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Recht in der
Pflege: "Aufbewahrungsfristen"
Bei der Archivierung von Unterlagen haben Pflegeheime und Pflegedienste die Wahl: Sie können alle Dokumente bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag aufheben oder regelmäßig den Reißwolf füttern. Dieses dann aber auf die Gefahr, dass bei einem eventuellen Haftungsprozess wichtige Unterlagen fehlen. Wir haben die wichtigsten Rechtsnormen für Sie zusammengestellt.
Art der Unterlagen
Aufbewahrungsfrist
Grundlage
Arbeitszeitnachweise bei Arbeiten
über acht Stunden täglich
2 Jahre
§ 16 Abs. 2
ArbZG
Unterlagen zu Steuerangelegenheiten
10 Jahre
§ 257 HGB (Handelsgesetzbuch)
Rechnungen
10 Jahre
§ 147 AO (Abgabeordnung)
Geschäftsbriefe
6 Jahre
§ 147 AO (Abgabeordnung)
Dokumentationsunterlagen
5 Jahre
§ 13 Abs. 2 Satz 2 HeimG (Heimgesetz)
Pflegedokumentation als Nachweis in
Rechtsstreitigkeiten
30 Jahre (es gilt eine dreißigjährige
Verjährungsfrist für rechtskräftig gestellte Ansprüche)
§§ 197/199 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
Personalunterlagen
3 Jahre (regelmäßige Verjährungsfrist)
§ 195 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
Medizinproduktebücher nach
Außerbetriebnahme des Medizinprodukts
5 Jahre
§ 9 Abs. 2 Satz 2 MPBetreibV
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