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"Pflegeerschwerende Faktoren" (Teil 1 / Körperpflege)
Die Pflegekassen freut's: Nur wenige ambulante und stationäre Einrichtungen erfassen konsequent Erschwernisfaktoren, um die gewünschte Pflegestufe zu erreichen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die entscheidenden Pflegeminuten für die Einstufung sicherstellen.
"Pflegeerschwerende Faktoren" (Teil 1 / Körperpflege)
Name des Bewohners
Name der
Bezugspflegekraft
Zeitpunkt der
Heimaufnahme
pflegerelevante
Diagnosen
Kriterium
Trifft dieses beim Bewohner
zu? (ja/nein)
Ist die Pflegeerschwernis in
der Pflegedokumentation bereits abgebildet?
Anmerkung
ja
nein
ja
nein
Der Bewohner leidet an einer
chronischen Hautschädigung oder -erkrankung und muss im
Rahmen der Ganzkörperwaschung mit einer medizinischen
Salbe eingerieben werden.
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Im Rahmen der Ganzkörperwaschung muss
ein Verbandswechsel durchgeführt werden. Dafür wird das
Waschen unterbrochen.
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Dem Bewohner ist die Stuhlinkontinenz
peinlich. Er leugnet die Verschmutzung und widersetzt
sich der Reinigung. Die Pflegekraft kann die Maßnahme
erst nach gutem Zureden fortsetzen.
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Der Bewohner hat ein übersteigertes
Schamgefühl. Er deckt sich immer wieder zu oder bedeckt
den Schambereich mit den Händen.
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Die
Bewohnerin ist Opfer sexueller Gewalt geworden. Sie reagiert auf das
Waschen mit extremen Angstzuständen. Sie hält die Unterhose fest und
versucht, die Hände der Pflegekräfte abzuwehren. Sie muss während der
Durchführung durch validierende Gespräche beruhigt werden.
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Der Bewohner (männlich) onaniert täglich. Er muss daher häufiger als üblich im Intimbereich gereinigt werden.
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Der
demente Bewohner meint, er wurde heute schon gewaschen und lehnt die
Maßnahme ab. Durch Validation kann er doch zur Grundpflege motiviert
werden.
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Der
Bewohner ist dement und hat eigene Waschrituale, die die Maßnahme
verlangsamen. Wenn davon abgewichen wird, wird er unruhig und ist nicht
mehr kooperativ.
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Der Bewohner schmiert mit Kot. Er
muss daher häufiger als üblich im Intimbereich gereinigt werden.
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Der Bewohner (männlich) onaniert
täglich. Er muss daher häufiger als üblich im
Intimbereich gereinigt werden.
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Der
Bewohner leistet Widerstand gegen das Waschen. Er gibt an, sterben zu
wollen, und will in Ruhe gelassen werden. Oft gelingt es, ihn durch
Validation zu beruhigen und das Waschen fortzusetzen. Oder die
Pflegemaßnahme wird abgebrochen und zu einem späteren Zeitpunkt zu Ende
geführt.
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Der Bewohner zeigt keinerlei
Interesse an körperlicher Sauberkeit. Er bleibt völlig
passiv und unkooperativ. Er gibt an, sich heute schon
gewaschen zu haben. Er muss mehrfach aufgefordert
werden, die Körperpflege fortzuführen.
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Der Bewohner hat
eigene Waschrituale, die die Maßnahme verlangsamen. Wenn
davon abgewichen wird, wird er unruhig und ist nicht
mehr kooperativ.
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Der
Bewohner versucht, während des Waschens, das Zimmer zu verlassen. Er
möchte "nach Hause zu seinen Kindern". Durch zeitaufwändige Validation
kann er "zurückgeholt" werden.
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Der
Bewohner wäscht sich zwar selbst, beginnt aber häufig mit dem
Intimbereich und fährt dann mit dem Gesicht fort. Daher ist es
erforderlich, dass eine Pflegekraft ihn beobachtet und anleitet.
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Der Bewohner bricht das eigenständige
Waschen ab, sobald sich die Pflegekraft aus seiner
unmittelbaren Nähe entfernt. Daher muss die Pflegekraft
die gesamte Zeit das Waschen überwachen.
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Der
Bewohner lässt sich beim Waschen leicht ablenken, etwa durch Geräusche
aus dem Wohnbereich. Die Pflegekraft leitet den Bewohner immer wieder
dazu an, die Körperpflege zu Ende zu führen.
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Der
Bewohner verkennt den Anwendungszweck der angereichten Geräte. Er
versucht, sich mit dem Rasierer zu föhnen und mit dem Zahnersatz zu
kämmen. Er benötigt ständige Beaufsichtigung und Anleitung durch eine
Pflegekraft.
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Die Sehkraft des Bewohners ist
gering, oder er ist hörgeschädigt. Daher ist es sehr
zeitaufwändig, ihm die Waschbewegungen zu erläutern und
zu zeigen.
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Der Bewohner zeigt Panikzustände,
wenn das Haupthaar mit einem Fön getrocknet werden soll.
Der Kopf muss daher in mehreren Durchgängen mit
Handtüchern getrocknet werden, bis die Feuchtigkeit
komplett aufgenommen wurde.
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Die Bewohnerin trägt einen Dutt, hat
sehr lange Haare oder einen Zopf, den sie sich nicht
allein flechten kann. Die Haarpflege wird dadurch
zeitaufwändiger.
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Der Bewohner hat sehr dickes Haar
oder Haar, das zum Verfilzen neigt. Dieses erschwert das
Waschen und die Pflege des Haares.
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Das Haar des Bewohners wird schnell
fettig und muss daher alle zwei Tage gewaschen werden.
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Der Bewohner schwitzt sehr stark.
Daher muss das Haar täglich gewaschen werden.
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Das Haar oder die Kopfhaut müssen mit
medizinischen Präparaten behandelt werden. Während der
Einwirkzeit muss die Haarpflege unterbrochen werden.
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Der Bewohner muss mit zwei
Pflegekräften in die Wanne transferiert werden, da er
die Nutzung eines Lifters ablehnt.
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Der Bewohner hat panische Angst, in
der Wanne zu ertrinken, sobald die Pflegekraft das
Badezimmer verlässt. Sie muss daher permanent anwesend
bleiben.
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Der
Bewohner manipuliert an der Bedienungskonsole der Badewanne und lässt
kaltes oder heißes Wasser ein. Er muss daher lückenlos beobachtet
werden.
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Der
Bewohner lehnt das Tragen des Zahnersatzes ab. Er räumt diesen immer
wieder ungeschützt in den Kleiderschrank oder wirft ihn in den
Mülleimer, wodurch der Zahnersatz verschmutzt und mehrfach täglich
gereinigt werden muss.
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Der
Bewohner versteckt den Zahnersatz und vergisst danach den Ablageort.
Die Zahnprothese muss erst gesucht und ggf. gesäubert werden.
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Der
Bewohner überlässt den Pflegekräften den Zahnersatz nicht freiwillig.
Er muss dazu im Dialog überredet werden. Erst danach kann mit der
Reinigung des Zahnersatzes und mit der Mundpflege begonnen werden.
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Der Zahnzustand des Bewohners ist
schlecht. Die Mundpflege muss wegen der Schmerzen
mehrfach unterbrochen werden und die Mundpflege fällt
öfter als üblich an.
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Die Kiefergelenke des Bewohners sind
geschädigt. Er ist aufgrund der Schmerzen nicht in der
Lage, dauerhaft den Mund zu öffnen. Er benötigt während
der Mundpflege mehrfach längere Pausen.
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Nach jeder Mahlzeit muss die
Zahnprothese gesäubert werden, weil von den
Nahrungsresten eine erhöhte Aspirationsgefahr ausgeht.
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Die Zahnprothese muss nach dem Essen
für die Dauer des Mittagsschlafes entfernt werden. Es
besteht die Gefahr, dass die Prothese in den Rachenraum
verrutschen könnte.
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Der Bewohner ist suizidgefährdet,
lehnt eine Trockenrasur aber ab. Die Pflegekraft muss
ihn also während des Rasierens permanent beobachten.
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Die Gesichtshaut des Bewohners ist
(etwa als Folge großflächiger Vernarbungen) sehr uneben.
Dieses erschwert und verlangsamt die Rasur.
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Die Gesichtshaut des Bewohners ist
rissig und spröde. Sie kann leicht verletzt werden.
Daher muss die Rasur besonders vorsichtig und langsam
erfolgen.
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Der Bewohner hält den Kopf nicht
still, besteht aber dennoch auf einer Nassrasur. Die
Rasur erfolgt daher sehr langsam und vorsichtig.
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