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Standardpflegeplan "Apoplexie"
Ein Schlaganfall kann zahlreiche sehr
verschiedene Einschränkungen zur Folge haben. Das macht die
Formulierung eines Standardpflegeplans zu einer echten
Herausforderung. Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, haben wir
ein Muster erstellt, das die
wichtigsten Pflegeprobleme, -maßnahmen und -ziele zusammenfasst.
Standardpflegeplan Apoplexie
Der Apoplex (Schlaganfall
oder "apoplektischer Insult") ist gekennzeichnet
durch:
-
Durchblutungsstörungen
(Ischämie) mit einhergehendem Sauerstoffmangel des
Gehirns. Gründe dafür können sein: Stenosen der
Gefäße etwa durch einen Thrombus, Arteriosklerose
oder Embolie
-
intrazerebrale Massenblutung
im Gehirn. Gründe dafür können sein: Ruptur (reißen)
eines Gefäßes durch ein Aneurysma (Gefäßaussackung)
oder Angiopathie (Gefäßerkrankungen) infolge von
arterieller Hypertonie und Arteriosklerose.
Risikofaktoren:
-
Hypertonie
-
Hypercholesterolämie
-
Diabetes mellitus
-
Adipositas
-
Herzrhythmusstörungen
-
Zigarettenkonsum, besonders
inhalierendes Rauchen
-
Stress
-
Bewegungsmangel
-
Einnahme der "Pille"
(Ovulationshemmer) plus Rauchen
-
genetische Disposition
-
hohes Lebensalter
Die am häufigsten auftretenden
Schädigungen (je nach Schädigungsort):
-
Bewusstseinseintrübung
-
Hemiplegie: komplette
Halbseitenlähmung
-
Hemiparese: inkomplette
Halbseitenlähmung
-
Apraxie: Störung der
Fähigkeit zum koordinierten Handeln. Etwa: Die
Zahnbürste wird zum Haare kämmen genommen.
-
Aphasie: zentrale
Sprachstörung. Sie betrifft sprechen, lesen,
verstehen und schreiben. Der Verstand selbst ist
nicht betroffen. Es wird unterschieden zwischen:
-
sensorische Aphasie (eine
starke Störung des Sprachverständnisses,
Betroffener kann flüssig sprechen bis hin zu
unkontrollierten Redeschwällen)
-
motorische Aphasie (stark
gestörte, verlangsamte und mühsame Sprache)
-
globale Aphasie (eine
starke Störung des Sprachverständnisses und der
Sprache)
-
amnestische Aphasie
(meist Wortfindungsstörungen)
-
In der Regel treten
Mischformen auf.
-
Dysarthrie: Störung der
Bewegung und des Gefühls im Zungen-, Mund- und
Halsbereich. Folgen: das Gesprochene ist schwer zu
verstehen, Schluckstörungen usw.
-
Agnosie: Störung des
Erkennens optischer, akustischer und taktiler
Sinnesreize
-
Parästhesien:
Missempfindungen
-
Hemianopsie: eingeschränktes
oder vollständig ausgefallenes Gesichtsfeld
-
Hemineglegance / Neglect:
tritt häufig auf bei einer Schädigung der rechten
Hemisphäre mit linksseitiger Hemiplegie. Das
bedeutet, dass die betroffene Seite trotz intakter
Sinnesorgane vom Betroffenen nicht wahrgenommen
wird. Die Vorstellung für den betroffenen Halbraum
ist verloren gegangen oder erschwert.
-
Pusher-Syndrom: Verlagerung
der Haltung hin zur stärker gelähmten Seite,
Widerstand bei Korrektur zur Körpermitte
-
Harninkontinenz
-
zentrale Fazialisparese:
Lähmung des Gesichtsnervs. Diese zeigt sich häufig
als herabhängender Mundwinkel, Speichelfluss und
Vorwölbung der betroffenen Wange durch das Ausatmen.
-
psychische Veränderungen wie
beispielsweise Antriebsarmut, Stimmungsschwankungen,
Reizbarkeit, Ängstlichkeit, depressive Tendenzen bis
hin zur Depression usw.
-
Störung der Aufmerksamkeit,
der Konzentration, Lern- und Gedächtnisleistung
weitere Folgeprobleme bei einer
Hemiparese:
-
subluxierte Schulter: eine
Fehlstellung des Schulterblattes. Der Humeruskopf
der stärker betroffenen Seite ist verschoben. Dieses
ist auch dadurch bedingt, dass durch die Lähmung der
Muskulatur das Gelenk nicht mehr in der richtigen
Position gehalten wird.
-
Schulter-Hand-Syndrom: dieses
Syndrom beschreibt das Anschwellen der Hand. In
Folge des Schlaganfalles verändern sich der
Muskeltonus und die Innervation (nervale Versorgung
von Körpergeweben und Organen) der Hand. Bei
Nichtbehandlung droht eine irreversible Schädigung
der Hand.
Anmerkung:
-
Standardpflegepläne
geben für spezielle Pflegeprobleme die
typischen pflegerischen Maßnahmen vor, so
etwa wie in diesem Beispiel für Apoplexie.
Standardpflegepläne umfassen generelle und
potentielle Pflegeprobleme, Pflegemaßnahmen
und Pflegeziele.
-
Aus diesem Grund
erleichtert ein Standardpflegeplan zwar die
Pflegedokumentation, aber er ersetzt auf
keinen Fall eine individuelle auf den
Bewohner / Patienten bezogene Pflegeplanung.
-
Jede Pflegefachkraft
ist gehalten, diese generellen
Pflegeprobleme, Pflegemaßnahmen und
Pflegeziele auf Relevanz zu überprüfen und
auf die individuellen Einschränkungen und
Ressourcen des jeweiligen Bewohners /
Patienten anzupassen. Wichtig ist auch beim
Einsatz von Standardpflegeplänen, diese in
regelmäßigen Abständen zu überprüfen und
ggf. zu überarbeiten, da sie immer auf dem
aktuellen Stand sein sollten.
Pflegeproblem
Pflegemaßnahmen
Pflegeziel
Kommunizieren
-
Aufgrund der Hirnschädigung
ist der Bewohner nicht mehr in der Lage, sich auf
ein Gespräch zu konzentrieren. Er wird bereits durch
kleine Außenreize abgelenkt.
-
Wir schaffen bei Gesprächen
eine ruhige Atmosphäre und schirmen den Bewohner
soweit möglich von störenden Außenreizen ab.
-
Der Bewohner ist wieder in
der Lage, sich an einem Gespräch zu beteiligen und
dessen Inhalt zu erfassen.
-
Der Bewohner leidet unter
Aphasie.
-
Wir hören dem Bewohner
geduldig zu, auch wenn der Sprachfluss sehr stockend
ist. Der Bewohner wird nicht unterbrochen.
-
Wenn Pflegekräfte nicht
sicher sind, ob sie den Bewohner richtig verstanden
haben, so wiederholen sie das Gesagte. Beispiel:
"Habe ich Sie richtig verstanden? Sie möchten auf
Toilette gehen?"
-
Wir bilden einfache
Sätze mit korrekter Grammatik. Wir sprechen nicht im
"Telegrammstil".
-
Wir stellen Fragen, auf die
der Bewohner mit "ja" oder mit "nein" antworten
kann. Sog. "W-Fragen" (warum, wofür, womit usw.)
oder Fragen mit mehreren Alternativen werden
vermieden. Richtig: "Möchten Sie Käse essen?"
Falsch: "Möchten Sie Käse, Wurst oder ein Ei
essen?".
-
Wichtige Sätze werden ggf.
zweimal gesprochen, bei der zweiten Wiederholung
allerdings mit einem geänderten Aufbau. Beispiel:
"Sie bekommen jetzt Ihre Medikamente. Ich möchte,
dass Sie jetzt Ihre Medikamente einnehmen."
-
Alle weiteren Vorgaben des
Standards "Pflege von Senioren mit Sprachstörungen"
werden umgesetzt.
-
Die Auswirkungen der Aphasie
werden reduziert.
Sich bewegen
-
Der Bewohner leidet unter
einem Neclektphänomen. Er ist immobil und auf die
Nutzung eines Rollstuhls angewiesen.
-
Wenn der Neclect sehr stark
ausgeprägt ist, wird der Bewohner zunächst über die
weniger betroffene Seite in den Rollstuhl
transferiert. Erst nachdem der Bewohner ausreichend
Sicherheit gewonnen hat und keine Angst mehr zeigt,
prüfen wir, ob er auch über die mehr betroffene
Seite einsteigen kann.
-
Wir achten darauf, dass der
Bewohner aufrecht sitzt, die Füße parallel stehen
und Bodenkontakt haben. Die Hüfte sollte in einem
90°-Winkel gebeugt sein. Ggf. wird der Rumpf durch
ein Kissen leicht nach vorne gebeugt. Der mehr
betroffene Arm kann auf einem Tisch abgelegt werden.
Nach Möglichkeit sollte der Rollstuhl mit speziellen
Armlehnen ausgestattet sein. Der mehr betroffene Arm
kann auch auf einem Kissen im Schoß abgelegt werden.
-
Wenn der Bewohner im
Rollstuhl kurzfristig "geparkt" werden muss, achten
wir darauf, dass die mehr betroffene Seite zur Wand
zeigt und der Bewohner über die weniger betroffene
Seite das Geschehen verfolgen kann.
-
Der Bewohner bleibt mobil.
-
Ängste und Unsicherheiten
werden ernst genommen.
-
Der Bewohner leidet unter
einem Schulter-Hand-Syndrom.
-
Wir achten darauf, dass der
venöse und lymphatische Abfluss nicht behindert
wird. Dieses ist insbesondere der Fall, wenn die
Hand lange in einer abgeknickten Haltung gehalten
wird.
-
Der Sitz der Kleidung wird
überwacht, dieses insbesondere nach jeder Umlagerung
sowie nach jedem Kleidungswechsel. Einschneidende
Kleidung kann den venösen und lymphatischen
Rückfluss im Achselbereich beeinträchtigen.
-
Wir achten darauf, dass die
stärker betroffene Hand vor Verletzungen geschützt
wird. Wichtig ist etwa, dass die Hand nicht in die
Speichen eines fahrenden Rollstuhls gerät.
-
Wir stellen sicher, dass der
Oberarm beim Lagern in einer neutralen, leicht nach
außen rotierten Position gehalten wird. Dieses ist
insbesondere wichtig, wenn das Schultergelenk
subluxiert ist und der Arm sonst spastisch nach
innen rotiert wäre.
-
Wir achten darauf, dass
Infusionen und Blutentnahmen nach Möglichkeit am
weniger betroffenen Arm durchgeführt werden. Am mehr
betroffenen Arm würden Hämatome deutlich langsamer
verheilen. Zudem ist hier die Resorption etwa von
paravenösen Infusionen reduziert.
-
Ein Schulter-Hand-Syndrom
wird vermieden.
-
Die mehr betroffene Hand wird
vor Schädigungen geschützt.
-
Der Bewohner klagt über
bohrende oder stechende Beschwerden im Bereich des
Schultergelenks als Folge der Hemiplegie.
-
Der Bewohner verweigert sich
Pflegemaßnahmen, da er eine Schmerzbelastung
fürchtet.
-
Der mehr betroffene Arm wird
bei möglichst vielen Bewegungsabläufen mit
einbezogen. Wir nutzen dafür das Prinzip der
bilateralen Armführung. Der weniger betroffene Arm
führt dabei den mehr betroffenen Arm. Der Bewohner
faltet dafür die Hände. Der mehr betroffene Daumen
sollte oben liegen.
-
Die Pflegekräfte gehen
besonders vorsichtig mit den Armen um. Sie achten
darauf, dass die Arme bei Pflegemaßnahmen nicht
verdreht werden.
-
Wenn die Arme hoch über die
Schultern gehoben werden sollen, soll der Bewohner
die gefalteten Hände und somit die Schulterblätter
weit nach vorne schieben.
-
Bei der Lagerung auf der mehr
betroffenen Seite achten wir darauf, dass das
Gewicht des Oberkörpers nicht ausschließlich auf dem
Schultergelenk ruht. Auch das Schulterblatt und der
Oberarm sollten belastet sein.
-
Beim Transfer des Bewohners
verzichtet die Pflegekraft darauf, die Hand des mehr
betroffenen Armes auf der eigenen Schulter
abzulegen. Die Hand könnte von dort herunterfallen
und durch den Schwung aus der Gelenkpfanne gehebelt
werden.
-
Falls notwendig erhält der
Bewohner eine medikamentöse Schmerztherapie. Diese
sollte insbesondere zur Nacht eingesetzt werden. Wir
beachten, dass durch den Einsatz von Schmerzmitteln
auch die warnende Wirkung von Schmerzen reduziert
wird. Es kann also dazu kommen, dass Gelenke über
die ursprüngliche Schmerzgrenze hinaus bewegt
werden.
-
Das Schultergelenkt wird vor
Schäden geschützt.
-
Die Schmerzbelastung wird
reduziert.
-
Der Bewohner kann das Prinzip
der bilateralen Armführung nicht nutzen, da die
Finger zu stark geschwollen sind.
-
Wir fordern den Bewohner auf,
mit der weniger betroffenen Hand den mehr
betroffenen Unterarm zu fassen. Er umgreift den mehr
betroffenen Arm von außen in der Nähe des
Handgelenks. Die Pflegekraft achtet darauf, dass der
mehr betroffene Arm in einer leichten Außenrotation
mitgeführt wird.
-
Das Schultergelenk wird vor
Schäden geschützt.
-
Die Schmerzbelastung wird
reduziert.
-
Als Folge des Schlaganfalles
ist der Bewohner immobil. Es bilden sich
Kontrakturen aus.
-
Mindestens zweimal am Tag
(auch am Wochenende) werden alle Gelenke durchbewegt.
Dieses sollte der Bewohner nach Möglichkeit selbst
aktiv durchführen, ggf. assistiert die Pflegekraft
dabei oder führt die Bewegung passiv durch. Nach und
nach sollten passive Bewegungen durch aktive
Bewegungen ersetzt werden.
-
Beim Durchbewegen nutzen wir
grundsätzlich beide Hände. Eine Hand umfasst die
Gliedmaße knapp unterhalb des Gelenks, während die
andere Hand den Bereich oberhalb greift und das
Gelenk durchbewegt. Bei allen Übungen wird also
rumpfnah (proximal) festgehalten und körperfern (distal)
durchbewegt. Das Gelenk darf nicht durchhängen, da
dieses die Gelenkkapsel schädigen könnte. Zudem
schützt die korrekte Durchführung die Muskeln vor
Rückbildung.
-
Die Gelenke werden immer nur
bis zum Erreichen der Schmerzgrenze oder eines
Widerstandes bewegt. Schmerzäußerungen werden stets
beachtet. Insbesondere demente Bewohner können sich
ggf. nicht artikulieren, daher achten wir genau auf
deren Reaktionen. Bei Schmerzen wird die Intensität
der Maßnahme entsprechend reduziert.
-
Die Bildung von Kontrakturen
wird vermieden.
-
Als Folge des Schlaganfalles
ist der Bewohner immobil. Es droht die Bildung eines
Spitzfußes.
-
Wir nutzen einen Bettbogen,
um den Druck von der Bettdecke auf die Zehen zu
minimieren. Alternativ kann die Bettdecke über das
Fußbrett gehängt werden. (Hinweis: Die Pflegekraft
sollte darauf achten, dass der Bewohner dabei nicht
friert.)
-
Die Füße eines immobilen
Bewohners werden in Rückenlage im rechten Winkel zu
den Unterschenkeln gelagert. Wir nutzen dafür weiche
Fußstützen. Die Fersen werden ggf. weich oder hohl
gelagert.
-
Die Füße von Rollstuhlfahrern
werden nur während eines Transports auf den
Trittbrettern positioniert. Ansonsten sollten die
Füße mit der gesamten Fußsohle auf dem Boden
aufgestellt werden.
-
Es bildet sich kein Spitzfuß.
-
Der Bewohner hat Schmerzen im
Bereich der Hüfte.
-
Die Pflegekräfte achten
darauf, dass die Beine vor jeder Bewegung in einer
guten Position liegen. Insbesondere wird eine
Außenrotation korrigiert.
-
Das Hüftgelenk wird vor
Schäden geschützt.
Vitale Funktionen des Lebens
aufrechterhalten
-
Der Bewohner leidet unter
Missempfindungen.
-
Er klagt über ein Kribbeln
oder Stechen.
-
Berührungen werden nur
schwach wahrgenommen.
-
Selbst minimale Berührungen
verursachen Schmerzen.
-
Wir gehen behutsam und
verständnisvoll mit dem Bewohner um.
-
Berührungen werden vorsichtig
durchgeführt.
-
Wir lassen ggf. die Hand so
lange auf der Haut des Bewohners liegen, bis die
Berührungsrezeptoren den Reiz verarbeitet haben.
-
In keinem Fall werden in
Zukunft Berührungen generell vermieden, da dieses
die Symptomatik verschlechtern könnte.
-
Die gesteigerte Sensibilität
wird auf ein Normalmaß reduziert.
-
Der Bewohner leidet am sog.
"Pusher-Syndrom". Er ist nicht fähig, in Seitenlage
auf der weniger betroffenen Seite den Kopf auf dem
Kissen abzulegen.
-
Die Maßnahmen im Rahmen der
Dekubitusprophylaxe werden intensiviert. Dazu zählen
auch regelmäßige Umlagerungen. Zudem werden die
Regionen am Trochanter, am Knie und den Fersen
engmaschig überwacht.
-
Die Bildung eines Dekubitus
wird vermieden.
-
Der Bewohner leidet unter
einer Fazialisparese. Das Augenlied kann nicht
vollständig geschlossen werden. Das Auge droht
auszutrocknen.
-
Wir prüfen, ob das Auge durch
Salben oder Tropfen vor dem Austrocknen geschützt
werden kann.
-
Ggf. versorgen wir das Auge
mit einem Uhrglasverband.
-
Das Auge wird vor dem
Austrocknen geschützt.
-
Der Bewohner leidet unter
Bewusstseinsstörungen.
-
Eine schnelle
Verschlechterung der Bewusstseinslage wird umgehend
dem behandelnden Arzt mitgeteilt.
-
Komplikationen werden
umgehend bemerkt, insbesondere ein Reinfarkt, eine
Nachblutung oder eine Stauung des Liquors im Gehirn.
-
Der Bewohner ist bettlägerig.
Es droht die Entstehung eines Dekubitus.
-
Der Bewohner wird regelmäßig
umgelagert. Wir nutzen insbesondere die
Lagerungsformen "Lagerung auf der betroffenen Seite"
sowie "Lagerung auf der weniger betroffenen Seite".
-
Wir beachten, dass aufgrund
der neuronalen Schädigungen das Schmerzempfinden des
Bewohners reduziert sein kann. Er ist nicht in der
Lage, auf die Schmerzimpulse der überbelasteten Haut
zu reagieren. Die Umlagerungen erfolgen daher
engmaschig.
-
Der Bewohner erleidet keinen
Dekubitus.
Sich pflegen
-
Der Bewohner ist nicht in der
Lage, sich bei der Körperpflege ausreichend zu
konzentrieren.
-
Wir sorgen für eine möglichst
ruhige Umgebung während der Körperpflege. Wir
vermeiden es etwa, das Wasser während des Waschens
laufen zu lassen. Das Radio und der Fernseher werden
abgeschaltet.
-
Wir sorgen dafür, dass nur
die Gegenstände im Gesichtsfeld des Bewohners
liegen, die aktuell benötigt werden. Derzeit nicht
erforderliche Cremetöpfe, Lotionen usw. werden
weggestellt.
-
Wir prüfen, ob der Bewohner
zumindest einzelne Phasen der Körperpflege
übernehmen kann. Wir suchen dafür Sequenzen aus, die
für den Bewohner wichtig sind, etwa das Putzen der
Zähne oder das Auftragen der Gesichtspflegecreme.
-
Während der Körperpflege
sprechen wir möglichst wenig mit dem Bewohner,
sondern beschränken uns auf kurze verständliche
Anweisungen.
-
Der Bewohner ist körperlich
gepflegt.
-
Der Bewohner wird im Rahmen
seiner verbliebenen Fähigkeiten an der Körperpflege
beteiligt.
-
Der Bewohner leidet unter
einem Neclektphänomen. Dieses erschwert die
Körperpflege.
-
Die Pflegekraft stellt sich
beim Waschen stets auf die mehr betroffene Seite.
-
Die Waschrichtung erfolgt von
der weniger betroffenen Seite in Richtung der mehr
betroffenen Seite. Auf diese Weise werden
Spürinformationen auf die geschädigte Seite herüber
getragen.
-
Der Bewohner wird
aufgefordert, mit dem Blick den Waschlappen zu
fixieren und ihm auf die mehr betroffene Körperseite
zu folgen.
-
Der Bewohner pflegt auch die
mehr betroffene Körperseite.
-
Der Bewohner ist nicht in der
Lage, die Zahnpflege eigenständig durchzuführen.
-
Die Zahnreinigung per
Zahnbürste wird von der Pflegekraft übernommen.
-
Die Pflegekraft reinigt
gleichzeitig auch die Zunge und den Gaumen. Ggf.
nutzen wir dafür spezielle Zahnbürsten mit einem
abgeflachten Bürstenkopf.
-
Mit der Zahnbürste werden
ggf. vorhandene Nahrungsreste aus den Wangentaschen
entfernt.
-
Der Bewohner wird im Rahmen
seiner Fähigkeiten an der Mund- und Zahnpflege
beteiligt.
Essen und trinken
-
Der Bewohner ist mit der
Nahrungsaufnahme überfordert. Er nimmt einige Löffel
oder Bissen zu sich und "nickt" dann ein. Auf
Ansprache oder nach einer Berührung "wacht" der
Bewohner wieder auf, um dann aber erneut wieder
schnell wegzudösen.
-
Der Bewohner wird durch
Mitbewohner beim Essen abgelenkt. Er vergisst das
Essen und muss immer wieder daran erinnert werden.
-
Wir prüfen, ob der Bewohner
insgesamt überfordert ist. Dieses ist etwa dann der
Fall, wenn der Bewohner vor dem Frühstück sich
selbst anziehen soll und damit seine mentale
Konzentrationsfähigkeit bereits verbraucht hat. In
diesem Fall übernimmt die Pflegekraft den
Kleidungswechsel vollständig. Der Bewohner hat dann
mehr mentale Reserven für die Nahrungsaufnahme.
-
Ggf. wird die Sitzordnung am
Esstisch angepasst. Der Bewohner sollte neben einem
ruhigen Mitbewohner sitzen oder (falls notwendig)
seine Speisen ungestört an einem Extratisch oder in
seinem Zimmer zu sich nehmen.
-
Gemeinsam mit dem
behandelnden Hausarzt prüfen wir, ob der Bewohner
eine PEG erhalten sollte. Dieses ist insbesondere
dann sinnvoll, wenn die lang hinziehende
Nahrungsaufnahme für den Bewohner zur Tortur wird.
Auch nach der Anlage einer PEG kann das Ess- und
Schlucktraining fortgeführt werden.
-
Der Bewohner wird ausreichend
ernährt.
-
Der Bewohner leidet unter
Schluckstörungen. Diese beeinträchtigen seine
Fähigkeit, Nahrung aufzunehmen.
-
Der Bewohner leidet unter
Sensibilitätsstörungen im Mundraum. Er spürt nicht,
dass der Mund schon voll ist und kaut nicht. Die
Speisen laufen aus den Mundwinkeln. Es kommt zum
Verschlucken oder Husten.
-
Wir reduzieren das
Aspirationsrisiko durch ein sorgfältiges Anreichen
des Essens. Der Löffel wird langsam in den Mund
eingeführt und mit sanftem Druck auf der Zungenmitte
abgesetzt.
-
Sobald der Bewohner die
Nahrung aufgenommen hat, wird der Löffel wieder
behutsam aus dem Mund entfernt. Die Pflegekraft
stellt sicher, dass der Bewohner regelmäßig eine
Nachschluckbewegung durchführt.
-
Ggf. kann die Pflegekraft
diese Bewegung mit einem sanften Druck gegen den
Mundboden stimulieren oder den Bewohner gezielt zum
Nachschlucken auffordern.
-
Der Bewohner erleidet keine
Aspiration.
-
Der Bewohner erhält keine
Spürinformationen aus dem Mundraum. Es bleiben daher
Nahrungsreste in den Wangentaschen zurück. Diese
rutschen in Richtung Rachen, wenn sich der Bewohner
nach dem Essen hinlegt. Es droht eine Aspiration.
-
Nach jeder Mahlzeit und vor
der Nachtruhe wird der Mundraum des Bewohners
inspiziert.
-
Ggf. wird der Bewohner
aufgefordert, den Mundraum auszuspülen.
-
Dem Bewohner wird empfohlen,
nach der Inspektion keine Speisen mehr zu sich zu
nehmen, etwa Kekse u.Ä.
-
Es kommt zu keiner
Aspiration.
Ausscheiden
-
Der Bewohner leidet unter
einer Urininkontinenz als Folge der neurologischen
Schädigungen.
-
Wenn eine neurogene
Blasenentleerungsstörung vorliegt, so führen wir
ggf. eine Einmalkatheterisierung durch.
-
Falls nötig wird ein
suprapubischer Fistelkatheter gelegt.
-
Die Anlage eines
Dauerkatheters ist keine Option.
-
Wir erklären dem Bewohner,
dass sich durch Toilettentraining die Kontinenz
häufig wieder herstellen lässt.
-
Wir prüfen, ob
Anticholinergika die Kontinenz fördern können.
-
Eine Inkontinenz bildet sich
zurück.
-
Die Folgen der Inkontinenz
werden minimiert.
-
Der Bewohner leidet unter
einer Stuhlverstopfung. Das starke Pressen führt zu
einer Steigerung des Blutdrucks und erhöht das
Risiko einer Nachblutung im Hirn.
-
Wir achten auf eine
regelmäßige Darmentleerung.
-
Wir führen ein regelmäßiges
Darmtraining durch.
-
Wir verabreichen ggf.
kurzfristig orale Abführmittel.
-
Wir nutzen Abführzäpfchen.
-
Wir führen ggf. einen Einlauf
durch.
-
Alle weiteren im Standard
"Obstipationsprophylaxe" beschriebenen Maßnahmen
werden durchgeführt.
-
Eine erneute Hirnblutung wird
vermieden.
Sich kleiden
-
Der Bewohner leidet unter
einem Neclektphänomen. Dieses erschwert den
Kleidungswechsel.
-
Das Auskleiden beginnt immer
mit der weniger betroffenen Seite.
-
Das Ankleiden beginnt stets
mit der mehr betroffenen Seite.
-
Es gilt: Der weniger
betroffene Arm führt den mehr betroffenen Arm.
-
Alle weiteren im Standard
"An- und Auskleiden von Hemiplegiepatienten"
beschriebenen Maßnahmen werden umgesetzt.
-
Der Bewohner ist in der Lage,
sich im Rahmen seiner Fähigkeiten am Wechsel der
Kleidung zu beteiligen.
Sich beschäftigen
-
Der Bewohner leidet unter
Apraxie. Er ist nicht in der Lage, mit Gegenständen
zu hantieren.
-
Der Bewohner scheitert an
komplexen Tätigkeiten, da er die Reihenfolge der
einzelnen Schritte durcheinander bringt.
-
Der Bewohner leidet unter
Agnosie. Er gebraucht Gegenstände entgegen ihrer
eigentlichen Funktion und Aufgabe (etwa eine
Haarbürste, um sich die Zähne zu putzen).
-
Wir wählen Handlungen aus,
die für den Bewohner besonders wichtig sind und
zudem aus wenigen Einzelschritten bestehen. Diese
werden vorrangig mit ihm geübt.
-
Die ausgewählten Handlungen
werden täglich trainiert.
-
Wenn der Bewohner eine
Handlung nicht zu Ende bringen kann und mitten in
der Durchführung stockt, greift die Pflegekraft ein.
Sie führt die Hand des Bewohners und begleitet den
weiteren Bewegungsablauf.
-
Zum Führen der Hand gibt es
keine Alternative. Eine verbale Erklärung oder das
Demonstrieren (Vorführen) einer Maßnahme wird dem
Bewohner nicht helfen.
-
Der Bewohner ist wieder in
der Lage, die wichtigsten Alltagsgegenstände
anzuwenden.
-
Der Bewohner leidet unter
räumlichen Störungen. Er kann Winkel nicht mehr
richtig einschätzen. Es ist ihm unmöglich, die Uhr
abzulesen. Dieses führt dazu, dass der Bewohner
zeitlich desorientiert ist.
-
Wir prüfen, ob der Bewohner
eine Digitaluhr (mit Ziffern statt Zeigern) nutzen
kann.
-
Der Bewohner ist wieder in
der Zeit orientiert.
Die Beziehung zwischen dem Bewohner
und seinem Lebenspartner wird vor vermeidbaren
Belastungen geschützt.
-
Das Verhältnis zum
Lebenspartner leidet unter der Hemiplegie. Die
ehemals gleichberechtigte Partnerschaft wandelt sich
zu einer asymmetrischen Beziehung zwischen
Pflegendem und Gepflegtem.
-
Die Wertschätzung des
Lebenspartners zum Bewohner leidet.
-
Wir stehen dem Angehörigen
jederzeit für ein entlastendes Gespräch zur
Verfügung.
-
Wir erläutern dem Angehörigen
insbesondere, dass neurologische Veränderungen,
Ängste und das Gefühl der Abhängigkeit das Verhalten
des Bewohners verändern können.
-
Wir ermuntern den
Angehörigen, eigene Interessen weiterhin zu pflegen
und auf ein eigenes Leben nicht völlig zu
verzichten.
-
Die Beziehung zwischen dem
Bewohner und seinem Lebenspartner wird vor
vermeidbaren Belastungen geschützt.
Für eine sichere Umgebung sorgen
-
Der Bewohner leidet am sog.
"Pusher-Syndrom". Er droht aus dem Stuhl oder aus
dem Rollstuhl zu fallen.
-
Die Sitzposition des
Bewohners wird etwa mit Kissen soweit stabilisiert,
dass dieser nicht mehr zur Seite kippen kann.
-
In keinem Fall versucht die
Pflegekraft die Position des Bewohners zu
korrigieren, indem sie ihn von der mehr betroffenen
Seite in Richtung weniger betroffene Seite schiebt.
Dieses würde die Symptomatik verstärken.
-
Der Bewohner wird vor einem
Sturz aus dem Stuhl oder aus dem Rollstuhl
geschützt.
-
Der Bewohner hat ein stark
eingeschränktes Sichtfeld aufgrund der Hemianopsie.
Er droht zu stürzen.
-
Wir achten auf ein
barrierefreies Zimmer und beseitigen Stolperfallen.
-
Der Bewohner stürzt nicht.
Soziale Bereiche des Lebens sichern
-
Der Bewohner ist nicht mehr
in der Lage, mit Geld umzugehen.
-
Wir verdeutlichen dem
Bewohner, dass er größere Bargeldbeträge zur Bank
bringen sollte.
-
In der Geldbörse des
Bewohners sollte sich nur ein kleiner Barbetrag
befinden.
-
Wenn der Bewohner seine
Geldbörse verloren hat, werden ihm keine
Vorhaltungen gemacht. Stattdessen wird die Geldbörse
gesucht. Wir beginnen mit den Plätzen, an denen der
Bewohner immer wieder Gegenstände zurücklässt.
-
Wir prüfen die Notwendigkeit
einer Betreuung im Bereich der
Vermögensangelegenheiten.
-
Der Bewohner wird vor
finanziellen Nachteilen geschützt.
Mit existentiellen Erfahrungen des Lebens umgehen
-
Bewohner ist depressiv und
zieht sich zurück.
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Wir vermitteln dem Bewohner
Kontakt zu Selbsthilfegruppen.
-
Wir stehen dem Bewohner für
ausführliche Gespräche zur Verfügung.
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Bewohner soll seine
Erkrankung akzeptieren und lernen damit umzugehen.
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Bewohner soll sich nicht
isolieren und am Gemeinschaftsleben teilhaben.
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