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Standardpflegeplan "Pflege von Senioren mit einer künstlichen
Hüfte (Totalendoprothese / 'TEP')"
Die Implantation einer künstlichen Hüfte
stellt Pflegekräfte vor eine unangenehme Wahl: Wird der Bewohner
aus Angst vor einem Dekubitus konsequent umgelagert und
mobilisiert, kann das Hüftgelenk oft nicht verheilen. Bleibt der
Bewohner bis zum Einwachsen der Prothese in der Rückenlage,
entwickelt sich über kurz oder lang ein Druckgeschwür. Wir
zeigen Ihnen, wie eine solide Pflegeplanung dieses Dilemma
zumindest teilweise lösen kann.
Standardpflegeplan "Pflege von Senioren mit einer
künstlichen Hüfte (Totalendoprothese / 'TEP')"
Bei einer Totalendoprothese
(abgekürzt "TEP") handelt es sich um ein
künstliches Kugelgelenk, das ein geschädigtes
Hüftgelenk ersetzt.
Die Hauptindikationen für eine Totalendoprothese
sind:
-
versteifte Hüfte
-
schwere rheumatische
Veränderungen des Hüftgelenks
-
Osteoarthritis (vom
Knochen auf ein Gelenk übergreifende
Entzündung)
-
dauerhafte starke
Schmerzen im Hüftgelenk
-
unzureichend
verheilte Frakturen, insbesondere
Oberschenkelhalsfrakturen
-
sonstige Formen der
Gelenksdegeneration
Eine TEP kann rund 15
Jahre genutzt werden und wird danach wegen
Materialverschleiß gff. ersetzt.
Es gibt zwei
unterschiedliche Möglichkeiten, um eine
Totalendoprothese in der Knochenstruktur zu
verankern:
-
Bei der zementierten
TEP wird ein schnell härtender Kunststoff
("Knochenzement") für die Verankerung
genutzt. Der zentrale Vorteil dieser Technik
besteht in der schnellen Belastbarkeit des
Gelenks. Der Patient ist schon wenige Tage
nach dem Eingriff mobil, wenn auch zunächst
mit einem Gehwagen und anschließend mit
Unterarmstützen. Eine zementierte TEP lässt
sich nur mit großem Aufwand wieder entfernen
und durch eine andere Prothese ersetzen.
Diese Technik wird zumeist nur bei Patienten
über 65 Jahre verwendet, da bei dieser
Altersgruppe ein Austausch der TEP nach 15
Jahren zumeist nicht mehr sinnvoll sein
wird. Bereits nach zehn Jahren haben sich 20
Prozent aller zementierten Prothesen
gelockert.
-
Bei einer zementfrei
implantierten TEP lässt sich das Gelenk in
den ersten sechs Wochen nach dem Eingriff
nur eingeschränkt belasten. Diese Prothese
wird bei jüngeren Patienten implantiert, die
eine mehrmonatige Teilimmobilität
voraussichtlich gut überstehen werden.
Anmerkung:
-
Standardpflegepläne
geben für spezielle Pflegeprobleme die
typischen pflegerischen Maßnahmen vor, so
etwa wie in diesem Beispiel für
Totalendoprothesen. Standardpflegepläne
umfassen generelle und potentielle
Pflegeprobleme, Pflegemaßnahmen und
Pflegeziele.
-
Aus diesem Grund
erleichtert ein Standardpflegeplan zwar die
Pflegedokumentation, aber er ersetzt auf
keinen Fall eine individuelle auf den
Bewohner / Patienten bezogene Pflegeplanung.
-
Jede Pflegefachkraft
ist gehalten, diese generellen
Pflegeprobleme, Pflegemaßnahmen und
Pflegeziele auf Relevanz zu überprüfen und
auf die individuellen Einschränkungen und
Ressourcen des jeweiligen Bewohners /
Patienten anzupassen. Wichtig ist auch beim
Einsatz von Standardpflegeplänen, diese in
regelmäßigen Abständen zu überprüfen und
ggf. zu überarbeiten, da sie immer auf dem
aktuellen Stand sein sollten.
Pflegeproblem
Pflegemaßnahmen
Pflegeziel
Sich bewegen
-
Der Bewohner sitzt zu viel.
-
Die Sitzposition des
Bewohners führt zu einer erheblichen Belastung des
Hüftgelenks.
-
Der Bewohner hat Mühe, aus
der Sitzposition wieder aufzustehen.
-
Der Bewohner sollte nur eine
halbe Stunde sitzen und sich danach wieder etwas
körperlich bewegen, also etwa eine kurze Strecke
gehen.
-
Der Bewohner sollte beim
Sitzen seine Beine parallel nebeneinander auf den
Boden stellen und auf das Übereinanderschlagen der
Knie verzichten.
-
Der Bewohner sollte
ausschließlich auf hohen Stühlen sitzen, aus denen
er leicht wieder aufstehen kann. Beim Einsinken in
weiche Sofas besteht das Risiko, dass es zu einer
Hüftluxation kommt. Zudem wird für das Aufstehen
viel Kraft benötigt. Grundsätzlich gilt: Eine
Sitzposition ist ungünstig, wenn das Hüftgelenk
tiefer liegt als die Kniegelenke.
-
In vielen Fällen ist es
sinnvoll, ein keilförmiges Sitzkissen zu verwenden.
-
Der Bewohner sollte sich beim
Sitzen nicht zu sehr nach vorne beugen, sondern mit
geradem Rücken sitzen.
-
Im Badezimmer des Bewohners
wird eine Toilettensitzerhöhung montiert.
-
Der Bewohner belastet das
Hüftgelenk im Sitzen so wenig wie möglich.
-
Die Fähigkeit zu gehen ist
eingeschränkt.
-
Die Füße sollten stets
parallel nach vorne zeigen. Verdrehungen müssen
vermieden werden.
-
Die Beine des Bewohners
sollten nicht außergewöhnlich weit nach außen oder
innen gedreht werden.
-
Der Bewohner belastet das
Hüftgelenk im Sitzen so wenig wie möglich.
-
Der Bewohner droht zu
stürzen.
-
Der Bewohner sollte das Gehen
auf glatten und unebenen Böden vermeiden.
-
Der Standard zur
Sturzprophylaxe wird sorgfältig umgesetzt.
Insbesondere sollte der Bewohner einen Hüftprotektor
tragen.
-
Der Bewohner sollte auch in
Innenräumen festes Schuhwerk mit flachen Absätzen
tragen. Sandalen oder Pantoffeln werden vermieden.
-
Der Bewohner sollte Gehhilfen
nutzen, also etwa Unterarmgehstützen oder einen
Gehwagen. Im Dialog mit dem Bewohner versuchen
Pflegekräfte etwaige Vorbehalte gegen die Nutzung
auszuräumen.
-
Der Bewohner sollte auf die
Nutzung von Treppen verzichten und stattdessen den
Aufzug nutzen.
-
Wenn die Nutzung einer Treppe
unvermeidlich ist, instruieren wir den Bewohner
entsprechend. Beim Heraufsteigen einer Treppe setzt
der Bewohner das gesunde Bein zuerst auf die nächst
höhere Treppenstufe. Beim Herabsteigen setzt er das
kranke Bein zuerst auf die nächst tiefere
Treppenstufe.
-
Der Bewohner stürzt nicht.
Falls der Bewohner stürzt, werden die
gesundheitlichen Folgen minimiert.
-
Der Bewohner kann sich nicht
bücken.
-
Der Bewohner darf sich in den
ersten Monaten nach dem Eingriff nicht bücken. Er
erhält ggf. eine lange Greifzange, damit er
Gegenstände vom Boden aufnehmen kann.
-
Ein Sturz beim Bücken wird
vermieden.
-
Der Bewohner wird in die Lage
versetzt, Gegenstände vom Boden aufzunehmen.
-
Die Fähigkeit zur
körperlichen Bewegung ist eingeschränkt.
-
Der Umfang der körperlichen
Bewegung wird in enger Kooperation mit dem
behandelnden Arzt festgelegt.
-
Bei einer zementfreien TEP
liegt die Belastungsgrenze anfangs bei zumeist 10
bis 20 Kilogramm. Damit der Bewohner ein Gefühl für
dieses Gewicht bekommt, kann er seinen Fuß auf eine
Personenwaage stellen und diesen dann bis zum
Erreichen dieser Grenze belasten.
-
Zumeist wurden dem Bewohner
im Krankenhaus verschiedene Bewegungsübungen
demonstriert. Wir stellen sicher, dass der Bewohner
auch nach seiner Rückkehr in unsere Einrichtung das
Training fortsetzt. Wir arbeiten eng mit dem
Physiotherapeuten zusammen.
-
Wir animieren den Bewohner,
auch nach der Implantation weiterhin unsere
Gymnastikveranstaltungen zu besuchen. Insbesondere
sollte der Bewohner an der Rückenschule teilnehmen.
-
Der Bewohner sollte in keinem
Fall schwere Lasten tragen.
-
Der Bewohner kann die Grenzen
der eigenen körperlichen Leistungsfähigkeit
einschätzen.
-
Wir machen den Bewohner
darauf aufmerksam, dass dadurch die Haltbarkeit der
Prothese beeinträchtigt wird.
-
Wir stellen sicher, dass der
Bewohner die Physiotherapie erhält.
-
Der Bewohner wird immer
wieder an das "richtige" Gehen erinnert, wenn eine
Pflegekraft das Hinken bemerkt.
-
Wir bitten auch die
Angehörigen und Mitbewohner darum, dass diese den
Bewohner auf ein Hinken aufmerksam machen.
-
Das Hinken bildet sich
zurück.
-
Die Prothese wird nicht
unnötig belastet.
-
Der Bewohner wurde vor kurzer
Zeit operiert. Das Gelenk ist nur sehr eingeschränkt
belastbar.
-
In den ersten 12 Wochen nach
dem Klinikaufenthalt muss das Gelenk vor jeder
Überbelastung geschützt werden.
-
Wir stellen sicher, dass
jede Außenrotation des betroffenen Beines
vermieden wird. Wir lagern das Bein stets in der
Mittelstellung. (Hinweis: Häufig soll das Bein
auch in einer leichten Abduktion gelagert
werden.)
-
Eine Überstreckung im
Liegen vermeiden wir, indem das Knie unterstützt
wird. Die Pflegekraft achtet darauf, dass die
Ferse druckfrei gelagert wird.
-
Bei einer Lageveränderung
wird das Bein stabilisiert. Die Pflegekraft
stellt sicher, dass sich das Bein nicht gegen
die Körperachse verdreht. Der Bewohner kann sich
schützen, indem er die Muskulatur des Beines
anspannt und die Zehen "in Richtung Nase"
anzieht.
-
Im Rahmen der
Dekubitusprophylaxe kann der Bewohner in eine
15° und eine 30°-Lagerung gebracht werden. Ob
dabei auch die operierte Seite genutzt werden
kann, entscheidet der Arzt.
-
Eine 90°-Seitenlagerung
ist nur auf der nicht operierten Seite möglich.
Sie sollte zudem nur dann durchgeführt werden,
wenn Umlagerungen aufgrund einer
Dekubitusgefährdung zwingend erforderlich sind.
Mit einem Kissen zwischen den Beinen vermeiden
wir, dass sich beide Beine überkreuzen.
-
In den ersten Tagen nach
der Operation darf das Kopfende des Bettes nur
maximal um 45° angestellt werden. Wir prüfen, ob
diese Beschränkung auch nach der Rückkehr in die
Pflegeeinrichtung besteht.
-
Das Gelenk erhält das Maß an
Schonung, das für eine Abheilung erforderlich ist.
-
Der Bewohner hat sich von dem
Eingriff erholt. Allerdings ist die körperliche
Leistungsfähigkeit sehr eingeschränkt.
-
Nach sechs bis zwölf Monaten
kann der Bewohner ggf. verschiedene Sportarten
betreiben. Zwei Kategorien kommen in Frage:
-
Sportarten mit geführten
Bewegungen, bei denen es nicht zu ruckartigen
und schlecht zu kontrollierenden Bewegungen
kommen kann. Also etwa: Fahrradfahren mit erhöhtem Sattel und erniedrigtem
Einstieg, Nutzung eines Heimtrainers, Wandern
usw.
-
Wassersportarten, bei
denen ein Großteil des Körpergewichts durch den
Auftrieb kompensiert wird. Also etwa: Schwimmen
(Kraulstil besser als Brustschwimmen),
Wassergymnastik usw.
-
In jedem Fall sollte der
Bewohner an der Sportgruppe teilnehmen, die
regelmäßig in unserer Einrichtung stattfindet.
-
Durch ständiges Training wird
die körperliche Leistungsfähigkeit wieder
hergestellt.
-
Der Bewohner hat Probleme,
aus dem Bett aufzustehen.
-
Das Aufstehen erfolgt stets
nach gleichem Muster:
-
Das Bett sollte relativ
hoch gestellt werden.
-
Der Bewohner wird
gebeten, sich mit den Armen abzustützen und sich
hinzusetzen.
-
Ggf. wird das Kopfteil
des Bettes höher gestellt.
-
Ggf. können noch im Bett
die Schuhe angezogen werden. Das Bett kann mit
einer Unterlage geschützt werden.
-
Ggf. hält sich der
Bewohner mit einer Hand am Bettbügel fest.
-
Der Bewohner sollte stets
über die betroffene Seite aus dem Bett
aussteigen, also mit dem operierten Bein zuerst.
Damit wird eine Innenrotation des Beines
vermieden.
-
Der Bewohner dreht sich
nun mit dem Becken in Richtung Bettkante. Die
Pflegekraft führt ggf. das operierte Bein.
-
Eine zweite Pflegekraft
steht bereit, um den Bewohner ggf. zu
stabilisieren. Sie achtet darauf, dass sich der
Bewohner nicht überanstrengt. Wenn die Kräfte
des Bewohners nachlassen, wird dieser zurück in
das Bett bewegt.
-
Beim Einsteigen sollte
der Bewohner mit dem gesunden Bein zuerst in das
Bett einsteigen.
-
Im Rahmen der ärztlichen
Vorgaben können nun Steh- oder Gehübungen
durchgeführt werden.
-
Der Bewohner ist in der Lage,
sein Bett mit möglichst wenig fremder Hilfe zu
verlassen und wieder aufzusuchen.
Vitale Funktionen des Lebens aufrechterhalten
-
Der Bewohner wurde vor kurzer
Zeit operiert. Er darf nur auf dem Rücken liegen.
-
Das Dekubitusrisiko ist
deshalb erhöht.
-
Die Beine werden leicht
abgespreizt und mit einem zwischen gelegten Kissen
vor Verdrehungen und Überkreuzung geschützt.
-
Der Hautzustand des Bewohners
wird engmaschig überwacht.
-
Bei einer entsprechenden
Gefährdung prüfen wir die Notwendigkeit einer
Weich-/ Superweichlagerung.
-
Alle im Prophylaxestandard
beschriebenen Maßnahmen werden sorgfältig umgesetzt.
-
Der Bewohner erleidet keinen
Dekubitus.
-
Ein entstehendes
Druckgeschwür wird rechtzeitig erkannt.
-
Der Bewohner ist aufgrund der
Operationsfolgen immobil. Das Pneumonierisiko ist
erhöht.
-
Alle im Prophylaxestandard
"Pneumonieprophylaxe" beschriebenen Maßnahmen werden
umgesetzt.
-
Der Bewohner erleidet keine
Pneumonie.
-
Der Bewohner hat starke
Schmerzen als Folge der Operation.
-
Der Bewohner klagt über
"wetterbedingte" Schmerzen".
-
Wenn die Schmerzen erstmals
auftreten, klären wir ab, ob diese die Folge einer
Komplikation sind.
-
Sofern keine Gefahr besteht,
bitten wir den Hausarzt um die Verschreibung einer
geeigneten Bedarfsmedikation.
-
Der Bewohner hat keine
Schmerzen.
Essen und trinken
-
Der Bewohner hat Übergewicht.
-
Die Prothese wird zu stark
beansprucht.
-
Wir drängen nachdrücklich
darauf, dass der Bewohner seine Ernährung umstellt
und Übergewicht abbaut.
-
Wir verdeutlichen dem
Bewohner, dass sich Übergewicht nachteilig auf die
Lebensdauer der Prothese auswirkt.
-
Der Bewohner reduziert sein
Körpergewicht und schont die Prothese.
Ausscheiden
-
Der Bewohner kann sich ohne
Hilfe nicht auf die Toilette setzen oder allein
aufstehen.
-
Wir nutzen einen
Toilettenaufsatz.
-
Wir bitten den Bewohner, dass
er bei Harn- oder Stuhldrang nach einer Pflegekraft
ruft.
-
Wir stellen sicher, dass der
Bewohner das Klingelsystem auch im Badezimmer nutzen
kann.
-
Der Bewohner kann ohne fremde
Hilfe die Toilette aufsuchen und benutzen.
Sich kleiden
-
Die Fähigkeit des Bewohners,
die Kleidung eigenständig zu wechseln, ist
reduziert.
-
Der Bewohner sollte sich im
Sitzen anziehen, damit er nicht auf einem Bein
balancieren muss.
-
Wenn sich der Bewohner
eigenständig anziehen möchte, legen wir alle
Kleidungsstücke in seiner Reichweite ab. Wir
vermeiden damit, dass der Bewohner Rumpf und das
Becken verdrehen muss, um die Kleidung zu erreichen.
-
Der Bewohner kann einen
Strumpfanzieher nutzen, um sich eigenständig Socken,
Kniestrümpfe oder Strumpfhosen anzuziehen. Zum
Ausziehen der Strümpfe sollte ein Schuhanzieher
genutzt werden. Damit kann der Strumpf herunter
geschoben werden, um ihn dann über die Ferse
abzustreifen.
-
Der Bewohner kann sich mit
möglichst wenig Hilfe an- und ausziehen.
Ruhen und schlafen
-
Der Bewohner kann seine
gewohnte Schlafstellung nicht einnehmen.
-
In den ersten 6 Wochen sollte
der Bewohner auf dem Rücken schlafen. Ggf. kann
zwischen den Beinen ein Kissen platziert werden.
-
Danach kann er auch auf der
nicht operierten Seite schlafen. Zwischen beiden
Beinen liegt ein Kissen.
-
Die Nachtwache stellt durch
regelmäßige Inspektionen sicher, dass das Kissen in
der Nacht nicht verrutscht oder der Bewohner eine
schädliche Schlafstellung einnimmt. Dieses ist
insbesondere bei unruhigen Bewohnern notwendig.
-
Das Hüftgelenk wird auch in
der Nacht vor Überbelastung geschützt.
Für eine sichere Umgebung sorgen
-
Der Bewohner kann aufgrund
der Operationsfolgen sein Bett noch nicht verlassen.
Dieses erschwert das Bettenmachen.
-
Wir gehen beim Bettenmachen
besonders vorsichtig vor. Je nach Krankheitsbild
erfolgt das Bettenmachen von oben nach unten oder
von der Seite.
-
Beim Bettenmachen von der
Seite wird der Bewohner in die Seitenlage
gebracht, damit das Bettlaken unter ihm
gewechselt werden kann. Eine Pflegekraft hebt
das operierte Bein vom Bett ab. Das Bein soll
eine Linie mit der Hüfte bilden oder leicht
abduziert sein. Es darf nicht in eine
Innenrotation kommen. In der Seitenlage kann das
Bein ggf. durch ein ausreichend hohes Kissen
unterstützt werden.
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Beim Bettenmachen von
oben nach unten wird der Bewohner gebeten,
seinen Oberkörper aufzurichten. Vom Rücken in
Richtung Füße wird das alte Bettlaken aufgerollt
und durch ein neues ersetzt. Wenn das Gesäß
erreicht ist, nutzt der Bewohner den
Patientenaufrichter, um den Körper kurz
anzuheben. In dieser Zeit werden die Bettlaken
unter ihm hindurchbewegt.
(Hinweis: Diese Maßnahmen sind im
Standard "Bettenmachen bei immobilen Senioren" genauer
beschrieben.)
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Das Bettlaken des Bewohners
wird gewechselt, ohne dass dieser übermäßig belastet
wird.
Mit existentiellen Erfahrungen des Lebens umgehen
-
Der Bewohner ist deprimiert.
Er ist nicht motiviert, sich an der eigenen
Gesundung zu beteiligen.
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Wir versuchen den Bewohner zu
motivieren. Wir vermitteln ihm, dass es sich lohnt,
wieder "auf die Beine" zu kommen.
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Wir binden seine Angehörigen
in unsere Bemühungen ein. Gleichzeitig nutzen wir
die Informationen über seine Biografie.
-
Der Bewohner ist motiviert,
sich aktiv einzubringen.
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