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Tipps und Tricks zur MDK-Prüfung
(Teil 3)
Im Dialog mit dem MDK sollte eine PDL im Zweifel den Weg des geringsten Widerstands wählen. Denn bei der Prüfung geht es nicht um das eigene Ego, sondern um die Pflegenote - und somit ums Geld. Im dritten Teil unserer Serie haben wir wieder einige interessante Fälle gesammelt.
Bei
der Prüfung eines Pflegedienstes kritisiert der MDK die Gestaltung der
Pflegeplanung. Der betreffende Klient ist mit 60 Jahren vergleichsweise
jung. Infolge eines Verkehrsunfalls ist er beidseitig unterhalb des
Kniegelenks amputiert. Die Selbstversorgungsdefizite konzentrieren sich
auf die Bereiche der Mobilität, auf die erhöhte Sturzgefährdung sowie
auf die Linderung der chronischen Schmerzzustände. Weitere
Gesundheitseinschränkungen liegen nicht vor, bzw. sind sie nicht
pflegerelevant. Die Bezugspflegekraft hat sich bei der Erstellung auf
die dafür zutreffenden AEDL konzentriert. Alle weiteren AEDL blieben
unbearbeitet. Die Pflegekraft argumentiert, dass sie sich keine
Pflegeprobleme "aus den Fingern ziehen" wolle. Nach Ansicht des
MDK-Mitarbeiters ist diese Vorgehensweise unangemessen, da die
Denkweise der Pflegekraft rein defizitorientiert sei. Der Medizinische
Dienst verlangt jedoch eine ressourcenorientierte und ganzheitliche
Pflegeplanung. Daher sei es notwendig, alle AEDL zu bearbeiten.
Für
die Forderung des MDK gibt es keine Rechtsgrundlage. Der Gesetzgeber
hat bewusst darauf verzichtet, eine verbindliche Gestaltung der
Pflegeplanung vorzugeben. Auch der Hinweis auf die angeblich
defizitorientierte Ausrichtung ist nicht nachvollziehbar. Es bleibt die
Frage: Warum soll es ressourcenorientiert sein, wenn eine Pflegekraft
auch dort nach Problemen sucht, wo es (glücklicherweise!) noch keine
gibt.
Das Problem: In der Realität ist es leider kaum möglich, mit bestimmten
MDK-Prüfern eine fachliche Diskussion zu führen. Es gibt jedoch eine
Option, um das Problem elegant zu lösen und einen Konflikt zu
vermeiden. Formulieren Sie einfach zu jedem AEDL, das mangels
Pflegeproblem bislang frei blieb, stattdessen ein paar Ressourcen. Zwei
Beispiele:
Bei
der Durchsicht einer Pflegedokumentation stößt der MDK auf einen
Vermerk. Aus diesem geht hervor, dass ein Bewohner in seiner Kindheit
sexuell missbraucht wurde. Der heute 80-Jährige lebte damals in einem
kirchlichen Kinderheim. Er leidet unter Morbus Alzheimer. Die
Bezugspflegekraft hatte beobachtet, dass der alte Mann ablehnend auf
kirchliche Amtspersonen reagiert. In einem 4-Augen-Gespräch hatte sich
der Bewohner nach langem Zögern der Mitarbeiterin offenbart. Diese trug
die Information in den Biografiebogen ein. Zudem finden sich in der
Pflegeplanung zwei weitere Vermerke zu der Problematik. Die Pflegekraft
befürchtet, dass sich beim Fortschreiten der demenziellen Erkrankung
weitere Verhaltensauffälligkeiten ergeben. Durch die
Informationsweitergabe wollte sie ihre Kollegen für die Problematik
sensibilisieren. Der MDK sieht in dem Vermerk einen Bruch der
Vertraulichkeit zwischen dem Bewohner und der Pflegekraft.
Die
Einschätzung des MDK ist nachvollziehbar. Derartig sensible
Informationen sollten nicht in die Pflegedokumentation eingetragen
werden. Der Kreis der Personen, die Einsicht in diese Unterlagen nehmen
könnten, ist zu groß. Er reicht vom Praktikanten über den Arzt bis hin
zum Gutachter der Krankenkasse im Streitfall. Die Pflegekraft sollte
sich daher darauf beschränken, die Auswirkungen des Missbrauchs auf die
konkrete Versorgung zu benennen. Derzeit wäre das also der Verzicht auf
die Teilnahme an religiösen Veranstaltungen. Bei zunehmender Verwirrung
könnte z. B. die Ablehnung einer gleichgeschlechtlichen Pflegekraft bei
der Intimpflege hinzukommen.
Der
mangelhafte Nachweis des internen Qualitätsmanagements führt zu einer
Verschlechterung der Pflegenote eines Pflegeheimes. Prinzipiell hat die
Qualitätsbeauftragte alles richtig gemacht. Sie führte Pflegevisiten
und Fallbesprechungen ein. Sie hat viele kleine Fortbildungen
erarbeitet, die jeweils 15 Minuten dauern und sich an Dienstübergaben
oder Teambesprechungen anschließen. Darüber hinaus tagt regelmäßig ein
Qualitätszirkel, der jeden Pflegestandard vor der Freigabe an die
Bedürfnisse des Hauses anpasst. Das Problem: Über viele dieser
Aktivitäten gibt es keinen schriftlichen Nachweis. Der MDK bezweifelt,
dass diese überhaupt stattfanden.
Auch
hier hielt sich der MDK lediglich an sein tausendfach wiederholtes
Mantra. "Was nicht dokumentiert ist, ist auch nicht passiert." Die
Qualitätsbeauftragte ist gut beraten, wenn sie zukünftig alles genau
dokumentiert. Beispiele: Begehungen durch die PDL oder durch externe
Berater, Pflegevisiten durch die PDL, kollegiale Pflegevisiten,
Hygienevisiten, Fallbesprechungen, interne Fortbildungen, externe
Schulungen oder Einweisungen in Medizinprodukte durch den Lieferanten.
In das Protokoll gehört eine sorgfältige Auflistung der Themen, das
Datum, die Uhrzeit, die Dauer, die Teilnehmer sowie ggf. das Ergebnis.
All diese Dokumente können dann dem MDK vorgelegt werden.
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