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"Pflegeerschwerende Faktoren" (Teil 1 / Körperpflege)

Die Pflegekassen freut's: Nur wenige ambulante und stationäre Einrichtungen erfassen konsequent Erschwernisfaktoren, um die gewünschte Pflegestufe zu erreichen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die entscheidenden Pflegeminuten für die Einstufung sicherstellen.


"Pflegeerschwerende Faktoren" (Teil 1 / Körperpflege)


Name des Bewohners

 


Name der Bezugspflegekraft

 


Zeitpunkt der Heimaufnahme

 


pflegerelevante Diagnosen

     


Kriterium

Trifft dieses beim Bewohner zu? (ja/nein)

Ist die Pflegeerschwernis in der Pflegedokumentation bereits abgebildet?

Anmerkung


ja

nein

ja

nein


Der Bewohner leidet an einer chronischen Hautschädigung oder -erkrankung und muss im Rahmen der Ganzkörperwaschung mit einer medizinischen Salbe eingerieben werden.

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Im Rahmen der Ganzkörperwaschung muss ein Verbandswechsel durchgeführt werden. Dafür wird das Waschen unterbrochen.

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Dem Bewohner ist die Stuhlinkontinenz peinlich. Er leugnet die Verschmutzung und widersetzt sich der Reinigung. Die Pflegekraft kann die Maßnahme erst nach gutem Zureden fortsetzen.

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Der Bewohner hat ein übersteigertes Schamgefühl. Er deckt sich immer wieder zu oder bedeckt den Schambereich mit den Händen.

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Die Bewohnerin ist Opfer sexueller Gewalt geworden. Sie reagiert auf das Waschen mit extremen Angstzuständen. Sie hält die Unterhose fest und versucht, die Hände der Pflegekräfte abzuwehren. Sie muss während der Durchführung durch validierende Gespräche beruhigt werden.

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Der Bewohner (männlich) onaniert täglich. Er muss daher häufiger als üblich im Intimbereich gereinigt werden.

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Der demente Bewohner meint, er wurde heute schon gewaschen und lehnt die Maßnahme ab. Durch Validation kann er doch zur Grundpflege motiviert werden.

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Der Bewohner ist dement und hat eigene Waschrituale, die die Maßnahme verlangsamen. Wenn davon abgewichen wird, wird er unruhig und ist nicht mehr kooperativ.

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Der Bewohner schmiert mit Kot. Er muss daher häufiger als üblich im Intimbereich gereinigt werden.

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Der Bewohner (männlich) onaniert täglich. Er muss daher häufiger als üblich im Intimbereich gereinigt werden.

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Der Bewohner leistet Widerstand gegen das Waschen. Er gibt an, sterben zu wollen, und will in Ruhe gelassen werden. Oft gelingt es, ihn durch Validation zu beruhigen und das Waschen fortzusetzen. Oder die Pflegemaßnahme wird abgebrochen und zu einem späteren Zeitpunkt zu Ende geführt.

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Der Bewohner zeigt keinerlei Interesse an körperlicher Sauberkeit. Er bleibt völlig passiv und unkooperativ. Er gibt an, sich heute schon gewaschen zu haben. Er muss mehrfach aufgefordert werden, die Körperpflege fortzuführen.

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Der Bewohner hat eigene Waschrituale, die die Maßnahme verlangsamen. Wenn davon abgewichen wird, wird er unruhig und ist nicht mehr kooperativ.

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Der Bewohner versucht, während des Waschens, das Zimmer zu verlassen. Er möchte "nach Hause zu seinen Kindern". Durch zeitaufwändige Validation kann er "zurückgeholt" werden.

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Der Bewohner wäscht sich zwar selbst, beginnt aber häufig mit dem Intimbereich und fährt dann mit dem Gesicht fort. Daher ist es erforderlich, dass eine Pflegekraft ihn beobachtet und anleitet.

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Der Bewohner bricht das eigenständige Waschen ab, sobald sich die Pflegekraft aus seiner unmittelbaren Nähe entfernt. Daher muss die Pflegekraft die gesamte Zeit das Waschen überwachen.

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Der Bewohner lässt sich beim Waschen leicht ablenken, etwa durch Geräusche aus dem Wohnbereich. Die Pflegekraft leitet den Bewohner immer wieder dazu an, die Körperpflege zu Ende zu führen.

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Der Bewohner verkennt den Anwendungszweck der angereichten Geräte. Er versucht, sich mit dem Rasierer zu föhnen und mit dem Zahnersatz zu kämmen. Er benötigt ständige Beaufsichtigung und Anleitung durch eine Pflegekraft.

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Die Sehkraft des Bewohners ist gering, oder er ist hörgeschädigt. Daher ist es sehr zeitaufwändig, ihm die Waschbewegungen zu erläutern und zu zeigen.

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Der Bewohner zeigt Panikzustände, wenn das Haupthaar mit einem Fön getrocknet werden soll. Der Kopf muss daher in mehreren Durchgängen mit Handtüchern getrocknet werden, bis die Feuchtigkeit komplett aufgenommen wurde.

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Die Bewohnerin trägt einen Dutt, hat sehr lange Haare oder einen Zopf, den sie sich nicht allein flechten kann. Die Haarpflege wird dadurch zeitaufwändiger.

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Der Bewohner hat sehr dickes Haar oder Haar, das zum Verfilzen neigt. Dieses erschwert das Waschen und die Pflege des Haares.

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Das Haar des Bewohners wird schnell fettig und muss daher alle zwei Tage gewaschen werden.

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Der Bewohner schwitzt sehr stark. Daher muss das Haar täglich gewaschen werden.

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Das Haar oder die Kopfhaut müssen mit medizinischen Präparaten behandelt werden. Während der Einwirkzeit muss die Haarpflege unterbrochen werden.

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Der Bewohner muss mit zwei Pflegekräften in die Wanne transferiert werden, da er die Nutzung eines Lifters ablehnt.

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Der Bewohner hat panische Angst, in der Wanne zu ertrinken, sobald die Pflegekraft das Badezimmer verlässt. Sie muss daher permanent anwesend bleiben.

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Der Bewohner manipuliert an der Bedienungskonsole der Badewanne und lässt kaltes oder heißes Wasser ein. Er muss daher lückenlos beobachtet werden.

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Der Bewohner lehnt das Tragen des Zahnersatzes ab. Er räumt diesen immer wieder ungeschützt in den Kleiderschrank oder wirft ihn in den Mülleimer, wodurch der Zahnersatz verschmutzt und mehrfach täglich gereinigt werden muss.

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Der Bewohner versteckt den Zahnersatz und vergisst danach den Ablageort. Die Zahnprothese muss erst gesucht und ggf. gesäubert werden.

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Der Bewohner überlässt den Pflegekräften den Zahnersatz nicht freiwillig. Er muss dazu im Dialog überredet werden. Erst danach kann mit der Reinigung des Zahnersatzes und mit der Mundpflege begonnen werden.

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Der Zahnzustand des Bewohners ist schlecht. Die Mundpflege muss wegen der Schmerzen mehrfach unterbrochen werden und die Mundpflege fällt öfter als üblich an.

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Die Kiefergelenke des Bewohners sind geschädigt. Er ist aufgrund der Schmerzen nicht in der Lage, dauerhaft den Mund zu öffnen. Er benötigt während der Mundpflege mehrfach längere Pausen.

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Nach jeder Mahlzeit muss die Zahnprothese gesäubert werden, weil von den Nahrungsresten eine erhöhte Aspirationsgefahr ausgeht.

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Die Zahnprothese muss nach dem Essen für die Dauer des Mittagsschlafes entfernt werden. Es besteht die Gefahr, dass die Prothese in den Rachenraum verrutschen könnte.

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Der Bewohner ist suizidgefährdet, lehnt eine Trockenrasur aber ab. Die Pflegekraft muss ihn also während des Rasierens permanent beobachten.

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Die Gesichtshaut des Bewohners ist (etwa als Folge großflächiger Vernarbungen) sehr uneben. Dieses erschwert und verlangsamt die Rasur.

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Die Gesichtshaut des Bewohners ist rissig und spröde. Sie kann leicht verletzt werden. Daher muss die Rasur besonders vorsichtig und langsam erfolgen.

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Der Bewohner hält den Kopf nicht still, besteht aber dennoch auf einer Nassrasur. Die Rasur erfolgt daher sehr langsam und vorsichtig.

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