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Hauswirtschaftliche Tätigkeiten im ambulanten Pflegedienst
Viele Mitarbeiter eines ambulanten
Pflegedienstes sind sich unsicher, welche hygienischen Maßnahmen
sie in einem privaten Haushalt ergreifen müssen, etwa beim
Putzen der Wohnung, beim Wäschewaschen, beim Abwaschen des
Geschirrs usw. Wir haben die Antworten.
Hauswirtschaftliche Tätigkeiten im ambulanten
Pflegedienst
Häufig wird der Haushalt von anderen dort lebenden
Personen geführt, etwa Ehegatte oder Kinder. In diesem
Fall übernehmen diese Personen die Verantwortung für
alle Tätigkeiten, die in der Hauswirtschaft anfallen.
Sollte aber der ambulante Pflegedienst vertragliche
Leistungen der Hauswirtschaft übernehmen, so dürfen die
Mitarbeiter nicht einfach ihre privaten Grundsätze der
Hauswirtschaft auf den Patientenhaushalt übertragen. Sie
müssen spezielle Kenntnisse über die Hygiene haben.
Besonders wichtig sind diese speziellen Kenntnisse bei
Patienten, die eine Infektion haben. Erstens muss sich
dann die Pflegekraft selbst vor Ansteckung schützen und
zweitens die Personen, die ggf. noch im Haushalt leben.
Flächenreinigung:
-
Die Flächenreinigung kann wie gewohnt mit einem
handelsüblichen Reiniger und Wischmopp durchgeführt
werden.
-
Es sollten Schutzhandschuhe getragen werden.
-
Einmal täglich sollte die Toilette, die Haltegriffe,
das Waschbecken, die Badewanne oder Dusche gereinigt
werden, sowie in der Küche die Flächen, die mit
Lebensmitteln in Berührung kommen.
-
Alle Putzlappen und Wischmopps sollten einmal
wöchentlich ausgetauscht und bei 95°C in der
Waschmaschine gewaschen werden. Separate Putzlappen
für die Küche und das Bad sollten zweimal
wöchentlich ausgetauscht und gewaschen werden.
Flächendesinfektion:
-
Eine regelmäßige Flächendesinfektion kommt nur bei
folgenden Patienten in Betracht:
-
Patienten mit MRSA oder anderen nosokomialen
Infektionen, die mit abwehrgeschwächten Personen
in einem Haushalt zusammen leben. Hinweis:
Neugeborene, Schwangere und alte Menschen
gehören ebenfalls zu dieser Personengruppe.
-
Personen, die Krebs haben und gerade eine Chemo-
oder Strahlentherapie hinter sich haben oder
Patienten mit AIDS.
-
Dabei sollten folgende Flächen desinfiziert
werden: Bad, Telefon, Klinken, Tische,
Türflächen. Also alle Flächen, mit denen die
anderen Familienmitglieder auch Kontakt haben.
-
Wichtig: Nicht routinemäßig mit
Flächendesinfektionsmitteln im Privathaushalt
arbeiten!
Umgang mit Steckbecken und Urinflasche:
-
Sofern keine Infektion beim Patienten vorliegt,
reicht es, mit Einmalhandschuhen den Inhalt in die
Toilette zu entsorgen und im Waschbecken das
Spülwasser einlaufen zu lassen. Mit einer im Bad
separaten Haushaltsrolle kann das Steckbecken und
die Urinflasche ausgewischt und abgetrocknet werden.
-
Vorsicht: Beim Spülwasser einlassen unter dem
Wasserhahn müssen Kontaminationen des Waschbeckens
und des Wasserhahns mit den Ausscheidungen vermieden
werden.
-
Sollte es dennoch zu einer Kontamination gekommen
sein oder aber der Patient hat eine infektiöse
Erkrankung, die eine Desinfektion notwendig macht,
wird ein Flächendesinfektionsmittel mit angegebener
Einwirkzeit genutzt.
Wäscheversorgung / Wäsche waschen:
-
Bei Patienten, die keine Infektion haben, kann die
Wäsche ganz normal wie zu Hause auch behandelt
werden.
-
Nach einem Wäschewechsel sollte die Pflege- oder
Hauswirtschaftskraft immer eine Händedesinfektion
durchführen. Insbesondere dann, wenn weitere
Leistungen, wie etwa der Umgang mit Lebensmitteln
oder der Umgang mit Medikamenten, anstehen.
-
Sollten Patienten Infektionen haben, bei denen sich
Krankheitserreger über den Stuhl übertragen, etwa
Salmonellen oder der Norovirus, müssen folgende
Maßnahmen ergriffen werden:
-
die Pflege- oder Hauswirtschaftskraft trägt
Einmalhandschuhe,
-
die kontaminierte Wäsche (Unterwäsche,
Bettwäsche) sollte am besten in einer
desinfizierbaren Plastikwanne gesammelt werden,
die regelmäßig mit einem
Flächendesinfektionsmittel behandelt werden
muss,
-
die Wäsche muss bei 95°C gewaschen werden, um
alle Keime abzutöten. Achtung: Synthetikfasern
können nicht bei 95°C gewaschen werden, sondern
nur Baumwolle, Leinen und Viskose.
Abfallentsorgung:
-
Kontaminierter Abfall (Wundauflagen,
Inkontinenzmaterial, Haushaltsrolle, Taschentücher
usw.) werden in den Restmüll entsorgt, dürfen also
nicht in den gelben Sack (duales System),
-
Einmalhandschuhe tragen,
-
Kanülen, Spritzen, andere Gegenstände mit
Verletzungsgefahr müssen in durchstichsicheren
Behältern entsorgt werden, etwa in Plastikkanistern.
-
Alte Medikamente sollten an die Apotheke zurück
gegeben werden.
-
Küchenabfälle und sonstige Abfälle werden wie zu
Hause behandelt und getrennt.
Hygienischer und sicherer Umgang mit
Lebensmitteln:
-
Wenn das Essen zubereiten tatsächlich vom Pflegedienst
übernommen wird, muss vom Gesundheitsamt zu Beginn
der Tätigkeit einmalig für den
Mitarbeiter eine Bescheinigung vorliegen über eine
Belehrung zu Tätigkeits- und Beschäftigungsverboten
im Umgang mit Lebensmitteln nach § 43 IfSG . Die
Bescheinigung ist beim Arbeitgeber zu hinterlegen.
Danach ist der Arbeitgeber selbst verpflichtet eine
jährliche Wiederholungsbelehrung für die
betreffenden Mitarbeiter durchzuführen.
-
Die Mitarbeiter müssen vor und nach jedem Umgang mit
Lebensmitteln die Hände waschen,
Schmuck an den Händen sollte komplett abgelegt
werden.
-
Bei Wunden, Hautkrankheiten (Neurodermitis,
Schuppenflechte) oder Entzündungen an den Händen der
Mitarbeiter müssen Schutzhandschuhe getragen werden,
die für Lebensmittel geeignet sind.
-
Bei der Zubereitung des Essens müssen die
Mitarbeiter sich durch riechen und anschauen
vergewissern, dass die Lebensmittel nicht verdorben
sind. Sie müssen ebenfalls auf das Haltbarkeitsdatum
achten und darauf, dass die Verpackungen intakt
sind.
-
Bei der Zubereitung von gefrorenem Geflügel, bzw.
beim Auftauen muss besonders auf die Hände- und
Umgebungshygiene geachtet werden, da das Tauwasser
stark kontaminiert sein kann. Das Gefäß, in dem das
Tauwasser aufgefangen wird, darf nicht mehr ohne
vorherige Reinigung (Abwasch oder
Geschirrspülmaschine) für andere Sachen genutzt
werden. Es ist ebenfalls empfehlenswert, die Hände
nach dem Umgang mit dem Geflügelstück zu
desinfizieren.
-
Es dürfen keine Speisen mit rohen Eiern angeboten
und zubereitet werden, die nach der Zugabe nicht
mehr erhitzt werden.
-
Bei Tiefkühlprodukten muss darauf geachtet werden,
dass die Kühlkette nicht zu lange unterbrochen ist.
Tiefkühlprodukte, die beim Transport stark angetaut
sind, müssen schnell verzehrt werden.
-
Das Kochgeschirr, weitere Kochutensilien sowie das
Besteck und die Teller müssen sauber sein.
-
Tee sollte mindestens zweimal täglich frisch
zubereitet werden und nicht zu lange stehen.
-
Die Kühlschranktemperatur sollte zwischen 4°C bis
7°C liegen, gemessen in der Mitte des Kühlschranks.
-
Im hinteren Bereich des Kühlschranks ist es bis zu
3°C kälter. Daher sollten Lebensmittel, die gut
gekühlt werden müssen, hinten liegen.
-
Tiefkühlprodukte, die aufgetaut sind, dürfen nicht
wieder eingefroren werden.
-
Die Mitarbeiter müssen darauf achten, dass erwärmte
Speisen, Getränke im offenen Glas und Milchspeisen
nicht zu lange stehen oder sogar noch mehrmals am
Tag erwärmt werden. Die Lebensmittel können schnell
verderben und ggf. zu einer Lebensmittelvergiftung
führen. Getränke sollten nach spätestens 6 Stunden
weggeschüttet werden.
"Essen auf Rädern":
-
Diese Anbieter unterliegen Gesetzen und
Vorschriften, etwa den EU-Verordnungen zur
Lebensmittelhygiene. Sie müssen ein
Hygienemanagementsystem nach der HACCP aufbauen.
-
Die Transportbehälter müssen sauber und intakt sein.
-
Der Lieferant sollte einen sauberen und gepflegten
Eindruck machen.
-
Der Lieferant sollte das Essen niemals mit der
bloßen Hand berühren.
-
Die geforderten Temperaturen sollten bei warmen
Speisen bei mindestens 65 °C und für kalte Speisen
nicht über 15 °C liegen. Hier muss sich der
Mitarbeiter auf sein Gefühl verlassen.
Küchenhygiene:
-
Kühlschränke und Vorratsschränke sollten zweimal im
Jahr mit warmem Wasser und Spülmittel ausgewischt
werden.
-
Küchenhandtücher, Geschirrtücher und Wischlappen
sollten einmal wöchentlich in die Kochwäsche gegeben
werden.
-
Benutztes Geschirr, Besteck und Kochgeschirr sollte
sofort in den Geschirrspüler oder bis zum Abwasch
beiseite geräumt werden.
-
Arbeitsflächen sollten nach Beendigung der Arbeiten
feucht abgewischt werden und mit Haushaltsrolle
trocken abgerieben werden.
-
Bei Küchenmaschinen sollte geschaut werden, ob sich
diese problemlos demontieren und reinigen lassen,
ansonsten ist auf die Benutzung zu verzichten.
-
Bei Geschirrspülern sollte, gerade bei Patienten mit
einer Infektion, immer ein Programm gewählt werden
mit mindestens 65°C, dann ist man auf der sicheren
Seite.
-
Plastikgeschirr, das aus dem Geschirrspüler kommt,
ist meistens nicht trocken. Es sollte vor dem
Einräumen abgetrocknet werden, besonders wenn es im
Schrank gestapelt wird. Ansonsten können die
Flüssigkeitsreste verkeimen.
Umgang mit Leitungswasser:
-
Wasserhähne, Duschen oder Badewannen, die in einem
Haus oder Wohnung selten genutzt werden, sollten vor
der Benutzung auf jeden Fall lange und ausreichend
gespült werden, um z.B. eine Infektion mit der
Legionärskrankheit zu vermeiden.
-
In den Bädern und Küchen sind häufig sog. "Perlatoren"
oder "Diffusoren" an den Wasserhähnen angebracht.
Sie dienen dazu, dem Wasser Luft beizumengen. Diese
Strahlregler neigen zur Verkeimung. Deshalb ist es
ratsam, bei immungeschwächten Patienten die
Strahlregler abzuschrauben.
-
Leitungswasser sollte nicht zur Blockung von
Ballonkathetern oder zur Inhalation von Medikamenten
eingesetzt werden. Dafür sollte steriles Wasser
verwendet werden.
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