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Tipps und Tricks zur MDK-Prüfung  (Teil 3)

Im Dialog mit dem MDK sollte eine PDL im Zweifel den Weg des geringsten Widerstands wählen. Denn bei der Prüfung geht es nicht um das eigene Ego, sondern um die Pflegenote - und somit ums Geld. Im dritten Teil unserer Serie haben wir wieder einige interessante Fälle gesammelt.


Bei der Prüfung eines Pflegedienstes kritisiert der MDK die Gestaltung der Pflegeplanung. Der betreffende Klient ist mit 60 Jahren vergleichsweise jung. Infolge eines Verkehrsunfalls ist er beidseitig unterhalb des Kniegelenks amputiert. Die Selbstversorgungsdefizite konzentrieren sich auf die Bereiche der Mobilität, auf die erhöhte Sturzgefährdung sowie auf die Linderung der chronischen Schmerzzustände. Weitere Gesundheitseinschränkungen liegen nicht vor, bzw. sind sie nicht pflegerelevant. Die Bezugspflegekraft hat sich bei der Erstellung auf die dafür zutreffenden AEDL konzentriert. Alle weiteren AEDL blieben unbearbeitet. Die Pflegekraft argumentiert, dass sie sich keine Pflegeprobleme "aus den Fingern ziehen" wolle. Nach Ansicht des MDK-Mitarbeiters ist diese Vorgehensweise unangemessen, da die Denkweise der Pflegekraft rein defizitorientiert sei. Der Medizinische Dienst verlangt jedoch eine ressourcenorientierte und ganzheitliche Pflegeplanung. Daher sei es notwendig, alle AEDL zu bearbeiten.


Für die Forderung des MDK gibt es keine Rechtsgrundlage. Der Gesetzgeber hat bewusst darauf verzichtet, eine verbindliche Gestaltung der Pflegeplanung vorzugeben. Auch der Hinweis auf die angeblich defizitorientierte Ausrichtung ist nicht nachvollziehbar. Es bleibt die Frage: Warum soll es ressourcenorientiert sein, wenn eine Pflegekraft auch dort nach Problemen sucht, wo es (glücklicherweise!) noch keine gibt. Das Problem: In der Realität ist es leider kaum möglich, mit bestimmten MDK-Prüfern eine fachliche Diskussion zu führen. Es gibt jedoch eine Option, um das Problem elegant zu lösen und einen Konflikt zu vermeiden. Formulieren Sie einfach zu jedem AEDL, das mangels Pflegeproblem bislang frei blieb, stattdessen ein paar Ressourcen. Zwei Beispiele:

  • Das AEDL "Mit existenziellen Erfahrungen des Lebens umgehen" ist noch leer? Vielleicht ist der oben erwähnte Klient religiös und kann die Probleme mit Lebensmut meistern. Dokumentieren Sie das!
  • Das Gleiche beim AEDL "essen und trinken". Möglicherweise legt der Klient viel Wert auf gute Ernährung und achtet auf sein Gewicht. Und schon ist auch dieses AEDL-Feld gefüllt.
All diese Punkte sind schnell gefunden, in wenigen Minuten formuliert und stellen den MDK zufrieden.


Bei der Durchsicht einer Pflegedokumentation stößt der MDK auf einen Vermerk. Aus diesem geht hervor, dass ein Bewohner in seiner Kindheit sexuell missbraucht wurde. Der heute 80-Jährige lebte damals in einem kirchlichen Kinderheim. Er leidet unter Morbus Alzheimer. Die Bezugspflegekraft hatte beobachtet, dass der alte Mann ablehnend auf kirchliche Amtspersonen reagiert. In einem 4-Augen-Gespräch hatte sich der Bewohner nach langem Zögern der Mitarbeiterin offenbart. Diese trug die Information in den Biografiebogen ein. Zudem finden sich in der Pflegeplanung zwei weitere Vermerke zu der Problematik. Die Pflegekraft befürchtet, dass sich beim Fortschreiten der demenziellen Erkrankung weitere Verhaltensauffälligkeiten ergeben. Durch die Informationsweitergabe wollte sie ihre Kollegen für die Problematik sensibilisieren. Der MDK sieht in dem Vermerk einen Bruch der Vertraulichkeit zwischen dem Bewohner und der Pflegekraft.


Die Einschätzung des MDK ist nachvollziehbar. Derartig sensible Informationen sollten nicht in die Pflegedokumentation eingetragen werden. Der Kreis der Personen, die Einsicht in diese Unterlagen nehmen könnten, ist zu groß. Er reicht vom Praktikanten über den Arzt bis hin zum Gutachter der Krankenkasse im Streitfall. Die Pflegekraft sollte sich daher darauf beschränken, die Auswirkungen des Missbrauchs auf die konkrete Versorgung zu benennen. Derzeit wäre das also der Verzicht auf die Teilnahme an religiösen Veranstaltungen. Bei zunehmender Verwirrung könnte z. B. die Ablehnung einer gleichgeschlechtlichen Pflegekraft bei der Intimpflege hinzukommen.



Der mangelhafte Nachweis des internen Qualitätsmanagements führt zu einer Verschlechterung der Pflegenote eines Pflegeheimes. Prinzipiell hat die Qualitätsbeauftragte alles richtig gemacht. Sie führte Pflegevisiten und Fallbesprechungen ein. Sie hat viele kleine Fortbildungen erarbeitet, die jeweils 15 Minuten dauern und sich an Dienstübergaben oder Teambesprechungen anschließen. Darüber hinaus tagt regelmäßig ein Qualitätszirkel, der jeden Pflegestandard vor der Freigabe an die Bedürfnisse des Hauses anpasst. Das Problem: Über viele dieser Aktivitäten gibt es keinen schriftlichen Nachweis. Der MDK bezweifelt, dass diese überhaupt stattfanden.


Auch hier hielt sich der MDK lediglich an sein tausendfach wiederholtes Mantra. "Was nicht dokumentiert ist, ist auch nicht passiert." Die Qualitätsbeauftragte ist gut beraten, wenn sie zukünftig alles genau dokumentiert. Beispiele: Begehungen durch die PDL oder durch externe Berater, Pflegevisiten durch die PDL, kollegiale Pflegevisiten, Hygienevisiten, Fallbesprechungen, interne Fortbildungen, externe Schulungen oder Einweisungen in Medizinprodukte durch den Lieferanten. In das Protokoll gehört eine sorgfältige Auflistung der Themen, das Datum, die Uhrzeit, die Dauer, die Teilnehmer sowie ggf. das Ergebnis. All diese Dokumente können dann dem MDK vorgelegt werden.