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Dienstanweisung "Nutzung privater Mobiltelefone während der Arbeitszeit"

Die moderne Telekommunikationstechnik hat längst auch die Altenpflege erreicht. Mitunter wird "ge-SMS-t" und telefoniert, bis die (Pre-Paid-)Karte dampft. Wer diesem mobilen Treiben gewisse Grenzen setzen will, sollte es mal mit dieser Dienstanweisung probieren.

 


Dienstanweisung "Nutzung privater Mobiltelefone während der Arbeitszeit"


  • Das Mitbringen privater Mobiltelefone zur Arbeitsstelle ist erlaubt.
  • Es ist während der Arbeitszeit nicht erlaubt, sich mit dem privaten Mobiltelefon in das Funknetz einzuwählen, das Gerät also empfangsbereit zu schalten.
  • Privatgespräche mit dem Mobiltelefon dürfen während der Arbeitszeit (Ausnahme: Pause) nicht geführt werden.
  • Privatgespräche während der Arbeitszeit wirken sich geschäftsschädigend aus, da sich Bewohner und Angehörige gestört fühlen können und die Konzentration auf die Arbeitsabläufe fehlt.
  • Ein Verstoß gegen diese dienstliche Anweisung wird von unserer Einrichtung als eine Verletzung der von Ihnen als Mitarbeiter geschuldeten Treuepflicht angesehen.
  • In Ausnahmefällen (z.B. ein krankes Kind zu Hause) kann diese Dienstanweisung von der Pflegedienstleitung zeitlich befristet außer Kraft gesetzt werden.

    Ort, Datum, Unterschrift des Mitarbeiters