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Standard "Hemiplegie: Bridging (‚eine Brücke machen‘)"

Das Bridging ist das schweizer Taschenmesser im Fundus des Bobath-Konzeptes. Die "Brücke" ermöglicht die Positionierung eines Hemiplegie-Patienten ebenso wie dessen aktive Einbindung in eine Vielzahl von Pflegemaßnahmen. Doch der größte Vorteil liegt darin, dass diese Technik mit wenigen Änderungen an verschiedene Schädigungsgrade angepasst werden kann.


Standard "Hemiplegie: Bridging (‚eine Brücke machen')"


Definition:

  • Im Rahmen der Lagerung, der Mobilisierung oder von Pflegemaßnahmen ist es erforderlich, den Bewohner im Bett zu bewegen. Mit Hilfe des sog. "Bridgings" ist es möglich, einen Menschen mit minimalem Krafteinsatz nach oben, unten und seitlich zu verschieben. Dabei wird die Masse des Beckens durch die Muskulatur der Beine des Bewohners vom Bett abgehoben. Die Pflegekraft unterstützt diese Bewegung und leitet den Bewohner an.
  • Zusätzlich zur Lagerung kann dieser Bewegungsablauf auch in zahlreiche andere Pflegemaßnahmen eingebunden werden, also etwa das An- und Ausziehen der Hose sowie das Einschieben und Entfernen eines Betttopfes.

Grundsätze:

  • Die individuellen Wünsche des Bewohners sind uns wichtig und werden beachtet.
  • Das Lagern und Bewegen nach Bobath ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die viel berufliche Erfahrung erfordert. Daher werden Praktikanten, Zivildienstleistende oder Pflegeschüler nur assistierend eingesetzt.
  • Der Pflegebedürftige sollte sich im Rahmen seiner Fähigkeiten an der Maßnahme beteiligen.

Ziele:

  • Der Bewohner wird im Rahmen seiner Fähigkeiten in die Maßnahme eingebunden und somit aktiviert.
  • Der Bewohner fühlt sich wohl.
  • Die Entwicklung einer Spastik wird vermieden. Der Muskeltonus wird normalisiert.
  • Die Eigenwahrnehmung des Bewohners wird verbessert.
  • Die weniger betroffene Seite wird aktiviert. Die betroffene Seite bleibt eingebunden.
  • Der Bewohner hat keine Schmerzen als Folge der Mobilisierung.
  • Der Bewohner schafft sich die Grundlage für seine weitere Mobilisierung.

Vorbereitung:

  • Der Heimbewohner wird über die anstehende Maßnahme informiert (unabhängig von der Kommunikationsfähigkeit). Seine Fragen werden umfassend beantwortet. Der Bewohner wird um Zustimmung gebeten.
  • Die Pflegekraft schafft Platz, um ungehindert arbeiten zu können.
  • Die Türen und Fenster werden geschlossen.
  • Die Bettliegefläche wird auf Arbeitshöhe gefahren, um ein rückenschonendes Arbeiten zu ermöglichen.
  • Die Pflegekraft führt eine hygienische Händedesinfektion durch.

Durchführung:

Bridging:

  • Die Pflegekraft begleitet jede Bewegung durch entsprechende Ansagen. Der Bewohner erfährt vor jeder Bewegung, in welche Richtung er sich bewegen soll. Er kann sich dann mental auf den Ablauf vorbereiten und diesen im Rahmen seiner Fähigkeiten unterstützen.
  • Die Pflegekraft stellt das mehr betroffene Bein auf. Sie achtet darauf, dass ihre Hand nicht zu tief in die Kniekehle fasst. Hinweis: Für viele Senioren ist das Anwinkeln des Beines schmerzhaft. In diesem Fall wird der Beugewinkel etwas größer gewählt. Beim Anwinkeln des Beines ist darauf zu achten, dass das Bein bzw. Knie nicht nach außen fällt, da der Hüftkopf in der Gelenkpfanne sicher sitzen sollte.

  • Mit dem sog. "Gabelgriff" wird der Fuß des Bewohners auf der Matratze fixiert. Dabei nimmt die Pflegekraft eine Hand, spreizt den Daumen ab und umgreift das Sprunggelenk. Die Hand liegt dabei flächig auf dem Fußrücken und die Fingerspitzen haben Kontakt zur Matratze. Die Füße dürfen im späteren Verlauf der Maßnahme auf der Matratze nicht wegrutschen.
  • Die Pflegekraft fordert den Bewohner auf, das weniger betroffene Bein ebenfalls aufzustellen.
  • Der Bewohner soll die Arme strecken und auf Höhe der Hüften auf der Matratze ablegen. Die Handflächen weisen dabei nach unten. Mit der Kraft des weniger betroffenen Armes kann der Bewohner später das Anheben des Beckens unterstützen.
  • Die Pflegekraft umfasst den Oberschenkel knapp unterhalb des Knies. Sobald sie das Knie in Richtung Fußende schiebt, wird durch diesen Impuls das Abheben des Beckens unterstützt. Der Fuß bleibt auf der Matratze fixiert.

  • Alternative Durchführung: Die Hand, die bislang per Gabelgriff den mehr betroffenen Fuß auf der Matratze fixierte, wird unter das Gesäß geführt. Durch sanften Druck wird der Bewohner stimuliert, das Becken abzuheben. Falls der Fuß des Bewohners wegzurutschen droht, kann die Pflegekraft diesen auch fixieren, indem sie ihr Knie in das Bett stellt.
  • Wenn diese Unterstützung nicht ausreicht, greift die Pflegekraft um die Knie herum. Sie umfasst dann mit beiden Händen das Becken. Sie hält die Knie dabei mit ihren Achseln fest. Wenn die Pflegekraft das Gewicht nach hinten verlagert, hebt sich das Becken von der Matratze ab.
  • Die Pflegekraft kann das Becken nun ein Stück nach rechts oder links bewegen.

Anschluss bei Bewegung zur Seite

  • Der Bewohner wird aufgefordert, zunächst den Kopf und dann den gesamten Oberkörper anzuheben.
  • Die Pflegekraft unterstützt das Abheben von der Matratze, indem sie mit beiden Händen unter die Schultern des Bewohners fasst.
  • Der Oberkörper des Bewohners wird in die gewünschte Richtung bewegt.
  • Nun werden erneut zunächst der Unter- und dann der Oberkörper zur Seite bewegt, bis die richtige Position im Bett erreicht ist.
  • Die Bewegung erfolgt immer in mehreren kleineren Schritten.

Anschluss bei einer Bewegung nach unten

  • Der Bewohner soll das Becken zu den Füßen rutschen lassen.
  • Die Pflegekraft unterstützt diese Bewegung, indem sie das Becken in Richtung Fußende zieht.
  • Der Bewohner wird aufgefordert, den Kopf anzuheben. Er vermindert damit die Gleitfläche und den Reibungswiderstand.

Nachbereitung:

  • Die Klingel wird in Reichweite des Bewohners abgelegt.
  • Das Bett wird wieder in die ursprüngliche Höhe gestellt.
  • Der Bewohner wird nach seinem Befinden befragt.
  • Falls notwendig, kann das Zimmer kurz gelüftet werden.
  • Die Pflegekraft führt eine hygienische Händedesinfektion durch.
  • Die Maßnahme wird im Grundpflegenachweis dokumentiert.
  • Alle relevanten Veränderungen der Gesundheit oder des Verhaltens des Bewohners werden dokumentiert.
  • Ggf. wird die Pflegeplanung angepasst.

Dokumente:

  • Berichtsblatt
  • ärztliches Verordnungsblatt
  • Kommunikationsblatt mit dem Arzt
  • Pflegeplanung

Verantwortlichkeit / Qualifikation:

  • Pflegefachkräfte