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Standard "Lagerungen im Rahmen der Thromboseprophylaxe"
Im
Vergleich mit Antithrombosestrümpfen ist der therapeutische Nutzen der
Hochlagerung eher mäßig. Dennoch lässt sich ein Vorzug nicht
bestreiten: Selbst Senioren, die sich gegen die Kompressionstherapie
mit Händen und Füßen wehren, akzeptieren die Entstauung per
Hochlagerung zumeist klaglos.
Standard "Lagerungen im Rahmen der Thromboseprophylaxe"
Definition:
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Eine Thrombose liegt vor, wenn sich innerhalb
eines Blutgefäßes ein Blutgerinnsel bildet. Die Verklumpung kann die
Blutbahn teilweise oder vollständig verschließen. Zudem bildet sich
ggf. an der Gefäßwand eine Entzündung. Am häufigsten sind die tiefen
Bein- und Beckenvenen von Thrombosen betroffen.
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Lebensgefährliche Komplikationen können
auftreten, wenn sich ein Thrombus löst, durch die Blutbahn in die
Lunge, in das Hirn oder in das Herz wandert und sich dort erneut
festsetzt. Ein Thrombus verhindert häufig eine ausreichende
Durchblutung des Gewebes, das hinter der Verschlussstelle liegt. Ein
Thrombus, der in der Lunge ein Gefäß verschließt, kann eine
Lungenembolie auslösen. Ein Verschluss im Gehirn kann einen
Schlaganfall bewirken, während ein Blutgerinnsel in den
Herzkranzgefäßen zu einem Herzinfarkt führen kann.
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Ein wichtiger Faktor zur Vermeidung von
Thrombosen sind Lagerungen. Durch eine Hochlagerung der Beine kann der
venöse Rückstrom gefördert werden.
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Anders als die Kompressionstherapie oder eine
frühzeitige Mobilisierung aus dem Bett wird die Hochlagerung vom
Bewohner i.d.R. bereitwillig akzeptiert.
Grundsätze:
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Die Lagerung im Rahmen der Thromboseprophylaxe erfolgt stets unter Beachtung der Wünsche des Bewohners.
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Durch Hochlagerung allein lässt sich keine
Thrombose verhindern. Wann immer möglich wird der Bewohner aus dem Bett
mobilisiert, und sei es nur zum Sitzen am Bettrand. Körperliche
Aktivität bietet den besten Schutz vor Thrombosen.
Ziele:
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Der Blutrücklauf wird verbessert. Die Beine werden entstaut.
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Eine Thrombose und insbesondere eine Embolie werden vermieden.
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Der Bewohner fühlt sich wohl. Die Schmerzbelastung ist minimiert.
Vorbereitung:
Indikation / Kontraindikation
Indikation:
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Der Bewohner ist aufgrund seines körperlichen Zustands immobil.
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Der Bewohner leidet unter Ödemen.
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Beim Bewohner wird eine Kompressionstherapie
durchgeführt. Die Beine müssen vor dem Anlegen der Kompressionsstrümpfe
/-verbände entstaut werden.
Bei verschiedenen Krankheitsbildern darf keine Hochlagerung durchgeführt werden:
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Es liegt eine arterielle Durchblutungsstörung vor. (Hinweis: Hochlagerungen würden hier die Minderdurchblutung noch verstärken.)
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Der Bewohner leidet unter einer arteriellen Verschlusskrankheit (AVK).
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Es liegt eine schwere Herzinsuffizienz vor, etwa als Folge eines Herzinfarktes.
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Der Bewohner leidet unter Druckgeschwüren im Bereich des Steißbeins. Oder es liegt eine sehr hohe Dekubitusgefährdung vor.
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Der Bewoher hat Beschwerden im Hüftgelenk.
Organisation
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Im Dialog mit dem behandelnden Arzt legen wir die Häufigkeit und die Dauer der Hochlagerungen fest.
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Wir befragen den Bewohner, welche Lagerungsposition er bevorzugt.
Durchführung:
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Wir nutzen die sog. „Stufenlagerung“. Die Beine des Bewohners müssen höher liegen als der Rumpf.
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Das Lagerungshilfsmittel muss so geformt sein,
dass die Kniekehlen leicht gebeugt sind. Wenn das Bein durchgestreckt
wird, kann das zu Schmerzen führen.
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Die Beugung sollte einen Winkel von rund 20°
haben. Ein größerer Winkel führt zwar zu einer stärkeren Entstauung,
erhöht aber gleichzeitig das Risiko, dass wichtige Blutbahnen in der
Leiste abgeknickt werden.
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Wir nutzen ggf. Schaumstoffkissen, um das Bein
zu polstern. Damit können sowohl Druckschäden vermieden werden als auch
das Abpressen von Gefäßen. Ggf. werden die Fersen hohl gelagert, um
eine Druckentlastung zu erreichen.
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Damit dem Bewohner während der Hochlagerung nicht langweilig wird, stellen wir ggf. den Fernseher oder das Radio ein.
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Einige Pflegebetten erlauben es, das Fußende
elektrisch in eine geeignete Position zu fahren. Die Hochlagerung ist
dann ohne zusätzliche Hilfsmittel möglich. Wir weisen den Bewohner
entsprechend in die Bedienung ein.
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Wenn der Bewohner sitzt, sollten seine Beine
nicht auf dem Boden aufgestellt werden. Stattdessen stellen wir ein
gepolstertes Bänkchen o. Ä. vor den Sessel und legen die Beine dort ab.
Nachbereitung:
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Die Hochlagerung der Beine sollte nach
spätestens zwei Stunden beendet werden. Vor der nun notwendigen
Umlagerung erfolgt eine Kontrolle der Haut im Sakralbereich.
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Der erzielte Effekt sowie die Reaktionen des
Bewohners werden erfasst und dokumentiert. Bei relevanten Problemen
wird der behandelnde Arzt informiert.
Dokumente
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Berichtsblatt
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ärztliches Verordnungsblatt
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Kommunikationsblatt mit dem Arzt
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Pflegeplanung
Verantwortlichkeit / Qualifikation:
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