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Dienstanweisung "Verhalten bei einem Unfall mit Medizinprodukten"
Fehlbedienung oder Gerätefehler?
Leichtsinn oder Wartungspanne? Bei einem Unfall mit
Medizinprodukten ist es wichtig, Beweise zu sichern und die
Dokumentation schnell "wasserdicht" zu bekommen. Mit einer
Dienstanweisung stellen Sie sicher, dass in der Aufregung kein
entscheidendes Detail übersehen wird.
Dienstanweisung: Verhalten bei einem Unfall mit
Medizinprodukten
Wichtig: Diese Dienstanweisung ist zu
befolgen, sobald die Erstversorgung eines ggf.
verletzten Bewohners erfolgt ist.
Nach einem Unfall, bei dem ein Bewohner verletzt
wurde, sind folgende Personen umgehend zu informieren:
-
die Pflegedienstleitung (rund um die Uhr,
Privatrufnummern siehe internes Telefonverzeichnis)
-
die Heimleitung (rund um die Uhr,
Privatrufnummern siehe
internes
Telefonverzeichnis)
-
falls die Polizei vor Ort bereits ermitteln
sollte: Rechtsanwalt Dr. Stein (01234/ 5678 oder
0171 / 87654321)
Sicherung von Beweismitteln:
-
Das Medizinprodukt wird außer Betrieb genommen.
Es dürfen keine Reparaturmaßnahmen durchgeführt
werden.
-
Nach Möglichkeit wird der Unfallort nicht
verändert. Mit unserer Digitalkamera für die
Wunddokumentation werden Aufnahmen des Unfallortes
erstellt. Die Aufnahmen werden schnellstmöglich
ausgedruckt und umseitig von zwei Mitarbeitern
unterschrieben.
Sicherung der Dokumentation:
-
Nach Rücksprache mit der Heimleitung oder der
Pflegedienstleitung wird der Unfall in die
Pflegedokumentation eingetragen. Die Eintragung
erfolgt lückenlos, sachlich, wahrheitsgetreu.
Wertungen, Meinungen und Schuldzuweisungen
unterbleiben.
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Von der Pflegedokumentation werden Fotokopien
erstellt, da die Originale ggf. von der Polizei
beschlagnahmt werden könnten.
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Darüber hinaus kann sich jeder Beteiligte eigene
Aufzeichnungen machen, um diese später ggf. als
Gedächtnisstütze zu nutzen.
Aussagen gegenüber Polizei, Bewohnern und
Angehörigen:
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Kein Mitarbeiter äußert sich zu dem Unfall, wenn
er sich durch die Angaben ggf. selbst oder unsere
Einrichtung belasten könnte. Jede Form eines
Schuldeingeständnisses hat zu unterbleiben.
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Im Zweifelsfall ist jede Aussage zu verweigern,
bis unser Rechtsanwalt vor Ort verfügbar ist.
Ort, Datum, Unterschrift des
Mitarbeiters
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