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Befähigungsnachweis ("Spritzenschein")

Wie ein Spritzenschein auszusehen hat, ist gesetzlich nicht geregelt. Wenn dieser Befähigungsnachweis bei Haftungsforderungen aber seine Schutzfunktion erfüllen soll, müssen zumindest bestimmte Formalien eingehalten werden. Unser Muster zeigt Ihnen, wie Sie ein solches Dokument formulieren können.


 Befähigungsnachweis ("Spritzenschein") Die Pflegekraft Erna Mustermann, geboren am 1. Dezember 1964, verfügt über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse, um folgende Tätigkeiten eigenverantwortlich durchzuführen:

  • s.c.Injektionen
Die o.g. Tätigkeiten wurden von der Pflegekraft nach den Regeln der Kunst unter Aufsicht von Dr. Maximilian Beyspiehl durchgeführt.   Fr. Mustermann hat in der Zeit vom 15. bis zum 18. März 2005 an einem Fortbildungskurs teilgenommen. Die Fortbildung umfasste 15 Stunden theoretischen Unterricht. Die anschließende schriftliche Abschlussprüfung hat Fr. Mustermann bestanden. Die Fortbildung umfasste folgende Themen:
  • Anatomie und Physiologie
  • Pharmakagruppen
  • Hygiene bei Injektionen
  • korrekte Durchführung der subkutanen und intramuskulären Injektion
  • rechtliche Fragen zur Delegation
    Datum, Unterschrift Heimleitung     Datum, Unterschrift des Arztes       Anmerkung:
  • Ein Befähigungsnachweis soll als Qualifikationsnachweis für einzelne Tätigkeiten dienen. Deshalb sind die einzelnen Tätigkeiten explizit im Befähigungsnachweis aufzulisten.
  • Der Befähigungsnachweis gilt zeitlich nicht unbegrenzt. In ihm sind nach und nach weitere Eintragungen zu Weiterbildungen und Überprüfungen zu den genannten Tätigkeiten einzutragen. Damit wird der Nachweis geführt, dass die Pflegekraft immer auf dem aktuellen Stand ist.