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Pflegestufe abgelehnt? So klagen Sie erfolgreich vor dem Sozialgericht!

Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. Im Streit um die Pflegestufen hat dieser Wahlspruch seine volle Gültigkeit. Wenn die Klage gut formuliert und belegt ist, haben die Pflegekassen vor Sozialgerichten fast immer das Nachsehen. Wir zeigen mit einer Musterklage, wie einfach das auch ohne Anwalt geht.

Muster für eine Klage vor dem Sozialgericht:


An das Sozialgericht Musterhausen Heustr. 1 12345 Musterhausen Magda Müller Blumengasse 10 12345 Musterhausen   Klage   der Magda Müller, Blumengasse 10, 12345 Musterhausen - Kläger - gegen die Allgemeine Ortskrankenkasse - Pflegekasse - vertreten durch den Vorstand Niederlassung Musterhausen, Heustr. 1, 12345 Musterhausen. - Beklagte - wegen: Pflegesachleistungen. Ich erhebe Klage gegen die Beklagte. Es wird beantragt, den Bescheid vom 2. Oktober 2007 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 7. Dezember 2007 aufzuheben. Die Beklagte soll verurteilt werden, mir rückwirkend zum 1. August 2007 Pflegesachleistungen der Pflegestufe II zu gewähren. Begründung: Ich bin Mitglied der Beklagten. Ich habe mit Schreiben vom 1. August 2007 einen Antrag auf Gewährung von Pflegesachleistungen der Pflegestufe II eingereicht. Am 12. September wurde ich vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) untersucht. Mit dem Bescheid vom 2. Oktober 2007 hat mir die Beklagte zwar Pflegeleistungen bewilligt, allerdings lediglich die der Pflegestufe I. Diesem Bescheid habe ich am 15. Oktober schriftlich widersprochen. Die Beklagte wies meinen Widerspruch mit dem Widerspruchsbescheid vom 7. Dezember zurück. Als Anlage zu dieser Klage füge ich den Bescheid, den Widerspruch und den Widerspruchsbescheid in Kopie bei. Grundlage für die Entscheidung der Beklagten ist das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen. Dieses stellt fest, dass der Umfang meiner Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe I entspricht. Mein grundsätzlicher Bedarf bei Verrichtungen der Grundpflege wird zwar korrekt erfasst, fehlerhaft ist das Gutachten aber hinsichtlich der Festlegung der Zeitangaben. Anders als im Gutachten beschrieben benötige ich für die Grundpflege täglich nicht eineinhalb Stunden, sondern zweieinhalb Stunden Hilfe. Beweis:

  • Zeugnis Veronika Müller, wohnhaft in Blumengasse 12, 12345 Musterhausen
  • Sachverständigengutachten
Die benannte Zeugin ist meine Nachbarin. Da sie mich täglich pflegt, kann sie den notwendigen Zeitbedarf präzise angeben. Fehlerhaft ist das Gutachten auch hinsichtlich der hauswirtschaftlichen Verrichtungen. Der Hilfebedarf beträgt durchschnittlich eine Stunde pro Tag. Dieser Umfang blieb vom MDK gänzlich unberücksichtigt. Beweis:
  • siehe oben
Aufgrund der o.g. inhaltlichen Fehler ist die Einstufung in die Pflegestufe II durch die Beklagte nicht rechtens. Die Klage ist geboten, da die Beklagte meinen Widerspruch trotzdem zurückwies. Unterschrift Magda Müller