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Standard "Bezugspflege in der ambulanten Pflege"

Anders als in stationären Einrichtungen lässt sich eine reine Bezugspflege in ambulanten Diensten nur schwer umsetzen. Immerhin können Sie mit etwas Organisation die unvermeidlichen Kompromisse so gestalten, dass sowohl die Klienten als auch die Mitarbeiter damit leben können.


Standard "Bezugspflege in der ambulanten Pflege"


Definition:

  • Die Bezugspflege ist ein Pflegesystem, das dadurch gekennzeichnet ist, dass eine Pflegekraft die gesamte Pflege für eine feste Gruppe von Klienten übernimmt. Diese Mitarbeiterin ist zuständig für die Pflegeplanung. Sie definiert die Pflegeziele, wählt die dafür notwendigen Maßnahmen aus und überprüft deren Wirksamkeit.
  • Die Bezugspflegekraft ist vom Pflegebeginn bis zum Umzug des Senioren in ein Pflegeheim oder bis zum Versterben für dessen Versorgung verantwortlich. Nur in definierten Ausnahmefällen kann diese Zuständigkeit auf eine andere Pflegekraft übergehen.
  • Die Pflegekraft übernimmt alle pflegerischen Tätigkeiten, die für die Versorgung des Klienten erforderlich sind. Tätigkeiten können aber auch an andere Pflegekräfte delegiert werden, wenn dieses sinnvoll ist. Etwa:
    • Die Bezugspflegekraft ist krank, hat frei, ist im Urlaub oder auf Fortbildung usw.
    • Die Bezugspflegekraft ist für bestimmte Tätigkeiten nicht qualifiziert, etwa Fußpflege bei Diabetikern.
    • Sinnvoll kann eine Delegation auch sein, wenn es im Pflegeteam Mitarbeiter gibt, die aufgrund von Zusatzqualifikationen für bestimmte Tätigkeiten deutlich besser geeignet sind. Beispiel: Versorgung von fortgeschrittenen chronischen Wunden durch die Wundbeauftragte.
  • Die von der Bezugspflegekraft erstellte Pflegeplanung ist bindend für alle anderen Mitarbeiter und darf nur unter zwingenden Umständen ohne vorherige Rücksprache geändert werden.
  • Das System der Bezugspflege bietet bei richtiger Umsetzung allen Beteiligten Vorzüge:
    • Der Klient erlebt eine hohe Kontinuität bei der Versorgung. Es wird z.B. vermieden, dass dieser innerhalb von sieben Tagen von vier verschiedenen Pflegekräften gewaschen wird. Dieses wäre nicht zumutbar.
    • Angehörige und der Klient haben bei Fragen zur pflegerischen Versorgung einen festen Ansprechpartner. Da alle relevanten Informationen bei der Bezugspflegekraft zusammenlaufen, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Probleme, Fehlentwicklungen und mögliche Gefahren schneller erkannt werden. Die Bezugspflegekraft kennt den Zustand des Klienten sehr genau.
    • Das Aufgabengebiet der Pflegekraft wird durch die Bezugspflege deutlich aufgewertet. Insbesondere junge Pflegekräfte können mental davon profitieren, wenn ihnen eine solch verantwortungsvolle Aufgabe erstmalig zugetraut wird.
    • Die Pflegedienstleitung wird davon entlastet, primärer Ansprechpartner für sämtliche Klienten und deren Angehörige zu sein. Sie muss nur noch dann eingreifen, wenn es Probleme gibt, die die Bezugspflegekraft nicht allein lösen kann. Das Risiko, dass relevante Informationen in der alltäglichen Hektik untergehen, sinkt.
  • Die Bezugspflege entspricht (trotz einiger Abweichungen) in großen Zügen dem angloamerikanischen System des "Primary Nursing".
  • Eine alternative Bezeichnung für eine Bezugspflegekraft ist "Primärpflegefachkraft" oder "Primary Nurse"; kurz "PN".
  • Der MDK favorisiert das System der Bezugspflege bei der Wahl des Pflegesystems. Er akzeptiert aber auch Mischformen mit anderen Pflegesystemen.
  • Häufig ergibt sich schon aus der Wahl des Pflegemodells die Notwendigkeit, auch ein dazu passendes Pflegesystem zu installieren. Das AEDL-System beispielsweise ist nur mit der Bezugspflege oder mit einem Mischsystem umsetzbar.
  • In der Literatur wird häufig beschrieben, dass durch die Einführung der Bezugspflege Kosten gespart werden. Dieses ist tatsächlich möglich, da dieses Pflegesystem oftmals die Personalfluktuation senkt. Die zusätzlichen Kompetenzen und die engere Bindung an die Klienten steigern die Mitarbeiterzufriedenheit.
  • Nachteilig wirkt sich die Bezugspflege ggf. auf das Verhältnis zwischen einem Klienten und einer Pflegekraft aus, wenn diese nicht die Bezugspflegekraft ist. Falls sie also z.B. nur vertretungsweise den Klienten versorgt. Da es sich nicht um "ihren" Klienten handelt, fühlt sich die Mitarbeiterin ggf. nicht in dem Maß verantwortlich.

Grundsätze:

  • Personelle Kontinuität in der pflegerischen Versorgung ist ein elementarer Bestandteil einer menschenwürdigen Pflege.
  • Die Bezugspflegekraft ist die Schlüsselfigur im Pflegeprozess des jeweiligen Klienten. Sie ist verantwortlich für die Zielsetzung und die Zielerreichung.
  • Im Mittelpunkt unserer Bezugspflege steht der Klient. Unsere Pflege und unsere Betreuung richten sich nach den individuellen Wünschen, Bedürfnissen und Gewohnheiten sowie nach der Biografie und den Ressourcen des Klienten.
  • Eine professionelle Bezugspflege ist ohne weitreichende Kompetenzen für die Pflegekräfte nicht denkbar.
  • Schwerstpflegebedürftige oder verhaltensauffällige Klienten werden gerecht den Pflegekräften zugeordnet. Alle Bezugspflegekräfte sollten gleichmäßig belastet werden.

Ziele:

  • Es entsteht ein Vertrauensverhältnis zwischen Klient und Pflegekraft.
  • Die Wünsche und die Bedürfnisse des Klienten werden präzise erfasst und in der täglichen Pflege und Versorgung maßgeblich berücksichtigt.
  • Angehörige haben einen festen Ansprechpartner für Fragen und Kritik.
  • Die Pflege des Klienten erfolgt individuell und personenorientiert.
  • Die Arbeit der Pflegekräfte ist vielfältig. Jede Pflegekraft ist in der Lage, alle in der Pflege typischen Maßnahmen durchzuführen.
  • Die Pflegekraft erhält Kompetenzen und Gestaltungsfreiräume. Dieses steigert die Mitarbeiterzufriedenheit.
  • Gerontopsychiatrisch beeinträchtigte Klienten werden durch hohe personelle Kontinuität in der Pflege speziell gefördert.
  • Die Qualität der Pflegedokumentation und der Pflegeplanung wird gesteigert.

Vorbereitung:

fachliche und menschliche Voraussetzungen für die Tätigkeit als Bezugspflegekraft

  • fachliche Voraussetzungen:
    • Ausbildung zur examinierten Pflegefachkraft (Hinweis: Es gibt auch Konzepte, die Pflegehilfskräfte als Bezugspflegekraft vorsehen. Die Umsetzung ist aufgrund der fachlichen und rechtlichen Beschränkungen aber komplizierter.)
    • keine leitende Position
    • mindestens drei Jahre Berufserfahrung, insbesondere Kenntnisse zu den Expertenstandards
    • Halbtagsstelle oder mehr
  • menschliche Voraussetzungen:
    • umfassende Kommunikationsfähigkeiten und Durchsetzungsvermögen, da die Pflegekraft die Interessen des Klienten auch gegenüber Ärzten und Therapeuten vertreten soll
    • menschliche Belastbarkeit, da der Klient insbesondere auch im Sterbeprozess intensiv von der Bezugspflegekraft versorgt wird.

Arbeitsorganisation

  • Neue Mitarbeiter werden im Rahmen der Einarbeitung in unser System der Bezugspflege eingewiesen. Hier kann es von Pflegedienst zu Pflegedienst im Detail abweichende Regelungen geben.
  • Die Aufgaben einer Bezugspflegekraft werden definiert. Die Stellenbeschreibungen werden entsprechend erweitert.
  • Wir informieren Interessenten für eine Versorgung über das System der Bezugspflege. Potenzielle neue Klienten erfahren, welche Aufgaben eine Bezugspflegekraft hat und welche Ziele wir damit verfolgen.
  • Schon vor Aufnahme der Pflege wird jedem Klienten eine Bezugspflegekraft zugeordnet. Die Pflegekraft hat ein Mitspracherecht bei dieser Zuteilung. Relevant ist auch das Qualifikationsprofil der Mitarbeiter. So verfügen einige Mitarbeiter in unserer Pflegedienst über spezielle Kenntnisse in der Gerontopsychiatrie oder für die Versorgung von beatmeten oder von komatösen Klienten. (Hinweis: Die Zuteilung von Klienten primär aufgrund von Krankheitsbildern und den dazu passenden Qualifikationen ist kritisch zu begleiten. Es ist wichtig, dass die Pflege z.B. von depressiven oder von aggressiven Senioren gerecht verteilt wird und es nicht zum "Burn-out" einzelner Mitarbeiter kommt.)
  • Ein weiterer Faktor bei der Zuweisung der Klienten ist die Pflegestufe und somit insbesondere der körperliche Kraftaufwand für deren Versorgung. Es sollte angestrebt werden, dass Klienten mit erheblichen Erschwernisfaktoren gleichmäßig verteilt werden; insbesondere Kontrakturen und Adipositas.
  • Bei der Versorgung von Senioren aus anderen Kulturkreisen kann es sinnvoll sein, diesem eine Pflegekraft aus dem gleichen Kulturkreis zuzuweisen.
  • Viele Klienten wünschen sich eine gleichgeschlechtliche Bezugspflegekraft. Bei Seniorinnen mit Gewalterfahrungen ist dieses besonders wichtig, da mit dem Fortschreiten einer demenziellen Erkrankung die verdrängten Erinnerungen wieder an die Oberfläche kommen.
  • Wir stellen das System der Bezugspflege in unserer Kundenzeitung, auf unserer Homepage sowie auf Angehörigenabenden vor.
  • Wir benennen parallel zur Bezugspflegekraft eine weitere Co-Bezugspflegekraft, die die Pflege und Betreuung des jeweiligen Klienten übernimmt, wenn die Bezugspflegekraft frei hat, krank oder im Urlaub ist. Die Vertretung hält sich an die in der Pflegeplanung definierten Ziele und Maßnahmen. Diese Vertretung wird auch als "Assistant Nurse" oder als "Associate Nurse", oder kurz "AN" bezeichnet.
  • (Hinweis: Alternativ gibt es in der Praxis auch das Rotationsprinzip. Das bedeutet, dass die Zuständigkeit für einen Klienten z.B. jährlich wechselt. Für den Klienten ist ein solcher Wechsel ggf. belastend. Dafür aber werden herausfordernde "Problemklienten" gerechter unter den Pflegekräften verteilt.)
  • Auch alle Pflegekräfte, die formal nicht als Bezugspflegekräfte oder als Co-Bezugspflegekräfte tätig sind, sollten nur einen möglichst kleinen Kreis von Klienten pflegen.
  • (Hinweis: In vielen Pflegeteams gibt es einen großen Anteil an Teilzeitkräften. Bei einer MDK-Prüfung wird dann seitens des Pflegedienstes argumentiert, dass unter diesen Bedingungen eine hohe Personalkontinuität nicht möglich wäre. Das ist jedoch nicht richtig: Wenn eine Teilzeitkraft nur drei Tage in der Woche auf Tour ist, kann sie an diesen drei Tagen durchaus stets dem gleichen Klienten für die Körperpflege zugeteilt werden.)
  • Bei Personalengpässen wird abgewogen: Unauffälligen Klienten kann ein zeitweiliger Wechsel der Pflegekräfte zumeist zugemutet werden. Bei psychisch erkrankten Klienten sollte die Zuordnung zur Bezugspflegekraft möglichst erhalten bleiben.
  • Bei der Dienst- und Urlaubsplanung achten wir darauf, dass eine möglichst kontinuierliche Betreuung möglich ist. Bei Abwesenheit der Bezugspflegekraft achten wir also darauf, dass zumindest die Co-Bezugspflegekraft in dieser Zeit verfügbar ist.
  • Jede Bezugspflegekraft betreut maximal sieben Klienten.
  • Alle von der Bezugspflegekraft versorgten Klienten sollten möglichst nahe beieinander wohnen.

Durchführung:

Kooperation mit anderen Pflegekräften und Institutionen

  • Wenn eine Bezugspflegekraft in den Urlaub geht, findet eine formelle Übergabe der durch sie betreuten Klienten an die Co-Bezugspflegekraft statt. Entsprechend wird am Ende des Urlaubs verfahren.
  • Die Bezugspflegekraft bleibt auch bei eigener Abwesenheit für die Pflege des Klienten verantwortlich. Dieses umfasst insbesondere die spätere Kontrolle aller Pflegemaßnahmen, die von Co-Bezugspflegekräften in dieser Zeit durchgeführt worden sind.
  • Die Co-Bezugspflegekraft darf nur dann von den Vorgaben der Bezugspflegekraft abweichen, wenn sich der Gesundheitszustand des Klienten kurzfristig geändert hat und eine entsprechende ärztliche Diagnose vorliegt.
  • Bei Fallbesprechungen ist es stets Aufgabe der Bezugspflegekraft, ihren Klienten vorzustellen. Fallbesprechungen sind ein wichtiges Werkzeug, um weitere Meinungen und Einschätzungen in die Pflegeplanung einfließen zu lassen.
  • Die Pflegekraft sammelt alle eingehenden Informationen, die für die Pflege ihres Klienten relevant sind, etwa medizinische Diagnosen, Anweisungen von therapeutischen Mitarbeitern usw.

Kommunikation mit dem Klienten und mit Angehörigen

  • Die Bezugspflegekraft ist insbesondere für einen möglichst reibungslosen Pflegebeginn verantwortlich. Sie fordert dafür schon im Vorfeld alle relevanten Informationen an, etwa Arztberichte, Unterlagen aus vorherigen Institutionen, biografische Angaben von Angehörigen oder vom Betreuer.
  • Soweit möglich führt die Bezugspflegekraft auch bereits das Pflegeberatungsgespräch durch. Die Bezugspflegekraft ermittelt den aktuellen und potenziellen zukünftigen Pflegebedarf sowie die Ressourcen des Klienten.
  • Dem Klienten wird das Prinzip der Bezugspflege erklärt.
  • Die Bezugspflegekraft teilt dem Klienten mit, wann sie in den Urlaub geht.
  • Bei Krankenhausaufenthalten des Klienten sollte die Bezugspflegekraft diesen soweit möglich regelmäßig besuchen und sich mit den Pflegekräften vor Ort austauschen.
  • Die Bezugspflegekraft ist der primäre Ansprechpartner für Angehörige. Die Bezugspflegekraft stellt sich den Angehörigen vor und bietet an, jederzeit für Fragen, Wünsche oder Kritik zur Verfügung zu stehen.
  • Die Bezugspflegekraft ist primärer Ansprechpartner bei Beschwerden.

weitere Aufgaben

  • Die Bezugspflegekraft führt die Biografiearbeit mit dem Klienten durch.
  • In regelmäßigen Abständen führt die Bezugspflegekraft mit dem Klienten eine Pflegevisite durch, um den aktuellen Pflegebedarf genau zu bestimmen. Die Bezugspflegekraft ist für die korrekte Einstufung des Klienten in eine Pflegestufe zuständig.
  • Die Bezugspflegekraft ist dafür zuständig, dass die Pflegedokumentation des Klienten zuverlässig geführt wird.
  • Die Bezugspflegekraft erstellt spätestens vier Wochen nach dem Heimeinzug die Pflegeplanung. Sie berücksichtigt dabei insbesondere die bekannten Risikofaktoren. Die Bezugspflegekraft ist dafür verantwortlich, dass die Pflegeplanung immer den aktuellen Gesundheitszustand des Klienten widerspiegelt.
  • Die Bezugspflegekraft ist verantwortlich für die Kommunikation mit externen Partnern, insbesondere mit Ärzten, mit Therapeuten und mit Betreuern.

Umgang mit Risiken, die aus der Bezugspflege erwachsen

  • Die Bezugspflege birgt das Risiko in sich, dass sich Pflegekräfte übermäßig mit dem Schicksal der Klienten identifizieren und die professionelle Distanz schwindet. Dieses möchten wir vermeiden:
    • Wir bilden unsere Pflegekräfte regelmäßig fort, insbesondere zu tiefenpsychologischen Phänomenen wie Übertragung, Projektion und Abwehrmechanismen.
    • Wir bieten unseren Pflegekräften Entlastungsmöglichkeiten wie etwa Supervision an.
    • Wenn die Zuständigkeit für einen Klienten die Kräfte einer Pflegekraft überfordert, wird dem Klienten ggf. eine andere Bezugspflegekraft zugewiesen.
    • Die Pflegedienstleitung achtet auf Signale, die auf Spannungen zwischen der Pflegekraft und dem Klienten hindeuten. Wenn eine spürbare Antipathie besteht, sucht die Pflegedienstleitung mit beiden Seiten den Dialog.
    • Wenn ein Klient verstirbt, kann dieses die Bezugspflegekraft psychisch sehr belasten. Die Bezugspflegekraft erhält in diesem Fall entsprechende Hilfsangebote.
  • Viele der Kompetenzen, die die Bezugspflegekraft für ihre Arbeit benötigt, liegen eigentlich im Kompetenzbereich der Pflegedienstleitung, etwa Delegations-, Planungs- und Entscheidungsbefugnisse. Um keine Reibungspunkte entstehen zu lassen, finden regelmäßige Besprechungen zwischen der Pflegedienstleitung und den Bezugspflegekräften statt.

Nachbereitung:

  • Die Vor- und Nachteile der Bezugspflege werden regelmäßig im Qualitätszirkel und bei Mitarbeiterversammlungen thematisiert. Wir hinterfragen ständig, wie wir dieses Pflegesystem verbessern können.
  • Die Zufriedenheit unserer Klienten und deren Angehörigen wird regelmäßig mittels schriftlicher Befragung gemessen. Die statistisch aufgearbeiteten und anonymisierten Daten werden allen Mitarbeitern zugänglich gemacht.

Dokumente:

  • gesamte Pflegedokumentation

Verantwortlichkeit / Qualifikation:

  • Pflegefachkräfte