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Standard "Bezugspflege in der ambulanten Pflege"
Anders
als in stationären Einrichtungen lässt sich eine reine Bezugspflege in
ambulanten Diensten nur schwer umsetzen. Immerhin können Sie mit etwas
Organisation die unvermeidlichen Kompromisse so gestalten, dass sowohl
die Klienten als auch die Mitarbeiter damit leben können.
Standard "Bezugspflege in der ambulanten Pflege"
Definition:
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Die Bezugspflege ist ein Pflegesystem, das
dadurch gekennzeichnet ist, dass eine Pflegekraft die gesamte Pflege
für eine feste Gruppe von Klienten übernimmt. Diese Mitarbeiterin ist
zuständig für die Pflegeplanung. Sie definiert die Pflegeziele, wählt
die dafür notwendigen Maßnahmen aus und überprüft deren Wirksamkeit.
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Die Bezugspflegekraft ist vom Pflegebeginn bis
zum Umzug des Senioren in ein Pflegeheim oder bis zum Versterben für
dessen Versorgung verantwortlich. Nur in definierten Ausnahmefällen
kann diese Zuständigkeit auf eine andere Pflegekraft übergehen.
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Die Pflegekraft übernimmt alle pflegerischen
Tätigkeiten, die für die Versorgung des Klienten erforderlich sind.
Tätigkeiten können aber auch an andere Pflegekräfte delegiert werden,
wenn dieses sinnvoll ist. Etwa:
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Die Bezugspflegekraft ist krank, hat frei, ist im Urlaub oder auf Fortbildung usw.
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Die Bezugspflegekraft ist für bestimmte Tätigkeiten nicht qualifiziert, etwa Fußpflege bei Diabetikern.
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Sinnvoll kann eine Delegation auch sein, wenn
es im Pflegeteam Mitarbeiter gibt, die aufgrund von
Zusatzqualifikationen für bestimmte Tätigkeiten deutlich besser
geeignet sind. Beispiel: Versorgung von fortgeschrittenen chronischen
Wunden durch die Wundbeauftragte.
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Die von der Bezugspflegekraft erstellte
Pflegeplanung ist bindend für alle anderen Mitarbeiter und darf nur
unter zwingenden Umständen ohne vorherige Rücksprache geändert werden.
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Das System der Bezugspflege bietet bei richtiger Umsetzung allen Beteiligten Vorzüge:
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Der Klient erlebt eine hohe Kontinuität bei
der Versorgung. Es wird z.B. vermieden, dass dieser innerhalb von
sieben Tagen von vier verschiedenen Pflegekräften gewaschen wird.
Dieses wäre nicht zumutbar.
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Angehörige und der Klient haben bei Fragen
zur pflegerischen Versorgung einen festen Ansprechpartner. Da alle
relevanten Informationen bei der Bezugspflegekraft zusammenlaufen,
steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Probleme, Fehlentwicklungen und
mögliche Gefahren schneller erkannt werden. Die Bezugspflegekraft kennt
den Zustand des Klienten sehr genau.
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Das Aufgabengebiet der Pflegekraft wird durch
die Bezugspflege deutlich aufgewertet. Insbesondere junge Pflegekräfte
können mental davon profitieren, wenn ihnen eine solch
verantwortungsvolle Aufgabe erstmalig zugetraut wird.
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Die Pflegedienstleitung wird davon entlastet,
primärer Ansprechpartner für sämtliche Klienten und deren Angehörige zu
sein. Sie muss nur noch dann eingreifen, wenn es Probleme gibt, die die
Bezugspflegekraft nicht allein lösen kann. Das Risiko, dass relevante
Informationen in der alltäglichen Hektik untergehen, sinkt.
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Die Bezugspflege entspricht (trotz einiger Abweichungen) in großen Zügen dem angloamerikanischen System des "Primary Nursing".
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Eine alternative Bezeichnung für eine Bezugspflegekraft ist "Primärpflegefachkraft" oder "Primary Nurse"; kurz "PN".
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Der MDK favorisiert das System der Bezugspflege
bei der Wahl des Pflegesystems. Er akzeptiert aber auch Mischformen mit
anderen Pflegesystemen.
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Häufig ergibt sich schon aus der Wahl des
Pflegemodells die Notwendigkeit, auch ein dazu passendes Pflegesystem
zu installieren. Das AEDL-System beispielsweise ist nur mit der
Bezugspflege oder mit einem Mischsystem umsetzbar.
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In der Literatur wird häufig beschrieben, dass
durch die Einführung der Bezugspflege Kosten gespart werden. Dieses ist
tatsächlich möglich, da dieses Pflegesystem oftmals die
Personalfluktuation senkt. Die zusätzlichen Kompetenzen und die engere
Bindung an die Klienten steigern die Mitarbeiterzufriedenheit.
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Nachteilig wirkt sich die Bezugspflege ggf. auf
das Verhältnis zwischen einem Klienten und einer Pflegekraft aus, wenn
diese nicht die Bezugspflegekraft ist. Falls sie also z.B. nur
vertretungsweise den Klienten versorgt. Da es sich nicht um "ihren"
Klienten handelt, fühlt sich die Mitarbeiterin ggf. nicht in dem Maß
verantwortlich.
Grundsätze:
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Personelle Kontinuität in der pflegerischen Versorgung ist ein elementarer Bestandteil einer menschenwürdigen Pflege.
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Die Bezugspflegekraft ist die Schlüsselfigur im
Pflegeprozess des jeweiligen Klienten. Sie ist verantwortlich für die
Zielsetzung und die Zielerreichung.
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Im Mittelpunkt unserer Bezugspflege steht der
Klient. Unsere Pflege und unsere Betreuung richten sich nach den
individuellen Wünschen, Bedürfnissen und Gewohnheiten sowie nach der
Biografie und den Ressourcen des Klienten.
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Eine professionelle Bezugspflege ist ohne weitreichende Kompetenzen für die Pflegekräfte nicht denkbar.
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Schwerstpflegebedürftige oder
verhaltensauffällige Klienten werden gerecht den Pflegekräften
zugeordnet. Alle Bezugspflegekräfte sollten gleichmäßig belastet
werden.
Ziele:
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Es entsteht ein Vertrauensverhältnis zwischen Klient und Pflegekraft.
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Die Wünsche und die Bedürfnisse des Klienten
werden präzise erfasst und in der täglichen Pflege und Versorgung
maßgeblich berücksichtigt.
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Angehörige haben einen festen Ansprechpartner für Fragen und Kritik.
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Die Pflege des Klienten erfolgt individuell und personenorientiert.
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Die Arbeit der Pflegekräfte ist vielfältig.
Jede Pflegekraft ist in der Lage, alle in der Pflege typischen
Maßnahmen durchzuführen.
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Die Pflegekraft erhält Kompetenzen und Gestaltungsfreiräume. Dieses steigert die Mitarbeiterzufriedenheit.
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Gerontopsychiatrisch beeinträchtigte Klienten werden durch hohe personelle Kontinuität in der Pflege speziell gefördert.
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Die Qualität der Pflegedokumentation und der Pflegeplanung wird gesteigert.
Vorbereitung:
fachliche und menschliche Voraussetzungen für die Tätigkeit als Bezugspflegekraft
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fachliche Voraussetzungen:
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Ausbildung zur examinierten Pflegefachkraft
(Hinweis: Es gibt auch Konzepte, die Pflegehilfskräfte als
Bezugspflegekraft vorsehen. Die Umsetzung ist aufgrund der fachlichen
und rechtlichen Beschränkungen aber komplizierter.)
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keine leitende Position
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mindestens drei Jahre Berufserfahrung, insbesondere Kenntnisse zu den Expertenstandards
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Halbtagsstelle oder mehr
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menschliche Voraussetzungen:
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umfassende Kommunikationsfähigkeiten und
Durchsetzungsvermögen, da die Pflegekraft die Interessen des Klienten
auch gegenüber Ärzten und Therapeuten vertreten soll
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menschliche Belastbarkeit, da der Klient insbesondere auch im Sterbeprozess intensiv von der Bezugspflegekraft versorgt wird.
Arbeitsorganisation
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Neue Mitarbeiter werden im Rahmen der
Einarbeitung in unser System der Bezugspflege eingewiesen. Hier kann es
von Pflegedienst zu Pflegedienst im Detail abweichende Regelungen geben.
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Die Aufgaben einer Bezugspflegekraft werden definiert. Die Stellenbeschreibungen werden entsprechend erweitert.
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Wir informieren Interessenten für eine
Versorgung über das System der Bezugspflege. Potenzielle neue Klienten
erfahren, welche Aufgaben eine Bezugspflegekraft hat und welche Ziele
wir damit verfolgen.
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Schon vor Aufnahme der Pflege wird jedem
Klienten eine Bezugspflegekraft zugeordnet. Die Pflegekraft hat ein
Mitspracherecht bei dieser Zuteilung. Relevant ist auch das
Qualifikationsprofil der Mitarbeiter. So verfügen einige Mitarbeiter in
unserer Pflegedienst über spezielle Kenntnisse in der
Gerontopsychiatrie oder für die Versorgung von beatmeten oder von
komatösen Klienten. (Hinweis: Die Zuteilung von Klienten primär
aufgrund von Krankheitsbildern und den dazu passenden Qualifikationen
ist kritisch zu begleiten. Es ist wichtig, dass die Pflege z.B. von
depressiven oder von aggressiven Senioren gerecht verteilt wird und es
nicht zum "Burn-out" einzelner Mitarbeiter kommt.)
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Ein weiterer Faktor bei der Zuweisung der
Klienten ist die Pflegestufe und somit insbesondere der körperliche
Kraftaufwand für deren Versorgung. Es sollte angestrebt werden, dass
Klienten mit erheblichen Erschwernisfaktoren gleichmäßig verteilt
werden; insbesondere Kontrakturen und Adipositas.
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Bei der Versorgung von Senioren aus anderen
Kulturkreisen kann es sinnvoll sein, diesem eine Pflegekraft aus dem
gleichen Kulturkreis zuzuweisen.
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Viele Klienten wünschen sich eine
gleichgeschlechtliche Bezugspflegekraft. Bei Seniorinnen mit
Gewalterfahrungen ist dieses besonders wichtig, da mit dem
Fortschreiten einer demenziellen Erkrankung die verdrängten
Erinnerungen wieder an die Oberfläche kommen.
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Wir stellen das System der Bezugspflege in unserer Kundenzeitung, auf unserer Homepage sowie auf Angehörigenabenden vor.
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Wir benennen parallel zur Bezugspflegekraft
eine weitere Co-Bezugspflegekraft, die die Pflege und Betreuung des
jeweiligen Klienten übernimmt, wenn die Bezugspflegekraft frei hat,
krank oder im Urlaub ist. Die Vertretung hält sich an die in der
Pflegeplanung definierten Ziele und Maßnahmen. Diese Vertretung wird
auch als "Assistant Nurse" oder als "Associate Nurse", oder kurz "AN"
bezeichnet.
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(Hinweis: Alternativ gibt es in der Praxis auch
das Rotationsprinzip. Das bedeutet, dass die Zuständigkeit für einen
Klienten z.B. jährlich wechselt. Für den Klienten ist ein solcher
Wechsel ggf. belastend. Dafür aber werden herausfordernde
"Problemklienten" gerechter unter den Pflegekräften verteilt.)
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Auch alle Pflegekräfte, die formal nicht als
Bezugspflegekräfte oder als Co-Bezugspflegekräfte tätig sind, sollten
nur einen möglichst kleinen Kreis von Klienten pflegen.
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(Hinweis: In vielen Pflegeteams gibt es einen
großen Anteil an Teilzeitkräften. Bei einer MDK-Prüfung wird dann
seitens des Pflegedienstes argumentiert, dass unter diesen Bedingungen
eine hohe Personalkontinuität nicht möglich wäre. Das ist jedoch nicht
richtig: Wenn eine Teilzeitkraft nur drei Tage in der Woche auf Tour
ist, kann sie an diesen drei Tagen durchaus stets dem gleichen Klienten
für die Körperpflege zugeteilt werden.)
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Bei Personalengpässen wird abgewogen:
Unauffälligen Klienten kann ein zeitweiliger Wechsel der Pflegekräfte
zumeist zugemutet werden. Bei psychisch erkrankten Klienten sollte die
Zuordnung zur Bezugspflegekraft möglichst erhalten bleiben.
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Bei der Dienst- und Urlaubsplanung achten wir
darauf, dass eine möglichst kontinuierliche Betreuung möglich ist. Bei
Abwesenheit der Bezugspflegekraft achten wir also darauf, dass
zumindest die Co-Bezugspflegekraft in dieser Zeit verfügbar ist.
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Jede Bezugspflegekraft betreut maximal sieben Klienten.
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Alle von der Bezugspflegekraft versorgten Klienten sollten möglichst nahe beieinander wohnen.
Durchführung:
Kooperation mit anderen Pflegekräften und Institutionen
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Wenn eine Bezugspflegekraft in den Urlaub geht,
findet eine formelle Übergabe der durch sie betreuten Klienten an die
Co-Bezugspflegekraft statt. Entsprechend wird am Ende des Urlaubs
verfahren.
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Die Bezugspflegekraft bleibt auch bei eigener
Abwesenheit für die Pflege des Klienten verantwortlich. Dieses umfasst
insbesondere die spätere Kontrolle aller Pflegemaßnahmen, die von
Co-Bezugspflegekräften in dieser Zeit durchgeführt worden sind.
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Die Co-Bezugspflegekraft darf nur dann von den
Vorgaben der Bezugspflegekraft abweichen, wenn sich der
Gesundheitszustand des Klienten kurzfristig geändert hat und eine
entsprechende ärztliche Diagnose vorliegt.
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Bei Fallbesprechungen ist es stets Aufgabe der
Bezugspflegekraft, ihren Klienten vorzustellen. Fallbesprechungen sind
ein wichtiges Werkzeug, um weitere Meinungen und Einschätzungen in die
Pflegeplanung einfließen zu lassen.
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Die Pflegekraft sammelt alle eingehenden
Informationen, die für die Pflege ihres Klienten relevant sind, etwa
medizinische Diagnosen, Anweisungen von therapeutischen Mitarbeitern
usw.
Kommunikation mit dem Klienten und mit Angehörigen
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Die Bezugspflegekraft ist insbesondere für
einen möglichst reibungslosen Pflegebeginn verantwortlich. Sie fordert
dafür schon im Vorfeld alle relevanten Informationen an, etwa
Arztberichte, Unterlagen aus vorherigen Institutionen, biografische
Angaben von Angehörigen oder vom Betreuer.
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Soweit möglich führt die Bezugspflegekraft auch
bereits das Pflegeberatungsgespräch durch. Die Bezugspflegekraft
ermittelt den aktuellen und potenziellen zukünftigen Pflegebedarf sowie
die Ressourcen des Klienten.
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Dem Klienten wird das Prinzip der Bezugspflege erklärt.
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Die Bezugspflegekraft teilt dem Klienten mit, wann sie in den Urlaub geht.
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Bei Krankenhausaufenthalten des Klienten sollte
die Bezugspflegekraft diesen soweit möglich regelmäßig besuchen und
sich mit den Pflegekräften vor Ort austauschen.
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Die Bezugspflegekraft ist der primäre
Ansprechpartner für Angehörige. Die Bezugspflegekraft stellt sich den
Angehörigen vor und bietet an, jederzeit für Fragen, Wünsche oder
Kritik zur Verfügung zu stehen.
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Die Bezugspflegekraft ist primärer Ansprechpartner bei Beschwerden.
weitere Aufgaben
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Die Bezugspflegekraft führt die Biografiearbeit mit dem Klienten durch.
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In regelmäßigen Abständen führt die
Bezugspflegekraft mit dem Klienten eine Pflegevisite durch, um den
aktuellen Pflegebedarf genau zu bestimmen. Die Bezugspflegekraft ist
für die korrekte Einstufung des Klienten in eine Pflegestufe zuständig.
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Die Bezugspflegekraft ist dafür zuständig, dass die Pflegedokumentation des Klienten zuverlässig geführt wird.
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Die Bezugspflegekraft erstellt spätestens vier
Wochen nach dem Heimeinzug die Pflegeplanung. Sie berücksichtigt dabei
insbesondere die bekannten Risikofaktoren. Die Bezugspflegekraft ist
dafür verantwortlich, dass die Pflegeplanung immer den aktuellen
Gesundheitszustand des Klienten widerspiegelt.
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Die Bezugspflegekraft ist verantwortlich für
die Kommunikation mit externen Partnern, insbesondere mit Ärzten, mit
Therapeuten und mit Betreuern.
Umgang mit Risiken, die aus der Bezugspflege erwachsen
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Die Bezugspflege birgt das Risiko in sich, dass
sich Pflegekräfte übermäßig mit dem Schicksal der Klienten
identifizieren und die professionelle Distanz schwindet. Dieses möchten
wir vermeiden:
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Wir bilden unsere Pflegekräfte regelmäßig
fort, insbesondere zu tiefenpsychologischen Phänomenen wie Übertragung,
Projektion und Abwehrmechanismen.
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Wir bieten unseren Pflegekräften Entlastungsmöglichkeiten wie etwa Supervision an.
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Wenn die Zuständigkeit für einen Klienten die
Kräfte einer Pflegekraft überfordert, wird dem Klienten ggf. eine
andere Bezugspflegekraft zugewiesen.
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Die Pflegedienstleitung achtet auf Signale,
die auf Spannungen zwischen der Pflegekraft und dem Klienten hindeuten.
Wenn eine spürbare Antipathie besteht, sucht die Pflegedienstleitung
mit beiden Seiten den Dialog.
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Wenn ein Klient verstirbt, kann dieses die
Bezugspflegekraft psychisch sehr belasten. Die Bezugspflegekraft erhält
in diesem Fall entsprechende Hilfsangebote.
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Viele der Kompetenzen, die die
Bezugspflegekraft für ihre Arbeit benötigt, liegen eigentlich im
Kompetenzbereich der Pflegedienstleitung, etwa Delegations-, Planungs-
und Entscheidungsbefugnisse. Um keine Reibungspunkte entstehen zu
lassen, finden regelmäßige Besprechungen zwischen der
Pflegedienstleitung und den Bezugspflegekräften statt.
Nachbereitung:
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Die Vor- und Nachteile der Bezugspflege werden
regelmäßig im Qualitätszirkel und bei Mitarbeiterversammlungen
thematisiert. Wir hinterfragen ständig, wie wir dieses Pflegesystem
verbessern können.
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Die Zufriedenheit unserer Klienten und deren
Angehörigen wird regelmäßig mittels schriftlicher Befragung gemessen.
Die statistisch aufgearbeiteten und anonymisierten Daten werden allen
Mitarbeitern zugänglich gemacht.
Dokumente:
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gesamte Pflegedokumentation
Verantwortlichkeit / Qualifikation:
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