| pqsg mobil | ||
| Start | Index | Impressum |
|
Diese Seiten wurden für Smartphones optimiert.
Für die PC-Version
klicken Sie bitte hier.
Checkliste: Was taugt
der Hausarzt Ihrer Bewohner?
Zu einem wirklich umfassenden Qualitätsmanagement gehört auch eine Überprüfung der externen Dienstleister. Darum haben wir eine Checkliste für Sie zusammengestellt, mit der Sie den Hausärzten Ihrer Senioren auf den Zahn fühlen können.
Kriterium
Maßstab
für Ihre Bewertung
Bewertung
ja
zum Teil
nein
Verlässlichkeit
Termine (etwa für
Hausbesuche) werden in der Regel eingehalten
Mögliche Verspätungen werden
telefonisch angekündigt
Absprachen werden
eingehalten
Alle notwendigen
Medikamente werden verschrieben
Alle notwendigen Hilf- und
Heilmittel werden rezeptiert
Verschwiegenheit
Sie haben keine Hinweise
darauf, dass der Arzt vertrauliche Informationen über Ihre Einrichtung
weiter getragen hat.
Der Arzt gibt Ihnen
gegenüber keine vertraulichen Informationen anderer Einrichtungen preis.
Erreichbarkeit
Die Praxis ist telefonisch
gut zu erreichen. Auf Wunsch können Sie persönlich mit dem Arzt sprechen
Anfragen, die auf dem
Anrufbeantworter hinterlassen werden, werden umgehend bearbeitet.
Der Arzt ist auch in
seiner Freizeit zu erreichen. Er hat für den Notfall seine Privatnummer /
Handy-Nummer hinterlassen
Entfernung
Die Praxis des Arztes liegt
in einer vertretbaren Entfernung zur Pflegeeinrichtung
Flexibilität
Auch kurzfristige Termine
sind stets ohne unangemessene Wartezeiten möglich
Der Hausarzt
teilt sich die Praxis mit einem anderen Mediziner. Beide tauschen sich so
gut aus, dass der eine den anderen gut vertreten kann.
oder:
Der Hausarzt informiert die Pflegeeinrichtung im
Voraus über Praxisschließungen etwa in der Ferienzeit. Er stellt sicher,
dass die Vertretungspraxis über alle relevanten Informationen verfügt.
Zusammenarbeit mit den Pflegekräften
Der Hausarzt trägt
sorgfältig und umfassend in die Pflegedokumentation ein.
Der Hausarzt informiert
die Pflegekräfte über alle gefährlichen und ansteckenden Krankheiten,
sofern ihm das nicht ausdrücklich durch die Schweigepflicht verwehrt wird.
Der Hausarzt gibt
eindeutige und verständliche Anweisungen zur Behandlungspflege.
Verordnungen werden
abgezeichnet.
Der Hausarzt hört den
Pflegekräften aufmerksam zu, wenn diese über den Gesundheitszustand der
Patienten berichten.
Der Hausarzt geht mit dem
Pflegepersonal freundlich und professionell um.
Ärztliche
Fähigkeiten
Der Arzt bildet sich
regelmäßig fort, etwa bei der Behandlung von dementiellen Erkrankungen
Der Arzt kennt die Grenzen
seiner Fähigkeiten und überweist den Patienten ggf. an einen Facharzt
Zwischenmenschlichkeit und Ethik
Zwischen Arzt und
Bewohner besteht ein gutes Vertrauensverhältnis
Der Arzt begleitet den
Patienten auch in der Sterbephase, bietet also Schmerztherapie und
Sterbegleitung an.
|