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"Pflegeerschwerende Faktoren" (Teil 2 / Ernährung und
Ausscheidung)
Der MDK hält seine Zeitkorridore gerne für unumstößlich. Tatsächlich aber gibt es zahlreiche Lücken, um zusätzliche Pflegeminuten durchzusetzen. Im zweiten Teil unserer Serie nehmen wir den Bereich der Ernährung und Ausscheidung unter die Lupe.
"Pflegeerschwerende Faktoren" (Teil 2 / Ernährung und Ausscheidung)
Name des Bewohners
Name der
Bezugspflegekraft
Zeitpunkt der
Heimaufnahme
pflegerelevante
Diagnosen
Kriterium
Trifft dieses beim Bewohner
zu? (ja/nein)
Ist die Pflegeerschwernis in
der Pflegedokumentation bereits abgebildet?
Anmerkung
ja
nein
ja
nein
Ernährung
Der Bewohner leidet unter Diabetes
mellitus und benötigt weitere Zwischenmahlzeiten,
darunter eine Spätmahlzeit.
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Der Bewohner leidet unter chronischen
Magenschmerzen und Sodbrennen. Er muss seine Nahrung in
sechs bis acht kleinen Portionen zu sich nehmen.
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Der
Demenzkranke ist nicht in der Lage, bei den Hauptmahlzeiten ausreichend
zu essen. Häufig verspürt er keinen Hunger. Oder er ist der Meinung,
schon gegessen zu haben. Um einen Gewichtsverlust zu verhindern, sind
weitere Zwischenmahlzeiten erforderlich.
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Der
Demenzkranke leidet unter einem ausgeprägten zwanghaften Umherwandern.
Dadurch verbraucht er sehr viele Kalorien und benötigt mehr Getränke.
Es braucht mehr Zeit und Geduld sowie zusätzliche Angebote ("eat by
walking"), um dem Bewohner mehrmals täglich Essen und Trinken
anzureichen.
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Der
demente Bewohner wandert nachts auf dem Wohnbereich umher. Zur
Beruhigung bekommt er etwas zu Trinken und eine Spätmahlzeit sowie
Zuwendung durch die Nachtwache soweit das möglich ist.
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Der Bewohner ändert permanent seine
Vorlieben und Abneigungen. Er lehnt es ab, verschiedene
Komponenten seiner Mahlzeiten zu essen. Um eine
Unterernährung zu vermeiden, muss die Pflegekraft
zusätzliche Speisen bereitstellen und diese dem Bewohner
anbieten.
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Der Bewohner wird über eine PEG
versorgt. Da sich sein Zustand mittlerweile stabilisiert
hat, wird nun rund die Hälfte der Nahrung wieder oral
zugeführt. Krankheitsbedingt ist die zusätzliche Eingabe
von Sondenkost aber nach wie vor unverzichtbar.
Alternativ: Die Flüssigkeit wird per PEG zugeführt,
während der Bewohner die feste Nahrung komplett oral zu
sich nimmt.
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Der
demente Bewohner verspürt wahrscheinlich kein Durstgefühl mehr. Er
trinkt zu wenig und muss daher einmal in der Stunde zum Trinken
animiert werden. Dazu ist personelle Anleitung und Beaufsichtigung
durch eine Pflegekraft notwendig.
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Der Bewohner unterliegt einer
Trinkmengenbegrenzung, an die er sich aber nicht hält.
Eine Pflegekraft muss während der Mahlzeit anwesend
sein, um den Konsum von zusätzlichen Getränken zu
verhindern.
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Der
demenzkranke Bewohner hortet und versteckt Lebensmittel. Diese können
in der Zwischenzeit verderben und später vom Bewohner wieder verzehrt
werden. Daraus können Lebensmittelvergiftungen resultieren. Um das
möglichst zu verhindern muss der Bewohner während des Essens beobachtet
werden, um das Horten zu verhindern. Zudem werden durch die Pflegekraft
die bekannten Verstecke regelmäßig nach verdorbenen Lebensmitteln
abgesucht.
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Der Bewohner leidet unter einer
degenerativen Veränderung der Kiefergelenke, unter einer
Erkrankung des Mundraumes oder unter einem schlechten
Zahnzustand. Er hat daher starke Schmerzen beim Essen
und kaut entsprechend langsam.
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Der Bewohner verschluckt sich häufig
beim Essen und übergibt sich dann. Das Essenanreichen
muss häufig unterbrochen werden und kann nur sehr
langsam fortgesetzt werden.
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Der Bewohner leidet unter einem
Schlaganfall. Er kann den Mund auf einer Seite nicht
verschließen. Die Nahrung fällt permanent aus dem
Mundwinkel heraus. Zudem kaut der Bewohner sehr
vorsichtig und langsam.
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Der
Bewohner nimmt Neuroleptika ein. Aufgrund der möglichen Zungen- und
Schlundkrämpfe muss die Nahrung besonders langsam und vorsichtig
eingegeben werden. Der Bewohner kann sich ansonsten verschlucken. Es
droht eine Aspirationspneumonie.
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Der
Bewohner leidet unter Vergiftungswahn. Die Pflegekraft muss den
Bewohner vor dem Essen im langwierigen Dialog davon überzeugen, dass
ihm kein Gift unter die Speisen gerührt wurde.
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Der
Bewohner hat Angst, beim Essen "zu kurz zu kommen". Im Speiseraum
wartet der Bewohner nicht, bis er bedient wird. Er fordert lautstark,
sofort sein Essen zu erhalten. Er muss von einer Pflegekraft beruhigt
werden.
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Der Bewohner lehnt die
Nahrungsaufnahme ab, um Zuwendung durch sein Umfeld zu
erzwingen. Die Pflegekraft muss dem Bewohner einige Zeit
zureden, um diesen zur Nahrungsaufnahme zu bewegen.
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Dem Bewohner müssen die Speisen eingegeben werden. Er lehnt es aber ab,
den Mund zu öffnen. Ein kooperatives Verhalten lässt sich nur durch
zeitintensive Validationsmaßnahmen erreichen.
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Wenn
andere Senioren vom Tisch aufstehen, bricht auch der Bewohner seine
Mahlzeit ab. Erst nach längerem Zureden setzt der Bewohner die Mahlzeit
fort.
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Der
Bewohner ist unruhig und steht während des Essens ständig auf. Erst
durch Validationsmaßnahmen lässt er sich zur Rückkehr an den Tisch
bewegen. In der Zwischenzeit ist sein Essen kalt geworden und muss von
der Pflegekraft in der Mikrowelle neu erwärmt werden.
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Der
Bewohner vergisst mitten in der Mahlzeit weiter zu essen. Er muss dazu
von einer Pflegekraft aufgefordert und angeleitet werden, die deshalb
stets in der Nähe bleiben muss.
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Der
Bewohner steckt sich beim Essen Gegenstände aus seinem Umfeld in den
Mund, etwa Salzstreuer, Servietten oder Blumenerde. Daher ist eine
permanente Beobachtung durch einen Mitarbeiter erforderlich.
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Der Bewohner verkennt die Anwendung von Messer und Gabel. Er muss immer wieder angeleitet werden.
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Der
Bewohner erkennt die Speisen auf dem Teller nicht als seine. Ohne
wiederholte Aufforderung und Anleitung isst er diese nicht.
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Der
Bewohner "bedient" sich von den Nachbartellern. Es kommt zu Konflikten
mit den Mitbewohnern. Daher ist eine ständige Beaufsichtigung
erforderlich.
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Das
Essverhalten des Bewohners ist enthemmt. Er belästigt seine
Mitbewohner. Daher muss eine Pflegekraft permanent das Verhalten des
Bewohners überwachen.
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Ausscheidung
Der Bewohner leidet an chronischer
Obstipation. Die Ausscheidung muss gewöhnlich durch eine
manuelle Ausräumung unterstützt werden.
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Der Bewohner leidet an einem
Schlaganfall und verspürt schon bei geringer Füllung der
Blase einen großen Harndrang. Er scheidet daher
durchschnittlich 15 Mal pro Tag aus.
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Der Bewohner soll ein
Toilettentraining erhalten, findet sich aber nicht zu
den verabredeten Zeiten in seinem Badezimmer ein. Er
muss daher in der gesamten Einrichtung gesucht werden,
um ihn danach auf die Toilette zu führen.
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Der Bewohner hat chronischen
Durchfall.
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Der Bewohner ist Dauerausscheider.
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Der Bewohner leidet an einer
Prostataerkrankung. Die Urinausscheidung verläuft
dadurch sehr langsam.
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Der Bewohner klagt trotz angemessener
Raumtemperatur über ein Frieren beim Toilettengang. Er
fordert, dass das Badezimmer mit einem elektrischen
Heizgebläse erwärmt wird. Erst danach ist er kooperativ.
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Der Bewohner leidet an chronischer
Obstipation. Der Stuhl ist hart und lässt sich nur mit
Schmerzen und großem zeitlichen Aufwand absetzen.
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Der
Bewohner versteht nicht, warum er Inkontinenzeinlagen nutzen soll. Er
will keine tragen. Aus diesem Grund nässt er regelmäßig ein und muss
danach eine Teilwaschung erhalten.
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Der
Bewohner manipuliert an den angelegten Einlagen herum, die daraufhin
undicht werden. Daraus folgt eine zusätzliche Intimwäsche mit einem
teilweisen Kleidungswechsel.
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Der
Bewohner lässt sich nicht ausreichend Zeit, um den Stuhl abzusetzen. Er
wird nach rund fünf Minuten unruhig und will trotz weiterhin
vorhandenem Stuhldrang das Badezimmer verlassen. Er muss durch
Validation davon überzeugt werden, den Toilettengang abzuschließen.
Wenn ihn die Pflegekraft gewähren lässt, kotet er sich kurz darauf ein.
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Der Bewohner hat ein großes
Schamgefühl. Er will sich trotz Hilfebedarf nicht von
Pflegekräften beim Stuhlgang unterstützen lassen. Es ist
jedes Mal ein längeres Zureden erforderlich.
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Der
Bewohner ist desorientiert und findet die Toilette nicht. Bei Stuhl-
oder Harndrang setzt er sich in einen Sessel oder auf einen Stuhl und
führt dort ab. Alternativ wird der Fußboden genutzt.
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Der
Bewohner zieht die verschmutzte Einlage eigenmächtig aus und legt diese
neben dem Bett ab. Dadurch werden die Umgebung und sein Körper
gleichermaßen verunreinigt. Der Bewohner benötigt eine Teilwaschung
sowie einen Kleiderwechsel.
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Der Bewohner versteckt die verschmutzten Einlagen.
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Der
Bewohner versucht, eingekotete Einlagen mit der Hand zu entleeren. Die
Hände und die Intimregion werden dabei verschmutzt. Das zieht eine
Teilwaschung und einen Kleiderwechsel nach sich.
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Der
Bewohner führt eigenständig ab, nutzt aber bei der Reinigung das
Toilettenpapier mehrfach. Seine Hände werden wiederholt dadurch
verschmutzt.
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Der demente Bewohner schmiert mit Kot sein Zimmer oder Badezimmer ein. Daraufhin muss er geduscht und neu eingekleidet werden.
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Der
Bewohner nutzt die Toilette eigenständig. Allerdings wartet er nicht
ab, bis der Kot abgesetzt ist, sondern versucht diesen manuell zu lösen.
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