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Risikomanagementkonzept (ambulant / stationär)  

Die Vermeidung von Risiken wird in vielen QM-Handbüchern nicht zentral beschrieben, da dieser Aspekt bereits in jedem einzelnen Pflegestandard integriert ist. Inzwischen jedoch verlangt der MDK oftmals ein eigenes Konzept zum Risikomanagement. Wir haben einen Mustertext für Sie erstellt. 


  Risikomanagementkonzept (ambulant / stationär)


Risikomanagement: In unserer Pflegeeinrichtung sind die Beschäftigten aber auch die Bewohner bestimmten Risiken ausgesetzt, die sich aus den besonderen Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter und der erhöhten Pflegebedürftigkeit unserer Bewohner ergeben. Um eine sichere Umgebung für alle zu schaffen, haben wir ein Risikomanagementkonzept für unsere Einrichtung entwickelt. Dabei geht es darum, Risiken sowohl für die Mitarbeiter als auch für die Bewohner zu erkennen, zu bewerten und zu minimieren. Um unser Risikomanagement mit seinen Maßnahmen, der Umsetzung und Kontrolle ständig aktuell zu halten, treffen sich alle Führungskräfte aus den einzelnen Funktionsbereichen (Pflege, Hauswirtschaft / Küche, Haustechnik, Verwaltung) zweimal im Jahr zu einem Qualitätszirkel. In diesem Qualitätszirkel wird besprochen, ob alle festgelegten Maßnahmen umgesetzt worden sind, ob neue Gefahrenquellen hinzugekommen sind und ob die Kontrollmaßnahmen in den festgelegten Intervallen durchgeführt worden sind. Unser Risikomanagement haben wir in folgende Bereiche unterteilt: Arbeitssicherheit: Zur Arbeitssicherheit in der Pflege gehören die folgenden Aspekte: Eigenschutz: Das bedeutet, dass die Pflegekräfte sich selbst schützen vor Krankheiten und Unfällen, etwa durch Handschuhe, zusätzliche Schutzkleidung (Schutz vor Körperflüssigkeiten), Mundschutz, Schutzbrille und Verzicht auf das Tragen von Schmuck bei der Arbeit, Verzicht auf Tattoos und Piercings. Maßnahmen und Kontrolle in unserer Einrichtung:

    Bei allen Pflegemaßnahmen, bei denen mit Körperflüssigkeiten umgegangen werden muss, ist vorgeschrieben, die jeweilig notwendige Schutzkleidung anzulegen. Diese Vorgaben sind in den Pflegestandards zu sämtlichen Infektionskrankheiten (wie etwa MRSA) enthalten aber auch z.B. im Pflegestandard „Obstipation-manuelle Ausräumung“. Die Überprüfung der Vorgaben erfolgt in der Pflegevisite. Dabei kontrollieren entweder die Pflegedienstleitung oder die Hygienefachkraft andere Pflegekräfte, um Fehler in der Umsetzung zu erkennen. Alle Ergebnisse und Maßnahmen werden dokumentiert. Weiterhin gehört zum Eigenschutz das Angebot an die Mitarbeiter, sich kostenlos impfen zu lassen, etwa die Hepatitis-B-Schutzimpfung. Realisiert wird das über unseren Betriebsarzt.
Händedesinfektion / Händewaschen, regelmäßiger Hautschutz: Maßnahmen und Kontrolle in unserer Einrichtung: Einmal jährlich erfolgt eine Schulung der Pflegekräfte zur Händedesinfektion und zum Hautschutz durch unsere Hygienefachkraft. Zudem ist dieses Thema Teil der Einarbeitung neuer Mitarbeiter. Alle Pflegekräfte sind verpflichtet, sich nach unserem Standard „Händedesinfektion und Hautschutz“ zu richten. Zusätzlich hängen an verschiedenen Stellen im Haus Hautschutzpläne aus, aus denen die Mitarbeiter entnehmen können, wie Sie ihre Hände richtig pflegen können. Die Handcreme stellt die Einrichtung. Die Kontrolle erfolgt ebenfalls im Rahmen der Pflegevisite. Schutz vor Nadelstichverletzungen: Maßnahmen und Kontrolle in unserer Einrichtung: Die Leitung stellt den Pflegekräften bruch- und durchstichsichere Boxen zur Verfügung, in denen die Kanülen nach Benutzung ungefährlich entsorgt werden können. Ein Recapping (Wiederaufsetzen der Schutzkappe) ist in unserer Einrichtung verboten. Die Pflegekräfte werden regelmäßig überprüft. Sollte es dennoch zu einer versehentlichen Verletzung kommen, gilt der Pflegestandard „Prophylaxe / Sofortmaßnahmen bei Stichverletzungen“ und der betreffende Mitarbeiter wird sofort zum Durchgangsarzt oder zum Betriebsarzt beordert, der für Arbeitsunfälle zuständig ist. Auch dieser Aspekt ist Teil der Einarbeitung der Pflegefachkräfte (es gelten der Standard „Einarbeitung“ und die entsprechende Checkliste). Und auch dies wird in der Pflegevisite überprüft. Mit den oben genannten Aufgabenbereichen sind in unserer Einrichtung zum einen die Pflegedienstleitung und zum anderen unsere Hygienefachkraft beauftragt. Rückenschonendes Arbeiten: Maßnahmen und Kontrolle in unserer Einrichtung: Das rückenschonende Arbeiten wird regelmäßig in unserer Einrichtung geschult. Die Pflegekräfte sind angewiesen, rückenschonende Arbeitsmittel und -weisen einzusetzen, wie etwa der Einsatz von Pflegehilfsmitteln Lifter, Badewannenlifter, Drehscheibe, höhenverstellbare Pflegebetten, aber auch die Befolgung der Prinzipien der Kinästhetik. Dieses Konzept zur Bewegungswahrnehmung wird regelmäßig geschult und in der Umsetzung fachlich begleitet. Bei diesem Konzept werden der Bewohner und die Pflegekraft vor unangenehmen und gesundheitsgefährdenden Bewegungen geschützt. Telefonnummern für Notfälle: Maßnahmen und Kontrolle in unserer Einrichtung: Die Listen der Telefonnummern für Notfälle hängen gut sichtbar auf den einzelnen Stationszimmern der Wohnbereiche aus. Für diese Aufgabe ist die Pflegedienstleitung verantwortlich. Erste-Hilfe-Maßnahmen: Maßnahmen und Kontrolle in unserer Einrichtung: Alle Pflegekräfte werden einmal jährlich in klassischen Erste-Hilfe-Maßnahmen geschult. Darüber hinaus verfügt unsere Einrichtung über weitere altenpflegetypische Erste-Hilfe-Standards, etwa „Verhalten bei einem Angina pectoris Anfall“ oder „Herzinfarkt“. Risiken denen unsere Bewohner / Patienten ausgesetzt sind: Maßnahmen und Kontrollen in unserer Einrichtung: Unsere Bewohner sind durch ihre Pflegebedürftigkeit einigen Gefahren ausgesetzt, wie etwa die Entstehung von Dekubiti, Kontrakturen, Mangelernährung oder Stürzen. Wir ermitteln mit Hilfe verschiedener Risikoerhebungsbögen die jeweilige individuelle Gefährdung unserer Bewohner und halten die Ergebnisse und die daraus abgeleiteten Maßnahmen sowie deren Umsetzung in der Pflegedokumentation fest. Verantwortlich für diese Bereiche ist unsere Pflegedienstleitung. Umgang mit Gefahrenstoffen, etwa Reinigungs- und Desinfektionsmitteln: Maßnahmen und Kontrolle in unserer Einrichtung: Alle Beschäftigten in unserer Einrichtung, die mit Chemikalien umgehen müssen (Pflegekräfte, Reinigungspersonal, Küchenmitarbeiter), werden in der Einarbeitungszeit entsprechend geschult. Dazu gehört das Anlegen von Schutzkleidung, etwa beim Mischen von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln. Zusätzlich werden diese Mitarbeiter einmal jährlich geschult. Weiterhin existiert in unserer Einrichtung ein Gefahrstoffverzeichnis. Dort wird vermerkt:
    Welche Arten von Gefahrstoffen befinden sich in der Einrichtung? Welche Mengen an Gefahrstoffen befinden sich in der Einrichtung (so wenig wie möglich)? Wo werden die einzelnen Gefahrstoffe gelagert?
Medizinprodukte: Maßnahmen und Kontrolle in unserer Einrichtung: Ein Medizinprodukt ist ein Produkt, das beim Menschen therapeutisch oder diagnostisch eingesetzt wird. Solche Produkte sind z.B. Blutdruckmessgerät für den Arm oder das Handgelenk, Blutzuckermessgerät, Absauggerät, Ernährungspumpen usw. Sollten diese Geräte versagen, könnte das für den Bewohner drastische Konsequenzen haben. Unser Sicherheitsbeauftragter ist verantwortlich für das Bestandsverzeichnis, für die regelmäßige Funktionsprüfungen der Geräte, für das aus dem Verkehr ziehen defekter Geräte, sowie für die Einweisung und Schulung der Mitarbeiter. Jeder Vorgang wird dokumentiert. Brandschutz: Maßnahmen und Kontrolle in unserer Einrichtung: Wir haben in unserer Einrichtung eine eigene Brandschutzordnung aufgestellt. Sie beinhaltet:
    Verhalten bei einem Brand Kenntnis der Rettungswege Die Aufgaben der Mitarbeiter im Falle einer Evakuierung der nicht gehfähigen Bewohner Die Lage und Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen Die Bedienung der Anlagen zur Rauchableitung Die Bedienung und Handhabung der Brandmelde- und Alarmierungsanlagen
Die Mitarbeiter werden in den Brandschutz im Verlauf der Einarbeitungszeit eingewiesen und einmal jährlich geschult. In Absprache und in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr führen wir Brandschutzübungen in unserer Einrichtung durch. Die Mitarbeiter verhalten sich so bei einem tatsächlichen Brand routinierter. Verantwortlich für diese Bereiche ist unser Sicherheitsbeauftragter. Anmerkung zum Sicherheitsbeauftragten: Diverse Institutionen, z.B. TÜV Süd, bieten eine Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten an. Die Inhalte variieren von Anbieter zu Anbieter. Einige Inhalte können sein: Medizinprodukte, Hygiene usw. Zusatzpunkte für die ambulante Pflege: Hygieneplan / Reinigungs- und Desinfektionsplan : Maßnahmen und Kontrolle in unserem ambulanten Pflegedienst: In unseren Diensträumen hängt für alle Mitarbeiter ersichtlich unser Hygieneplan aus. Er enthält folgende Punkte:
    Wohn- und Sanitärhygiene Lebensmittelhygiene persönliche Hygiene Wäschehygiene und Bekleidung sowohl für den Patienten als auch für den Mitarbeiter Abfallbeseitigung
In diesem Hygieneplan ist beschrieben, welche Maßnahmen durch die Pflege- und Hauswirtschaftskräfte in den einzelnen Bereichen ergriffen werden müssen. Beispielsweise im Bereich der Lebensmittelhygiene, dass die Speisen ausreichend erhitzt werden müssen, dass gründliches Händewaschen vor und nach dem Kontakt mit Lebensmitteln notwendig ist oder dass der Kühlschrank des Patienten regelmäßig gereinigt werden muss usw. Genauso wie der Hygieneplan muss auch der Reinigungs- und Desinfektionsplan in den Diensträumen für alle ersichtlich aushängen. Er enthält Angaben zur Durchführung der Flächen-, Haut- und Instrumentendesinfektion. Beide Pläne werden in einem Qualitätszirkel alle sechs Monate mit den Führungskräften und der Hygienefachkraft überarbeitet. Zudem werden die Pflege- und Hauswirtschaftskräfte mindestens einmal im Jahr belehrt und geschult zur Hygiene. Das wird auch schriftlich festgehalten. Führen von Fahrzeugen: Maßnahmen und Kontrolle in unserem ambulanten Pflegedienst: In unserem ambulanten Pflegedienst verbringen unsere Mitarbeiter einen nicht unerheblichen Teil ihrer Arbeitszeit im Straßenverkehr. Sie sind mit dem Auto oder mit dem Fahrrad zu den Patienten unterwegs. Daher sind wir bestrebt, dass unsere Mitarbeiter sicher und unfallfrei ihrer Arbeit nachgehen können. Aus diesem Grund bieten wir unseren Mitarbeitern an, Fahrsicherheitstrainings zu absolvieren. Darüber hinaus lassen wir unseren gesamten Fuhrpark regelmäßig durch eine KFZ-Werkstatt inspizieren und warten, um die Verkehrssicherheit der Autos zu garantieren. Bei der Planung der einzelnen Touren unserer Mitarbeiter setzten wir angemessene Wegezeiten mit Zeitpuffern an, so dass der jeweilige Mitarbeiter nicht unnötig einer Stresssituation ausgesetzt wird. Unsere Mitarbeiter, die mit Fahrrädern unterwegs sind, statten wir obligatorisch mit Fahrradhelmen und Warnwesten aus. Selbstverständlich werden auch die Fahrräder in regelmäßigen Abständen gepflegt und gewartet. Hierfür trägt der Geschäftsführer die Verantwortung.