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Konzept zur Angehörigenarbeit (stationär)

Die Erstellung eines Konzeptes zur Angehörigenarbeit ist eine Aufgabe, mit der man einen Qualitätszirkel problemlos einige Tage beschäftigen kann. Mit unserem Textmuster geht das doch um einiges fixer. Inklusive der Anpassung an Ihre individuellen Abläufe sollten Sie rund zwei bis drei Stunden einplanen.


Konzept zur Angehörigenarbeit (stationär)


  • 1. Die Bedeutung Angehöriger in der stationären Pflege
  • 2. Informationsschwerpunkte
    • 2.1 Pflege- und Betreuungskonzept / Pflegeleitbild
    • 2.2 Leistungen der Einrichtung
    • 2.3 Gesundheitszustand und Pflegebedarf des Bewohners
    • 2.4 finanzielle Aspekte
    • 2.5 Heimbeirat oder Heimfürsprecher
  • 3. Formen der Informationsübermittlung
    • 3.1 Erstgespräch
    • 3.2 bei jedem Besuch
    • 3.3 Internet / Telefon
    • 3.4 regelmäßige Angehörigentreffen / Workshops zur Qualitätsverbesserung
    • 3.5 Sprechstunde
    • 3.6 Schwarzes Brett
    • 3.7 Hauszeitung:
  • 4. Einbezug der Angehörigen in den Pflegeprozess
    • 4.1 Mithilfe bei der Biografiearbeit
    • 4.2 Gestaltung der äußeren Umgebung
    • 4.3 Gestaltung des sozialen Lebens
    • 4.4 Angehörigenarbeit im Rahmen der Sterbebegleitung
    • 4.5 Angehörige als ehrenamtliche Mitarbeiter
    • 4.6 Der Angehörige als gesetzlicher Betreuer
  • 5. regelmäßige Kundenbefragungen
  • 6. Beschwerdemanagement
1. Die Bedeutung Angehöriger in der stationären Pflege
  • Anders als in der ambulanten Altenpflege bietet die stationäre Betreuung i.d.R. eine Vollversorgung des Senioren an. Unsere Mitarbeiter gewährleisten "rund um die Uhr" eine optimale Betreuung und Pflege. Die Angehörigen können sich an der Pflege beteiligen, sie müssen es aber nicht.
  • Dennoch ist der Anteil der Angehörigen am Erfolg der Pflege sehr groß. Sie verfügen über wichtige Informationen etwa zur Lebensweise des Bewohners, zu seinen Vorlieben und zu seinen Abneigungen. Sie können den Bewohner außerdem dazu motivieren, unangenehme Einschnitte in die Lebensqualität hinzunehmen, wenn sich diese zwingend aus dem Krankheitsbild ergeben. Zudem bieten Angehörige Halt in schwierigen Lebenssituationen, wie etwa in den ersten Wochen nach dem Heimeinzug.
  • Wir sehen die Angehörigen daher einerseits als wichtige Partner in unserem Bestreben, den Bewohner optimal zu pflegen. Gleichzeitig brauchen Angehörige oft auch selbst Hilfe, etwa bei der Verarbeitung emotionaler Belastungen. Wir wissen aus Erfahrung, wie groß die seelischen Nöte sind, wenn der Bewohner im Sterben liegt oder sich dessen Persönlichkeit aufgrund einer dementiellen Erkrankung massiv verändert.
  • Alle in diesem Konzept definierten Vorgaben setzen voraus, dass der Bewohner einem Informationstransfer an seine Angehörigen zustimmt. Ansonsten dürfen wir aufgrund des Datenschutzes Dritten gegenüber keine Angaben machen.
2. Informationsschwerpunkte
  • Eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Angehörigen kann nur gelingen, wenn beide Seiten Informationen austauschen. Zudem schafft die regelmäßige Kommunikation Transparenz und letztlich Vertrauen. Wir informieren und beraten daher die Angehörigen zu einer Vielzahl verschiedener Schwerpunkte.
2.1 Pflege- und Betreuungskonzept / Pflegeleitbild:
  • Wir erklären den Angehörigen die zentralen Inhalte unserer Konzepte. Die Angehörigen können Fragen stellen, die wir umfassend beantworten.
  • Wir erläutern den Angehörigen, wie sich die Konzepte auf die tägliche Pflege und auf die Betreuung auswirken.

(Hinweis: Bei kirchlichen Trägern werden religiöse Aspekte z.B. bei der Gestaltung von Feiertagen besonders betont. Heime, die von überkonfessionellen Wohlfahrtsverbänden geführt werden, unterstreichen oft Grundwerte wie Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit.)

  • Die Angehörigen erhalten ein Exemplar der Konzepte.
  • Wir verdeutlichen, dass wir Angehörige bei der Fortentwicklung unserer Konzepte gerne beteiligen. Dieses etwa im Rahmen eines Workshops.
2.2 Leistungen der Einrichtung
  • Wir erstellen einen Prospekt, der das Leistungsspektrum der Einrichtung wiedergibt. Die Angehörigen erhalten ein Exemplar.
  • Wir erfassen, welche Wünsche und Ansprüche die Angehörigen an die Pflege und Betreuung in unserem Hause haben. Wir versuchen, diesen Vorgaben wann immer möglich gerecht zu werden.
  • Wir verdeutlichen die Grenzen, die uns bei der Leistungserbringung durch die Kostenträger gesetzt werden. Wir erläutern, dass wir nicht immer allen Ansprüchen gerecht werden können.
2.3 Gesundheitszustand und Pflegebedarf des Bewohners
  • Sofern der Bewohner zustimmt, werden die Angehörigen über dessen Gesundheitszustand und die daraus folgenden Pflegemaßnahmen informiert.
  • Wir beschreiben den Verlauf der Krankheit aus pflegerischer Sicht. In groben Zügen verdeutlichen wir, mit welchen kognitiven und körperlichen Ausfällen zu rechnen sein wird. Diese Punkte werden ggf. in Abwesenheit des Bewohners vertieft.
  • Wir erläutern, wie der Bewohner durch eigenes Handeln den Krankheitsverlauf beeinflussen kann. Wir verdeutlichen, wie wichtig die Hilfe der Angehörigen ist, wenn der Bewohner täglich zur Kooperation motiviert werden muss. Dieses etwa, wenn der Bewohner das Rauchen aufgeben soll oder eine Diät halten muss.
  • Wir gewähren ggf. Einblick in die Pflegedokumentation, um den Versorgungsbedarf transparent zu machen.
2.4 finanzielle Aspekte:
  • Wir erläutern den Angehörigen das System der Pflegeversicherung, der Pflegestufen, Pflegesätze usw.
  • Wir verdeutlichen, auf welche Leistungen aus der Pflegeversicherung der Bewohner Anspruch hat.
  • Die Angehörigen werden über unsere Pflegesätze informiert. Wir erläutern, wie sich die Kosten zusammensetzen.
  • Gemeinsam klären wir, ob die Leistungen aus der Pflegeversicherung und die Rentenzahlungen für die Finanzierung ausreichen oder ob private Zuzahlungen erforderlich sind.
  • Wir prüfen, ob der Bewohner Anspruch auf andere staatliche Sozialleistungen hat, etwa Grundsicherung im Alter.

(Wichtig: Der Senior ist uns gegenüber nicht zur Offenlegung seiner Vermögensverhältnisse gezwungen. Gleichwohl ist es sehr wichtig zu erfahren, ob der Bewohner die Kosten aus eigenen Mitteln decken kann oder ob staatliche Hilfe notwendig ist.) 2.5 Heimbeirat oder Heimfürsprecher

  • Wir erklären den Angehörigen die Aufgaben und die Befugnisse eines Heimbeirates oder eines Heimfürsprechers.
  • Wir verdeutlichen dem Angehörigen, dass wir die Arbeit des Heimbeirates sehr schätzen und gerne mit diesem Gremium zusammenarbeiten.
  • Wir ermuntern die Angehörigen, sich hier einzubringen und auf diesem Wege an der Verbesserung unseres Pflege- und Betreuungsangebotes mitzuwirken.
3. Formen der Informationsübermittlung
  • Wir nutzen eine Vielzahl verschiedener Anlässe, um Angehörige über aktuelle Entwicklungen zu unterrichten. Gleichzeitig sammeln wir auch selbst Informationen.
3.1 Erstgespräch
  • Wir untergliedern den ersten Kontakt zum neuen Bewohner in zwei Phasen:
    • Das Erstgespräch / Informationsgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Wir präsentieren dem pflegebedürftigen Senioren und seinen Angehörigen unser Pflegeangebot. Wir erfragen die Wünsche des Senioren und prüfen, ob wir die gewünschte Pflege erbringen können.
    • Wenn der Kunde Interesse zeigt, schließt sich daran das pflegerische Erstgespräch an. Hier wird der genaue Gesundheitszustand ermittelt, dokumentiert und die notwendige Pflege genau geplant.

Anmerkung: Die Durchführung des Erstgespräches sollte das Pflegeheim unbedingt in einem Standard beschreiben. Das Erstgespräch ist eine Visitenkarte der Einrichtung. Nur wenn dieses reibungslos und kompetent abläuft, fasst der neue Kunde Vertrauen und schließt den Pflegevertrag ab. Deshalb ist es empfehlenswert, wenn dieses Gespräch möglichst eine Leitungskraft, etwa die PDL, durchführt. 3.2 bei jedem Besuch

  • Wenn ein Angehöriger den Senioren besuchen will, informieren wir ihn über relevante Gesundheitsveränderungen.
  • Wir animieren den Angehörigen, sich vor oder nach dem Besuch kurz im Stationszimmer bei der Bezugspflegekraft zu melden.
3.3 Internet / Telefon
  • Ggf. kontaktieren wir Angehörige auch telefonisch.
  • Informationen, die keinem Datenschutz unterliegen, können auch per eMail oder per Fax versandt werden. Die eMail-Adressen und Faxnummern der Angehörigen werden frühzeitig erfragt und gespeichert.
  • Auf unserer Homepage haben wir einen Newsbereich mit allgemeinen Neuigkeiten über die Einrichtung. Die Homepage-Adresse ist auf allen Briefköpfen, Broschüren, Visitenkarten usw. zu finden.
3.4 regelmäßige Angehörigentreffen / Workshops zur Qualitätsverbesserung
  • Wir organisieren Angehörigen-Treffen und fördern den Erfahrungs- und Meinungsaustausch. Diese Treffen finden alle zwei Monate im Festsaal unseres Hauses statt. Die Termine machen wir in der Heimzeitung, auf unserer Homepage sowie auf dem schwarzen Brett bekannt. An den Treffen nehmen die Heimleitung, die Pflegedienstleitung sowie ein Mitglied des Heimbeirates teil.
  • Viermal im Jahr findet in unserer Einrichtung zusätzlich ein Workshop statt, in dem der aktuelle Stand des Qualitätsmanagements diskutiert wird. Neben dem Qualitätsbeauftragten, der Heimleitung und der Pflegedienstleitung nehmen daran auch besonders engagierte Angehörige teil. Wir tragen dort Ideen zusammen, mit denen wir unser Leistungsangebot verbessern wollen. Die Erfahrungen und Einschätzungen der Angehörigen sind dabei sehr wichtig, da sie unser Angebot aus Kundensicht beurteilen können.
  • Besonders gute Anregungen von Angehörigen werden mit einem Sachpreis belohnt. Dieser wird einmal jährlich auf dem Angehörigentreffen übergeben.
3.5 Sprechstunde
  • Wir organisieren zweimal in der Woche eine feste Sprechstunde für Bewohner und deren Angehörige; montags von 10 Uhr bis 12 Uhr sowie donnerstags von 18 Uhr bis 20 Uhr. Falls notwendig bieten wir auch zusätzliche Termine an.
  • Die Sprechstunde wird durchgeführt von der Pflegedienstleitung oder vertretungsweise von der stellv. Pflegedienstleitung. Wenn es sinnvoll ist, können weitere Gesprächspartner hinzugezogen werden, wie etwa die Qualitätsbeauftragte, die Wundbeauftragte oder die Hygienebeauftragte.
3.6 Schwarzes Brett
  • Im Eingangsbereich haben wir ein "Schwarzes Brett" aufgestellt. Dieses ist für uns ein zentrales Mittel zum Informationsaustausch auch mit Angehörigen. Die Inhalte werden immer auf dem neusten Stand gehalten:
    • Wochenplan mit der Tagesstruktur und den Beschäftigungsangeboten
    • Informationen zu öffentlichen Veranstaltungen wie etwa Vorträgen oder Feiern
    • spezielle Angebote für Angehörige wie etwa der QM-Workshop oder Seminare zu bestimmten Krankheitsbildern
    • Liste der Mitarbeiter inkl. Foto, Position, dienstlicher Telefonnummer usw.
    • Informationen zur wöchentlichen Sprechstunde der Pflegedienstleitung
    • Information zum Beschwerdemanagement
    • Aushänge des Heimbeirates
    • Adressenliste von Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen
    • Adressen und Telefonnummern der Aufsichtsbehörden (MDK und Heimaufsicht)

Hinweis: Die Veröffentlichung der Kontaktdaten für den MDK und die Heimaufsicht schafft eine Atmosphäre der Transparenz und bringt Pluspunkte bei einer Überprüfung. 3.7 Hauszeitung:

  • Zweimal im Jahr veröffentlichen wir eine Hauszeitung. Diese kann auch auf unserer Homepage als PDF-Dokument geladen werden. Inhalte sind:
    • Impressum / Inhaltsverzeichnis
    • Gedicht
    • Meditation
    • Kurzgeschichte
    • Gesundheitsseite
    • Berichte über wichtige Ereignisse aus dem vergangenen Halbjahr inklusive vieler Fotos
    • Geburtstage im nächsten Halbjahr
    • Quizseite mit Lösungen
    • Vorstellung neuer Bewohner
    • Interview mit wichtigen Personen des Pflegeheims, etwa dem Heimbeirat, der Hygienebeauftragten usw.
    • Informationen über neue Mitarbeiter
    • Termine im nächsten Halbjahr
    • Witzparade
    • Formular zur Beschwerdeerfassung

Hinweis: Eine Hauszeitung zählt heute zum Standard in besseren Pflegeeinrichtungen. Üblich sind 16 bis 24 Seiten. Angehörigen und anderen Interessenten wird die Hauszeitung per Post geschickt. Kostensparender ist der Versand per Newsletter-System als PDF Dokument. 4. Einbezug der Angehörigen in den Pflegeprozess

  • Der Pflegeprozess ist ein systematischer Problemlösungsprozess. Mit ihm gelingt es den professionellen Pflegekräften, den Pflegebedarf zu strukturieren. Dies geschieht in den Schritten:
    • Informationssammlung
    • Erhebung der Pflegeprobleme und der verbliebenen Fähigkeiten des Pflegebedürftigen
    • Planung der Pflegemaßnahmen
    • Durchführung der Pflegemaßnahmen und
    • der Überprüfung, ob die Pflege und Betreuung den gewünschten Erfolg gebracht hat.
  • Am besten gelingt der Pflegeprozess, wenn sich die Angehörigen bzw. der Pflegebedürftige aktiv daran beteiligen. Sie informieren z.B. über bestimmte Gewohnheiten, Eigenheiten und Rituale. Wichtig ist auch zu wissen, was der Pflegebedürftige noch selbst machen kann, damit die Pflegemaßnahmen und die verbliebenen Fähigkeiten individuell geplant werden können. Wenn diese bekannt sind, fällt es viel leichter, die tägliche Pflege und Betreuung individuell zu gestalten. Ein Beispiel: Der Pflegebedürftige ist bei hohen sommerlichen Temperaturen ausgetrocknet. Er benötigt mehr Flüssigkeit. Die Pflegefachkraft erkundigt sich: Wie viel trinkt der Pflegebedürftige zurzeit? Was trinkt er gerne? Zu welchen Zeiten trinkt er üblicherweise? Kann er das Getränk selbst zu sich nehmen? Die Flasche öffnen usw.? Diese Informationen sollten gemeinsam im Gespräch zusammengetragen werden, um geeignete Maßnahmen planen zu können. Etwa:
    • Bereitstellen der Getränkeflaschen an einem Ort, den der Pflegebedürftige problemlos erreichen kann.
    • Thermoskannen mit Tee bereitstellen, weil das sein Lieblingsgetränk ist.
    • Angehörige und Pflegekräfte reichen regelmäßig Getränke an und achtet auf die Menge usw.
  • Angehörige können an Fallbesprechungen teilnehmen, soweit diese den jeweiligen Familienangehörigen thematisieren. Auf Wunsch laden wir den Angehörigen auch zu den Pflegevisiten ein.
4.1 Mithilfe bei der Biografiearbeit:
  • Die Biografiearbeit ist ebenfalls fester Bestandteil des Pflegeprozesses. Um etwas über das Leben des Pflegebedürftigen zu erfahren, sind der Pflegebedürftige selbst und seine Angehörigen die wichtigsten Informationsquellen.
  • Jeder Mensch hat seine eigenen prägenden Lebenserfahrungen und -einstellungen. Er hat im Laufe der Zeit bestimmte Problemlösungsmöglichkeiten entwickelt, hat Eigenheiten, bestimmte Gewohnheiten und Rituale, die sein Leben bestimmen. Die Generation, die heute Pflege braucht, hat in ihrer Kindheit oder in ihrer Jugend Kriegserfahrungen durchmachen müssen und ist nicht selten traumatisiert. Diese Erfahrungen können sich in der täglichen Pflege und Betreuung widerspiegeln.
  • Eine alte Dame mit Demenz etwa, die gerade diese Phase ihres Lebens wieder erlebt, hortet und isst Lebensmittel, obwohl das Verfallsdatum längst abgelaufen ist oder Nahrungsmittel verschimmelt sind. Die Begründung für dieses Verhalten liegt in den Kriegserlebnissen, wo Hunger herrschte und Nahrungsmittel knapp waren. Lebensmittel wurden nicht einfach weggeworfen. In der professionellen Pflege wird die Sammlung dieser Informationen deshalb auch unter dem Begriff Biografiearbeit zusammengefasst. In der Biografie liegt häufig der Schlüssel für uns unverständliche Handlungen.
4.2 Gestaltung der äußeren Umgebung
  • Insbesondere dementiell erkrankten Senioren fällt es häufig schwer, sich an das Leben im Pflegeheim zu gewöhnen. Daher ist es sehr wichtig, dass Angehörige mithelfen, den neuen Lebensraum einzurichten. Wir bieten den Bewohnern etwa an, dass diese kleinere persönliche Möbelstücke in das neue Zimmer mitbringen können.
  • Auch bei der Raumdekoration berücksichtigen wir (so weit wie möglich) die Wünsche des Bewohners. Neben Wandschmuck können vor allem Fotos ein Gefühl des "Zuhauseseins" vermitteln.
4.3 Gestaltung des sozialen Lebens
  • Kommunikation, Geselligkeit und Lebensfreude bereichern das Leben in unserem Pflegeheim. Wir motivieren und fördern Angehörige, die sich aktiv in die Gestaltung des sozialen Lebens einbringen möchten.
  • Alle Angehörigen sind zu den Feiern eingeladen, die im Laufe des Jahres hier stattfinden, etwa das Sommerfest, die Weihnachtsfeier, Fasching usw.
  • Darüber hinaus bieten wir Angehörigen die Möglichkeit, eigene Feste in der Einrichtung zu planen und durchzuführen. Dieses etwa zu Geburtstagen von Bewohnern, einer goldenen Hochzeit oder anderen Jubiläen.
  • Wir ermöglichen es darüber hinaus Angehörigen, in der Einrichtung mit dem Bewohner zu speisen. Ggf. bilden wir auch Tischgemeinschaften von Bewohnern und Angehörigen. Die Essgewohnheiten und die Tischkultur werden bei der Auswahl berücksichtigt.
4.4 Angehörigenarbeit im Rahmen der Sterbebegleitung
  • Für Sterbende sind dessen Angehörige zumeist die zentralen Bezugspersonen. Wir stellen daher schon im Vorfeld sicher, dass die Angehörigen rechtzeitig in die Einrichtung gerufen werden können. Wir bieten Angehörigen darüber hinaus an, in der Einrichtung zu übernachten.
  • Wir nehmen auf die angespannte Gefühlslage der Angehörigen Rücksicht und gehen im zwischenmenschlichen Umgang besonders taktvoll vor.
  • Wir sehen die Angehörigen auch über den Tod des Senioren hinaus als Partner. Wir lassen die Angehörigen nicht mit ihrer Trauer allein, sondern halten den Kontakt aufrecht.
  • Wir laden den Angehörigen insbesondere weiterhin zu allen Veranstaltungen ein. Gleichzeitig machen wir deutlich, dass wir uns über eine ehrenamtliche Tätigkeit sehr freuen würden.
4.5 Angehörige als ehrenamtliche Mitarbeiter
  • Die ehrenamtliche Hilfe der Angehörigen ist für uns unverzichtbar. Mit deren Hilfe bieten wir unseren Bewohnern eine Betreuung, die von professionellen Mitarbeitern auf diesem Niveau nicht allein sichergestellt werden kann.
  • Gemeinsam mit den Angehörigen erstellen wir ein Leistungsspektrum. Dieses definiert die Bereiche, in denen sich die ehrenamtlichen Mitarbeiter engagieren können. Der Schwerpunkt liegt dabei in der Betreuung. Also etwa Gespräche, Spiele oder Spaziergänge, aber auch handwerkliche oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten.
  • Wir richten Patenschaften für Bewohner ein, die keine Bezugspersonen mehr haben und deshalb zu vereinsamen drohen. Der ehrenamtliche Helfer besucht diese Bewohner regelmäßig.
  • Wir ermöglichen es den Angehörigen, sich aktiv in die pflegerische Versorgung und Betreuung des Senioren einzubringen. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass es den Angehörigen häufig deutlich besser gelingt, den Bewohner zu aktivieren. Dieses gilt vor allem für Pflegemaßnahmen, die dem Bewohner unangenehm sind.
  • Alle ehrenamtlichen Mitarbeiter werden von uns sorgfältig angeleitet. Wir machen die Helfer mit den Pflegestandards des QM-Handbuches vertraut. Wir sensibilisieren sie insbesondere für die häufigsten Gesundheitsgefahren, etwa das Dekubitusrisiko bei bettlägerigen Bewohnern.
  • Wir greifen rücksichtsvoll ein, wenn Pflegemaßnahmen von den Angehörigen falsch durchgeführt werden. Wir erläutern ihnen, wie verschiedene Verrichtungen, Abläufe und Leistungen korrekt auszuführen sind. Wir liefern stets auch eine verständliche fachliche Begründung dafür.
  • Mit kleinen Geschenken, die im Rahmen der Angehörigentreffen überreicht werden, bedanken wir uns für die unverzichtbare Arbeit, die die ehrenamtlichen Helfer für unsere Bewohner leisten.
4.6 Der Angehörige als gesetzlicher Betreuer
  • Viele Senioren sind etwa aufgrund einer dementiellen Erkrankung nicht mehr in der Lage, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln. In einem solchen Fall beantragen wir beim zuständigen Vormundschaftsgericht die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers. Dieser kann je nach den gerichtlichen Vorgaben unterschiedliche Aufgabenbereiche haben:
    • Sorge für den Gesundheitszustand
    • Aufenthaltsbestimmung
    • Sorge für die Vermögensverhältnisse
    • Entgegennahme und Öffnen der Post
  • Wir klären, welche Aufgabenbereiche der Betreuer hat und beteiligen ihn entsprechend an den Entscheidungsprozessen. Er muss also über alle relevanten Entwicklungen informiert werden und ggf. um Erlaubnis gebeten werden. Rückfragen sind ggf. nötig bei:
    • finanzielle Fragen, etwa die Zuzahlung zu Medikamenten oder der Eigenanteil bei der Finanzierung des Pflegeplatzes
    • Gestaltung der Ernährungspläne
    • freiheitseinschränkende Maßnahmen, insbesondere die Beantragung von Fixierungen
    • Gestaltung des Bewohnerzimmers
    • ärztliche Behandlung, insbesondere Medikamentierungen
  • Nicht alle Entscheidungen darf der Betreuer allein treffen. Bei verschiedenen Punkten ist die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts erforderlich. Etwa:
    • Auflösung der Wohnung
    • umfangreiche, gefährliche und unumkehrbare invasive Eingriffe (etwa Sterilisationen)
    • umfangreiche finanzielle Transaktionen (Verkauf einer Immobilie, Transfer von Wertpapieren usw.)

Hinweis: Eine Zusammenfassung dieser Problematik finden Sie im Artikel " Schon gewusst? Wenn Angehörige entscheiden wollen ". 5. regelmäßige Kundenbefragungen

  • Wir führen im Rahmen unseres Qualitätsmanagements einmal jährlich anonyme Kundenbefragungen durch. Angehörige und Bewohner bekommen von uns einen einfachen kurzen Fragebogen zugesandt mit der Bitte, ihn auszufüllen und an uns zurück zu senden.
  • Damit wollen wir unsere Stärken und Schwächen herausfinden, um unsere Dienstleistungen an die Bedürfnisse und Wünsche anzupassen. Unsere Fragen betreffen z.B. folgende Bereiche:
    • Ordentlichkeit und Freundlichkeit der Mitarbeiter
    • Erbringung der vereinbarten Leistungen
    • Pflege und Betreuung durch kontinuierlich gleiche Pflegekräfte
    • Sauberkeit der Einrichtung
    • Qualität der Speisen und Getränke

Hinweis: Den passenden Fragebogen zur Kundenzufriedenheit finden Sie im Magazin. Alternativ können Sie Wünsche, Kritik, Vorschläge usw. auch auf einer Postkarte erfassen, für die ebenfalls ein Muster vorliegt . 6. Beschwerdemanagement

  • Wir nehmen jede Beschwerde ernst. Deshalb haben wir ein Beschwerdemanagement mit geregelten Strukturen, Abläufen und Verantwortlichkeiten eingerichtet. Unsere Ziele eines Beschwerdemanagements sind:
    • Die Zufriedenheit der Angehörigen wieder herzustellen,
    • den Beschwerdeweg für Angehörige so leicht wie möglich zu machen,
    • den Inhalt der Beschwerde zur Verbesserung der Leistungen zu nutzen und
    • die Qualität der Leistungen in unserem Pflegeheim zu sichern und weiterzuentwickeln.
  • Wir bieten Angehörigen vier Möglichkeiten an, eine Beschwerde an uns zu richten:
    • Auf unserer Homepage im Internet können Angehörige das Beschwerdeformular ausfüllen und uns online zusenden.
    • Angehörige können ihre Beschwerde auch selbstverständlich in einem Gespräch mit unserem Mitarbeiter mitteilen. Dieser nimmt die Beschwerde schriftlich auf und gibt sie an den dafür Zuständigen weiter.
    • Wir haben in unseren Räumen einen nicht einsehbaren Kummerkasten. Hier können Angehörige die Beschwerde anonym einwerfen.
    • Jede Beschwerde wird bei uns dokumentiert und regelmäßig in einem Qualitätszirkel diskutiert, um ggf. Abläufe und Verantwortlichkeiten zu verändern. Wir sagen zu, dass auf die Beschwerde innerhalb von einer Woche reagiert wird und wir uns um eine schnellstmögliche Lösung bemühen werden.
  • Die Abläufe unseres Beschwerdemanagements können Angehörige in unserem Qualitätsmanagementhandbuch auf Wunsch nachlesen.

Hinweis: In unserem Magazin finden Sie den Standard Beschwerdemanagement sowie ein ausführliches Formular zur Beschwerdeerfassung .