuungskräfte-RI)" geregelt. Die zusätzlichen Betreuungskräfte
sollen folgende Bedingungen erfüllen:
Organisatorisches:
(zusätzlich): Wird
dafür Sorge getragen, dass Bewohner ggf. zu den Angeboten begleitet und
wieder abgeholt werden?
O
O
__ . __ . 201_
Werden die
Betreuungsleistungen im Haus durch fest angestellte Mitarbeiter
koordiniert und geplant?
O
O
__ . __ . 201_
Zusatzinfo: Der MDK
stellt ausdrücklich fest, dass die Leistungserbringung der sozialen
Betreuung ausschließlich durch Ehrenamtliche nicht ausreicht. Wenigstens
sollte die Koordination der sozialen Betreuung durch Festangestellte
erfolgen.
Ist das Angebot der
sozialen Betreuung ausreichend?
Gibt es nahezu täglich
ein Angebot?
O
O
__ . __ . 201_
Finden diese Angebote
zu unterschiedlichen Tageszeiten statt (vormittags, nachmittags, abends, ggf. nachts)?
O
O
__ . __ . 201_
Erhalten
vollständig immobile Bewohner und Bewohner mit gerontopsychiatrischen
Beeinträchtigungen (Demenz, Depressionen) ein nahezu tägliches Angebot
tagesstrukturierender Maßnahmen?
O
O
__ . __ . 201_
(zusätzlich):
Berücksichtigt der Stellenplan Mitarbeiter für die soziale Betreuung?
O
O
__ . __ . 201_
(zusätzlich): Gibt es
eine regelmäßige Informationsweitergabe zwischen dem sozialen Dienst und
der Pflege, Hauswirtschaft, Verwaltung usw.?
O
O
__ . __ . 201_
(zusätzlich): Wird
regelmäßig überprüft, wie zufrieden die Bewohner und deren Angehörige mit
dem Betreuungsangebot und den Beratungsleistungen sind, etwa mit Zufriedenheitsfragebögen?
O
O
__ . __ . 201_
Informationsweitergabe:
Werden die Bewohner in
geeigneter Weise über das Angebot der sozialen Betreuung im Haus
informiert?
O
O
__ . __ . 201_
Zusatzinfo: Der MDK
zählt u.a. als geeignete Mittel auf:
Beratung der Bewohner und der Angehörigen:
Bietet das Haus
Beratungen an? Etwa:
Heimaufnahme
O
O
__ . __ . 201_
Prävention und
Gesundheitsvorsorge
O
O
__ . __ . 201_
Pflegehilfsmittel und
andere Hilfsmittel
O
O
__ . __ . 201_
Pflegetechniken /
Pflegemaßnahmen
O
O
__ . __ . 201_
persönliche
Angelegenheiten
O
O
__ . __ . 201_
Behördenkontakte
O
O
__ . __ . 201_
Rehabilitation
O
O
__ . __ . 201_
Fragen zur
Sterbebegleitung, Patiententestament, Vorsorgevollmachten etc., bzw. werden
die Bewohner auf weitere Anlaufstellen aufmerksam gemacht?
O
O
__ . __ . 201_
In welcher Form findet
die Beratung statt?
wöchentliche
Sprechstunde
O
O
__ . __ . 201_
Vorträge in der
Einrichtung etwa über Prävention und Gesundheitsvorsorge
O
O
__ . __ . 201_
fester Ansprechpartner
(Bezugspflegekraft, Pflegedienstleitung, Heimleitung,
Hauswirtschaftsleitung usw.)
O
O
__ . __ . 201_
terminierte
Informationsgespräche?
O
O
__ . __ . 201_
(zusätzlich): Steht
ein Raum für ungestörte Beratungs- und Informationsgespräche zur
Verfügung?
O
O
__ . __ . 201_
(zusätzlich): Verfügt
das Haus über genügend Informationsmaterial, Broschüren, Gesetzestexte
und Antragsformulare zu wichtigen oben stehenden Themen?
O
O
__ . __ . 201_
(zusätzlich): Liegt
eine schriftliche Regelung zur Krisenintervention vor, z.B. bei
Suizidgefahr eines Bewohners?
O
O
__ . __ . 201_
(zusätzlich): Ist die
Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (psychiatrische
Fachkrankenhäuser, beschützende Wohneinrichtungen usw.) geregelt, und wer
ist dafür verantwortlich?
O
O
__ . __ . 201_
Sterbebegleitung:
Verfügt die
Einrichtung über ein Konzept zur Sterbebegleitung? Folgende Punkte
sollten mindestens enthalten sein:
Wird mit dem
Bewohner und ggf. mit seinen Angehörigen eine Absprache getroffen über die
Wünsche und Vorstellungen der letzten Lebensphase und zum Verfahren nach
dem Tod?
O
O
__ . __ . 201_
Vermittelt die
Einrichtung nach Wunsch psychologische und / oder seelsorgerische
Sterbebegleitung, etwa durch einen Hospizdienst?
O
O
__ . __ . 201_
(zusätzlich): Verfügt
das Haus über einen Aufbahrungsraum, in dem ein Verstorbener würdevoll
verabschiedet werden kann?
O
O
__ . __ . 201_
(zusätzlich): Werden
die Pflegekräfte mithilfe von Fortbildungen zur Sterbebegleitung befähigt
und sensibilisiert?
O
O
__ . __ . 201_
(zusätzlich): Besteht eine Kooperation mit der Hospizgesellschaft?
O
O
__ . __ . 201_
(zusätzlich): Welche
Entlastungsmöglichkeiten bei der Sterbebegleitung und der Trauerarbeit
haben die Mitarbeiter, z.B. Supervision?
O
O
__ . __ . 201_
|