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Ganz einfach: So definieren Sie Ihr Pflegesystem

Bezugspflege, Funktionspflege, Bereichspflege oder doch Gruppenpflege? Selbst erfahrene Kräfte kommen bei der Vielzahl der Pflegesysteme schnell durcheinander. Damit Sie den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Unterschiede und Gemeinsamkeiten übersichtlich zusammengestellt.


Funktionspflege: Die Funktionspflege ist recht einfach zu erläutern. In der Funktionspflege übernehmen Mitarbeiter einzelne Aufgaben und sind allein dafür zuständig. So entsteht - übertrieben dargestellt - folgender Tagesablauf:

  • eine Runde Toilettengang
  • eine Runde Gabe der Medikamente
  • eine Runde Blutzuckermessung
  • eine Runde Blutdruckmessung
  • eine Runde Lagern usw.
Von ganzheitlicher Pflege weit und breit keine Spur. Auch sind diese Tätigkeiten für das Personal auf die Dauer sehr eintönig. Außerdem besteht leicht die Gefahr, dass Tätigkeiten durch mangelnde Absprache doppelt ausgeführt werden. Aufgrund dieser vielen Nachteile ist die Funktionspflege vielfach verschwunden.  Fairerweise aber bleibt zuzugeben, dass teilweise doch noch Tätigkeiten in Form einer Runde absolviert werden, wie etwa Anlegen von Wundverbänden. Das rührt daher, dass diese Tätigkeiten von einer examinierten Pflegekraft ausgeführt werden müssen. Hinzu kommt in der Praxis, dass die Funktionspflege häufig im Spätdienst praktiziert wird, da dort oft die personelle Besetzung unter der vom Frühdienst liegt und andere Pflegesysteme somit kaum noch praktikabel sind.

 

 


Bereichspflege / Gruppenpflege / Zimmerpflege: Sie ist gekennzeichnet dadurch, dass der Wohnbereich in verschiedene kleinere Pflegebereiche unterteilt wird. Bei diesem Pflegesystem werden Pflegefachkräfte als Bereichspflegekräfte benannt. Oft können die Pflegehilfskräfte auch den einzelnen Pflegebereichen fest zugeordnet werden. Vorteil ist: Die Pflegebedürftigen können sich an eine bestimmte Anzahl von Pflegekräften gewöhnen. So ist schon eher eine ganzheitliche Pflege umzusetzen. Es ist zu überlegen, ob die Teams nicht nach einigen Monaten wechseln sollten, da es natürlich Sympathien und - viel wichtiger - Antipathien zwischen Pflegekräften und Bewohnern gibt. Einige Bewohner sind auch vom Schweregrad ihrer Pflegebedürftigkeit auf die Dauer sehr belastend für die Pflegekräfte. Problematisch bleibt folglich, die Ausgewogenheit der Pflegebedürftigkeit in den einzelnen Bereichen richtig auszusteuern. Es sollte dafür gesorgt werden, dass Demente oder Bewohner mit Pflegestufe III nicht nur in einem Bereich zusammengefasst werden.


 

 


Bezugspflege: Die Bezugspflege - wenn man sie denn im besten Sinne umsetzten will - ist das Pflegesystem, dass die höchsten Ansprüche an die Arbeitsorganisation der Einrichtung stellt. Bei der Bezugspflege wird in Absprache mit der Pflegedienstleitung eine bestimmte Anzahl von Bewohnern von einer bestimmten Anzahl von Mitarbeitern gepflegt - und das verteilt über den Früh-, Spät- und Nachtdienst. Also wird z. B. die Bewohnerin Fr. Mustermann von zwei Pflegekräften aus dem Tagdienst (Früh- und Spätdienst) und zwei festen Nachtwachen betreut. Ein großer Nachteil dieses Systems ist es, dass fast ausschließlich examinierte Pflegekräfte eingestellt werden dürften. Bei der zunehmenden Pflegebedürftigkeit der Bewohner ist der Anspruch an die Pflege und Behandlungspflege schon so hoch, dass eine Pflegehilfskraft nicht vollständig alle Leistungen am Bewohner erbringen könnte. Das meint zumindest der MDK - und der sitzt im Zweifelsfalle am längeren Hebel. Aus diesem Grund haben einige Einrichtungen die Bezugspflege leicht variiert, um diesem Pflegesystem zumindest nahe zu kommen. Sie benennen feste Bezugspflegekräfte (also Pflegefachkräfte), die auch im Pflegedokumentationssystem als solche festgeschrieben werden. Diese Bezugspflegekraft ist dann fester Ansprechpartner für den Bewohner. Die jeweilige Pflegekraft ist ebenso zuständig für die Steuerung der Pflege und Betreuung. Das umfasst das Führen und die Kontrolle der Pflegedokumentation, die Erstellung und Überprüfung der Pflegeplanung und die Kontaktpflege mit Angehörigen und Ärzten. Die Bezugspflegekraft muss also nicht zwangsläufig den Bewohner rund um die Uhr begleiten.