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Standardpflegeplan "Pflege von Senioren mit einer künstlichen Hüfte (Totalendoprothese / 'TEP')"

Die Implantation einer künstlichen Hüfte stellt Pflegekräfte vor eine unangenehme Wahl: Wird der Bewohner aus Angst vor einem Dekubitus konsequent umgelagert und mobilisiert, kann das Hüftgelenk oft nicht verheilen. Bleibt der Bewohner bis zum Einwachsen der Prothese in der Rückenlage, entwickelt sich über kurz oder lang ein Druckgeschwür. Wir zeigen Ihnen, wie eine solide Pflegeplanung dieses Dilemma zumindest teilweise lösen kann.


Standardpflegeplan "Pflege von Senioren mit einer künstlichen Hüfte (Totalendoprothese / 'TEP')"


Bei einer Totalendoprothese (abgekürzt "TEP") handelt es sich um ein künstliches Kugelgelenk, das ein geschädigtes Hüftgelenk ersetzt. Die Hauptindikationen für eine Totalendoprothese sind:

  • versteifte Hüfte
  • schwere rheumatische Veränderungen des Hüftgelenks
  • Osteoarthritis (vom Knochen auf ein Gelenk übergreifende Entzündung)
  • dauerhafte starke Schmerzen im Hüftgelenk
  • unzureichend verheilte Frakturen, insbesondere Oberschenkelhalsfrakturen
  • sonstige Formen der Gelenksdegeneration
Eine TEP kann rund 15 Jahre genutzt werden und wird danach wegen Materialverschleiß gff. ersetzt. Es gibt zwei unterschiedliche Möglichkeiten, um eine Totalendoprothese in der Knochenstruktur zu verankern:
  • Bei der zementierten TEP wird ein schnell härtender Kunststoff ("Knochenzement") für die Verankerung genutzt. Der zentrale Vorteil dieser Technik besteht in der schnellen Belastbarkeit des Gelenks. Der Patient ist schon wenige Tage nach dem Eingriff mobil, wenn auch zunächst mit einem Gehwagen und anschließend mit Unterarmstützen. Eine zementierte TEP lässt sich nur mit großem Aufwand wieder entfernen und durch eine andere Prothese ersetzen. Diese Technik wird zumeist nur bei Patienten über 65 Jahre verwendet, da bei dieser Altersgruppe ein Austausch der TEP nach 15 Jahren zumeist nicht mehr sinnvoll sein wird. Bereits nach zehn Jahren haben sich 20 Prozent aller zementierten Prothesen gelockert.
  • Bei einer zementfrei implantierten TEP lässt sich das Gelenk in den ersten sechs Wochen nach dem Eingriff nur eingeschränkt belasten. Diese Prothese wird bei jüngeren Patienten implantiert, die eine mehrmonatige Teilimmobilität voraussichtlich gut überstehen werden.
Anmerkung:
  • Standardpflegepläne geben für spezielle Pflegeprobleme die typischen pflegerischen Maßnahmen vor, so etwa wie in diesem Beispiel für Totalendoprothesen. Standardpflegepläne umfassen generelle und potentielle Pflegeprobleme, Pflegemaßnahmen und Pflegeziele.
  • Aus diesem Grund erleichtert ein Standardpflegeplan zwar die Pflegedokumentation, aber er ersetzt auf keinen Fall eine individuelle auf den Bewohner / Patienten bezogene Pflegeplanung.
  • Jede Pflegefachkraft ist gehalten, diese generellen Pflegeprobleme, Pflegemaßnahmen und Pflegeziele auf Relevanz zu überprüfen und auf die individuellen Einschränkungen und Ressourcen des jeweiligen Bewohners / Patienten anzupassen. Wichtig ist auch beim Einsatz von Standardpflegeplänen, diese in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten, da sie immer auf dem aktuellen Stand sein sollten.

Pflegeproblem

Pflegemaßnahmen

Pflegeziel


Sich bewegen


  • Der Bewohner sitzt zu viel.
  • Die Sitzposition des Bewohners führt zu einer erheblichen Belastung des Hüftgelenks.
  • Der Bewohner hat Mühe, aus der Sitzposition wieder aufzustehen.  

  • Der Bewohner sollte nur eine halbe Stunde sitzen und sich danach wieder etwas körperlich bewegen, also etwa eine kurze Strecke gehen.
  • Der Bewohner sollte beim Sitzen seine Beine parallel nebeneinander auf den Boden stellen und auf das Übereinanderschlagen der Knie verzichten.
  • Der Bewohner sollte ausschließlich auf hohen Stühlen sitzen, aus denen er leicht wieder aufstehen kann. Beim Einsinken in weiche Sofas besteht das Risiko, dass es zu einer Hüftluxation kommt. Zudem wird für das Aufstehen viel Kraft benötigt. Grundsätzlich gilt: Eine Sitzposition ist ungünstig, wenn das Hüftgelenk tiefer liegt als die Kniegelenke.
  • In vielen Fällen ist es sinnvoll, ein keilförmiges Sitzkissen zu verwenden.
  • Der Bewohner sollte sich beim Sitzen nicht zu sehr nach vorne beugen, sondern mit geradem Rücken sitzen.
  • Im Badezimmer des Bewohners wird eine Toilettensitzerhöhung montiert.

  • Der Bewohner belastet das Hüftgelenk im Sitzen so wenig wie möglich.

  • Die Fähigkeit zu gehen ist eingeschränkt.

  • Die Füße sollten stets parallel nach vorne zeigen. Verdrehungen müssen vermieden werden.
  • Die Beine des Bewohners sollten nicht außergewöhnlich weit nach außen oder innen gedreht werden.

  • Der Bewohner belastet das Hüftgelenk im Sitzen so wenig wie möglich.

  • Der Bewohner droht zu stürzen.

  • Der Bewohner sollte das Gehen auf glatten und unebenen Böden vermeiden.
  • Der Standard zur Sturzprophylaxe wird sorgfältig umgesetzt. Insbesondere sollte der Bewohner einen Hüftprotektor tragen.
  • Der Bewohner sollte auch in Innenräumen festes Schuhwerk mit flachen Absätzen tragen. Sandalen oder Pantoffeln werden vermieden.
  • Der Bewohner sollte Gehhilfen nutzen, also etwa Unterarmgehstützen oder einen Gehwagen. Im Dialog mit dem Bewohner versuchen Pflegekräfte etwaige Vorbehalte gegen die Nutzung auszuräumen.
  • Der Bewohner sollte auf die Nutzung von Treppen verzichten und stattdessen den Aufzug nutzen.
  • Wenn die Nutzung einer Treppe unvermeidlich ist, instruieren wir den Bewohner entsprechend. Beim Heraufsteigen einer Treppe setzt der Bewohner das gesunde Bein zuerst auf die nächst höhere Treppenstufe. Beim Herabsteigen setzt er das kranke Bein zuerst auf die nächst tiefere Treppenstufe.

  • Der Bewohner stürzt nicht. Falls der Bewohner stürzt, werden die gesundheitlichen Folgen minimiert.  

  • Der Bewohner kann sich nicht bücken.

  • Der Bewohner darf sich in den ersten Monaten nach dem Eingriff nicht bücken. Er erhält ggf. eine lange Greifzange, damit er Gegenstände vom Boden aufnehmen kann.

  • Ein Sturz beim Bücken wird vermieden.
  • Der Bewohner wird in die Lage versetzt, Gegenstände vom Boden aufzunehmen.

  • Die Fähigkeit zur körperlichen Bewegung ist eingeschränkt.

  • Der Umfang der körperlichen Bewegung wird in enger Kooperation mit dem behandelnden Arzt festgelegt.
  • Bei einer zementfreien TEP liegt die Belastungsgrenze anfangs bei zumeist 10 bis 20 Kilogramm. Damit der Bewohner ein Gefühl für dieses Gewicht bekommt, kann er seinen Fuß auf eine Personenwaage stellen und diesen dann bis zum Erreichen dieser Grenze belasten.
  • Zumeist wurden dem Bewohner im Krankenhaus verschiedene Bewegungsübungen demonstriert. Wir stellen sicher, dass der Bewohner auch nach seiner Rückkehr in unsere Einrichtung das Training fortsetzt. Wir arbeiten eng mit dem Physiotherapeuten zusammen.
  • Wir animieren den Bewohner, auch nach der Implantation weiterhin unsere Gymnastikveranstaltungen zu besuchen. Insbesondere sollte der Bewohner an der Rückenschule teilnehmen.
  • Der Bewohner sollte in keinem Fall schwere Lasten tragen.

  • Der Bewohner kann die Grenzen der eigenen körperlichen Leistungsfähigkeit einschätzen.

  • Der Bewohner hinkt.

  • Wir machen den Bewohner darauf aufmerksam, dass dadurch die Haltbarkeit der Prothese beeinträchtigt wird.
  • Wir stellen sicher, dass der Bewohner die Physiotherapie erhält.
  • Der Bewohner wird immer wieder an das "richtige" Gehen erinnert, wenn eine Pflegekraft das Hinken bemerkt.
  • Wir bitten auch die Angehörigen und Mitbewohner darum, dass diese den Bewohner auf ein Hinken aufmerksam machen.

  • Das Hinken bildet sich zurück.
  • Die Prothese wird nicht unnötig belastet.  

  • Der Bewohner wurde vor kurzer Zeit operiert. Das Gelenk ist nur sehr eingeschränkt belastbar.

  • In den ersten 12 Wochen nach dem Klinikaufenthalt muss das Gelenk vor jeder Überbelastung geschützt werden.
    • Wir stellen sicher, dass jede Außenrotation des betroffenen Beines vermieden wird. Wir lagern das Bein stets in der Mittelstellung. (Hinweis: Häufig soll das Bein auch in einer leichten Abduktion gelagert werden.)
    • Eine Überstreckung im Liegen vermeiden wir, indem das Knie unterstützt wird. Die Pflegekraft achtet darauf, dass die Ferse druckfrei gelagert wird.
    • Bei einer Lageveränderung wird das Bein stabilisiert. Die Pflegekraft stellt sicher, dass sich das Bein nicht gegen die Körperachse verdreht. Der Bewohner kann sich schützen, indem er die Muskulatur des Beines anspannt und die Zehen "in Richtung Nase" anzieht.
    • Im Rahmen der Dekubitusprophylaxe kann der Bewohner in eine 15° und eine 30°-Lagerung gebracht werden. Ob dabei auch die operierte Seite genutzt werden kann, entscheidet der Arzt.
    • Eine 90°-Seitenlagerung ist nur auf der nicht operierten Seite möglich. Sie sollte zudem nur dann durchgeführt werden, wenn Umlagerungen aufgrund einer Dekubitusgefährdung zwingend erforderlich sind. Mit einem Kissen zwischen den Beinen vermeiden wir, dass sich beide Beine überkreuzen.
    • In den ersten Tagen nach der Operation darf das Kopfende des Bettes nur maximal um 45° angestellt werden. Wir prüfen, ob diese Beschränkung auch nach der Rückkehr in die Pflegeeinrichtung besteht.

  • Das Gelenk erhält das Maß an Schonung, das für eine Abheilung erforderlich ist.

  • Der Bewohner hat sich von dem Eingriff erholt. Allerdings ist die körperliche Leistungsfähigkeit sehr eingeschränkt.

  • Nach sechs bis zwölf Monaten kann der Bewohner ggf. verschiedene Sportarten betreiben. Zwei Kategorien kommen in Frage:
    • Sportarten mit geführten Bewegungen, bei denen es nicht zu ruckartigen und schlecht zu kontrollierenden Bewegungen kommen kann. Also etwa: Fahrradfahren mit erhöhtem Sattel und erniedrigtem Einstieg, Nutzung eines Heimtrainers, Wandern usw.
    • Wassersportarten, bei denen ein Großteil des Körpergewichts durch den Auftrieb kompensiert wird. Also etwa: Schwimmen (Kraulstil besser als Brustschwimmen), Wassergymnastik usw.
    • In jedem Fall sollte der Bewohner an der Sportgruppe teilnehmen, die regelmäßig in unserer Einrichtung stattfindet.

  • Durch ständiges Training wird die körperliche Leistungsfähigkeit wieder hergestellt.

  • Der Bewohner hat Probleme, aus dem Bett aufzustehen.

  • Das Aufstehen erfolgt stets nach gleichem Muster:
    • Das Bett sollte relativ hoch gestellt werden.
    • Der Bewohner wird gebeten, sich mit den Armen abzustützen und sich hinzusetzen.
    • Ggf. wird das Kopfteil des Bettes höher gestellt.
    • Ggf. können noch im Bett die Schuhe angezogen werden. Das Bett kann mit einer Unterlage geschützt werden.
    • Ggf. hält sich der Bewohner mit einer Hand am Bettbügel fest.
    • Der Bewohner sollte stets über die betroffene Seite aus dem Bett aussteigen, also mit dem operierten Bein zuerst. Damit wird eine Innenrotation des Beines vermieden.
    • Der Bewohner dreht sich nun mit dem Becken in Richtung Bettkante. Die Pflegekraft führt ggf. das operierte Bein.
    • Eine zweite Pflegekraft steht bereit, um den Bewohner ggf. zu stabilisieren. Sie achtet darauf, dass sich der Bewohner nicht überanstrengt. Wenn die Kräfte des Bewohners nachlassen, wird dieser zurück in das Bett bewegt.
    • Beim Einsteigen sollte der Bewohner mit dem gesunden Bein zuerst in das Bett einsteigen.
    • Im Rahmen der ärztlichen Vorgaben können nun Steh- oder Gehübungen durchgeführt werden.

  • Der Bewohner ist in der Lage, sein Bett mit möglichst wenig fremder Hilfe zu verlassen und wieder aufzusuchen.

Vitale Funktionen des Lebens aufrechterhalten


  • Der Bewohner wurde vor kurzer Zeit operiert. Er darf nur auf dem Rücken liegen.
  • Das Dekubitusrisiko ist deshalb erhöht.

  • Die Beine werden leicht abgespreizt und mit einem zwischen gelegten Kissen vor Verdrehungen und Überkreuzung geschützt.
  • Der Hautzustand des Bewohners wird engmaschig überwacht.
  • Bei einer entsprechenden Gefährdung prüfen wir die Notwendigkeit einer Weich-/ Superweichlagerung.
  • Alle im Prophylaxestandard beschriebenen Maßnahmen werden sorgfältig umgesetzt.

  • Der Bewohner erleidet keinen Dekubitus.
  • Ein entstehendes Druckgeschwür wird rechtzeitig erkannt.

  • Der Bewohner ist aufgrund der Operationsfolgen immobil. Das Pneumonierisiko ist erhöht.

  • Alle im Prophylaxestandard "Pneumonieprophylaxe" beschriebenen Maßnahmen werden umgesetzt.

  • Der Bewohner erleidet keine Pneumonie.

  • Der Bewohner hat starke Schmerzen als Folge der Operation.
  • Der Bewohner klagt über "wetterbedingte" Schmerzen".

  • Wenn die Schmerzen erstmals auftreten, klären wir ab, ob diese die Folge einer Komplikation sind.
  • Sofern keine Gefahr besteht, bitten wir den Hausarzt um die Verschreibung einer geeigneten Bedarfsmedikation.  

  • Der Bewohner hat keine Schmerzen.

Essen und trinken


  • Der Bewohner hat Übergewicht.
  • Die Prothese wird zu stark beansprucht.  

  • Wir drängen nachdrücklich darauf, dass der Bewohner seine Ernährung umstellt und Übergewicht abbaut.
  • Wir verdeutlichen dem Bewohner, dass sich Übergewicht nachteilig auf die Lebensdauer der Prothese auswirkt.

  • Der Bewohner reduziert sein Körpergewicht und schont die Prothese.

Ausscheiden


  • Der Bewohner kann sich ohne Hilfe nicht auf die Toilette setzen oder allein aufstehen.

  • Wir nutzen einen Toilettenaufsatz.
  • Wir bitten den Bewohner, dass er bei Harn- oder Stuhldrang nach einer Pflegekraft ruft.
  • Wir stellen sicher, dass der Bewohner das Klingelsystem auch im Badezimmer nutzen kann.

  • Der Bewohner kann ohne fremde Hilfe die Toilette aufsuchen und benutzen.

Sich kleiden


  • Die Fähigkeit des Bewohners, die Kleidung eigenständig zu wechseln, ist reduziert.

  • Der Bewohner sollte sich im Sitzen anziehen, damit er nicht auf einem Bein balancieren muss.
  • Wenn sich der Bewohner eigenständig anziehen möchte, legen wir alle Kleidungsstücke in seiner Reichweite ab. Wir vermeiden damit, dass der Bewohner Rumpf und das Becken verdrehen muss, um die Kleidung zu erreichen.
  • Der Bewohner kann einen Strumpfanzieher nutzen, um sich eigenständig Socken, Kniestrümpfe oder Strumpfhosen anzuziehen. Zum Ausziehen der Strümpfe sollte ein Schuhanzieher genutzt werden. Damit kann der Strumpf herunter geschoben werden, um ihn dann über die Ferse abzustreifen.

  • Der Bewohner kann sich mit möglichst wenig Hilfe an- und ausziehen.

Ruhen und schlafen


  • Der Bewohner kann seine gewohnte Schlafstellung nicht einnehmen.

  • In den ersten 6 Wochen sollte der Bewohner auf dem Rücken schlafen. Ggf. kann zwischen den Beinen ein Kissen platziert werden.
  • Danach kann er auch auf der nicht operierten Seite schlafen. Zwischen beiden Beinen liegt ein Kissen.
  • Die Nachtwache stellt durch regelmäßige Inspektionen sicher, dass das Kissen in der Nacht nicht verrutscht oder der Bewohner eine schädliche Schlafstellung einnimmt. Dieses ist insbesondere bei unruhigen Bewohnern notwendig.

  • Das Hüftgelenk wird auch in der Nacht vor Überbelastung geschützt.

Für eine sichere Umgebung sorgen


  • Der Bewohner kann aufgrund der Operationsfolgen sein Bett noch nicht verlassen. Dieses erschwert das Bettenmachen.

  • Wir gehen beim Bettenmachen besonders vorsichtig vor. Je nach Krankheitsbild erfolgt das Bettenmachen von oben nach unten oder von der Seite.
    • Beim Bettenmachen von der Seite wird der Bewohner in die Seitenlage gebracht, damit das Bettlaken unter ihm gewechselt werden kann. Eine Pflegekraft hebt das operierte Bein vom Bett ab. Das Bein soll eine Linie mit der Hüfte bilden oder leicht abduziert sein. Es darf nicht in eine Innenrotation kommen. In der Seitenlage kann das Bein ggf. durch ein ausreichend hohes Kissen unterstützt werden.
    • Beim Bettenmachen von oben nach unten wird der Bewohner gebeten, seinen Oberkörper aufzurichten. Vom Rücken in Richtung Füße wird das alte Bettlaken aufgerollt und durch ein neues ersetzt. Wenn das Gesäß erreicht ist, nutzt der Bewohner den Patientenaufrichter, um den Körper kurz anzuheben. In dieser Zeit werden die Bettlaken unter ihm hindurchbewegt.
(Hinweis: Diese Maßnahmen sind im Standard "Bettenmachen bei immobilen Senioren" genauer beschrieben.)

  • Das Bettlaken des Bewohners wird gewechselt, ohne dass dieser übermäßig belastet wird.

Mit existentiellen Erfahrungen des Lebens umgehen


  • Der Bewohner ist deprimiert. Er ist nicht motiviert, sich an der eigenen Gesundung zu beteiligen.

  • Wir versuchen den Bewohner zu motivieren. Wir vermitteln ihm, dass es sich lohnt, wieder "auf die Beine" zu kommen.
  • Wir binden seine Angehörigen in unsere Bemühungen ein. Gleichzeitig nutzen wir die Informationen über seine Biografie.

  • Der Bewohner ist motiviert, sich aktiv einzubringen.