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"Pflegeerschwerende Faktoren" (Teil 2 / Ernährung und Ausscheidung)

Der MDK hält seine Zeitkorridore gerne für unumstößlich. Tatsächlich aber gibt es zahlreiche Lücken, um zusätzliche Pflegeminuten durchzusetzen. Im zweiten Teil unserer Serie nehmen wir den Bereich der Ernährung und Ausscheidung unter die Lupe.


"Pflegeerschwerende Faktoren" (Teil 2 / Ernährung und Ausscheidung)


Name des Bewohners

 


Name der Bezugspflegekraft

 


Zeitpunkt der Heimaufnahme

 


pflegerelevante Diagnosen

     


Kriterium

Trifft dieses beim Bewohner zu? (ja/nein)

Ist die Pflegeerschwernis in der Pflegedokumentation bereits abgebildet?

Anmerkung


ja

nein

ja

nein


Ernährung


Der Bewohner leidet unter Diabetes mellitus und benötigt weitere Zwischenmahlzeiten, darunter eine Spätmahlzeit.

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Der Bewohner leidet unter chronischen Magenschmerzen und Sodbrennen. Er muss seine Nahrung in sechs bis acht kleinen Portionen zu sich nehmen.

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Der Demenzkranke ist nicht in der Lage, bei den Hauptmahlzeiten ausreichend zu essen. Häufig verspürt er keinen Hunger. Oder er ist der Meinung, schon gegessen zu haben. Um einen Gewichtsverlust zu verhindern, sind weitere Zwischenmahlzeiten erforderlich.

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Der Demenzkranke leidet unter einem ausgeprägten zwanghaften Umherwandern. Dadurch verbraucht er sehr viele Kalorien und benötigt mehr Getränke. Es braucht mehr Zeit und Geduld sowie zusätzliche Angebote ("eat by walking"), um dem Bewohner mehrmals täglich Essen und Trinken anzureichen.

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Der demente Bewohner wandert nachts auf dem Wohnbereich umher. Zur Beruhigung bekommt er etwas zu Trinken und eine Spätmahlzeit sowie Zuwendung durch die Nachtwache soweit das möglich ist.

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Der Bewohner ändert permanent seine Vorlieben und Abneigungen. Er lehnt es ab, verschiedene Komponenten seiner Mahlzeiten zu essen. Um eine Unterernährung zu vermeiden, muss die Pflegekraft zusätzliche Speisen bereitstellen und diese dem Bewohner anbieten.

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Der Bewohner wird über eine PEG versorgt. Da sich sein Zustand mittlerweile stabilisiert hat, wird nun rund die Hälfte der Nahrung wieder oral zugeführt. Krankheitsbedingt ist die zusätzliche Eingabe von Sondenkost aber nach wie vor unverzichtbar. Alternativ: Die Flüssigkeit wird per PEG zugeführt, während der Bewohner die feste Nahrung komplett oral zu sich nimmt.

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Der demente Bewohner verspürt wahrscheinlich kein Durstgefühl mehr. Er trinkt zu wenig und muss daher einmal in der Stunde zum Trinken animiert werden. Dazu ist personelle Anleitung und Beaufsichtigung durch eine Pflegekraft notwendig.

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Der Bewohner unterliegt einer Trinkmengenbegrenzung, an die er sich aber nicht hält. Eine Pflegekraft muss während der Mahlzeit anwesend sein, um den Konsum von zusätzlichen Getränken zu verhindern.

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Der demenzkranke Bewohner hortet und versteckt Lebensmittel. Diese können in der Zwischenzeit verderben und später vom Bewohner wieder verzehrt werden. Daraus können Lebensmittelvergiftungen resultieren. Um das möglichst zu verhindern muss der Bewohner während des Essens beobachtet werden, um das Horten zu verhindern. Zudem werden durch die Pflegekraft die bekannten Verstecke regelmäßig nach verdorbenen Lebensmitteln abgesucht.

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Der Bewohner leidet unter einer degenerativen Veränderung der Kiefergelenke, unter einer Erkrankung des Mundraumes oder unter einem schlechten Zahnzustand. Er hat daher starke Schmerzen beim Essen und kaut entsprechend langsam.

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Der Bewohner verschluckt sich häufig beim Essen und übergibt sich dann. Das Essenanreichen muss häufig unterbrochen werden und kann nur sehr langsam fortgesetzt werden.

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Der Bewohner leidet unter einem Schlaganfall. Er kann den Mund auf einer Seite nicht verschließen. Die Nahrung fällt permanent aus dem Mundwinkel heraus. Zudem kaut der Bewohner sehr vorsichtig und langsam.

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Der Bewohner nimmt Neuroleptika ein. Aufgrund der möglichen Zungen- und Schlundkrämpfe muss die Nahrung besonders langsam und vorsichtig eingegeben werden. Der Bewohner kann sich ansonsten verschlucken. Es droht eine Aspirationspneumonie.

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Der Bewohner leidet unter Vergiftungswahn. Die Pflegekraft muss den Bewohner vor dem Essen im langwierigen Dialog davon überzeugen, dass ihm kein Gift unter die Speisen gerührt wurde.

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Der Bewohner hat Angst, beim Essen "zu kurz zu kommen". Im Speiseraum wartet der Bewohner nicht, bis er bedient wird. Er fordert lautstark, sofort sein Essen zu erhalten. Er muss von einer Pflegekraft beruhigt werden.

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Der Bewohner lehnt die Nahrungsaufnahme ab, um Zuwendung durch sein Umfeld zu erzwingen. Die Pflegekraft muss dem Bewohner einige Zeit zureden, um diesen zur Nahrungsaufnahme zu bewegen.

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Dem Bewohner müssen die Speisen eingegeben werden. Er lehnt es aber ab, den Mund zu öffnen. Ein kooperatives Verhalten lässt sich nur durch zeitintensive Validationsmaßnahmen erreichen.

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Wenn andere Senioren vom Tisch aufstehen, bricht auch der Bewohner seine Mahlzeit ab. Erst nach längerem Zureden setzt der Bewohner die Mahlzeit fort.

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Der Bewohner ist unruhig und steht während des Essens ständig auf. Erst durch Validationsmaßnahmen lässt er sich zur Rückkehr an den Tisch bewegen. In der Zwischenzeit ist sein Essen kalt geworden und muss von der Pflegekraft in der Mikrowelle neu erwärmt werden.

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Der Bewohner vergisst mitten in der Mahlzeit weiter zu essen. Er muss dazu von einer Pflegekraft aufgefordert und angeleitet werden, die deshalb stets in der Nähe bleiben muss.

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Der Bewohner steckt sich beim Essen Gegenstände aus seinem Umfeld in den Mund, etwa Salzstreuer, Servietten oder Blumenerde. Daher ist eine permanente Beobachtung durch einen Mitarbeiter erforderlich.

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Der Bewohner verkennt die Anwendung von Messer und Gabel. Er muss immer wieder angeleitet werden.

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Der Bewohner erkennt die Speisen auf dem Teller nicht als seine. Ohne wiederholte Aufforderung und Anleitung isst er diese nicht.

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Der Bewohner "bedient" sich von den Nachbartellern. Es kommt zu Konflikten mit den Mitbewohnern. Daher ist eine ständige Beaufsichtigung erforderlich.

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Das Essverhalten des Bewohners ist enthemmt. Er belästigt seine Mitbewohner. Daher muss eine Pflegekraft permanent das Verhalten des Bewohners überwachen.

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Ausscheidung


Der Bewohner leidet an chronischer Obstipation. Die Ausscheidung muss gewöhnlich durch eine manuelle Ausräumung unterstützt werden.

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Der Bewohner leidet an einem Schlaganfall und verspürt schon bei geringer Füllung der Blase einen großen Harndrang. Er scheidet daher durchschnittlich 15 Mal pro Tag aus.

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Der Bewohner soll ein Toilettentraining erhalten, findet sich aber nicht zu den verabredeten Zeiten in seinem Badezimmer ein. Er muss daher in der gesamten Einrichtung gesucht werden, um ihn danach auf die Toilette zu führen.

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Der Bewohner hat chronischen Durchfall.

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Der Bewohner ist Dauerausscheider.

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Der Bewohner leidet an einer Prostataerkrankung. Die Urinausscheidung verläuft dadurch sehr langsam.

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Der Bewohner klagt trotz angemessener Raumtemperatur über ein Frieren beim Toilettengang. Er fordert, dass das Badezimmer mit einem elektrischen Heizgebläse erwärmt wird. Erst danach ist er kooperativ.

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Der Bewohner leidet an chronischer Obstipation. Der Stuhl ist hart und lässt sich nur mit Schmerzen und großem zeitlichen Aufwand absetzen.

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Der Bewohner versteht nicht, warum er Inkontinenzeinlagen nutzen soll. Er will keine tragen. Aus diesem Grund nässt er regelmäßig ein und muss danach eine Teilwaschung erhalten.

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Der Bewohner manipuliert an den angelegten Einlagen herum, die daraufhin undicht werden. Daraus folgt eine zusätzliche Intimwäsche mit einem teilweisen Kleidungswechsel.

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Der Bewohner lässt sich nicht ausreichend Zeit, um den Stuhl abzusetzen. Er wird nach rund fünf Minuten unruhig und will trotz weiterhin vorhandenem Stuhldrang das Badezimmer verlassen. Er muss durch Validation davon überzeugt werden, den Toilettengang abzuschließen. Wenn ihn die Pflegekraft gewähren lässt, kotet er sich kurz darauf ein.

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Der Bewohner hat ein großes Schamgefühl. Er will sich trotz Hilfebedarf nicht von Pflegekräften beim Stuhlgang unterstützen lassen. Es ist jedes Mal ein längeres Zureden erforderlich.

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Der Bewohner ist desorientiert und findet die Toilette nicht. Bei Stuhl- oder Harndrang setzt er sich in einen Sessel oder auf einen Stuhl und führt dort ab. Alternativ wird der Fußboden genutzt.

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Der Bewohner zieht die verschmutzte Einlage eigenmächtig aus und legt diese neben dem Bett ab. Dadurch werden die Umgebung und sein Körper gleichermaßen verunreinigt. Der Bewohner benötigt eine Teilwaschung sowie einen Kleiderwechsel.

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Der Bewohner versteckt die verschmutzten Einlagen.

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Der Bewohner versucht, eingekotete Einlagen mit der Hand zu entleeren. Die Hände und die Intimregion werden dabei verschmutzt. Das zieht eine Teilwaschung und einen Kleiderwechsel nach sich.

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Der Bewohner führt eigenständig ab, nutzt aber bei der Reinigung das Toilettenpapier mehrfach. Seine Hände werden wiederholt dadurch verschmutzt.

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Der demente Bewohner schmiert mit Kot sein Zimmer oder Badezimmer ein. Daraufhin muss er geduscht und neu eingekleidet werden.

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Der Bewohner nutzt die Toilette eigenständig. Allerdings wartet er nicht ab, bis der Kot abgesetzt ist, sondern versucht diesen manuell zu lösen.

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