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Dienstanweisung Medikamentenausgabe

Die Ausgabe von Medikamenten ist eine der Arbeiten, die nur wenig Raum für Fehler lässt. Per Dienstanweisung können Sie die Abläufe vereinheitlichen und Risiken minimieren.


 Dienstanweisung Medikamentenausgabe


  • Medikamente dürfen nur von Pflegefachkräften oder von ausdrücklich dafür eingewiesenen Pflegehilfskräften gestellt werden.  
  • Die "5-R-Regel" (richtiger Bewohner, richtiges Medikament, richtige Dosierung, richtige Zeit, richtige Applikation) wird strikt beachtet.  
  • Tropfen dürfen erst ca. eine halbe Stunde vor der Verteilung gestellt werden, da einige Tropfen sonst an Wirksamkeit einbüßen können.   
  • Die ärztliche Verordnung bzw. der Beipackzettel werden genau befolgt.  
  • Jeder, der Medikamente stellt, ist für die korrekte Durchführung verantwortlich. Diese umfasst insbesondere auch die Pflichten zur Dokumentation und Kontrolle.  
  • Alle Medikamentenschälchen müssen lesbar mit einem Namensschild versehen sein.  
  • Wenn ein Bewohner trotz eindringlicher Ermahnung die Medikamenteneinnahme verweigert, so wird dieses ausführlich dokumentiert. Die Pflegedienst- oder Wohnbereichsleitung muss darüber umgehend informiert werden. Auf den Bewohner darf aber kein Zwang ausgeübt werden.  
  • Medikamente müssen grundsätzlich in einem verschließbaren Schrank aufbewahrt werden.  
  • Orientierte Patienten erhalten ihre Medikamente zur eigenständigen Einnahme bereitgestellt. Bei dementiell erkrankten Bewohnern muss die Medikamenteneinnahme durch die Pflegekraft überwacht werden.  
  • Injektionen dürfen nur durch Pflegefachkräfte durchgeführt werden, die während ihrer Ausbildung entsprechend geschult wurden oder die materielle Qualifikation dafür besitzen (etwa im Form eines Spritzenscheins)  
  • Ungewöhnliche Reaktionen des Bewohners auf ein Medikament werden umgehend an die Pflegedienst- oder Wohnbereichsleitung gemeldet und dokumentiert.  

    Ort, Datum, Unterschrift des Mitarbeiters