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Konzept
zur Angehörigenarbeit (ambulant)
Die Integration von Angehörigen zählt zu
den neuen Steckenpferden des MDK, der bei seinen Überprüfungen
inzwischen ein dazu passendes Konzept voraussetzt. Falls Ihr
Pflegeteam dieses Dokument noch nicht erarbeitet hat, ist unser
Muster das Richtige für Sie. Die Textvorlage mit zahlreichen
Hinweisen und Kommentaren umfasst 9 Seiten und lässt sich in
kurzer Zeit an Ihre individuellen Abläufe anpassen.
Konzept
zur Angehörigenarbeit (ambulant)
1. die Bedeutung Angehöriger in der
ambulanten Pflege
2. die Organisation der Zusammenarbeit mit den
Angehörigen
2.1 Erstgespräch / Einzelberatung
2.2 verschiedene Seminarangebote
2.2.1 Kurs für pflegende Angehörige nach § 45 SGB XI
2.2.2 Seminare zu verschiedenen Krankheitsbildern
2.2.3 Orientierungskurs
2.3 Anleitung und Beratung der Angehörigen während der
Leistungserbringung
2.3.1 häusliche Pflegeschulung nach § 45 SGB XI
2.3.2 Anleitung während des Pflegealltags
2.4 Einbezug der Angehörigen in den Pflegeprozess
2.5 regelmäßige Angehörigentreffen
2.6 Pflegeeinsatz nach § 37 SGB XI
2.7 regelmäßige Kundenbefragungen
2.8 Beschwerdemanagement
Hinweis: Dieses Konzept soll dazu dienen,
pflegende Angehörige über
Unterstützungsmöglichkeiten seitens eines
ambulanten Pflegedienstes zu informieren.
Bausteine können als Information an Angehörige
in einer Infobroschüre zusammengestellt werden.
Sie können es auch im Rahmen einer
Gesamtkonzeption für den MDK verwenden. Sie
sollten unser Textmuster individuell auf Ihren
Pflegedienst anpassen, z.B. eigene
Seminarangebote, weitere
Unterstützungsmöglichkeiten usw. einfügen.
1. Die Bedeutung
Angehöriger in der ambulanten Pflege
Anders als in einem Alten- und
Pflegeheim, in dem "rund um die Uhr" Pflege und Betreuung
durch professionelle Pflegekräfte geleistet wird, ist
die ambulante Pflege meist auf die Zusammenarbeit mit
den pflegenden Angehörigen angewiesen.
Diese nehmen viele Belastungen und
Einschränkungen in ihrem Alltag hin, damit der
Pflegebedürftige möglichst lange zu Hause selbstbestimmt
leben kann.
Wir wollen Sie - als pflegenden Angehörigen - in dieser
Lage unterstützen und entlasten, indem wir
-
einzelne Leistungen
übernehmen,
-
Sie in der konkreten
Pflegesituation anleiten und beraten,
-
Sie in der Pflege und
Betreuung schulen,
-
weitere
Unterstützungsmöglichkeiten aufzeigen und
-
Ihnen einfach nur zuhören,
vor allem in schwierigen Zeiten.
2. Die
Organisation der Zusammenarbeit mit den Angehörigen
2.1 Erstgespräch /
Einzelberatung
Anmerkung: Die Durchführung des Erstgespräches
sollte der Pflegedienst unbedingt in einem
Standard beschreiben. Das Erstgespräch ist eine
Visitenkarte des Pflegedienstes. Nur wenn dieses
reibungslos und kompetent abläuft, fasst der
neue Kunde Vertrauen und schließt den
Pflegevertrag ab. Deshalb ist es empfehlenswert,
wenn dieses Gespräch möglichst eine
Leitungskraft, etwa die PDL, durchführt.
Die
Pflegeversicherung und ihre Leistungen sind für
Außenstehende oft ein Buch mit sieben Siegeln. Daher
bieten wir eine individuelle Beratung für Sie und Ihre
Angehörigen an, gerade wenn Sie erst vor kurzem die
Pflege und Betreuung übernommen haben oder für sich
selbst Hilfe in Anspruch nehmen wollen. Bitte rufen Sie
uns an und vereinbaren mit uns einen Termin. Wir
besuchen Sie gerne zu Haus.
Wir beraten Sie u.a.
zu folgenden Bereichen:
-
Wie viel kostet
die Pflege und wie wird sie finanziert?
-
Wie kann bei
einer körperlichen Behinderung des Pflegebedürftigen
die Wohnung baulich verändert werden? Wer kommt für
die Kosten auf?
-
Wie sind die
Pflegepersonen abgesichert?
-
Welche
zusätzlichen Hilfs- und Entlastungsangebote als
Pflegeperson können Sie in Anspruch nehmen? Etwa
"Essen auf Rädern", Hausnotruf, Einkäufe erledigen,
Tagespflegeeinrichtungen, Kurzzeitpflege,
Vermittlung von freiberuflich tätigen Pflegekräften
z.B. für eine umfassende nächtliche Betreuung.
-
Wir machen Sie
bekannt mit weiteren Hilfsangeboten, wie etwa
Selbsthilfegruppen, Hospizverein usw.
Sollten Sie sich für
uns entschieden haben, vereinbaren wir mit Ihnen ein
sog. "Erstgespräch". In diesem meist einstündigen
Erstgespräch wird mit Ihnen zusammen besprochen:
-
Wie
pflegebedürftig ist Ihr Angehöriger? Daraus ergibt
sich der Umfang der benötigten Hilfe.
-
Welche Leistungen
zu welchen Zeiten können wir übernehmen, welchen
Pflegeanteil wollen Sie als Angehöriger leisten?
-
Wie wird die
Pflege finanziert? Wir ermitteln, ob das Geld der
Pflegekasse für die notwendigen Pflegeleistungen
ausreicht. Wenn das nicht der Fall ist, klären wir
mit Ihnen:
-
ob ggf.
einige Leistungen von Ihnen privat finanziert
werden können,
-
oder ob
Anspruch auf Sozialhilfe besteht
-
oder aber
mehr Pflegeleistungen von Ihnen erbracht werden
als vorher geplant waren.
-
Sind alle Fragen
geklärt, erhalten Sie von uns einen
Kostenvoranschlag und einen Pflegevertrag.
In einem nächsten Termin wird der Vertrag von beiden
Seiten unterschrieben.
2.2 Verschiedene
Seminarangebote
Anmerkung: Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
ist es sinnvoll, ein eigenes Seminarangebot auf
die Beine zu stellen. Es ist zwar zeit- und
personalintensiv, aber Sie heben sich qualitativ
von der Konkurrenz ab und transportieren die
eigene Qualität und Kompetenz in die
Öffentlichkeit. Außerdem sind die Einnahmen, die
daraus erzielt werden können, nicht unerheblich.
Dazu müssen selbstverständlich einige
Voraussetzungen erfüllt werden.
Um diese Vorraussetzungen erfüllen zu können,
sollten Sie mit Ihrem Interessensverband z.B.
VDAB oder BPA usw. und den Pflegekassen
zusammenarbeiten.
Mittlerweile haben viele Interessensverbände mit
den Pflegekassen, wie etwa der AOK oder der
Barmer Ersatzkasse, Rahmenverträge
abgeschlossen. Diese regeln wichtige Eckpunkte
zur Durchführung der Kurse für pflegende
Angehörige und der häuslichen Schulungen
pflegender Angehöriger im Rahmen z.B. einer
Überleitungspflege nach § 45 SGB XI.
Häufige Inhalte sind etwa:
-
die Dauer des
Pflegekurses, die Teilnehmerzahl, die Vergütung
-
die
Qualifikation der Durchführenden, hierauf haben sich
verschiedene Weiterbildungsinstitute spezialisiert
(Kursleiter nach § 45 SGB XI)
-
die Mittel zur
Wissensvermittlung, Flipchart, Tageslichtprojektor
-
die
Räumlichkeiten, bzw. ggf. deren Anmietung
-
die
Materialien zur Demonstration der Pflege, wie etwa
Pflegebett, Verbandsmaterial, Steckbecken,
Rollstuhl, Waschhandschuhe, Lagerungskissen usw.
-
der
berechtigte Personenkreis (bei Schulungen in der
Häuslichkeit)
-
das Verfahren
zur Dokumentation der erbrachten Leistungen
gegenüber den Pflegekassen.
Das eigene
Seminarangebot muss natürlich auch in der Öffentlichkeit
bekannt gemacht werden. Dazu ist eine gute Pressearbeit
notwendig. Also sollte der ambulante Pflegedienst einen
Mitarbeiter haben, der sich der Pressearbeit annimmt und
für eine regelmäßige Berichterstattung über den
Pflegedienst in den örtlichen Zeitungen sorgt.
2.2.1 Kurs für
pflegende Angehörige nach § 45 SGB XI
Nach § 45 SGB XI
bieten wir in Zusammenarbeit mit den Pflegekassen einen
Kurs an, in dem die wichtigsten Grundlagen der
häuslichen Pflege und Betreuung erlernt werden können.
Dieser Pflegekurs richtet sich
-
an pflegende
Angehörige,
-
an Angehörige,
die noch keinen Angehörigen pflegen, aber vor dieser
Entscheidung stehen
-
an ehrenamtlich
Pflegende und
-
an Personen, die
an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessiert
sind.
Anmerkung: Da die Inhalte und die Dauer
des Pflegekurses ggf. je nach Rahmenvertrag
variieren können, ist es notwendig, die folgende
Aufzählung anzupassen.
Folgende Inhalte
werden in unserem Seminar behandelt:
-
Prinzip der
aktivierenden Pflege
-
Körperpflege
(Wahl der Pflegemittel, Techniken der Körperpflege)
-
An- und
Auskleiden
-
Behandlung einer
Inkontinenz (z.B. Umgang mit Vorlagen,
Toilettentraining)
-
Prophylaxen, etwa
Druckgeschwür, Lungenentzündung, Thrombose
(Verschluss von Venen), Kontrakturen, Sturz usw.
-
Hebe- und
Tragetechniken (z.B. aufstehen und hinlegen aus und
in das Bett)
-
rückenschonende
Arbeitsweise
-
sinnvoller Umgang
mit Hilfsmitteln (etwa Badewannenlifter, Duschstuhl)
-
seniorengerechte
Ernährung / Ernährung mittels einer Ernährungssonde
/ Anreichen des Essens / Durst anregen
-
Beobachtung von
Veränderungen im Gesundheitszustand
-
Atmung, Puls,
Blutdruck und Temperatur
-
Umgang mit
Medikamenten (Lagerung und Verabreichung)
-
aktive und
passive Bewegungsübungen
-
Umgang mit
Notfällen (Stürze, Unterzuckerung, Verschlucken
usw.)
-
Umgang mit
Sterbenden
-
Tipps zur eigenen
Entlastung vom Pflegealltag
-
Fragen, Probleme
und Anregungen der Teilnehmer
Zu allen
behandelten Themen erhalten Sie von uns leicht
verständliche Literatur zum Nachlesen. Unser Kurs umfasst 12
Doppelstunden und findet jeweils an Wochenenden statt.
Die Kosten werden von Ihrer Pflegekasse übernommen.
Geleitet wird er von einer Pflegefachkraft mit einer
einschlägigen Weiterbildung.
Da wir diesen Kurs
möglichst auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse anpassen
wollen, teilen Sie uns bitte auf dem Anmeldeformular
oder telefonisch mit, was Sie dringend erlernen wollen
und welche Wünsche und Erwartungen Sie an den Kurs
haben.
Bitte melden Sie sich
in unserem Büro an. Wir sorgen für die Kostenübernahme
durch Ihre Pflegekasse.
2.2.2 Seminare zu
verschiedenen Krankheitsbildern:
Auf Wunsch können wir
auch Kurse mit besonderen Schwerpunkten durchführen, wie
etwa zu folgenden Themen:
-
Umgang mit
verwirrten Personen (Kommunikation,
Tagesstrukturierung, Einsatz von Hilfsmitteln)
-
Menschen nach
einem Schlaganfall (richtiges Lagern, Bewegung des
Körpers, besonders der gelähmten Seite usw.)
Gerne nehmen wir
weitere Vorschläge zu anderen Schwerpunkten an.
2.2.3
Orientierungskurs:
Dieses Seminar
richtet sich an Sie, wenn Sie schon längerfristig
absehen können, dass Sie einen Angehörigen zu Hause
pflegen und betreuen wollen. Der Kurs soll einen
Überblick verschaffen, wie die Pflege und Betreuung zu
Hause organisiert und gemeistert werden kann.
Inhalte sind:
-
grundsätzliche
Fragen:
-
Warum will
ich die Pflege und Betreuung übernehmen? Ist das
eine eigene Entscheidung oder gibt es Druck von
außen, etwa von Verwandten?
-
Was wünscht
sich der zu Pflegende?
-
Welche
Auswirkungen hat diese Entscheidung auf das
eigene Leben / Familienleben?
-
Was wird aus
meinem Beruf, bzw. wie bin ich finanziell
abgesichert?
-
Wie gesund
(körperlich und geistig) bin ich selbst?
-
Welche
Angehörigen oder Freunde können ebenfalls
zuverlässig und ggf. auch regelmäßig pflegen?
Wer kann mich somit entlasten?
-
Grundlagen über
die Pflegeversicherung und die Finanzierung
-
Wer bezahlt
was?
-
Worauf habe
ich Anspruch?
-
Wie wird es
finanziert?
-
in die Wege
leiten / vorbereiten:
-
Gespräche mit
den behandelnden Ärzten
-
Kontaktaufnahme zu einem ambulanten Pflegedienst
-
einrichten
der Räumlichkeiten, in denen der
Pflegebedürftige gepflegt werden soll
-
Beschaffung
der Hilfsmittel (z.B. Pflegebett,
Toilettenstuhl)
-
Pflege und
Betreuung
-
Lösung von
Problemen
-
Konflikte
zwischen der Pflegeperson und dem
Pflegebedürftigen
-
vorbeugende
Maßnahmen, die einer Überlastung der
Pflegeperson entgegenwirken
-
Unterstützungsmöglichkeiten
-
SGB XI:
Kurzzeitpflege, Pflegekurs, Hinzuziehung eines
ambulanten Pflegedienstes
-
Selbsthilfegruppen, Kontakt zum Hospiz
-
ergänzende
Leistungen: Essen auf Rädern, Hausnotruf usw.
Die jeweiligen
Termine und Kosten können jederzeit in unserem Büro
nachgefragt werden.
2.3 Anleitung und Beratung der
Angehörigen während der Leistungserbringung
2.3.1 häusliche
Pflegeschulung nach § 45 SGB XI
Anmerkung:
Für die Durchführung einer häuslichen
Pflegeschulung gilt in etwa das Gleiche wie für
den Pflegekurs für pflegende Angehörige. In
vielen Rahmenverträgen wird geregelt, welche
Vorraussetzungen seitens des ambulanten
Pflegedienstes zur Durchführung erfüllt sein
müssen. Das gilt etwa für die Qualifikation der
durchführenden Pflegefachkraft, das
Anleitungskonzept bzw. der Standard "häusliche
Pflegeschulung". Weiterhin ist dort meistens
geregelt, für welchen Personenkreis, in welchem
Umfang die häusliche Pflegeschulung gewährt wird
und wie diese vergütet wird.
Wichtig
für den Pflegedienst ist es, systematisch an
diese Beratungssituation heranzugehen. Anhand
eines Standards oder einer Checkliste sollte die
häusliche Schulung ablaufen. Folgende Punkte
kann der Standard enthalten:
-
Kontaktaufnahme zum Patienten und seinen
Angehörigen, welche Erwartungen haben sie an
den Pflegedienst?
-
Informationssammlung, wo bestehen die
Probleme?
-
Gewichtung der Probleme: Was soll zuerst
geübt und vertieft werden?
-
Was
für Zielstellungen sollen erreicht werden?
Welche Selbstkontrolle für die
Pflegepersonen ist sinnvoll?
-
praktische Übungen durchführen und
wiederholen
-
Schlussbeurteilung, hat sich etwas
verändert? Sind die Pflegepersonen sicherer
geworden? Wie beurteilen sie es selbst?
Di
e
Pflegekassen zeigen sich mittlerweile recht
flexibel und finanzieren auch ggf. eine
Überleitungspflege. Nach Kontaktaufnahme durch
die Angehörigen besucht eine Pflegefachkraft des
Pflegedienstes den Patienten im Krankenhaus und
prüft, welche pflegerischen Leistungen
erforderlich sein werden. Sie schult die
Angehörigen zu Hause dann entsprechend.
Bei vielen Pflegekassen müssen die Ergebnisse
dokumentiert und dort eingereicht werden.
Unsere geschulte
Pflegefachkraft kann eine Pflegeschulung bei Ihnen zu
Hause durchführen. Das kann dann notwendig werden, wenn
Sie etwa unvorbereitet einen Angehörigen zu Hause
pflegen und betreuen müssen und zurzeit keinen Kurs für
pflegende Angehörige besuchen können. So versetzen wir
Sie in die Lage, eine sichere Pflege und Betreuung für
Ihren Angehörigen zu gewährleisten. Wir können somit im
Vorfeld stark belastende Ereignisse und Krisen zwischen
dem Pflegenden und dem Pflegebedürftigen vermeiden
helfen.
Aber auch wenn Sie einen Pflegekurs besucht haben und in
einer anspruchsvollen Pflegesituation Hilfestellung
benötigen, können wir mit Absprache der Pflegekasse eine
unentgeltliche häusliche Pflegeschulung bei Ihnen
durchführen. Bitte sprechen Sie uns auch hier an, wenn
Bedarf besteht!
2.3.2 Anleitung
während des Pflegealltags
Neben der häuslichen
Schulung sehen wir es in unserer täglichen Arbeit als
Selbstverständlichkeit an, Ihnen mit Rat und Tat zur
Seite zu stehen. Sie als pflegende Angehörige werden von
uns als gleichberechtigte Pflegepersonen behandelt. Wann
immer Sie konkrete Hilfestellung in der Pflegesituation
benötigen, erhalten Sie diese von uns. Unsere
Pflegekräfte zeigen Ihnen beispielsweise bestimmte
Lagerungstechniken, etwa um Druckgeschwüre auch mit
verfügbaren Hilfsmitteln zu vermeiden.
2.4 Einbezug der
Angehörigen in den Pflegeprozess
Der Pflegeprozess ist
ein systematischer Problemlösungsprozess. Mit ihm
gelingt es den professionellen Pflegekräften, den
Pflegebedarf zu strukturieren. Dies geschieht in den
Schritten:
-
Informationssammlung
-
Erhebung der
Pflegeprobleme und der verbliebenen Fähigkeiten des
Pflegebedürftigen
-
Planung der
Pflegemaßnahmen
-
Durchführung der
Pflegemaßnahmen und
-
der Überprüfung,
ob die Pflege und Betreuung den gewünschten Erfolg
gebracht hat.
Am besten gelingt der
Pflegeprozess, wenn sich die Angehörigen bzw. der
Pflegebedürftige aktiv daran beteiligen. Sie informieren
z.B. über bestimmte Gewohnheiten, Eigenheiten und
Rituale. Wichtig ist auch zu wissen, was der
Pflegebedürftige noch selbst machen kann, sodass die
Pflegemaßnahmen und die verbliebenen Fähigkeiten
individuell geplant werden können. Wenn diese bekannt
sind, fällt es viel leichter, die tägliche Pflege und
Betreuung individuell zu gestalten.
Ein Beispiel:Der
Pflegebedürftige ist bei hohen sommerlichen Temperaturen
ausgetrocknet. Er benötigt mehr Flüssigkeit. Die
Pflegefachkraft erkundigt sich: Wie viel trinkt der
Pflegebedürftige zurzeit? Was trinkt er gerne? Zu
welchen Zeiten trinkt er üblicherweise? Kann er das
Getränk selbst zu sich nehmen? Kann er selbständig zum
Kühlschrank gehen? Die Flasche öffnen usw.? Diese
Informationen sollten gemeinsam im Gespräch
zusammengetragen werden, um geeignete Maßnahmen planen
zu können. Etwa:
-
Bereitstellen der
Getränkeflaschen an einem Ort, den der
Pflegebedürftige problemlos erreichen kann.
-
Thermoskannen mit
Tee bereitstellen, weil das sein Lieblingsgetränk
ist.
-
Angehöriger
reicht regelmäßig Getränke an und achtet auf die
Menge usw.
Damit diese Maßnahmen
zum gewünschten Erfolg führen, müssen sie so gestaltet
sein, dass die pflegenden Angehörigen, bzw. der
Pflegebedürftige selbst sie umsetzten können. Ansonsten
kann das Ziel, etwa zwei Liter am Tag zu trinken, nicht
erreicht werden.
Biografiearbeit:
Die Biografiearbeit
ist ebenfalls fester Bestandteil des Pflegeprozesses. Um
etwas über das Leben des Pflegebedürftigen zu erfahren,
sind der Pflegebedürftige selbst und seine Angehörigen
die wichtigsten Informationsquellen.
Jeder Mensch hat
seine eigenen prägenden Lebenserfahrungen und
-einstellungen. Er hat im Laufe der Zeit bestimmte
Problemlösungsmöglichkeiten entwickelt, hat Eigenheiten,
bestimmte Gewohnheiten und Rituale, die sein Leben
bestimmen. Die Generation, die heute Pflege braucht, hat
in ihrer Kindheit oder in ihrer Jugend Kriegserfahrungen
durchmachen müssen und ist nicht selten traumatisiert.
Diese Erfahrungen können sich in der täglichen Pflege
und Betreuung widerspiegeln.
Eine alte Dame mit
Demenz etwa, die gerade diese Phase ihres Lebens wieder
erlebt, hortet und isst Lebensmittel, obwohl das
Verfallsdatum längst abgelaufen ist oder Nahrungsmittel
verschimmelt sind. Die Begründung für dieses Verhalten
liegt in den Kriegserlebnissen, wo Hunger herrschte und
Nahrungsmittel knapp waren. Lebensmittel wurden nicht
einfach weggeworfen. In der professionellen Pflege wird
die Sammlung dieser Informationen deshalb auch unter dem
Begriff Biografiearbeit zusammengefasst. In der
Biografie liegt häufig der Schlüssel für uns
unverständliche Handlungen.
2.5 regelmäßige
Angehörigentreffen
Anmerkung:
Angehörigentreffen sind ebenfalls eine gute
Strategie, um sich der Öffentlichkeit bekannt zu
machen. Wenn sich die Angehörigentreffen positiv
entwickeln und Patienten und Angehörige
zufrieden sind, ist das eine gute Werbung für
den ambulanten Pflegedienst. Sie kostet nichts
und ist zudem viel glaubwürdiger als etwa
Zeitungswerbung.
Sollten Sie
über keine ausreichenden Räumlichkeiten
verfügen, bietet es sich an, ggf. einen Raum in
einem Lokal für diesen Abend anzumieten. Dort
wäre auch gleich für das leibliche Wohl der
Angehörigen gesorgt.
Einmal im Quartal
findet am Dienstagabend um 20 Uhr in unseren Räumen ein
Angehörigentreffen statt. Die jeweiligen Termine dafür
teilen Ihnen unsere Mitarbeiter frühzeitig mit. Sie sind
herzlich eingeladen, an diesem Austausch teilzunehmen.
In diesem Rahmen wollen wir über gemeinsame Erfahrungen
mit der Pflege und Betreuung unserer zu pflegenden
Angehörigen sprechen. Außerdem ist es eine schöne
Abwechselung, mit Gleichgesinnten aus dem anstrengenden
Pflegealltag herauszukommen. Gemeinsam lassen sich
manche Probleme leichter lösen, so muss das Rad nicht
zweimal erfunden werden.
2.6 Pflegeeinsatz
nach § 37 SGB XI
Anmerkung:
Dieser Pflegeeinsatz ist für einen Pflegedienst
oft nicht immer einfach. Der Pflegebedürftige
und seine Angehörigen werden quasi gezwungen,
diesen Termin wahrzunehmen, da die Pflegekasse
ansonsten die Geldleistung einstellt. So kann es
passieren, dass Sie von den Angehörigen nicht
besonders freundlich empfangen werden. In dieser
Situation eine Beratung durchzuführen, erfordert
viel Fingerspitzengefühl. Auch hierzu sollte
eine Checkliste vorhanden sein.
Zudem haben
die Pflegekassen ein Formblatt zur Dokumentation
dieses Pflegeeinsatzes vorgesehen, das von den
Angehörigen unterschrieben werden muss und nur
mit ihrem Einverständnis an die zuständige
Pflegekasse weitergeleitet werden darf. Der
Pflegedienst steckt mithin in einem Dilemma,
wenn die Pflegefachkraft gravierende Mängel in
der Pflege und Betreuung feststellt und die
Angehörigen sich weigern, das Formblatt mit
diesen Ergebnissen zu unterschreiben.
Sie pflegen einen
Angehörigen zu Hause und rufen ausschließlich die
Geldleistungen der Pflegekasse ab? In diesem Fall sind
Sie dazu verpflichtet, einen Pflegeeinsatz bei einem
ambulanten Pflegedienst abzurufen, bei der Pflegestufe I
und II halbjährlich und bei der Pflegestufe III
vierteljährlich.
Wir möchten Ihnen bei
diesem Pflegeeinsatz beratend zur Seite stehen. In einem
vertrauensvollen Gespräch mit Ihnen wollen wir uns die
Pflege und Betreuung ansehen:
-
Mit Ihrem
Einverständnis und dem Einverständnis des zu
Pflegenden nimmt unsere Pflegefachkraft den
Pflegebedürftigen näher in Augenschein, wie etwa den
Hautzustand, den Zustand der Kleidung, das Umfeld
usw. Wenn unsere Pflegefachkraft den Eindruck
gewinnt, dass Sie als pflegende Angehörige mit der
Pflege und Betreuung am Rande Ihrer Kraft sind,
bespricht Sie mit Ihnen Lösungsmöglichkeiten.
-
Ggf. empfehlen
wir Ihnen Hilfsmittel zur Erleichterung der Pflege.
-
Unsere
Pflegefachkraft macht Sie aufmerksam auf einen
unentgeltlichen Pflegekurs sowie eine häusliche
Schulung für pflegende Angehörige, die Sie in
Anspruch nehmen können.
-
Und wir
vermitteln Ihnen auf Wunsch weitere Hilfsangebote,
wie etwa Essen auf Rädern oder Hausnotrufdienste.
Sollten Sie diesen
Pflegeeinsatz nicht abrufen, stellt Ihre Pflegekasse die
Geldleistung ein. Der Gesetzgeber möchte damit einen
Missbrauch des Pflegegeldes verhindern.
2.7 regelmäßige
Kundenbefragungen
Wir führen im Rahmen
unseres Qualitätsmanagements einmal jährlich anonyme
Kundenbefragungen durch. Sie bekommen von uns einen
einfachen kurzen Fragebogen zugesandt mit der Bitte, ihn
auszufüllen und an uns zurück zu senden.
Damit wollen wir
unsere Stärken und Schwächen herausfinden, um unsere
Dienstleistungen an Ihre Bedürfnisse und Wünsche
anzupassen und verbessern zu können. Unsere Fragen betreffen z.B. folgende Bereiche:
-
Zuverlässigkeit
unseres Pflegedienstes, etwa Pünktlichkeit,
Berücksichtigung der gewünschten Pflegezeiten,
Ordentlichkeit der Mitarbeiter, Erbringung der
vereinbarten Leistungen
-
Pflege und
Betreuung durch kontinuierlich gleiche Pflegekräfte
-
Erreichbarkeit
unseres Pflegedienstes nach 18 Uhr und an
Wochenenden und Feiertagen
-
Umgang mit
Beschwerden
-
Freundlichkeit
der Mitarbeiter
2.8
Beschwerdemanagement
Wir wollen Ihre
Beschwerden ernst nehmen. Deshalb haben wir ein
Beschwerdemanagement mit geregelten Strukturen, Abläufen
und Verantwortlichkeiten eingerichtet. Unsere Ziele
eines Beschwerdemanagements sind:
-
Ihre
Zufriedenheit wieder herzustellen,
-
den Beschwerdeweg
für Sie so leicht wie möglich zu machen,
-
den Inhalt der
Beschwerde zur Verbesserung der Leistungen zu nutzen
und
-
Sicherung und
Weiterentwicklung der Qualität der Leistungen in
unserem Pflegedienst voranzutreiben.
Wir bieten Ihnen vier
Möglichkeiten an, Ihre Beschwerde an uns zu richten:
-
Unsere
Mitarbeiter bringen zu Beginn der
Leistungserbringung einen Beschwerdebogen mit einem
frankierten Rückumschlag mit. Sie haben die
Möglichkeit, anonym Ihre Beschwerde per Post
einzuschicken.
-
Auf unserer
Homepage im Internet können Sie das
Beschwerdeformular ausfüllen und uns online
zusenden.
-
Sie können Ihre
Beschwerde auch selbstverständlich in einem Gespräch
mit unserem Mitarbeiter mitteilen. Dieser nimmt Ihre
Beschwerde schriftlich auf und gibt sie an den dafür
Zuständigen weiter.
-
Wir haben in
unseren Räumen einen nicht einsehbaren Kummerkasten.
Hier können Sie ggf. die Beschwerde anonym
einwerfen.
Jede Beschwerde wird
bei uns dokumentiert und regelmäßig in einem
Qualitätszirkel diskutiert, um ggf. Abläufe und
Verantwortlichkeiten zu verändern. Wir sagen Ihnen zu,
dass auf Ihre Beschwerde innerhalb von einer Woche
reagiert wird und wir uns um eine schnellstmögliche
Lösung bemühen werden.
Die Abläufe unseres
Beschwerdemanagements können Sie in unserem
Qualitätsmanagementhandbuch auf Wunsch nachlesen.
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