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Schon gewusst?
Wenn der MDK die Mitarbeiter befragen will
Gelebtes Qualitätsmanagement oder alles nur Fassade für die
Pflegenote? MDK-Prüfer, die hier etwas nachbohren möchten,
befragen dann gerne die Mitarbeiter. Wer keine Überraschungen
mag, sollte sein Team auf solche "Interviews" vorbereiten.
Im Verlauf der Qualitätsprüfung benötigt der MDK
allerlei Informationen. Soweit sich diese nicht aus den
schriftlichen Unterlagen erschließen, wird er auch Mitarbeiter
befragen. Dieses betrifft hauptsächlich die Leitungskräfte, da
i.d.R. nur diese Mitarbeiter Einblick in die entsprechenden
administrativen Abläufe und Strukturen haben. Es ist aber auch
möglich, dass untergeordnete Pflegekräfte und andere Mitarbeiter
befragt werden
Anders als den Vorgesetzten steht es den
"einfachen"
Pflegekräften frei, ob sie antworten oder nicht. Es macht jedoch
keinen guten Eindruck, wenn Mitarbeiter die Kooperation
verweigern oder während der Befragung nervös werden.
Ohnehin
ist das zu erwartende Themenspektrum eher übersichtlich. Zumeist
beschränken sich die Fragen auf folgende Schwerpunkte:
Teilnahme der Mitarbeiter an internen und externen Seminaren
Zugang zu Fachbüchern, Fachzeitschriften oder
Online-Datenbanken
Teilnahme an Teambesprechungen
Kenntnisse über das Pflegekonzept, insbesondere über das
verwendete Pflegemodell
grundlegende Kenntnisse zu den
Expertenstandards
Beschwerdemanagement
Kenntnisse über
das Hygienekonzept
Der "Klassiker" ist die Bitte des
MDK-Prüfers an die Pflegekraft, doch bitte kurz das
Pflegekonzept und das Pflegemodell zusammenzufassen. Die
Pflegekraft sollte dann z.B. das AEDL-System in Grundzügen
beschreiben können. Oder der Kontrolleur möchte wissen, was die
Pflegekraft mit dem Begriff der "Bezugspflege" verbindet.
Die
Prüfer erwarten dabei nicht, dass die Pflegekraft alle
Informationen auswendig aufsagen kann. Bei Fragen zu sehr
komplexen Abläufen ist es ausreichend, wenn der Mitarbeiter
weiß, wo die Informationen zu finden sind. Wenn der
MDK-Kontrolleur also z.B. nach Hygienemaßnahmen beim oralen
Absaugen fragt, ist es durchaus legitim, wenn der Mitarbeiter
zum QM-Handbuch greift, den Standard durchliest und die Frage
dann beantwortet.
Zudem muss jede Pflegekraft wissen, dass
sie keine Fragen außerhalb ihres Kompetenzbereiches beantworten
sollte. Wenn also der Prüfer eine Pflegekraft zur Verpflegung
befragt, hat diese den MDK-Mitarbeiter an die
Hauswirtschaftsleitung zu verweisen.
Alternativ kann die
Führungskraft einen Mitarbeiter auswählen, von dem sie glaubt,
dass er einen Ablauf besonders gut beschreiben kann. In Frage
kommen also insbesondere die entsprechend qualifizierten
Pflegefachkräfte, also etwa der Wundbeauftragte, der
Medizinproduktebeauftragte, der Hygienebeauftragte und der
Praxismentor. Insbesondere diese Mitarbeiter sollten ggf. auf
eine Befragung vorbereitet werden. Neben dem reinen Fachwissen
ist das sichere und selbstbewusste Auftreten im Dialog mit dem
MDK wichtig. Dafür bieten sich Rollenspiele an.
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