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Pflegestufe
abgelehnt? So klagen Sie erfolgreich vor dem Sozialgericht!
Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. Im Streit um die Pflegestufen hat dieser Wahlspruch seine volle Gültigkeit. Wenn die Klage gut formuliert und belegt ist, haben die Pflegekassen vor Sozialgerichten fast immer das Nachsehen. Wir zeigen mit einer Musterklage, wie einfach das auch ohne Anwalt geht.
Muster für eine Klage
vor dem Sozialgericht:
An das
Sozialgericht Musterhausen
Heustr. 1
12345 Musterhausen
Magda Müller
Blumengasse 10
12345 Musterhausen
Klage
der Magda Müller, Blumengasse 10,
12345 Musterhausen
- Kläger -
gegen
die Allgemeine Ortskrankenkasse -
Pflegekasse - vertreten durch den Vorstand Niederlassung Musterhausen,
Heustr. 1, 12345 Musterhausen.
- Beklagte -
wegen: Pflegesachleistungen.
Ich erhebe Klage gegen die
Beklagte. Es wird beantragt, den Bescheid vom 2. Oktober 2007 in der
Fassung des Widerspruchsbescheides vom 7. Dezember 2007 aufzuheben.
Die Beklagte soll verurteilt werden, mir rückwirkend zum 1. August
2007 Pflegesachleistungen der Pflegestufe II zu gewähren.
Begründung:
Ich bin Mitglied der Beklagten.
Ich habe mit Schreiben vom 1. August 2007 einen Antrag auf Gewährung
von Pflegesachleistungen der Pflegestufe II eingereicht. Am 12.
September wurde ich vom Medizinischen Dienst der
Krankenversicherungen (MDK) untersucht. Mit dem Bescheid vom 2.
Oktober 2007 hat mir die Beklagte zwar Pflegeleistungen bewilligt,
allerdings lediglich die der Pflegestufe I.
Diesem Bescheid habe ich am 15.
Oktober schriftlich widersprochen. Die Beklagte wies meinen
Widerspruch mit dem Widerspruchsbescheid vom 7. Dezember zurück. Als
Anlage zu dieser Klage füge ich den Bescheid, den Widerspruch und
den Widerspruchsbescheid in Kopie bei.
Grundlage für die Entscheidung
der Beklagten ist das Gutachten des Medizinischen Dienstes der
Krankenversicherungen. Dieses stellt fest, dass der Umfang meiner
Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe I entspricht. Mein
grundsätzlicher Bedarf bei Verrichtungen der Grundpflege wird zwar
korrekt erfasst, fehlerhaft ist das Gutachten aber hinsichtlich der
Festlegung der Zeitangaben. Anders als im Gutachten beschrieben
benötige ich für die Grundpflege täglich nicht eineinhalb Stunden,
sondern zweieinhalb Stunden Hilfe.
Beweis:
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