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Auditcheckliste Teil 9 " soziale Betreuung " (Version 4 / Ed. 2014 / stationär)

Wenn das Personal kaum Zeit für das Waschen,  Essen eingeben und Umlagern hat, regiert bei der sozialen Betreuung schnell der Rotstift. Eine solche "zwischenmenschliche Nulldiät" ruft über kurz oder lang jedoch den MDK auf den Plan. Wir zeigen Ihnen, was die Prüfer noch durchgehen lassen - und was nicht.

Auditcheckliste Teil 9 "soziale Betreuung" (Version 4 / Ed. 2014 / stationär)


Frage

erfüllt

Verantwortlich für die Beseitigung des Problems

Mangel wird abgestellt spätestens bis zum:

Anmerkung


ja

nein

Betreuungskonzept:


(zusätzlich): Hat das Haus ein eigenes Konzept zur sozialen Betreuung entwickelt und geschrieben? Folgende Inhalte könnten Bestandteil sein:

kurze Beschreibung der Einrichtung und der Bewohnerstruktur

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Ziele der sozialen Betreuung

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Beschreibung der Gruppen- und der Einzelangebote und weiterer tagesstrukturierender Maßnahmen

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Erstellung der Wochen- oder Monatsübersichtspläne

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Vorstellung der in der Einrichtung angewendeten therapeutischen Konzepte und deren Umsetzung (z.B. Validation, basale Stimulation, 10-Minuten-Aktivierung)

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Beschreibung der Eingewöhnungsphase des Bewohners nach dem Einzug in die Einrichtung

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Durchführung der Biografiearbeit

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Dokumentation der Betreuungsleistungen

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Qualifikation der durchführenden Fachkraft und Verantwortlichkeiten

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Fort- und Weiterbildung des Personals

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Ggf. ehrenamtliche Mitarbeiter

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Beratungsangebote für Bewohner und deren Angehörige

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(zusätzlich): Sind die Mitarbeiter an der Erstellung beteiligt gewesen?

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(zusätzlich): Hat das Haus zu relevanten Punkten konkrete Standards entwickelt und werden diese von den Mitarbeitern auch angewendet? Gibt es etwa einen Standard zur Angehörigenarbeit?

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(zusätzlich): Wird das Konzept regelmäßig überprüft und überarbeitet?

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Inhalte der Betreuung:


Welche Leistungen der sozialen Betreuung werden in der Einrichtung angeboten?

Gruppenangebote

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Einzelangebote

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jahreszeitliche Feste: Vorausgesetzt werden die Planung, Durchführung und Dokumentation mehrerer Feste im Jahr.

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Aktivitäten zur Kontaktaufnahme und zur Kontaktpflege mit dem örtlichen Gemeinwesen: Die Heimbewohner sollen auch am Leben außerhalb der Einrichtung teilnehmen können. Dazu soll die Einrichtung regelmäßige und geplante Kontakte etwa zu Kirchengemeinden, Vereinen usw. pflegen. Auch Veranstaltungen im Ort, wie etwa Schützenfest, Weihnachtsmarkt, Dorffest etc. sollten regelmäßig besucht werden. Die Durchführung sollte dokumentiert werden.

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Kontaktpflege zu den Angehörigen: Diese Kontaktpflege soll konzeptionell geplant sein. Ziel soll es sein, die Angehörigen regelmäßig in die Pflege und soziale Betreuung einzubeziehen, soweit dies von den Angehörigen gewünscht wird. Formen des Einbezugs können Fallbesprechungen, Pflegevisiten oder regelmäßige Gespräche mit der Bezugspflegekraft sein.

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Begleitung in der Eingewöhnungsphase

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Beratung der Bewohner und deren Angehörigen

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Sterbebegleitung

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Kooperationen mit weiteren Institutionen

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(zusätzlich): Über welche Qualifikationen verfügen die Mitarbeiter der sozialen Betreuung? Ist dieses definiert?

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Sind die Gruppenangebote auf die Struktur und auf die Bedürfnisse der Bewohner ausgerichtet? Die Gruppenangebote können auch zielgruppenspezifisch angeboten werden, etwa für Demenzkranke. Die Gruppenangebote sollten konzeptionell geplant sein und an mindestens fünf Tagen in der Woche angeboten werden.

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Bietet die Einrichtung für immobile oder für gerontopsychiatrisch veränderte Bewohner eine Einzelbetreuung an? Eine Einzelbetreuung sollte für Personen angeboten werden, die nicht in der Lage sind, an den Gruppenangeboten teilzunehmen. Auch diese Einzelbetreuungen sollten konzeptionell geplant sein und an mindestens drei Tagen in der Woche angeboten werden.

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Zusatzinfo: Der MDK schreibt in seiner Anleitung, dass sich die Einzelbetreuung nicht in persönlichen Gedenktagen und in der Unterstützung bei persönlichen Anliegen erschöpfen darf. Vielmehr sollte eine regelmäßige und dem Zustand angepasste Betreuung dieser Personengruppen erfolgen.

Eingewöhnungsphase des Bewohners in die Einrichtung:


Hilft die Einrichtung den Bewohnern mit gezielten Maßnahmen bei der Eingewöhnung? Dies kann u.a. folgende Punkte enthalten:

Wird dem Bewohner eine Bezugspflegekraft zur Seite gestellt? Wir ihm das Bezugspflegesystem verständlich erläutert? Die Bezugspflegekraft soll für den Bewohner erster Ansprechpartner und nach Möglichkeit eine Vertrauensperson sein.

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Hat die Einrichtung einen Standard und eine Checkliste zur Eingewöhnung des Bewohners entwickelt? Wendet sie diesen an? (Beispiel: 1. Tag: Kennenlernen der Bezugspflegekraft, gemeinsames Ausprobieren der Rufanlage, Einweisung in das Telefon usw.)

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Werden die Angehörigen aktiv in das pflegerische Erstgespräch einbezogen und weiterhin in die tägliche Pflege und Betreuung (wenn gewünscht), um Ängsten und Rollenkonflikten sofort zu begegnen und eine gute Zusammenarbeit von Anfang an zu forcieren? (Hinweis: Oft haben Angehörige ein schlechtes Gewissen gegenüber ihrem zu pflegenden Senioren, da sie sich in der Pflicht sehen, ihn zu pflegen, und dies aus verschiedensten Gründen aber nicht tun können. Daraufhin werden viele Angehörige überfürsorglich. Das wiederum wird vom Pflegepersonal häufig als Einmischung in ihre Arbeit erlebt. So kann eine konfliktreiche Beziehung entstehen, die sich unmittelbar auf den Bewohner auswirkt, da dieser zwischen den Fronten steht. Das erschwert eine Eingewöhnung erheblich.)

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Wird versucht, aufgrund der biografischen Daten Kontakte zu Gleichgesinnten schon im Heim lebenden Senioren aufzubauen? Das können etwa gleiche Interessen und Neigungen oder etwa biografische Gemeinsamkeiten sein. Und werden diese Versuche in der Pflegedokumentation festgehalten? (Denkbar wäre es auch, Patenschaften einzurichten, bei denen gut integrierte und interessierte Bewohner sich den neuen Bewohnern persönlich annehmen.)

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Erfolgt nach sechs Wochen ein Integrationsgespräch mit dem Bewohner und den Angehörigen? Wird dieses systematisch ausgewertet und werden dann erkennbar notwendige Veränderungen vorgenommen?

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Werden, soweit gewünscht, die Betreuungsangebote des Hauses vorgestellt und Probeteilnahmen ermöglicht?

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Lernt der neue Bewohner die Räumlichkeiten und das weitere Personal des Hauses kennen?

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Wird der Tagesablauf besprochen und werden dabei die Wünsche des neuen Bewohners weitestgehend berücksichtigt?

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Kann der Bewohner sein Zimmer individuell mit seinen Möbeln, Bildern, Teppichen und Ähnlichem einrichten? Kann er z.B. eigene Bettwäsche benutzen?

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Zusatzinfo: In der Gerontopsychologie gibt es einen Fachbegriff für die Eingewöhnungsphase in ein Alten- und Pflegeheim, das "first-month-syndrom". Der Heimeinzug ist oft ein sehr belastendes Lebensereignis, denn der Betreffende gibt seine Wohnung meistens nicht freiwillig auf. Die eigene Wohnung aber bedeutet Unabhängigkeit, Selbstständigkeit, Selbstwertgefühl und Würde. Deshalb ist der erste Monat im Heim oft von negativen Gefühlen geprägt, wie Hoffnungslosigkeit, Trauer, das Gefühl, die Endstation erreicht zu haben. In den ersten Wochen im Heim werden die entscheidenden Weichen gestellt, ob es dem neuen Bewohner gelingt, sich gut zu integrieren oder ob er ggf. in eine Depression verfällt. Das Personal des Heims kann einen Beitrag zum Gelingen der Anpassungsphase leisten.

Differenzierung der Betreuungsleistungen nach der Struktur der Bewohner:


Bietet das Haus eine auf die Struktur und auf die Bedürfnisse der Bewohner angepasste Betreuung an? Und werden bei der Planung und bei der Durchführung aller Betreuungsangebote die Wünsche, die Bedürfnisse und der biografische Hintergrund der Bewohner berücksichtigt?

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(zusätzlich): Werden die Gruppenangebote für gerontopsychiatrisch veränderte und mental nicht beeinträchtigte Bewohner differenziert angeboten je nach der Struktur des Hauses?

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Werden für gerontopsychiatrisch veränderte Bewohner vor allem tagesstrukturierende Maßnahmen durchgeführt?

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Und wird ebenfalls auf die Biografiearbeit zur Ermittlung der Wünsche und der Bedürfnisse von gerontopsychiatrisch veränderten Bewohnern zurückgegriffen?

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Hat der oder haben die Mitarbeiter, die die Betreuung der gerontopsychiatrisch veränderten Bewohner durchführen, spezielle Kenntnisse durch Fort- oder Weiterbildungen, etwa Validation, basale Stimulation, Biografiearbeit usw.?

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§ 87b SGB XI:


Hat das Haus nach § 87b Vergütungszuschläge für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf vereinbart? Es geht dabei um die Frage, mit welchem Stellenumfang die Betreuungskräfte (bezogen auf eine übliche 38,5 oder 40 Stundenwoche) beschäftigt sind.

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Sind die Stellen für die zusätzlichen Betreuungskräfte im vereinbarten Umfang besetzt?

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Haben alle zusätzlichen Betreuungskräfte die erforderliche Qualifikation vorzuweisen? Liegt eine Teilnahmebescheinigung vor?

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Haben alle eingesetzten zusätzlichen Betreuungskräfte im vergangenen Jahr an mindestens einer zweitägigen Fortbildungsmaßnahme teilgenommen?

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Kann anhand der Dokumentation nachgewiesen werden, dass die zusätzlichen Betreuungskräfte nicht regelmäßig grund- und behandlungspflegerische sowie hauswirtschaftliche Leistungen durchführen?

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Zusatzinfo: Die Qualifikation der zusätzlichen Betreuungskräfte sind in den "Richtlinien nach § 87b Abs. 3 SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen (Betreuungskräfte-RI)" geregelt. Die zusätzlichen Betreuungskräfte sollen folgende Bedingungen erfüllen:

  • Orientierungspraktikum (5 Tage in einer voll- oder teilstationären Einrichtung, abzuleisten vor der Qualifizierungsmaßnahme)
  • Qualifizierungsmaßnahme: Basiskurs (100 Unterrichtsstunden), Betreuungspraktikum ( 2 Wochen), Aufbaukurs (60 Unterrichtsstunden), Gesamtumfang mindestens 160 Unterrichtsstunden
  • regelmäßige Fortbildungen (mindestens einmal jährlich eine zweitätige Fortbildungsmaßnahme, die das vermittelte Wissen aktualisiert und reflektiert)

Organisatorisches:


(zusätzlich): Wird dafür Sorge getragen, dass Bewohner ggf. zu den Angeboten begleitet und wieder abgeholt werden?

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Werden die Betreuungsleistungen im Haus durch fest angestellte Mitarbeiter koordiniert und geplant?

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Zusatzinfo: Der MDK stellt ausdrücklich fest, dass die Leistungserbringung der sozialen Betreuung ausschließlich durch Ehrenamtliche nicht ausreicht. Wenigstens sollte die Koordination der sozialen Betreuung durch Festangestellte erfolgen.


Ist das Angebot der sozialen Betreuung ausreichend?

Gibt es nahezu täglich ein Angebot?

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Finden diese Angebote zu unterschiedlichen Tageszeiten statt (vormittags, nachmittags, abends, ggf. nachts)?

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Erhalten vollständig immobile Bewohner und Bewohner mit gerontopsychiatrischen Beeinträchtigungen (Demenz, Depressionen) ein nahezu tägliches Angebot tagesstrukturierender Maßnahmen?

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(zusätzlich): Berücksichtigt der Stellenplan Mitarbeiter für die soziale Betreuung?

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(zusätzlich): Gibt es eine regelmäßige Informationsweitergabe zwischen dem sozialen Dienst und der Pflege, Hauswirtschaft, Verwaltung usw.?

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(zusätzlich): Wird regelmäßig überprüft, wie zufrieden die Bewohner und deren Angehörige mit dem Betreuungsangebot und den Beratungsleistungen sind, etwa mit Zufriedenheitsfragebögen?

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Informationsweitergabe:


Werden die Bewohner in geeigneter Weise über das Angebot der sozialen Betreuung im Haus informiert?

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Zusatzinfo: Der MDK zählt u.a. als geeignete Mittel auf:

  • Aushang
  • persönliche Information
  • Hauszeitung
Die Form der Information sollte individuell auf den Bewohner abgestimmt sein.

Beratung der Bewohner und der Angehörigen:


Bietet das Haus Beratungen an? Etwa:

Heimaufnahme

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Prävention und Gesundheitsvorsorge

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Pflegehilfsmittel und andere Hilfsmittel

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Pflegetechniken / Pflegemaßnahmen

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persönliche Angelegenheiten

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Behördenkontakte

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Rehabilitation

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Fragen zur Sterbebegleitung, Patiententestament, Vorsorgevollmachten etc., bzw. werden die Bewohner auf weitere Anlaufstellen aufmerksam gemacht?

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In welcher Form findet die Beratung statt?

wöchentliche Sprechstunde

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Vorträge in der Einrichtung etwa über Prävention und Gesundheitsvorsorge

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fester Ansprechpartner (Bezugspflegekraft, Pflegedienstleitung, Heimleitung, Hauswirtschaftsleitung usw.)

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terminierte Informationsgespräche?

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(zusätzlich): Steht ein Raum für ungestörte Beratungs- und Informationsgespräche zur Verfügung?

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(zusätzlich): Verfügt das Haus über genügend Informationsmaterial, Broschüren, Gesetzestexte und Antragsformulare zu wichtigen oben stehenden Themen?

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(zusätzlich): Liegt eine schriftliche Regelung zur Krisenintervention vor, z.B. bei Suizidgefahr eines Bewohners?

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(zusätzlich): Ist die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (psychiatrische Fachkrankenhäuser, beschützende Wohneinrichtungen usw.) geregelt, und wer ist dafür verantwortlich?

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Sterbebegleitung:


Verfügt die Einrichtung über ein Konzept zur Sterbebegleitung? Folgende Punkte sollten mindestens enthalten sein:

Wird mit dem Bewohner und ggf. mit seinen Angehörigen eine Absprache getroffen über die Wünsche und Vorstellungen der letzten Lebensphase und zum Verfahren nach dem Tod?

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Vermittelt die Einrichtung nach Wunsch psychologische und / oder seelsorgerische Sterbebegleitung, etwa durch einen Hospizdienst?

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(zusätzlich): Verfügt das Haus über einen Aufbahrungsraum, in dem ein Verstorbener würdevoll verabschiedet werden kann?

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(zusätzlich): Werden die Pflegekräfte mithilfe von Fortbildungen zur Sterbebegleitung befähigt und sensibilisiert?

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(zusätzlich): Besteht eine Kooperation mit der Hospizgesellschaft?

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(zusätzlich): Welche Entlastungsmöglichkeiten bei der Sterbebegleitung und der Trauerarbeit haben die Mitarbeiter, z.B. Supervision?

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