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Standard "Verhalten bei Diebstahlsverdacht (ambulante Pflege)

Den Vorwurf eines Diebstahls sollte kein ambulanter Dienst auf die leichte Schulter nehmen. Schnell ist das Verhältnis zum Klienten und zu seinen Angehörigen vergiftet. Und irgendwann macht das Gerücht im Ort die Runde, dass Ihr Pflegeteam gerne mal lange Finger macht.


Standard "Verhalten bei Diebstahlsverdacht" (ambulante Pflege)


Definition:

  • Der degenerative Prozess einer Demenz äußert sich insbesondere in einem reduzierten Kurzzeitgedächtnis. In der Folge sind Betroffene oft nicht mehr in der Lage, wichtige Gegenstände wiederzufinden. Viele Erkrankte verdächtigen dann Pflegekräfte des Diebstahls.
  • Der mentale Abbau kann dazu führen, dass sich bei schon zuvor misstrauischen Personen diese Charaktereigenschaft weiter verstärkt. Gleichzeitig können auch solche Senioren großes Misstrauen entwickeln, die diese Eigenart zuvor nicht zeigten.
  • Oftmals tritt dieses Verhalten nur vorübergehend auf und reduziert sich innerhalb einiger Monate.
  • Bei manchen Demenz-Patienten entwickeln sich gravierende psychische Störungen, wie etwa ein Bestehlungswahn. Der Klient lebt in der Überzeugung, dass er regelmäßig von anderen Menschen bestohlen wird.
(Hinweis: Der Vollständigkeit halber muss angemerkt werden, dass Klienten mitunter tatsächlich von Pflegekräften bestohlen werden. Der Verdacht sollte also nicht generell ignoriert werden.)

Grundsätze:

  • Jeder Diebstahlsverdacht bringt uns in einen moralischen Zwiespalt. Einerseits ist es unsere Pflicht, das Eigentum unserer Klienten zu schützen und dem Diebstahl nachzugehen. Gleichzeitig jedoch werden wir unsere Mitarbeiter vor ungerechtfertigten Verdächtigungen schützen.
  • Die Situation ist für beide Seiten sehr belastend. Die Pflegekraft sieht sich einem ernsten Verdacht ausgesetzt, obwohl sie ggf. den Klienten seit Jahren versorgt. Der Klient steht unter Stress, weil er der festen Überzeugung ist, dass er bestohlen wurde und ihm keiner glauben möchte.
  • Die Vorwürfe dürfen von der Pflegekraft nicht als persönlicher Angriff gewertet werden. Das übersteigerte Misstrauen ist Symptom einer Krankheit.

Ziele:

  •  Das Verhältnis zwischen Pflegekraft, Angehörigen und Klienten wird nicht unnötig beeinträchtigt.
  •  Der Arbeits- und Suchaufwand beim Verschwinden eines Gegenstandes wird begrenzt. Der vermisste Gegenstand wird schnell wiedergefunden.
  •  Der finanzielle Schaden wird begrenzt, falls der Klient einen Gegenstand verliert und dieser nicht mehr gefunden wird.
  •  Der gute Ruf der Pflegekraft und des Pflegedienstes wird geschützt.

Vorbereitung:

  • Im Rahmen von Teambesprechungen führen wir Rollenspiele durch. Wir üben die angemessene Reaktion auf Vorwürfe von Klienten oder von Angehörigen.
  • Wenn wir feststellen, dass die demenzielle Erkrankung des Bewohners zu einem übersteigerten Misstrauen führt, suchen wir frühzeitig den Dialog mit den Angehörigen; also noch bevor die ersten Vorwürfe im Raum stehen. Wir verdeutlichen ihnen, dass dieses Misstrauen ein Ausdruck der degenerativen Schädigung ist und dass sich entsprechende Vorhaltungen häufen können.
  • Von wichtigen Gebrauchsgegenständen, die der Klient häufig vermisst, sollten Duplikate hergestellt oder beschafft werden. Also etwa Lesebrillen, Schlüssel usw.
  • Wir empfehlen den Angehörigen, Wertgegenstände sicher zu verwahren und gegen Duplikate zu ersetzen. Wenn eine Klientin z. B. teuren Schmuck besitzt, sollte sie stattdessen Modeschmuck erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass der mentale Verfall soweit fortgeschritten ist, dass die Klientin den Unterschied nicht bemerkt.
  • Es ist wichtig zu prüfen, ob das Verhalten die Folge der Demenz ist oder ob es der Ausdruck einer Wahnkrankheit ist. Falls wir den Verdacht haben, dass der Klient wahnkrank ist, wird der Arzt über unsere Beobachtungen informiert.
    • Bei einer Demenz richtet sich das Misstrauen gegen Menschen aus der näheren Umgebung. Der Verdacht könnte also bei rationaler Betrachtung durchaus glaubhaft erscheinen.
    • Wahnkranke hingegen verdächtigen fremde Mächte, Gruppen oder Einzelpersonen, die keinen Zugriff auf das Eigentum des Klienten haben und deshalb nicht als Diebe in Betracht kommen. Also etwa der geschiedene Ex-Ehepartner, der längst in einer anderen Stadt lebt.
  • Wir achten darauf, dass Mülleimer, Wertstoffsäcke und Wäschekörbe vor dem Entleeren durchsucht werden. Der Demenzkranke könnte dort Gegenstände versteckt haben.
  • Schränke und Schubladen, die nicht mehr benötigt werden, sollten ggf. verschlossen werden. Dadurch wird die Anzahl der möglichen Verstecke reduziert und die Suche nach vermissten Gegenständen beschleunigt.
  • Die häufigen Vorwürfe sind oftmals Ausdruck einer emotionalen Unsicherheit. Der Klient spürt den Zerfall seiner geistigen Kräfte. Er versucht unbewusst, sein Selbstbild aufrechtzuerhalten. Auf der Suche nach einem Schuldigen für das Verschwinden eines Gegenstandes richtet sich sein Misstrauen gegen die erstbeste Person; also ggf. gegen die Pflegekraft. Im Umgang mit sehr misstrauischen Personen bevorzugen wir daher den Ansatz der validierenden Kommunikation. Wir versuchen, ihn auf der Gefühlsebene zu erreichen und das Selbstwertgefühl zu erhalten. Maßnahmen aus dem Umfeld des Realitäts-Orientierungs-Trainings (ROT) sind nicht sinnvoll. Die meisten Betroffenen reagieren auf Korrekturen mit noch mehr Misstrauen und Aggressionen.

Durchführung:

Verhalten beim Verschwinden eines wichtigen Gegenstandes

  • Wir hören dem Angehörigen und dem Klienten zu und lassen sie ausreden. Wir versichern, den Sachverhalt schnellstmöglich aufzuklären. Insbesondere bieten wir an, den vermissten Gegenstand zu suchen.
  • Es ist besser, den Gegenstand gemeinsam mit dem Klienten zu suchen. Falls ihn die Pflegekraft allein findet und dem Klienten wiedergibt, wird sich dieser in seinem Verdacht bestätigt sehen.
  • Wir prüfen, ob der Klient einen real existierenden Gegenstand sucht. Viele Demenzkranke vermissen Gegenstände, die sie schon vor Jahren verkauft oder verschenkt haben.

Reaktion auf den Vorwurf eines Diebstahls durch Angehörige

  • Falls der Angehörige den Anschuldigungen Glauben schenkt, nehmen wir den Verdacht ernst. Wird die Pflegekraft selbst beschuldigt, informiert sie die Pflegedienstleitung und bittet um zeitnahe Anwesenheit. Die Pflegekraft verteidigt sich also nicht selbst.
  • Ggf. erstattet ein Angehöriger oder ein Betreuer Anzeige gegen eine Pflegekraft oder "gegen unbekannt", um den Diebstahl aufzuklären. Wir arbeiten dann mit der Behörde zusammen und händigen insbesondere die Tourenpläne aus.

Nachbereitung:

  • Jeder derartige Vorfall muss sorgfältig dokumentiert werden. Also sowohl die Art des Vorwurfes, ggf. der spätere Fundort des Gegenstandes und auch alle anwesenden Personen. Sollte es polizeiliche Ermittlungen oder gar juristische Auseinandersetzungen geben, sind derartige Aufzeichnungen sehr wichtig.
  • Klienten bevorzugen oft bestimmte Verstecke. Diese werden dokumentiert. Bei einem erneuten Verschwinden von wichtigen Gegenständen werden diese als erstes durchsucht.
  • Wir prüfen, ob der Klient Gegenstände bewusst versteckt, um sie vor einem Diebstahl zu schützen.

Dokumente:

  • Pflegebericht

Verantwortlichkeit / Qualifikation:

  • alle Mitarbeiter