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Schon gewusst? Wenn der MDK die Mitarbeiter befragen will

Gelebtes Qualitätsmanagement oder alles nur Fassade für die Pflegenote? MDK-Prüfer, die hier etwas nachbohren möchten, befragen dann gerne die Mitarbeiter. Wer keine Überraschungen mag, sollte sein Team auf solche "Interviews" vorbereiten.

Im Verlauf der Qualitätsprüfung benötigt der MDK allerlei Informationen. Soweit sich diese nicht aus den schriftlichen Unterlagen erschließen, wird er auch Mitarbeiter befragen. Dieses betrifft hauptsächlich die Leitungskräfte, da i.d.R. nur diese Mitarbeiter Einblick in die entsprechenden administrativen Abläufe und Strukturen haben. Es ist aber auch möglich, dass untergeordnete Pflegekräfte und andere Mitarbeiter befragt werden Anders als den Vorgesetzten steht es den "einfachen" Pflegekräften frei, ob sie antworten oder nicht. Es macht jedoch keinen guten Eindruck, wenn Mitarbeiter die Kooperation verweigern oder während der Befragung nervös werden. Ohnehin ist das zu erwartende Themenspektrum eher übersichtlich. Zumeist beschränken sich die Fragen auf folgende Schwerpunkte:

    Teilnahme der Mitarbeiter an internen und externen Seminaren Zugang zu Fachbüchern, Fachzeitschriften oder Online-Datenbanken Teilnahme an Teambesprechungen Kenntnisse über das Pflegekonzept, insbesondere über das verwendete Pflegemodell grundlegende Kenntnisse zu den Expertenstandards Beschwerdemanagement Kenntnisse über das Hygienekonzept
Der "Klassiker" ist die Bitte des MDK-Prüfers an die Pflegekraft, doch bitte kurz das Pflegekonzept und das Pflegemodell zusammenzufassen. Die Pflegekraft sollte dann z.B. das AEDL-System in Grundzügen beschreiben können. Oder der Kontrolleur möchte wissen, was die Pflegekraft mit dem Begriff der "Bezugspflege" verbindet. Die Prüfer erwarten dabei nicht, dass die Pflegekraft alle Informationen auswendig aufsagen kann. Bei Fragen zu sehr komplexen Abläufen ist es ausreichend, wenn der Mitarbeiter weiß, wo die Informationen zu finden sind. Wenn der MDK-Kontrolleur also z.B. nach Hygienemaßnahmen beim oralen Absaugen fragt, ist es durchaus legitim, wenn der Mitarbeiter zum QM-Handbuch greift, den Standard durchliest und die Frage dann beantwortet. Zudem muss jede Pflegekraft wissen, dass sie keine Fragen außerhalb ihres Kompetenzbereiches beantworten sollte. Wenn also der Prüfer eine Pflegekraft zur Verpflegung befragt, hat diese den MDK-Mitarbeiter an die Hauswirtschaftsleitung zu verweisen. Alternativ kann die Führungskraft einen Mitarbeiter auswählen, von dem sie glaubt, dass er einen Ablauf besonders gut beschreiben kann. In Frage kommen also insbesondere die entsprechend qualifizierten Pflegefachkräfte, also etwa der Wundbeauftragte, der Medizinproduktebeauftragte, der Hygienebeauftragte und der Praxismentor. Insbesondere diese Mitarbeiter sollten ggf. auf eine Befragung vorbereitet werden. Neben dem reinen Fachwissen ist das sichere und selbstbewusste Auftreten im Dialog mit dem MDK wichtig. Dafür bieten sich Rollenspiele an.