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Schon gewusst? Direkte und indirekte Rede im Pflegebericht nutzen

Immer wieder stehen Pflegekräfte vor dem Problem, dass sie Geschehnisse objektiv dokumentieren sollen, die eigentlich kaum in Worte zu fassen sind. Die Qualität der Einträge im Pflegebericht ist entsprechend dürftig. Wir zeigen Ihnen, wie Sie dieses Problem geschickt umgehen.

Ein Beispiel, um die Schwierigkeiten zu verdeutlichen: Frau Müller ist dementiell erkrankt. Sie muss jeden Tag verschiedene Medikamente nehmen. An diesem Morgen kooperiert sie nicht. Sie schlägt die Hand der Pflegekraft mitsamt den Tropfen zur Seite und sagt: "Ich lasse mich von Euch nicht vergiften. Lasst mich in Ruhe. Ich will nicht mehr leben." Nicht selten werden solche Ereignisse dokumentiert mit Einträgen wie:

  • "Fr. Müller ist aggressiv und verweigert die Medikamenteneinnahme. Sie zeigt Wahnverhalten und ist depressiv."
Ein solcher Eintrag ist in doppelter Hinsicht problematisch. Der Leser kann sich zunächst wenig unter einem Begriff wie "aggressiv" vorstellen. Dieses Wort ist dehnbar und umfasst vom Spucken über Bisse bis hin zum Werfen mit Gegenständen eine breite Palette möglicher Verhaltensweisen. Zudem enthält der Eintrag Wertungen der Pflegekraft. Sie interpretiert die Worte der Seniorin. Vielleicht ist sie nicht depressiv, sondern schlichtweg über etwas verärgert. Und darüber hinaus ist diese Form des Dokumentierens oft zeitaufwendig, da die Pflegekraft vielleicht noch einige Minuten darüber nachdenkt, wie das Verhalten zu umschreiben und zu bewerten ist. Die Nutzung von indirekter Rede bietet da schon einige Vorteile. Der Eintrag könnte dann etwa lauten:
  • "Fr. Müller schlägt während der Medikamenteneingabe mit der Hand nach den Arzneimitteln. Sie verdächtigt uns, sie vergiften zu wollen. Fr. Müller bittet darum, in Ruhe gelassen zu werden. Sie äußert, nicht mehr leben zu wollen."
Dieser Eintrag lässt schon weniger Fragen offen. Es unterbleibt jede Wertung des Verhaltens. Und zudem sollte diese Formulierung beim Ausfüllen des Bogens deutlich schneller von der Hand gehen. Die Nutzung von direkter Rede ist der nächste Schritt, der für viele Pflegekräfte allerdings oft etwas gewöhnungsbedürftig ist:
  • "Fr. Müller schlägt während der Medikamenteneingabe mit der Hand nach den Arzneimitteln. Sie sagt: ‚Ich lasse mich von Euch nicht vergiften. Lasst mich in Ruhe. Ich will nicht mehr leben.'"
Das Ergebnis: Neutrale Formulierungen, wenig Grübelei über die richtige Ausdrucksweise und somit Zeitersparnis. Sehr hilfreich ist diese Form des Dokumentierens auch dann, wenn der betreute Senior von schwer glaubhaften Geschehnissen berichtet. Beispiel: Herr Maier klagt darüber, dass ihm seine Mitbewohnerin Fr. Müller 20 Euro gestohlen habe. Gänzlich falsch wäre eine Eintragung wie:
  • "Hr. Maier wurde von Fr. Müller bestohlen. Es fehlen 20 Euro."
Pflegekräfte sollten beachten, dass sie alle Aussagen, die sie nicht durch eigene Beobachtungen bestätigen können, als indirekte Rede oder als Zitat dokumentieren sollten. Also:
  • "Hr. Maier gibt an, von Fr. Müller bestohlen worden zu sein. Nach seiner Aussage fehlen 20 Euro."
Noch ein Beispiel: Die Frühschicht findet Herrn Müller. Er kauert auf dem Boden und schimpft: "Heute Nacht um zwei musste ich pinkeln. Aber in diesem Scheißladen kommt ja keiner, wenn ich die Klingel drücke. Da bin ich ausgerutscht." Was findet sich prompt im Pflegebericht?
  • "Hr. Müller ist in der Nacht auf dem Weg zur Toilette gestürzt, da er allein aus dem Bett aufstand, weil keine Pflegekraft der Nachtwache auf sein Klingeln reagierte."
Eine solche Eintragung kann bei einem nun folgenden Haftungsprozess richtig teuer werden. Sie enthält mehrere strittige Aussagen, die die Pflegekraft darüber hinaus auch noch negativ für die Einrichtung bewertet. Ist der Bewohner wirklich gestürzt? Wurde das Rufsystem tatsächlich genutzt? Hat er wirklich über einen Zeitraum von vier Stunden keine Hilfe bekommen? Ob es sinnvoll wäre, die derbe Wortwahl als Zitat in den Pflegebericht aufzunehmen, sei dahingestellt. Sinnvoll wäre aber etwa ein Vermerk wie:
  • "Hr. Müller wurde um 6.15 Uhr neben seinem Bett auf dem Boden sitzend vorgefunden. Nach seinen Angaben wäre er gegen 2 Uhr auf dem Weg zur Toilette gestürzt. Er gibt an, zuvor nach einer Pflegekraft geklingelt zu haben, ohne dass eine Reaktion erfolgt sei."
Über die Frage, was wirklich passiert ist, können sich ggf. nun Anwälte, Gutachter und Richter Gedanken machen. Zumindest aber hat die Pflegekraft keinen Steilpass geliefert.