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Dienstanweisung "Regelungen für Raucher"

In vielen anderen Wirtschaftsbereichen gehört es zum guten Ton, jetzt erreicht der Trend auch die Altenpflege: "no smoking, please!" Der Griff zum Glimmstängel wird in immer mehr Pflegeeinrichtungen streng reglementiert - oder gleich vollends verboten.


 Dienstanweisung "Regelungen für Raucher"


  • Das Rauchen ist nur gestattet in den dafür ausgewiesenen Räumen.
  • Es ist nicht gestattet, in den Stationszimmern, Badezimmern, Toiletten und ähnlichen Räumen zu rauchen.
  • In der Arbeitszeit ist das Rauchen nicht gestattet.
Oder wahlweise je nach individueller Regelung:
  • Mitarbeiter, die Raucherpausen während der Arbeitszeit einlegen, sind verpflichtet, diese Zeit nachzuarbeiten.

    Ort, Datum, Unterschrift des Mitarbeiters