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Befähigungsnachweis ("Spritzenschein")
Wie ein
Spritzenschein auszusehen hat, ist gesetzlich nicht geregelt.
Wenn dieser Befähigungsnachweis bei Haftungsforderungen aber
seine Schutzfunktion erfüllen soll, müssen zumindest bestimmte
Formalien eingehalten werden. Unser Muster zeigt Ihnen, wie Sie
ein solches Dokument formulieren können.
Befähigungsnachweis
("Spritzenschein")
Die Pflegekraft Erna Mustermann,
geboren am 1. Dezember 1964, verfügt über die
notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse, um folgende
Tätigkeiten eigenverantwortlich durchzuführen:
Die o.g. Tätigkeiten wurden von der
Pflegekraft nach den Regeln der Kunst unter Aufsicht von
Dr. Maximilian Beyspiehl durchgeführt.
Fr. Mustermann hat in der Zeit vom
15. bis zum 18. März 2005 an einem Fortbildungskurs
teilgenommen. Die Fortbildung umfasste 15 Stunden
theoretischen Unterricht. Die anschließende schriftliche
Abschlussprüfung hat Fr. Mustermann bestanden. Die
Fortbildung umfasste folgende Themen:
-
Anatomie und
Physiologie
-
Pharmakagruppen
-
Hygiene bei
Injektionen
-
korrekte
Durchführung der subkutanen und intramuskulären
Injektion
-
rechtliche Fragen
zur Delegation
Datum, Unterschrift
Heimleitung
Datum, Unterschrift
des Arztes
Anmerkung:
-
Ein Befähigungsnachweis soll als
Qualifikationsnachweis für einzelne Tätigkeiten dienen.
Deshalb sind die einzelnen Tätigkeiten explizit im
Befähigungsnachweis aufzulisten.
-
Der Befähigungsnachweis gilt zeitlich
nicht unbegrenzt. In ihm sind nach und nach weitere
Eintragungen zu Weiterbildungen und Überprüfungen zu den
genannten Tätigkeiten einzutragen. Damit wird der Nachweis
geführt, dass die Pflegekraft immer auf dem aktuellen Stand
ist.
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