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Dienstanweisung:
Kassenführung und Verwaltung von Verwahrgeldern
Die zunehmenden Hilflosigkeit vieler Bewohner macht es notwendig, Geldbeträge für diese sicher zu verwahren und Rechenschaft über die ordnungsgemäße Verwendung dieser Mittel abzulegen.
Kassenführung und Verwaltung von Verwahrgeldern der
Bewohnerinnen und Bewohner
Ein zentraler Grundsatz unseres
Pflegeleitbildes ist es, dass wir alle Bewohnerinnen und
Bewohner fördern, ihre Angelegenheiten im Rahmen der
gegebenen Möglichkeiten weitgehend eigenständig zu
erledigen; dazu gehört auch die Verwahrung und
Verwaltung von Geldbeträgen, die im Haus zur Bestreitung
von entsprechenden Ausgaben vorgehalten werden
(Praxisgebühren, Arzneimittelzuzahlungen, sonstige
Ausgaben wie Frisör etc.).
Ein Teil unserer Bewohnerinnen und Bewohner ist, aus
welchen Gründen auch immer, nicht mehr in der Lage,
Geldangelegenheiten selbst zu erledigen. Aus diesem
Grund wird dem Personal von den Bewohnern selbst, aber
auch von Angehörigen und Betreuern, Bargeld zur
treuhänderischen Verwahrung und Verwaltung überlassen.
Es ist erforderlich, dass diese
von uns im Rahmen der sozialen Betreuung übernommene
Aufgabe einheitlich nach vorgegebenen Regeln erfolgt.
Wir entsprechen mit dieser Dienstanweisung nicht nur
eigenen Grundsätzen, sondern auch den Vorgaben, die sich
aus den diesbezüglichen Bestimmungen des Buchführungs-
und Haushaltsrechts ergeben.
Die Regelungen im Einzelnen:
Die Dienstanweisung wurde mit dem
Personalrat der Senioren- und Pflegeheime XY abgestimmt
und tritt am xx.xx.200x in Kraft.
Von vorstehender Dienstanweisung habe
ich Kenntnis genommen.
Ort, Datum
Unterschrift des Mitarbeiters
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