Diese Seiten wurden für Smartphones optimiert.
Für die PC-Version
klicken Sie bitte hier.
Standard
"Bewusstseinskontrolle"
Ist der Senior nur "benommen" oder schon
"schläfrig"? Liegt ein Stupor vor - oder bereits ein Koma? Bei
vielen Krankheitsbildern ist es wichtig, regelmäßig den
Bewusstseinszustand zu ermitteln und zu dokumentieren. Ohne
einen gemeinsamen Standard würde jede Pflegekraft dabei ihre
ganz eigenen Maßstäbe anlegen.
Tabelle
Standard "Bewusstseinskontrolle"
Definition:
Das Bewusstsein ist die
Summe aller somato-psychischen Vorgänge, also etwa Wahrnehmungen und
Gedanken. Insbesondere beinhaltet das Bewusstsein das Verständnis um die
umgebende Welt sowie um das Selbst. Ein Mensch, der bei klarem
Bewusstsein ist, ist
-
orientiert über Raum, Zeit und Person
-
in der Lage, zielgerichtet zu handeln
-
ist aufmerksam und auffassungsfähig
-
ist in der Lage, Wissen zu reproduzieren
Die Kontrolle des Bewusstseins zählt zu den
primären Aufgaben von Ärzten und Pflegekräften.
Die Glasgow Koma Skala ist ein Werkzeug, um das
Ausmaß der Bewusstseinsstörung objektiv einschätzen und dokumentieren zu
können. Die Reaktionen des Bewohners in den Bereichen "Augen öffnen",
"verbale Reaktionen" und "motorische Reaktionen auf Schmerzreize" werden
beobachtet und mit Punkten bewertet. Die Werte werden addiert und das
Ergebnis verschiedenen Bewusstseinszuständen (von völliger Wachheit bis
hin zum Koma) zugeordnet.
Grundsätze:
-
Unerwartete Bewusstseinsveränderungen
erfordern stets eine ärztliche Untersuchung. Wenn es hinreichende
Anzeichen auf eine etwaige Gefährdung gibt, wird immer der Notarzt
alarmiert.
-
Menschen, die offenbar bewusstlos sind,
können in wenigen Fällen ihre Umwelt dennoch wahrnehmen. Daher ist
es erforderlich, in der täglichen Pflegepraxis mit dem Bewohner so
umzugehen, als wäre er bei Bewusstsein. Der Bewohner wird über alle
durchzuführenden Pflegemaßnahmen informiert, etwa beim Waschen oder
vor Injektionen. Insbesondere wird es unterlassen, sich in der
Gegenwart des Bewohners skeptisch über dessen Heilungsaussichten zu
äußern.
-
Bei Bewohnern mit Bewusstseinsstörungen
besteht stets ein erhöhtes Risiko, dass sie sich selbst verletzen
könnten.
Ziele:
-
Eine Bewusstseinsstörung und eine
Bewusstlosigkeit werden schnell und sicher erkannt.
-
Das Ausmaß der Bewusstseinsstörung wird
korrekt bestimmt.
-
Eine etwaige Gefährdung des Bewohners wird
korrekt erkannt.
-
Wirksame Gegenmaßnahmen werden gewählt und
durchgeführt.
-
Komplikationen und Folgeerkrankungen werden
vermieden.
Vorbereitung:
Indikation
Eine Bewusstseinskontrolle ist bei
verschiedenen Krankheitsbildern und Situationen notwendig:
-
bei Verletzungen oder Schädigungen des
Zentralnervensystems, etwa als Folge eines Schädel-Hirn-Traumas,
Tumorwachstum, entzündlichen Prozessen oder Vergiftungen
-
nach gravierenden Verletzungen, insbesondere
bei massivem Blutverlust oder Schocksymptomen
-
nach Verabreichung von Medikamenten mit
sedierender Wirkung
Material
Wir stellen das Material zusammen,
das für die Bewusstseinskontrolle notwendig ist:
-
Taschenlampe (für die Kontrolle der
Pupillenreaktion)
-
Reflexhammer (für die Prüfung der
Reflextätigkeit und Sensibilität)
Informationssammlung
Wir prüfen, welche Ursachen für die
Bewusstseinsstörung in Betracht kommen:
-
Schlaganfall
-
Alkoholmissbrauch
-
Drogenmissbrauch
-
Medikamentenmissbrauch
-
Vergiftung
-
Unfall, insbesondere bei Beteiligung des
Kopfes
-
Durchblutungsstörung
-
Fieber
-
Krampfanfall
-
Dehydratation
-
Lungeninsuffizienz
-
Stoffwechselentgleisung, etwa durch Diabetes
-
Hirntumor
-
Morbus Alzheimer
-
Schock
weitere Informationen
-
Wann trat die Bewusstseinsstörung das erste
Mal auf?
-
Trat die Bewusstseinsstörung plötzlich auf
oder steigerten sich die Symptome langsam?
Durchführung:
Ansprechen des Bewohners
Der Bewohner wird verbal
angesprochen. Dabei prüfen wir, ob der Bewohner
-
spontan oder verlangsamt reagiert
-
geweckt werden muss
-
zeitlich, örtlich und persönlich orientiert
ist
Dem Bewohner werden gezielte Fragen gestellt. Er
sollte folgende Punkte beantworten:
-
eigener Name und Vorname
-
Geburtsdatum
-
aktueller Aufenthaltsort (Pflegeheim, nicht
seine alte Wohnung)
-
Wochentag
-
Name der fragenden Pflegekraft
Wir beobachten die Reaktionen des Bewohners auf
das Ansprechen.
-
Der Bewohner sollte nach entsprechender
Aufforderung einfache Bewegungen durchführen. Etwa den Mund öffnen,
die Hand drücken usw.
-
Der Bewohner sollte verständlich antworten,
also keine zusammenhangslosen Sätze oder unverständliche Laute.
Berühren des Bewohners
Wir berühren den Bewohner und
beobachten seine Reaktionen auf den physischen Kontakt.
-
Der Bewohner sollte ohne größere zeitliche
Verzögerung auf die Berührung reagieren.
-
Die Reflexe werden überprüft, etwa durch das
Bestreichen ("Kitzeln") der Fußsohlen. Kontrolliert wird auch das
Auftreten von pathologischen Reflexen wie dem Babinski-Reflex.
-
Auf Schmerzreize sollte der Bewohner schnell
und gezielt reagieren. (Hinweise: Der Einsatz von Schmerzreizen ist
ethisch umstritten.)
Beobachten der Augen
-
Er sollte seine Augen selbständig während des
Ansprechens öffnen. Zumindest sollte er dieses auf ausdrückliche
Aufforderung tun.
-
Der Bewohner sollte den Blickkontakt
herstellen.
-
Die Pupillenreaktion auf Lichteinfall soll in
der Norm liegen, also keine verlangsamte Reaktion, keine Lichtstarre
und keine Entrundung.
weitere Beobachtungen
-
Ist ausgeschlossen, dass der Bewohner
schwerhörig ist und sein Hörgerät nicht funktioniert?
-
Die Vitalwerte werden ermittelt, insbesondere
Puls, Blutdruck, Körpertemperatur, BZ-Wert usw.
Nachbereitung:
Bestimmung des Bewusstseinszustandes
Basierend auf den gewonnenen
Informationen bestimmen wir den Bewusstseinszustand des Bewohners.
-
Klares Bewusstsein: Der Bewohner ist wach und
ansprechbar. Er ist zeitlich, örtlich und zur Person orientiert.
Äußere und innere Reize werden korrekt aufgenommen, erlebt und
verarbeitet.
-
Benommenheit: Der Bewohner wirkt schläfrig
oder gar gereizt. Sein Denken und sein Handeln sind verlangsamt und
unpräzise.
-
Somnolenz: Der Bewohner schläft zwar, lässt
sich durch Berührungen und lautes Ansprechen aber wecken. Im
Wachzustand ist er antriebsarm und teilnahmslos. Er leidet unter
Konzentrationsproblemen.
-
Sopor: Der Bewohner schläft tief. Nur massive
äußere Reize können ihn wecken, und selbst dann nur für kurze
Augenblicke. Der Bewohner ist in der Lage, zielgerichtet auf
Schmerzreize zu reagieren.
-
Koma: Es gibt keine Möglichkeit, den Bewohner
zu wecken. Die Augen bleiben geschlossen. Je nach Schweregrad des
Komas gibt es zumindest noch Reaktionen auf Schmerz oder
Pupillenreflexe.
Verhalten im Notfall
-
Wenn sich der Bewusstseinszustand eines
Bewohners unerwartet verschlechtert, wird der Notarzt gerufen und
der entsprechende Notfallstandard ausgeführt.
weitere Maßnahmen
-
Die Glasgow-Koma-Skala wird ausgefüllt.
-
Alle gewonnenen Informationen werden in der
Pflegedokumentation festgehalten.
-
Die Pflege von Bewohnern mit
Bewusstseinseintrübungen wird regelmäßig in Fallbesprechungen
thematisiert.
-
Die Pflegeplanung wird regelmäßig
aktualisiert.
-
Alle für die medizinische Behandlung
relevanten Informationen werden an den Arzt weitergeleitet.
Dokumente:
Pflegedokumentation
Verantwortlichkeit /
Qualifikation:
Pflegefachkräfte
|