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Dienstanweisung
"Speisen und Lebensmittel"
Manch Banane oder Jogurt, die
Pflegeheimbewohner beim Mittagessen verschmähten, landen am
Abend auf dem Esstisch von Pflegekräften. Was auf den ersten
Blick nichts Verwerfliches ist, wird vom Gesundheitsamt nicht
gerne gesehen. Eine kleine Dienstanweisung sorgt für Klarheit.
Dienstanweisung "Speisen und Lebensmittel"
-
Alle Lebensmittel und
Speisen, die für die Bewohner vorgesehen sind und
für den Speisesaal und die Wohnbereiche vorbereitet
werden, sind ausschließlich für die Bewohner
gedacht.
-
Lebensmittel und Speisen, die
den Bewohnern angeboten und von diesen nicht
verzehrt worden sind, sind Restmüll und müssen
vernichtet werden.
-
Es ist grundsätzlich nicht
erlaubt, zurückgekommene Lebensmittel und Speisen
aus der Küche persönlich zu verwenden oder für den
privaten Gebrauch mit nach Hause zu nehmen.
-
Verpackte Lebensmittel, die
an den Bewohner ausgegeben worden sind, müssen
ebenfalls bei der Rückgabe vernichtet werden.
-
Private Lebensmittelvorräte
dürfen nicht in den Vorratsräumen oder Kühl- und
Gefriereinrichtungen der Einrichtung gelagert
werden. Zu nutzen sind dazu ausschließlich die
Kühlschränke, die für das Personal vorgesehen sind.
Ort, Datum, Unterschrift des
Mitarbeiters
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