Diese Seiten wurden für Smartphones optimiert.
Für die PC-Version
klicken Sie bitte hier.
Konzept
"Ernährungsmanagement in unserer Einrichtung"
Nach Ansicht der
Krankenkassen ist jeder zweite Pflegebedürftige mangelernährt.
Entsprechend deutlich zieht nun der Prüfungsdruck durch den
Medizinischen Dienst an. Dieser prüft nicht nur die eigenen
Kriterien durch, sondern pocht auch auf die Umsetzung des
Expertenstandards zur oralen Ernährung.
Konzept "Ernährungsmanagement in unserer
Einrichtung"
Essen und Trinken hält Leib und Seele zusammen!
Definition der Mangelernährung:
Es
können grundsätzlich zwei Formen der Mangelernährung
unterschieden werden:
Eine unzureichende Energiezufuhr (Unterernährung),
etwa durch Hungern (in Industrieländern häufig
Anorexia nervosa), sowie durch Krankheiten, die die
Nährstoffaufnahme bzw. die Verstoffwechselung
behindern (z.B. Morbus Crohn, Diabetes mellitus).
Eine ausreichende Energiezufuhr, aber ein Mangel an
Proteinen, Vitaminen und / oder Mineralien, etwa
durch eine sehr einseitige Ernährung ohne frisches
Obst und Gemüse (Mangelernährung).
(Das Übergewicht ist auch eine Form der Fehlernährung.
In diesem Beitrag wird aber nicht auf sie eingegangen.)
Ursachen der Mangelernährung:
Krankheiten, medikamentöse Therapie, Alterserscheinungen:
akute und chronische Krankheiten, ggf. mit
Schmerzzuständen
Krankheiten, die mit dem Verlust kognitiver
Fähigkeiten einhergehen, etwa Demenz
Nebenwirkungen durch Medikamente, z.B. Übelkeit,
Erbrechen, Durchfall, Geruchs- und
Geschmacksveränderungen, Müdigkeit, Appetitlosigkeit
körperliche Einschränkungen, etwa eine
Halbseitenlähmung, Einsteifung einzelner Gelenke
Erkrankungen, die zu einem erhöhten Energie- und
Nährstoffbedarf bzw. zu einem erhöhten
Flüssigkeitsbedarf führen, etwa Infektionen mit
Fieber, Wundheilungsstörungen z.B. Dekubitus,
Tumorerkrankungen, erhöhter Bewegungsdrang bei
dementiellen Erkrankungen
eingeschränkter Geruchs- und Geschmackssinn
Schluckstörungen, schlechter Mund- und Zahnstatus
psycho-soziale Einschränkungen:
Depression
Mangel an sozialen Kontakten, soziale Isolation
Ungünstig gelerntes und gelebtes Ernährungsverhalten
durch Armut, Gewohnheit, Unwissen,
Drogenabhängigkeit
Ängste vor Allergien oder Unverträglichkeiten
Wahnvorstellungen, etwa die Vorstellung, das Essen
und die Getränke könnten vergiftet sein
religiöse oder weltanschauliche
Ernährungsgewohnheiten (etwa koscheres Essen im
Judentum, vegetarische Ernährung, Verzicht auf
Schweinefleisch bei Moslems)
ungeeignete Umgebungsfaktoren:
Lärm im Speisesaal,
Unterbrechung der Mahlzeit,
unangenehme Gerüche,
Ablehnung von Tischnachbarn,
keine flexiblen Essenszeiten,
mangelnde Unterstützung seitens des Personals,
fehlende Hilfsmittel, um eine selbständige
Nahrungsaufnahme zu ermöglichen usw.
Screening- und Assessmentinstrumente in unserer
Einrichtung:
Beim Einzug eines neuen Bewohners wird mit Hilfe des
"PEMU (pflegerische Erfassung von Mangelernährung
und deren Ursachen)" erhoben, ob ein Risiko der
Mangelernährung oder Exsikkose vorliegt.
Zur
Erklärung: Das PEMU ist zweiteilig und besteht aus einem
Screening- und aus einem Assessment-Teil. Das Screening
ist eine einfache kurze Abfrage, um Risikofaktoren für
eine Mangelernährung und Exsikkose zu erkennen. Wird
dort eine Gefahr oder eine bestehende Mangelernährung
und / oder eine Exsikkose identifiziert, wird mit dem
Assessment fortgefahren. Dieses geht wesentlich tiefer
in die Ursachenforschung. Mit Hilfe der Ergebnisse
können Pflegemaßnahmen festgelegt werden. (Quelle:
Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der
Pflege (DNQP), Expertenstandard Ernährungsmanagement zur
Sicherstellung und Förderung der oralen Ernährung in der
Pflege, 2009)
Bei Verdacht auf Mangelernährung wird drei bis
sieben Tage lang ein detailliertes Ernährungs- und
Trinkprotokoll angefertigt. Auf dem
Ernährungsprotokoll ist ein Tellerschema abgebildet,
mit dessen Hilfe man die verzehrte Portion (viertel,
hälfte, dreiviertel oder ganze Portion) kenntlich
machen kann.
Ist das Screening negativ ausgefallen, wenn also
keine Hinweise auf eine Mangelernährung vorliegen,
wird weiterhin einmal wöchentlich das Gewicht
erfasst. Nach drei Monaten führt die
Bezugspflegekraft erneut das Screening durch.
Jeder Bewohner wird in unserer Einrichtung
grundsätzlich einmal wöchentlich gewogen. Daraus
ergibt sich ein aussagekräftiger Gewichtsverlauf.
Unsere Pflegekräfte ermitteln dabei den sog. "BMI"
(Body Mass Index). Die Aussagekraft dieses Systems
wird allgemein anerkannt. Zur Ermittlung des BMI
wird beim Einzug des Bewohners die aktuelle
Körpergröße erfasst und danach einmal jährlich
erneut überprüft.
Bei akuter Verschlechterung des Gesundheitszustandes
eines Seniors, wird in kürzeren Intervallen das
Gewicht erfasst.
Ist der Bewohner exsikkiert, führen die betreuenden
Pflegekräfte ein Trinkprotokoll, um das Defizit
genauer zu erfassen und letztlich die
Flüssigkeitsmenge zu steigern.
Im Rahmen der Pflegeplanung erfassen unsere Pflegekräfte
im ersten Schritt die jeweiligen Pflegeprobleme sowie
die Ressourcen in den dreizehn Aktivitäten und
existenziellen Erfahrungen des Lebens (AEDL). Im AEDL
"essen und trinken können" wird dann exakt aufgeführt,
welche Probleme der Bewohner in diesem Bereich hat, etwa
dass er Schluckstörungen hat oder dass ein Bewohner mit
Demenz nicht mehr mit Besteck adäquat umgehen. Nicht
selten ist ein Bewohner depressiv und hat deswegen die
Lust am Essen und Trinken verloren usw.
Die oben beschriebenen Assessment-Schritte dokumentieren
wir mit Hilfe unseres Pflegedokumentationssystems:
Entwicklung und Dokumentation der Maßnahmen zum
Ernährungsmanagement im Rahmen unserer Pflegeplanung:
Aus
diesen vielfältigen Aspekten der Ernährung leiten dann
unsere Bezugspflegekräfte individuelle Maßnahmen ab, um
die Mangelernährung möglichst zu beheben.
Aufstellung eines Ernährungs- und Trinkplans:
Der
erste Schritt ist die Erstellung eines Ernährungsplans
in Zusammenarbeit mit unserer Diätassistentin. Dieser
Ernährungsplan berücksichtigt einerseits die
Vorerkrankungen des Bewohners, etwa einen Dekubitus und
andererseits die neusten Erkenntnisse über die ideale
Zusammenstellung von Gemüse, Obst, Fleisch, Eiern, Fisch, Milch und
Milchprodukten sowie Getreideprodukten. So dass der
Senior optimal mit Vitaminen, Spurenelementen und
Nährstoffen versorgt wird.
Zur
Erklärung: Hat ein Bewohner einen Dekubitus, benötigt
der Körper zur Wundheilung eine erhöhte Menge an Eiweiß
pro kg Körpergewicht.
Ein
weiterer Bestandteil eines solchen Ernährungsplans kann
auch die Verabreichung hochkalorischer Trinknahrung z.B.
bei Demenzkranken mit großem Bewegungsdrang sein.
Der Ernährungsplan berücksichtigt weiterhin kleinere
aber dafür mehrere Portionen über den Tag verteilt.
Er berücksichtigt die individuellen Ressourcen und
Fähigkeiten des Bewohners, z.B. wird einem
Demenzkranken im fortgeschrittenen Stadium
Fingerfood angeboten und viel geschnittenes Obst und
Gemüse, damit die Hemmschwellen für die
Nahrungsaufnahme so gering wie möglich sind.
Für Bewohner mit einer Exsikkosegefahr stellen wir
einen Trinkplan auf, der beinhaltet, zu welcher
Tageszeit der Bewohner welche Getränke in welcher
Menge zu sich nehmen sollte. Diese Festlegung ist
auch für die Pflegekräfte hilfreich, da klar ist,
wer wann dem Seniorem etwas zu Trinken anbietet.
Gestaltung des Speisesaals:
In unserem Speisesaal sind genügend
Parkmöglichkeiten für die Gehhilfen unserer
Bewohner, ohne dass sie zu Stolperfallen werden
können.
Bewohner mit einer Gehhilfe haben genug Platz, so
dass sie sich dort mit ihrer Gehhilfe ohne
Unterstützung einer Betreuungsperson fortbewegen
können.
Weiterhin ist der Saal so konzipiert, dass der
Lärmpegel nicht zu hoch wird bei einer vollen
Besetzung. Erreicht wird das u.a. durch Pflanzen im
Raum und durch einen trittschallhemmenden Fußboden.
Der Raum ist sehr übersichtlich und liebevoll mit
Dekorationen gestaltet.
Darreichung des Essens und der Getränke:
Unsere Hauswirtschaft serviert kleine Portionen.
Sie achtet darauf, dass die einzelnen Komponenten
(z.B. Gemüse, Fleisch, Kartoffeln) immer getrennt
auf dem Teller sind.
Das Essen wird nur in begründeten Fällen vollständig
püriert. Daneben bieten wir weitere unterschiedliche
Konsistenzstufen an.
Wir servieren das Essen auf ansprechendem
Porzellangeschirr.
Da im Alter auch die Sinne schwächer werden, werden
unsere Speisen mit Kräutern kräftig gewürzt, um den
Geschmacks- und den Geruchssinn stärker anzuregen.
Kräftige Farben der Lebensmittel und verschiedene
Formen sorgen ebenfalls für eine Appetitsteigerung.
Neben den drei Hauptmahlzeiten bieten wir
selbstverständlich auch zwei bis drei
Zwischenmahlzeiten an.
Unsere Bewohner haben auch bei den Getränken eine
große Auswahl.
Die Getränke werden immer in Reichweite des
Bewohners abgestellt, er wird regelmäßig ans Trinken
erinnert und aufgefordert.
Die Betreuungskräfte setzen sich auch mal dazu und
trinken mit dem Bewohner gemeinsam etwas.
Dem Bewohner können in Maßen, wenn er es gut
verträgt, auch alkoholische Getränke seiner Wahl
angeboten werden.
Ernährung mit Hilfe einer Ernährungssonde:
Bei
Senioren, bei denen eine normale Nahrungsaufnahme über
den Mund nicht mehr möglich oder nur noch eingeschränkt
möglich ist, kann eine Ernährungssonde (PEG) gelegt
werden. Steht die Entscheidung
einer PEG erst in unserer Einrichtung an, wird zunächst
in einer Fallbesprechung mit allen Beteiligten der
(mutmaßliche) Wille des Bewohners zu dieser Maßnahme
(ggf. Patientenverfügung) ermittelt. Bei einer PEG wird
ein Plastikschlauch direkt in den
Magen oder in den Zwölffinger- /Dünndarm gelegt. Der
behandelnde Arzt wählt die richtige Sondennahrung aus.
Trotz der PEG werden wir dem Senioren regelmäßig
ermöglichen, kleine Mengen an Nahrung über den Mund
aufzunehmen oder ihm alternativ ein Säckchen mit
Lebensmitteln zum Lutschen geben. Medizinisch gesehen
ist die Ernährungssonde ein Meilenstein, bewahrt sie den
Bewohner doch vor dem Verhungern. Aber sie hat für den
Betroffenen auch einige gravierende Nachteile:
Entfremdung vom genussvollen Essen
Stark eingeschränkte Geruchs- und
Geschmackserlebnisse
Fremdbestimmung
Gefühlter "Ausschluss" von der gemeinsamen Teilhabe
an den Mahlzeiten
Komplikationen (etwa Durchfall, Verstopfung des
Schlauchs, Hypergranulation usw.)
Hinzu kommt eine ethische Betrachtungsweise: Die
Ernährungssonde kann ggf. die Sterbephase deutlich
hinauszögern.
Hinzuziehung externer Experten bei körperlichen
oder psychischen Beeinträchtigungen:
Einige Beispiele:
Bei Verdacht auf Zahnschmerzen oder auf eine schlecht
sitzenden Zahnprothese ziehen wir einen Zahnarzt
hinzu.
Bei einer Halbseitenlähmung nach einem Schlaganfall
hilft uns eine Ergotherapeutin. Sie schult den
Bewohner so, dass er zur möglichst selbständigen
Nahrungsaufnahme spezielle Hilfsmittel nutzen kann.
Sollte der Bewohner unter einer Schluckstörung
leiden, kann eine Logopädin zur Behandlung
hinzugezogen werden.
Die Bezugspflegekraft bespricht mit dem Hausarzt und
dem Bewohner, welche Medikamente er einnimmt. Häufig
nehmen Bewohner neben den verschriebenen
Medikamenten noch frei verkäufliche Arzneien ein.
Diese können zusammen mit anderen Medikamenten
unerwünschte Wechselwirkungen haben. Ziel des
Gesprächs ist es, die Medikamenteneinnahme so zu
optimieren, dass sich unerwünschte Neben- und
Wechselwirkungen in Grenzen halten. Bei Bewohnern
mit starken Schmerzen steht die Schmerzfreiheit
selbstverständlich im Vordergrund.
weitere Pflegemaßnahmen:
Im Rahmen der Pflegeplanung erfassen wir ggf. in
Zusammenarbeit mit den Angehörigen die Vorlieben und
die Abneigungen für einzelne Speisen und Getränke.
Zusammen mit unserem Heimkoch, der Diätassistentin
und der Logopädin klären wir individuell für jeden
Bewohner mit Kau- und Schluckbeschwerden, in welchen
Konsistenzstufen die einzelnen Mahlzeiten zubereitet
werden müssen und welche Trinkmenge mit welchen
Hilfsmitteln (Schnabelbecher, Glas mit Strohhalm
usw.) der Bewohner zu sich nimmt.
Fühlt sich der Bewohner nicht mit seinen
Tischnachbarn wohl, so kann er sich vertrauensvoll
an seine Bezugspflegekraft wenden. Gemeinsam mit den
Hauswirtschaftskräften wird überlegt und besprochen,
wie die Tischordnung verändert werden kann.
Unsere Gläser, Tassen und anderen Trinkgefäße und
-becher sind einheitlich gewählt. So können alle
betreuenden Kräfte (Pflegekräfte,
Hauswirtschaftskräfte, sozialer Dienst) die
getrunkene Flüssigkeitsmenge besser abschätzen und
dokumentieren. Diese Maßnahme ist notwendig bei den
Bewohnern, bei denen ein Trinkprotokoll geführt
werden muss.
Unsere Hauswirtschaftskräfte nehmen sich im
Speisesaal genügend Zeit für die Bewohner, die Hilfe
und Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
benötigen. Sie setzen sich zu dem jeweiligen
Bewohner an den Tisch und geben die notwendige
Unterstützung.
Das
sind hier nur einige beispielhafte Pflegemaßnahmen, die
von uns ergriffen werden bei einer Mangelernährung oder
einer Exsikkosegefahr.
Nahrungsverweigerung:
Die
Nahrungsverweigerung eines Senioren kann ganz
unterschiedliche Gründe haben:
Appetitlosigkeit
Angebot von Lebensmitteln, die der Bewohner nicht
mag oder vor denen er sich sogar ekelt
Zahnschmerzen oder Druckstellen durch Zahnprothesen
Schluckbeschwerden
psychische Erkrankungen wie etwa Depressionen oder
Vergiftungswahn
nonverbale Form des Protests, Hungerstreik
Reaktion auf ein Ereignis, das einen nachhaltigen
Einfluss auf das Ess- und Trinkverhalten hatte (z.B.
Erstickungsanfall beim letzten Essen)
radikale Form der Gewichtsreduktion
Ausdruck, dass der Bewohner sterben möchte
Die
Bezugspflegekraft ermittelt auch mit Hilfe einer
Fallbesprechung, welche Auslöser in Betracht kommen, und
leitet entsprechende Maßnahmen ein. Einige Ursachen
lassen sich ggf. sehr schnell beheben, wie etwa
Zahnschmerzen. Bei anderen Auslösern, etwa weil der
Bewohner depressiv ist, muss seitens der Pflege eine psychosoziale
Betreuung greifen. Und am Ende des Lebens in der
Sterbephase muss die Nahrungsverweigerung auch einfach
akzeptiert und hingenommen werden.
Information und Zusammenarbeit mit den Bewohnern
und deren Angehörigen:
Wir
halten für unsere Senioren und deren Angehörige
Informationsmaterial über die Risikofaktoren, Folgen und
Interventionen der Mangelernährung vor. Mit diesem
Material ist es einfacher, dem Senioren und seinen
Angehörigen die einzelnen Pflegemaßnahmen zu erklären.
Es steigt dadurch auch die Bereitschaft der Angehörigen,
bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen mitzuwirken. Auch
Ängste und Sorgen der Angehörigen können so ausgeräumt
werden.
Ein
Teil des Materials klärt auch über die Ernährung mit
Hilfe einer Sonde auf. Hierzu ergibt sich häufig großer
Gesprächsbedarf bei Angehörigen, die vorher noch nie mit
diesem Pflegeproblem konfrontiert waren.
Fallbesprechungen mit externen Dienstleistern:
Bei
Bewohnern, bei denen eine Mangelernährung vorliegt,
laden wir in unserem Hause die entsprechenden externen
Dienstleister ein. Ziel ist es, den Ursachen genauer auf
den Grund zu gehen, Probleme zu besprechen und daraus
die notwendigen Maßnahmen abzuleiten. Der Vorteil einer
solchen Fallbesprechung ist, dass alle Beteiligten an
einem Tisch sitzen und dass die Probleme aus
verschiedenen Blickwinkeln betrachtet werden können. Die
Fallbesprechung ist somit ein sehr effizientes Mittel.
Externe Dienstleister, mit denen wir bei einer
Mangelernährung ggf. zusammen arbeiten sind:
Ärzte
Zahnärzte
Logopäden
Ergotherapeuten
Wundtherapeuten
Experten für Sondenernährung
Diätassistenten
|