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Dienstanweisung "Speisen und Lebensmittel"

Manch Banane oder Jogurt, die Pflegeheimbewohner beim Mittagessen verschmähten, landen am Abend auf dem Esstisch von Pflegekräften. Was auf den ersten Blick nichts Verwerfliches ist, wird vom Gesundheitsamt nicht gerne gesehen. Eine kleine Dienstanweisung sorgt für Klarheit.


Dienstanweisung "Speisen und Lebensmittel"


  • Alle Lebensmittel und Speisen, die für die Bewohner vorgesehen sind und für den Speisesaal und die Wohnbereiche vorbereitet werden, sind ausschließlich für die Bewohner gedacht.
  • Lebensmittel und Speisen, die den Bewohnern angeboten und von diesen nicht verzehrt worden sind, sind Restmüll und müssen vernichtet werden.
  • Es ist grundsätzlich nicht erlaubt, zurückgekommene Lebensmittel und Speisen aus der Küche persönlich zu verwenden oder für den privaten Gebrauch mit nach Hause zu nehmen.
  • Verpackte Lebensmittel, die an den Bewohner ausgegeben worden sind, müssen ebenfalls bei der Rückgabe vernichtet werden.
  • Private Lebensmittelvorräte dürfen nicht in den Vorratsräumen oder Kühl- und Gefriereinrichtungen der Einrichtung gelagert werden. Zu nutzen sind dazu ausschließlich die Kühlschränke, die für das Personal vorgesehen sind.

    Ort, Datum, Unterschrift des Mitarbeiters