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Hauswirtschaftliche Tätigkeiten im ambulanten Pflegedienst

Viele Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes sind sich unsicher, welche hygienischen Maßnahmen sie in einem privaten Haushalt ergreifen müssen, etwa beim Putzen der Wohnung, beim Wäschewaschen, beim Abwaschen des Geschirrs usw. Wir haben die Antworten.


Hauswirtschaftliche Tätigkeiten im ambulanten Pflegedienst


Häufig wird der Haushalt von anderen dort lebenden Personen geführt, etwa Ehegatte oder Kinder. In diesem Fall übernehmen diese Personen die Verantwortung für alle Tätigkeiten, die in der Hauswirtschaft anfallen. Sollte aber der ambulante Pflegedienst vertragliche Leistungen der Hauswirtschaft übernehmen, so dürfen die Mitarbeiter nicht einfach ihre privaten Grundsätze der Hauswirtschaft auf den Patientenhaushalt übertragen. Sie müssen spezielle Kenntnisse über die Hygiene haben. Besonders wichtig sind diese speziellen Kenntnisse bei Patienten, die eine Infektion haben. Erstens muss sich dann die Pflegekraft selbst vor Ansteckung schützen und zweitens die Personen, die ggf. noch im Haushalt leben. Flächenreinigung:

  • Die Flächenreinigung kann wie gewohnt mit einem handelsüblichen Reiniger und Wischmopp durchgeführt werden.
  • Es sollten Schutzhandschuhe getragen werden.
  • Einmal täglich sollte die Toilette, die Haltegriffe, das Waschbecken, die Badewanne oder Dusche gereinigt werden, sowie in der Küche die Flächen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
  • Alle Putzlappen und Wischmopps sollten einmal wöchentlich ausgetauscht und bei 95°C in der Waschmaschine gewaschen werden. Separate Putzlappen für die Küche und das Bad sollten zweimal wöchentlich ausgetauscht und gewaschen werden.
Flächendesinfektion:
  • Eine regelmäßige Flächendesinfektion kommt nur bei folgenden Patienten in Betracht:
    • Patienten mit MRSA oder anderen nosokomialen Infektionen, die mit abwehrgeschwächten Personen in einem Haushalt zusammen leben. Hinweis: Neugeborene, Schwangere und alte Menschen gehören ebenfalls zu dieser Personengruppe.
    • Personen, die Krebs haben und gerade eine Chemo- oder Strahlentherapie hinter sich haben oder Patienten mit AIDS.
    • Dabei sollten folgende Flächen desinfiziert werden: Bad, Telefon, Klinken, Tische, Türflächen. Also alle Flächen, mit denen die anderen Familienmitglieder auch Kontakt haben.
  • Wichtig: Nicht routinemäßig mit Flächendesinfektionsmitteln im Privathaushalt arbeiten!
Umgang mit Steckbecken und Urinflasche:
  • Sofern keine Infektion beim Patienten vorliegt, reicht es, mit Einmalhandschuhen den Inhalt in die Toilette zu entsorgen und im Waschbecken das Spülwasser einlaufen zu lassen. Mit einer im Bad separaten Haushaltsrolle kann das Steckbecken und die Urinflasche ausgewischt und abgetrocknet werden.
  • Vorsicht: Beim Spülwasser einlassen unter dem Wasserhahn müssen Kontaminationen des Waschbeckens und des Wasserhahns mit den Ausscheidungen vermieden werden.
  • Sollte es dennoch zu einer Kontamination gekommen sein oder aber der Patient hat eine infektiöse Erkrankung, die eine Desinfektion notwendig macht, wird ein Flächendesinfektionsmittel mit angegebener Einwirkzeit genutzt.
Wäscheversorgung / Wäsche waschen:
  • Bei Patienten, die keine Infektion haben, kann die Wäsche ganz normal wie zu Hause auch behandelt werden.
  • Nach einem Wäschewechsel sollte die Pflege- oder Hauswirtschaftskraft immer eine Händedesinfektion durchführen. Insbesondere dann, wenn weitere Leistungen, wie etwa der Umgang mit Lebensmitteln oder der Umgang mit Medikamenten, anstehen.
  • Sollten Patienten Infektionen haben, bei denen sich Krankheitserreger über den Stuhl übertragen, etwa Salmonellen oder der Norovirus, müssen folgende Maßnahmen ergriffen werden:
    • die Pflege- oder Hauswirtschaftskraft trägt Einmalhandschuhe,
    • die kontaminierte Wäsche (Unterwäsche, Bettwäsche) sollte am besten in einer desinfizierbaren Plastikwanne gesammelt werden, die regelmäßig mit einem Flächendesinfektionsmittel behandelt werden muss,
    • die Wäsche muss bei 95°C gewaschen werden, um alle Keime abzutöten. Achtung: Synthetikfasern können nicht bei 95°C gewaschen werden, sondern nur Baumwolle, Leinen und Viskose.
Abfallentsorgung:
  • Kontaminierter Abfall (Wundauflagen, Inkontinenzmaterial, Haushaltsrolle, Taschentücher usw.) werden in den Restmüll entsorgt, dürfen also nicht in den gelben Sack (duales System),
  • Einmalhandschuhe tragen,
  • Kanülen, Spritzen, andere Gegenstände mit Verletzungsgefahr müssen in durchstichsicheren Behältern entsorgt werden, etwa in Plastikkanistern.
  • Alte Medikamente sollten an die Apotheke zurück gegeben werden.
  • Küchenabfälle und sonstige Abfälle werden wie zu Hause behandelt und getrennt.
Hygienischer und sicherer Umgang mit Lebensmitteln:
  • Wenn das Essen zubereiten tatsächlich vom Pflegedienst übernommen wird, muss vom Gesundheitsamt zu Beginn der Tätigkeit einmalig für den Mitarbeiter eine Bescheinigung vorliegen über eine Belehrung zu Tätigkeits- und Beschäftigungsverboten im Umgang mit Lebensmitteln nach § 43 IfSG . Die Bescheinigung ist beim Arbeitgeber zu hinterlegen. Danach ist der Arbeitgeber selbst verpflichtet eine jährliche Wiederholungsbelehrung für die betreffenden Mitarbeiter durchzuführen.
  • Die Mitarbeiter müssen vor und nach jedem Umgang mit Lebensmitteln die Hände waschen, Schmuck an den Händen sollte komplett abgelegt werden.
  • Bei Wunden, Hautkrankheiten (Neurodermitis, Schuppenflechte) oder Entzündungen an den Händen der Mitarbeiter müssen Schutzhandschuhe getragen werden, die für Lebensmittel geeignet sind.
  • Bei der Zubereitung des Essens müssen die Mitarbeiter sich durch riechen und anschauen vergewissern, dass die Lebensmittel nicht verdorben sind. Sie müssen ebenfalls auf das Haltbarkeitsdatum achten und darauf, dass die Verpackungen intakt sind.
  • Bei der Zubereitung von gefrorenem Geflügel, bzw. beim Auftauen muss besonders auf die Hände- und Umgebungshygiene geachtet werden, da das Tauwasser stark kontaminiert sein kann. Das Gefäß, in dem das Tauwasser aufgefangen wird, darf nicht mehr ohne vorherige Reinigung (Abwasch oder Geschirrspülmaschine) für andere Sachen genutzt werden. Es ist ebenfalls empfehlenswert, die Hände nach dem Umgang mit dem Geflügelstück zu desinfizieren.
  • Es dürfen keine Speisen mit rohen Eiern angeboten und zubereitet werden, die nach der Zugabe nicht mehr erhitzt werden.
  • Bei Tiefkühlprodukten muss darauf geachtet werden, dass die Kühlkette nicht zu lange unterbrochen ist. Tiefkühlprodukte, die beim Transport stark angetaut sind, müssen schnell verzehrt werden.
  • Das Kochgeschirr, weitere Kochutensilien sowie das Besteck und die Teller müssen sauber sein.
  • Tee sollte mindestens zweimal täglich frisch zubereitet werden und nicht zu lange stehen.
  • Die Kühlschranktemperatur sollte zwischen 4°C bis 7°C liegen, gemessen in der Mitte des Kühlschranks.
  • Im hinteren Bereich des Kühlschranks ist es bis zu 3°C kälter. Daher sollten Lebensmittel, die gut gekühlt werden müssen, hinten liegen.
  • Tiefkühlprodukte, die aufgetaut sind, dürfen nicht wieder eingefroren werden.
  • Die Mitarbeiter müssen darauf achten, dass erwärmte Speisen, Getränke im offenen Glas und Milchspeisen nicht zu lange stehen oder sogar noch mehrmals am Tag erwärmt werden. Die Lebensmittel können schnell verderben und ggf. zu einer Lebensmittelvergiftung führen. Getränke sollten nach spätestens 6 Stunden weggeschüttet werden.
"Essen auf Rädern":
  • Diese Anbieter unterliegen Gesetzen und Vorschriften, etwa den EU-Verordnungen zur Lebensmittelhygiene. Sie müssen ein Hygienemanagementsystem nach der HACCP aufbauen.
  • Die Transportbehälter müssen sauber und intakt sein.
  • Der Lieferant sollte einen sauberen und gepflegten Eindruck machen.
  • Der Lieferant sollte das Essen niemals mit der bloßen Hand berühren.
  • Die geforderten Temperaturen sollten bei warmen Speisen bei mindestens 65 °C und für kalte Speisen nicht über 15 °C liegen. Hier muss sich der Mitarbeiter auf sein Gefühl verlassen.
Küchenhygiene:
  • Kühlschränke und Vorratsschränke sollten zweimal im Jahr mit warmem Wasser und Spülmittel ausgewischt werden.
  • Küchenhandtücher, Geschirrtücher und Wischlappen sollten einmal wöchentlich in die Kochwäsche gegeben werden.
  • Benutztes Geschirr, Besteck und Kochgeschirr sollte sofort in den Geschirrspüler oder bis zum Abwasch beiseite geräumt werden.
  • Arbeitsflächen sollten nach Beendigung der Arbeiten feucht abgewischt werden und mit Haushaltsrolle trocken abgerieben werden.
  • Bei Küchenmaschinen sollte geschaut werden, ob sich diese problemlos demontieren und reinigen lassen, ansonsten ist auf die Benutzung zu verzichten.
  • Bei Geschirrspülern sollte, gerade bei Patienten mit einer Infektion, immer ein Programm gewählt werden mit mindestens 65°C, dann ist man auf der sicheren Seite.
  • Plastikgeschirr, das aus dem Geschirrspüler kommt, ist meistens nicht trocken. Es sollte vor dem Einräumen abgetrocknet werden, besonders wenn es im Schrank gestapelt wird. Ansonsten können die Flüssigkeitsreste verkeimen.
Umgang mit Leitungswasser:
  • Wasserhähne, Duschen oder Badewannen, die in einem Haus oder Wohnung selten genutzt werden, sollten vor der Benutzung auf jeden Fall lange und ausreichend gespült werden, um z.B. eine Infektion mit der Legionärskrankheit zu vermeiden.
  • In den Bädern und Küchen sind häufig sog. "Perlatoren" oder "Diffusoren" an den Wasserhähnen angebracht. Sie dienen dazu, dem Wasser Luft beizumengen. Diese Strahlregler neigen zur Verkeimung. Deshalb ist es ratsam, bei immungeschwächten Patienten die Strahlregler abzuschrauben.
  • Leitungswasser sollte nicht zur Blockung von Ballonkathetern oder zur Inhalation von Medikamenten eingesetzt werden. Dafür sollte steriles Wasser verwendet werden.