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Standard
"Verhalten bei Diebstahlsverdacht (stationäre Pflege)
Das
gute Hörgerät ist weg. Oder ein teurer Ring. Hat der Senior den
Gegenstand bloß verlegt? Oder wurde er von einem ebenfalls verwirrten
Mitbewohner eingesteckt? Machten am Ende gar eine Pflegekraft oder
Angehörige lange Finger? Wir zeigen, wie Ihr Pflegeteam auf Vorwürfe
richtig reagiert.
Standard "Verhalten bei
Diebstahlsverdacht (stationäre Pflege)
Definition:
-
Der Umzug in ein Pflegeheim bedeutet für
Senioren einen Verlust an vertrauter Umgebung. Somit gewinnen die
unmittelbaren Dinge des Lebens an Wichtigkeit. Dazu zählen etwa die
Brille, das Hörgerät, der Gehstock, die Geldbörse, Schlüssel, das
Fotoalbum oder Schriftstücke. Wenn diese verschwinden, reagieren
Senioren oft mit Ratlosigkeit, Unruhe, Trauer oder sogar mit Panik.
Schnell kommt der Verdacht auf, dass Pflegekräfte den Gegenstand
gestohlen hätten.
-
Die krankheitsbedingten Veränderungen befördern
diese Problematik. So äußert sich der degenerative Prozess einer Demenz
insbesondere in einem reduzierten Kurzzeitgedächtnis. In der Folge sind
Betroffene oft nicht mehr in der Lage, wichtige Gegenstände
wiederzufinden.
-
Der mentale Abbau kann dazu führen, dass sich
bei schon zuvor misstrauischen Personen diese Charaktereigenschaft
weiter verstärkt. Gleichzeitig können auch solche Senioren großes
Misstrauen entwickeln, die diese Eigenart zuvor nicht zeigten.
-
Oftmals tritt dieses Verhalten nur
vorübergehend auf und reduziert sich innerhalb einiger Monate.
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Bei manchen Demenz-Patienten entwickeln sich
gravierende psychische Störungen, wie etwa ein Bestehlungswahn. Der
Bewohner lebt in der Überzeugung, dass er regelmäßig von anderen
Menschen bestohlen wird.
(Hinweis: Der Vollständigkeit halber muss angemerkt werden, dass
Bewohner mitunter tatsächlich von Pflegekräften bestohlen werden. Der
Verdacht sollte also nicht generell ignoriert werden.)
Grundsätze:
-
Jeder Diebstahlsverdacht bringt uns in einen
moralischen Zwiespalt. Einerseits ist es unsere Pflicht, das Eigentum
unserer Bewohner zu schützen und dem Diebstahl nachzugehen.
Gleichzeitig jedoch werden wir unsere Mitarbeiter vor
ungerechtfertigten Verdächtigungen schützen.
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Die Situation ist für beide Seiten sehr
belastend. Die Pflegekraft sieht sich einem ernsten Verdacht
ausgesetzt, obwohl sie ggf. den Bewohner seit Jahren versorgt. Der
Bewohner steht unter Stress, weil er der festen Überzeugung ist, dass
er bestohlen wurde und ihm keiner glauben möchte.
-
Die Vorwürfe dürfen von der Pflegekraft nicht
als persönlicher Angriff gewertet werden. Das übersteigerte Misstrauen
ist Symptom einer Krankheit.
Ziele:
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Das Verhältnis zwischen Pflegekraft,
Angehörigen und Bewohnern wird nicht unnötig beeinträchtigt.
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Der Arbeits- und Suchaufwand beim Verschwinden
eines Gegenstandes wird begrenzt. Der vermisste Gegenstand wird schnell
wiedergefunden.
-
Der finanzielle Schaden wird begrenzt, falls
der Bewohner einen Gegenstand verliert und dieser nicht mehr gefunden
wird.
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Der gute Ruf der Pflegekraft und des
Pflegedienstes wird geschützt.
Vorbereitung:
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Die Vorgaben des Standards "Umgang mit
Bewohnereigentum" werden umgesetzt.
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In jedem Zimmer stehen abschließbare Fächer zur
Verfügung, für die nur der jeweilige Bewohner einen Schlüssel hat.
Außerdem bieten wir den Bewohnern die Möglichkeit an, Wertsachen im
Zentralsafe des Heimes unterzubringen. Der Bewohner wird noch vor dem
Heimeinzug über diese Vorsichtsmaßnahmen informiert.
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Damit die Bewohner keine größeren Geldbeträge
in ihren Zimmern oder Appartements lagern, bieten wir außerdem ein
Taschengeldkonto an, von dem an der Rezeption des Hauses Geld abgehoben
werden kann.
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Wir empfehlen dem Bewohner, die Türen zum
Zimmer nicht nur hinter sich zuzuziehen, sondern richtig abzuschließen,
wenn er z. B. zum Essen geht.
-
Wertvolle Schmuckstücke und andere Gegenstände
ab einem Wert von 500 € werden in unserer Einrichtung durch uns
fotografiert, sodass in einem Schadensfall z. B. bei Diebstahl ein Foto
an die Polizei weitergegeben werden kann.
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Im Rahmen von Teambesprechungen führen wir
Rollenspiele durch. Wir üben die angemessene Reaktion auf Vorwürfe von
Bewohnern oder von Angehörigen.
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Wenn wir feststellen, dass die demenzielle
Erkrankung des Bewohners zu einem übersteigerten Misstrauen führt,
suchen wir frühzeitig den Dialog mit den Angehörigen; also noch bevor
die ersten Vorwürfe im Raum stehen. Wir verdeutlichen ihnen, dass
dieses Misstrauen ein Ausdruck der degenerativen Schädigung ist und
dass sich entsprechende Vorhaltungen häufen können.
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Von wichtigen Gebrauchsgegenständen, die der
Bewohner häufig vermisst, sollten Duplikate hergestellt oder beschafft
werden. Also etwa Lesebrillen, Schlüssel usw.
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Wir empfehlen den Angehörigen, Wertgegenstände
sicher zu verwahren und gegen Duplikate zu ersetzen. Wenn eine
Bewohnerin z. B. teuren Schmuck besitzt, sollte sie stattdessen
Modeschmuck erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass der mentale Verfall
soweit fortgeschritten ist, dass die Bewohnerin den Unterschied nicht
bemerkt.
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Es ist wichtig zu prüfen, ob das Verhalten die
Folge der Demenz ist oder ob es der Ausdruck einer Wahnkrankheit ist.
Falls wir den Verdacht haben, dass der Bewohner wahnkrank ist, wird der
Arzt über unsere Beobachtungen informiert.
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Bei einer Demenz richtet
sich das Misstrauen gegen Menschen aus der näheren Umgebung. Der
Verdacht könnte also bei rationaler Betrachtung durchaus glaubhaft
erscheinen.
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Wahnkranke hingegen
verdächtigen fremde Mächte, Gruppen oder Einzelpersonen, die keinen
Zugriff auf das Eigentum des Bewohners haben und deshalb nicht als
Diebe in Betracht kommen. Also etwa der geschiedene Ex-Ehepartner, der
längst in einer anderen Stadt lebt.
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Wir achten darauf, dass Mülleimer,
Wertstoffsäcke und Wäschekörbe vor dem Entleeren durchsucht werden. Der
Demenzkranke könnte dort Gegenstände versteckt haben.
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Schränke und Schubladen, die nicht mehr
benötigt werden, sollten ggf. verschlossen werden. Dadurch wird die
Anzahl der möglichen Verstecke reduziert und die Suche nach vermissten
Gegenständen beschleunigt. (Dieser Punkt muss gut abgewogen werden, da
sich dadurch das Gefühl verringert, im Pflegeheim wirklich zuhause zu
sein.)
-
Die häufigen Vorwürfe sind oftmals Ausdruck
einer emotionalen Unsicherheit. Der Bewohner spürt den Zerfall seiner
geistigen Kräfte. Er versucht unbewusst, sein Selbstbild
aufrechtzuerhalten. Auf der Suche nach einem Schuldigen für das
Verschwinden eines Gegenstandes richtet sich sein Misstrauen gegen die
erstbeste Person; also ggf. gegen die Pflegekraft. Im Umgang mit sehr
misstrauischen Personen bevorzugen wir daher den Ansatz der
validierenden Kommunikation. Wir versuchen, ihn auf der Gefühlsebene zu
erreichen und das Selbstwertgefühl zu erhalten. Maßnahmen aus dem
Umfeld des Realitäts-Orientierungs-Trainings (ROT) sind nicht sinnvoll.
Die meisten Betroffenen reagieren auf Korrekturen mit noch mehr
Misstrauen und Aggressionen.
Durchführung:
Verhalten beim
Verschwinden eines wichtigen Gegenstandes
-
Wir hören dem Angehörigen und dem Bewohner zu
und lassen sie ausreden. Wir versichern, den Sachverhalt
schnellstmöglich aufzuklären. Insbesondere bieten wir an, den
vermissten Gegenstand zu suchen.
-
Es ist besser, den Gegenstand gemeinsam mit dem
Bewohner zu suchen. Falls ihn die Pflegekraft allein findet und dem
Bewohner wiedergibt, wird sich dieser in seinem Verdacht bestätigt
sehen.
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Wir prüfen, ob der Bewohner einen real
existierenden Gegenstand sucht. Viele Demenzkranke vermissen
Gegenstände, die sie schon vor Jahren verkauft oder verschenkt haben.
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Wir prüfen, ob demenziell erkrankte Mitbewohner
als "Diebe" in Betracht kommen. Viele verwirrte Senioren können nicht
mehr zwischen fremdem und eigenem Besitz unterscheiden. Sie nehmen
daher interessante Gegenstände an sich. In diesem Fall finden sich die
zuvor verschwundenen Gegenstände später wieder an.
Reaktion auf den
Vorwurf eines Diebstahls durch Angehörige
-
Falls der Angehörige den Anschuldigungen
Glauben schenkt, nehmen wir den Verdacht ernst. Wird die Pflegekraft
selbst beschuldigt, informiert sie die Pflegedienstleitung und bittet
um zeitnahe Anwesenheit. Die Pflegekraft verteidigt sich also nicht
selbst.
-
Ggf. erstattet ein Angehöriger oder ein
Betreuer Anzeige gegen eine Pflegekraft oder "gegen unbekannt", um den
Diebstahl aufzuklären. Wir arbeiten dann mit der Behörde zusammen und
händigen insbesondere die Dienstpläne aus.
Schadensregulierung
durch die Versicherung
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Die Einrichtung hat eine sog.
"Altenheim-Police" abgeschlossen. Diese umfasst auch Einbruchdiebstahl.
Wird Bargeld oder Schmuck gestohlen, und die Polizei findet keine
Einbruchspuren, übernimmt die Versicherung i.d.R. den Schaden nicht.
(Dieser Punkt muss je nach Versicherungsschutz überarbeitet werden.)
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Schäden aus einfachem Diebstahl werden ggf. von
der Hausratversicherung reguliert, wenn der Senior lediglich im Rahmen
der Kurzzeitpflege von uns versorgt wird. Nicht versichert sind i.d.R.
optische und elektronische Geräte sowie deren Zubehör. Die maximale
Entschädigungssumme ist häufig vergleichsweise gering.
Nachbereitung:
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Jeder derartige Vorfall muss sorgfältig
dokumentiert werden. Also sowohl die Art des Vorwurfes, ggf. der
spätere Fundort des Gegenstandes und auch alle anwesenden Personen.
Sollte es polizeiliche Ermittlungen oder gar juristische
Auseinandersetzungen geben, sind derartige Aufzeichnungen sehr wichtig.
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Bewohner bevorzugen oft bestimmte Verstecke.
Diese werden dokumentiert. Bei einem erneuten Verschwinden von
wichtigen Gegenständen werden diese als erstes durchsucht.
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Wir prüfen, ob der Bewohner Gegenstände bewusst
versteckt, um sie vor einem Diebstahl zu schützen.
Dokumente:
Verantwortlichkeit
/ Qualifikation:
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