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Risikomanagementkonzept (ambulant / stationär)
Die Vermeidung von Risiken wird in vielen QM-Handbüchern
nicht zentral beschrieben, da dieser Aspekt bereits in jedem
einzelnen Pflegestandard integriert ist. Inzwischen jedoch
verlangt der MDK oftmals ein eigenes Konzept zum
Risikomanagement. Wir haben einen Mustertext für Sie erstellt.
Risikomanagementkonzept (ambulant / stationär)
Risikomanagement:
In
unserer Pflegeeinrichtung sind die Beschäftigten aber
auch die Bewohner bestimmten Risiken ausgesetzt, die
sich aus den besonderen Arbeitsbedingungen für die
Mitarbeiter und der erhöhten Pflegebedürftigkeit unserer
Bewohner ergeben. Um eine sichere Umgebung für alle zu
schaffen, haben wir ein Risikomanagementkonzept für
unsere Einrichtung entwickelt. Dabei geht es darum,
Risiken sowohl für die Mitarbeiter als auch für die
Bewohner zu erkennen, zu bewerten und zu minimieren. Um
unser Risikomanagement mit seinen Maßnahmen, der
Umsetzung und Kontrolle ständig aktuell zu halten,
treffen sich alle Führungskräfte aus den einzelnen
Funktionsbereichen (Pflege, Hauswirtschaft / Küche,
Haustechnik, Verwaltung) zweimal im Jahr zu einem
Qualitätszirkel. In diesem Qualitätszirkel wird
besprochen, ob alle festgelegten Maßnahmen umgesetzt
worden sind, ob neue Gefahrenquellen hinzugekommen sind
und ob die Kontrollmaßnahmen in den festgelegten
Intervallen durchgeführt worden sind.
Unser Risikomanagement haben wir in folgende Bereiche
unterteilt:
Arbeitssicherheit:
Zur
Arbeitssicherheit in der Pflege gehören die folgenden
Aspekte:
Eigenschutz:
Das bedeutet, dass die Pflegekräfte sich selbst schützen
vor Krankheiten und Unfällen, etwa durch Handschuhe,
zusätzliche Schutzkleidung (Schutz vor
Körperflüssigkeiten), Mundschutz, Schutzbrille und
Verzicht auf das Tragen von Schmuck bei der Arbeit,
Verzicht auf Tattoos und Piercings.
Maßnahmen und Kontrolle in unserer Einrichtung:
Bei allen Pflegemaßnahmen, bei denen mit
Körperflüssigkeiten umgegangen werden muss, ist
vorgeschrieben, die jeweilig notwendige
Schutzkleidung anzulegen. Diese Vorgaben sind in den
Pflegestandards zu sämtlichen Infektionskrankheiten
(wie etwa MRSA) enthalten aber auch z.B. im
Pflegestandard „Obstipation-manuelle Ausräumung“.
Die Überprüfung der Vorgaben erfolgt in der
Pflegevisite. Dabei kontrollieren entweder die
Pflegedienstleitung oder die Hygienefachkraft andere
Pflegekräfte, um Fehler in der Umsetzung zu
erkennen. Alle Ergebnisse und Maßnahmen werden
dokumentiert.
Weiterhin gehört zum Eigenschutz das Angebot an die
Mitarbeiter, sich kostenlos impfen zu lassen, etwa
die Hepatitis-B-Schutzimpfung. Realisiert wird das
über unseren Betriebsarzt.
Händedesinfektion / Händewaschen, regelmäßiger
Hautschutz:
Maßnahmen und Kontrolle in unserer Einrichtung:
Einmal jährlich erfolgt eine Schulung der Pflegekräfte
zur Händedesinfektion und zum Hautschutz durch unsere
Hygienefachkraft. Zudem ist dieses Thema Teil der
Einarbeitung neuer Mitarbeiter. Alle Pflegekräfte sind
verpflichtet, sich nach unserem Standard
„Händedesinfektion und Hautschutz“ zu richten.
Zusätzlich hängen an verschiedenen Stellen im Haus
Hautschutzpläne aus, aus denen die Mitarbeiter entnehmen
können, wie Sie ihre Hände richtig pflegen können. Die
Handcreme stellt die Einrichtung. Die Kontrolle erfolgt
ebenfalls im Rahmen der Pflegevisite.
Schutz vor Nadelstichverletzungen:
Maßnahmen und Kontrolle in unserer Einrichtung:
Die
Leitung stellt den Pflegekräften bruch- und
durchstichsichere Boxen zur Verfügung, in denen die
Kanülen nach Benutzung ungefährlich entsorgt werden
können. Ein Recapping (Wiederaufsetzen der Schutzkappe)
ist in unserer Einrichtung verboten. Die Pflegekräfte
werden regelmäßig überprüft. Sollte es dennoch zu einer
versehentlichen Verletzung kommen, gilt der
Pflegestandard „Prophylaxe / Sofortmaßnahmen bei
Stichverletzungen“ und der betreffende Mitarbeiter wird
sofort zum Durchgangsarzt oder zum Betriebsarzt
beordert, der für Arbeitsunfälle zuständig ist. Auch
dieser Aspekt ist Teil der Einarbeitung der
Pflegefachkräfte (es gelten der Standard „Einarbeitung“
und die entsprechende Checkliste). Und auch dies wird in
der Pflegevisite überprüft.
Mit
den oben genannten Aufgabenbereichen sind in unserer
Einrichtung zum einen die Pflegedienstleitung und zum
anderen unsere Hygienefachkraft beauftragt.
Rückenschonendes Arbeiten:
Maßnahmen und Kontrolle in unserer Einrichtung:
Das
rückenschonende Arbeiten wird regelmäßig in unserer
Einrichtung geschult. Die Pflegekräfte sind angewiesen,
rückenschonende Arbeitsmittel und -weisen einzusetzen,
wie etwa der Einsatz von Pflegehilfsmitteln Lifter,
Badewannenlifter, Drehscheibe, höhenverstellbare
Pflegebetten, aber auch die Befolgung der Prinzipien der
Kinästhetik. Dieses Konzept zur Bewegungswahrnehmung
wird regelmäßig geschult und in der Umsetzung fachlich
begleitet. Bei diesem Konzept werden der Bewohner und
die Pflegekraft vor unangenehmen und
gesundheitsgefährdenden Bewegungen geschützt.
Telefonnummern für Notfälle:
Maßnahmen und Kontrolle in unserer Einrichtung:
Die
Listen der Telefonnummern für Notfälle hängen gut
sichtbar auf den einzelnen Stationszimmern der
Wohnbereiche aus. Für diese Aufgabe ist die
Pflegedienstleitung verantwortlich.
Erste-Hilfe-Maßnahmen:
Maßnahmen und Kontrolle in unserer Einrichtung:
Alle Pflegekräfte werden einmal jährlich in klassischen
Erste-Hilfe-Maßnahmen geschult. Darüber hinaus verfügt
unsere Einrichtung über weitere altenpflegetypische
Erste-Hilfe-Standards, etwa „Verhalten bei einem Angina
pectoris Anfall“ oder „Herzinfarkt“.
Risiken denen unsere Bewohner / Patienten ausgesetzt
sind:
Maßnahmen und Kontrollen in unserer Einrichtung:
Unsere Bewohner sind durch ihre Pflegebedürftigkeit
einigen Gefahren ausgesetzt, wie etwa die Entstehung von
Dekubiti, Kontrakturen, Mangelernährung oder Stürzen.
Wir ermitteln mit Hilfe verschiedener
Risikoerhebungsbögen die jeweilige individuelle
Gefährdung unserer Bewohner und halten die Ergebnisse
und die daraus abgeleiteten Maßnahmen sowie deren
Umsetzung in der Pflegedokumentation fest.
Verantwortlich für diese Bereiche ist unsere
Pflegedienstleitung.
Umgang mit Gefahrenstoffen, etwa Reinigungs- und
Desinfektionsmitteln:
Maßnahmen und Kontrolle in unserer Einrichtung:
Alle Beschäftigten in unserer Einrichtung, die mit
Chemikalien umgehen müssen (Pflegekräfte,
Reinigungspersonal, Küchenmitarbeiter), werden in der
Einarbeitungszeit entsprechend geschult. Dazu gehört das
Anlegen von Schutzkleidung, etwa beim Mischen von
Reinigungs- und Desinfektionsmitteln. Zusätzlich werden
diese Mitarbeiter einmal jährlich geschult.
Weiterhin existiert in unserer Einrichtung ein
Gefahrstoffverzeichnis. Dort wird vermerkt:
Welche Arten von Gefahrstoffen befinden sich in der
Einrichtung?
Welche Mengen an Gefahrstoffen befinden sich in der
Einrichtung (so wenig wie möglich)?
Wo werden die einzelnen Gefahrstoffe gelagert?
Medizinprodukte:
Maßnahmen und Kontrolle in unserer Einrichtung:
Ein
Medizinprodukt ist ein Produkt, das beim Menschen
therapeutisch oder diagnostisch eingesetzt wird. Solche
Produkte sind z.B. Blutdruckmessgerät für den Arm oder
das Handgelenk, Blutzuckermessgerät, Absauggerät,
Ernährungspumpen usw. Sollten diese Geräte versagen,
könnte das für den Bewohner drastische Konsequenzen
haben.
Unser Sicherheitsbeauftragter ist verantwortlich für
das Bestandsverzeichnis, für die regelmäßige
Funktionsprüfungen der Geräte, für das aus dem Verkehr
ziehen defekter Geräte, sowie für die Einweisung und
Schulung der Mitarbeiter. Jeder Vorgang wird
dokumentiert.
Brandschutz:
Maßnahmen und Kontrolle in unserer Einrichtung:
Wir
haben in unserer Einrichtung eine eigene
Brandschutzordnung aufgestellt. Sie beinhaltet:
Verhalten bei einem Brand
Kenntnis der Rettungswege
Die Aufgaben der Mitarbeiter im Falle einer
Evakuierung der nicht gehfähigen Bewohner
Die Lage und Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen
Die Bedienung der Anlagen zur Rauchableitung
Die Bedienung und Handhabung der Brandmelde- und
Alarmierungsanlagen
Die
Mitarbeiter werden in den Brandschutz im Verlauf der
Einarbeitungszeit eingewiesen und einmal jährlich
geschult. In Absprache und in Zusammenarbeit mit der
Feuerwehr führen wir Brandschutzübungen in unserer
Einrichtung durch. Die Mitarbeiter verhalten sich so bei
einem tatsächlichen Brand routinierter.
Verantwortlich für diese Bereiche ist unser
Sicherheitsbeauftragter.
Anmerkung zum Sicherheitsbeauftragten:
Diverse Institutionen, z.B. TÜV Süd, bieten eine
Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten an.
Die Inhalte variieren von Anbieter zu Anbieter. Einige
Inhalte können sein: Medizinprodukte, Hygiene usw.
Zusatzpunkte für die ambulante Pflege:
Hygieneplan /
Reinigungs- und Desinfektionsplan
:
Maßnahmen und Kontrolle in unserem ambulanten
Pflegedienst:
In
unseren Diensträumen hängt für alle Mitarbeiter
ersichtlich unser Hygieneplan aus. Er enthält folgende
Punkte:
Wohn- und Sanitärhygiene
Lebensmittelhygiene
persönliche Hygiene
Wäschehygiene und Bekleidung sowohl für den
Patienten als auch für den Mitarbeiter
Abfallbeseitigung
In
diesem Hygieneplan ist beschrieben, welche Maßnahmen
durch die Pflege- und Hauswirtschaftskräfte in den
einzelnen Bereichen ergriffen werden müssen.
Beispielsweise im Bereich der Lebensmittelhygiene, dass
die Speisen ausreichend erhitzt werden müssen, dass
gründliches Händewaschen vor und nach dem Kontakt mit
Lebensmitteln notwendig ist oder dass der Kühlschrank
des Patienten regelmäßig gereinigt werden muss usw.
Genauso wie der Hygieneplan muss auch der Reinigungs-
und Desinfektionsplan in den Diensträumen für alle
ersichtlich aushängen. Er enthält Angaben zur
Durchführung der Flächen-, Haut- und
Instrumentendesinfektion.
Beide Pläne werden in einem Qualitätszirkel alle sechs
Monate mit den Führungskräften und der Hygienefachkraft
überarbeitet.
Zudem werden die Pflege- und Hauswirtschaftskräfte
mindestens einmal im Jahr belehrt und geschult zur
Hygiene. Das wird auch schriftlich festgehalten.
Führen von Fahrzeugen:
Maßnahmen und Kontrolle in unserem ambulanten
Pflegedienst:
In
unserem ambulanten Pflegedienst verbringen unsere
Mitarbeiter einen nicht unerheblichen Teil ihrer
Arbeitszeit im Straßenverkehr. Sie sind mit dem Auto
oder mit dem Fahrrad zu den Patienten unterwegs. Daher
sind wir bestrebt, dass unsere Mitarbeiter sicher und
unfallfrei ihrer Arbeit nachgehen können. Aus diesem
Grund bieten wir unseren Mitarbeitern an,
Fahrsicherheitstrainings zu absolvieren. Darüber hinaus
lassen wir unseren gesamten Fuhrpark regelmäßig durch
eine KFZ-Werkstatt inspizieren und warten, um die
Verkehrssicherheit der Autos zu garantieren. Bei der
Planung der einzelnen Touren unserer Mitarbeiter setzten
wir angemessene Wegezeiten mit Zeitpuffern an, so dass
der jeweilige Mitarbeiter nicht unnötig einer
Stresssituation ausgesetzt wird.
Unsere Mitarbeiter, die mit Fahrrädern unterwegs sind,
statten wir obligatorisch mit Fahrradhelmen und
Warnwesten aus. Selbstverständlich werden auch die
Fahrräder in regelmäßigen Abständen gepflegt und
gewartet.
Hierfür trägt der Geschäftsführer die Verantwortung.
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