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Standard "Einstufung eines Pflegebedürftigen durch den MDK"

Auf dem Weg zu einer angemessenen Pflegestufe ist der MDK oftmals kein fairer Mitspieler. Wer die Tricks der Gutachter nicht kennt, dem schmelzen die Pflegeminuten dutzendfach zusammen. Wir zeigen Ihnen, wie sich Ihr Team auf den Besuch des MDK professionell vorbereiten kann.


Standard "Einstufung eines Pflegebedürftigen durch den MDK"


Definition:

  • Die Einstufung der Heimbewohner in die entsprechenden Pflegestufen ist für die wirtschaftliche Existenz unserer Einrichtung von großer Bedeutung. Sie entscheidet letztlich über die Höhe unserer Einkünfte basierend auf den von uns erbrachten Leistungen.
  • Die Vorgaben der Pflegestufen mit ihren unterschiedlichen Zeiten für die Pflege und Betreuung sind keine von uns willkürlich festgesetzten Angaben, sondern werden uns durch das Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) vorgegeben.

Grundsätze:

  • Der Bewohner hat einen Anspruch auf eine korrekte Beurteilung seines Pflegebedarfes und auf eine angemessene Pflegestufe.
  • Die Höherstufung eines Bewohners sollte möglichst immer im Einvernehmen mit ihm und seinen Angehörigen / Betreuer erfolgen.
  • Wir sehen den Gutachter des MDK als Partner, mit dem wir professionell und freundlich zusammenarbeiten wollen.
  • Wir vertreten entschlossen die Interessen des Bewohners und die der Einrichtung.

Ziele:

  • Der Bewohner erhält eine angemessene Pflegestufe.
  • Die wirtschaftliche Existenz unserer Einrichtung ist gesichert. Unsere Pflegeleistungen werden angemessen entlohnt.
  • Wir sichern das professionelle und freundschaftliche Verhältnis zum MDK insgesamt und zum einzelnen Prüfer.

Vorbereitung:

  • Alle Mitarbeiter werden regelmäßig zum Thema Einstufungsmanagement geschult und sensibilisiert.
  • Die Verwaltung erstellt einmal im Monat eine Komplettübersicht über alle Pflegestufen eines Wohnbereiches. Diese werden an die Pflegedienstleitung und die Wohnbereichsleitungen weitergereicht.
  • Einmal pro Quartal sowie bei jeder relevanten Gesundheitsveränderung füllt die Bezugspflegekraft den Erhebungsbogen zum aktuellen Pflegebedarf aus ("Checkliste Einstufung in eine Pflegestufe").
  • Der Bedarf wird für jeweils 24 Stunden erhoben. Es ist wichtig, dass der ausgewertete Tag repräsentativ für die gesamte Pflegesituation ist. Falls im Beobachtungszeitraum ungewöhnliche Vorkommnisse auftraten, wird der Bedarf am nächsten Tag erneut erhoben.
  • Der Erhebungsbogen wird an die Pflegedienstleitung weitergeleitet, die diesen auf Nachvollziehbarkeit prüft. Sofern die Daten des Erhebungsbogens eine Höherstufung realistisch erscheinen lassen, initiiert die Pflegedienstleitung die notwendigen Anträge.
  • Wenn der Bewohner keinen Antrag auf Höherstufung stellen will, suchen wir im persönlichen Dialog nach einer gemeinsamen Lösung. Ist diese nicht möglich, stellen wir dem Bewohner den pflegerischen Mehraufwand in Rechnung. Die Vorgaben des § 87a SGB XI werden beachtet.
  • Wir stellen sicher, dass der Antrag nur vom Bewohner selbst, seinem Betreuer oder einer anderen dazu bevollmächtigten Person unterschrieben wird. Ehepartner oder Kinder sind das nicht automatisch.
  • Wir stellen sicher, dass der Gutachter einen möglichst genauen Zeitpunkt für seinen Besuch angibt. Eine Zeitangabe wie "Dienstag, 8 Uhr bis 17 Uhr" wird nicht akzeptiert. Im Dialog mit dem MDK-Mitarbeiter verdeutlichen wir, dass wir ihn nur dann personell und organisatorisch angemessen unterstützen können, wenn er seinen Besuch möglichst genau ankündigt.
  • Wir prüfen, zu welcher Tageszeit die Pflegebedürftigkeit am besten abgebildet werden kann. Insbesondere Demenzkranke können morgens mental leistungsfähig sein, bauen dann aber im Tagesverlauf regelmäßig ab. Wir bitten ggf. den Gutachter darum, den Termin zu verschieben.
  • Die Dienstplanung für den Tag der Einstufung wird angepasst. Wir stellen sicher, dass die Bezugspflegekraft die Begutachtung begleiten kann.
  • Der ggf. vorhandene Betreuer wird über den Termin der Einstufung informiert.
  • In der Woche vor der Einstufung führt die Pflegedienstleitung eine Pflegevisite beim Bewohner durch.
  • Wir suchen den Dialog mit dem Bewohner. Wir erklären ihm den Ablauf und die Wichtigkeit der Einstufung. Insbesondere erläutern wir ihm, wie wichtig eine korrekte Einstufung aller Bewohner für die wirtschaftliche Existenz der Einrichtung und für die Pflegequalität ist.
  • Wir vermerken die anstehende Einstufung mit einem farbigen selbst haftenden Notizzettel in der Pflegedokumentation. Wir machen damit alle am Pflegeprozess beteiligten Mitarbeiter und externen Partner auf die anstehende Begutachtung aufmerksam.
  • Vor der Einstufung kontrolliert die Bezugspflegekraft die Pflegedokumentation. Etwaige Lücken werden (soweit möglich) gefüllt. Insbesondere muss die Plausibilität der Pflegeplanung sichergestellt sein.
  • Wir legen die weiteren notwendigen Dokumente bereit. Dazu zählen etwa die ärztlichen Befunde, richterliche Beschlüsse (etwa zu Fixierungen) sowie eine ggf. vorhandene Patientenverfügung.
  • Bei demenziell erkrankten Bewohnern führen wir verschiedene Assessments durch. Dazu zählen etwa der Mini-Mental-Status-Test oder der Uhrentest. Die Ergebnisse werden dokumentiert und stehen später im Dialog mit dem MDK-Prüfer zur Verfügung.
  • Der Bewohner wird am Morgen der Begutachtung wie sonst üblich versorgt. Beispiel: Bewohner, die die Körperpflege sonst ablehnen, werden nicht gegen ihren Willen geduscht. Wenn der Bewohner den Kleiderwechsel verweigert, wird er in den getragenen Kleidungsstücken belassen. Wir können dann dem Gutachter die Probleme, die aus dem mangelnden Kooperationswillen resultieren, besser verdeutlichen.

Durchführung:

  • Der Gutachter stellt sich vor. Die Pflegekraft führt ihn zum Bewohner.
  • Der Gutachter wird die vorliegenden Fremdbefunde auflisten, also insbesondere Krankenhausberichte, Arztbriefe usw. Wir gewähren ihm Einblick in die Pflegedokumentation.
  • Wir stellen sicher, dass der MDK-Mitarbeiter alle relevanten Unterlagen zur Kenntnis nimmt. Wenn der MDK-Mitarbeiter dieses ablehnt, wird das im Protokoll vermerkt. Im späteren Widerspruchsverfahren wird diese Handlungsweise von großer Bedeutung sein.
  • Die Bezugspflegekraft bleibt während der Begutachtung anwesend. Sie lässt sich insbesondere nicht vom MDK-Prüfer aus dem Raum weisen.
  • Die Bezugspflegekraft protokolliert den Verlauf der Begutachtung. Vermerkt werden neben den Aussagen des Gutachters auch alle Angaben, die wir hinsichtlich des Zustandes des Bewohners machen. Wir nutzen den Vordruck "Protokoll über die Begutachtung eines Bewohners durch den MDK".
  • Wir achten auf unpräzise Fragen, die dazu führen können, dass der Pflegebedarf nicht richtig abgebildet wird. Wenn der Gutachter etwa fragt, ob dem Bewohner die Medikamente eingegeben werden, dann erfasst er damit ggf. nur die vollständige Übernahme dieser Tätigkeit. In vielen Fällen nehmen Senioren die Medikamente zwar selbst ein, brauchen dabei aber Hilfe oder Aufsicht, dieses etwa bei verwirrten Bewohnern. Wir korrigieren daher alle Angaben, die eine anteilige Unterstützung nicht angemessen berücksichtigen.
  • Wir kontrollieren, ob die bewilligten Pflegeminuten dem tatsächlichen Pflegeaufwand entsprechen. Es gilt zu verhindern, dass der Gutachter stets den untersten Wert des Zeitkorridors annimmt, obwohl der Bedarf eher dem oberen Wert entspricht.
  • Wir stellen sicher, dass Erschwernisfaktoren korrekt erfasst und berücksichtigt werden. Dazu zählen etwa ein hohes Körpergewicht, Kontrakturen, Hemiplegien, unkontrollierte Bewegungen oder Abwehrverhalten. Angerechnet werden auch psychische Erkrankungen, soweit sie sich auf den Pflegebedarf auswirken. Wenn der Bewohner also aufgrund einer Weglauftendenz beim Waschen häufig das Badezimmer verlassen will, muss das Überzeugungsgespräch angerechnet werden.
  • Wir verhindern, dass aus Bewegungsfähigkeiten des Bewohners falsche Schlüsse gezogen werden. Wenn der Bewohner etwa in der Lage ist, die Hände über den Kopf zu heben oder hinter dem Rücken zu verschränken, bedeutet das nicht automatisch, dass er sich auch ohne Hilfe allein anziehen kann. Derartigen Fehldeutungen widersprechen wir noch in der Begutachtungssituation. Wir bitten darum, dass der Bewohner die angeblichen Selbstpflegefähigkeiten demonstriert.
  • Wir machen den Gutachter darauf aufmerksam, wenn das Bewegungsvermögen des Bewohners am Tag der Untersuchung ungewöhnlich groß ist. Viele Bewohner möchten sich von ihrer "besten Seite" zeigen und führen Bewegungen durch, die sie ansonsten wegen der Schmerzbelastung vermeiden.
  • In vielen Fällen kann es vorkommen, dass die besondere Stresssituation einen dementiell veränderten Bewohner zu einer ungewöhnlich guten Form auflaufen lässt. Wenn der Bewohner ansonsten deutlich verwirrter handelt, machen wir den Gutachter auf diesen Umstand aufmerksam.
  • Wir widersprechen, wenn unsere Angaben vom MDK-Mitarbeiter grundlos in Zweifel gezogen werden. Falls der Gutachter unseren Schilderungen etwa zum Tagesablauf des Bewohners keinen Glauben schenken will, verdeutlichen wir, dass wir mit dem Bewohner täglich arbeiten und daher seinen Pflegebedarf korrekt eingeschätzt haben.
  • Sofern der Bewohner in der Lage ist, die Fragen eigenständig zu beantworten, lassen wir ihn mit dem Gutachter frei sprechen. Wir bremsen ggf. anwesende Angehörige, die den Dialog "an sich reißen" wollen.
  • Die Pflegekraft korrigiert Aussagen des Bewohners, wenn diese nicht der Wirklichkeit entsprechen. Dieses etwa, wenn der Bewohner fälschlicherweise angibt, verschiedene Tätigkeiten ohne Hilfe ausführen zu können.
  • Wir mahnen den Bewohner und ggf. anwesende Angehörige zur Ruhe, falls diese den Gutachter beleidigen oder bedrohen. Der MDK hat das Recht, einen Besuch abzubrechen. Wenn auch der Folgetermin scheitert, wird kein Gutachten erstellt und keine Pflegestufe vergeben.
  • Wir machen keine Angaben zu Themen, die uns nicht genau bekannt sind. Wir geben daher keine Schätzungen ab oder äußern Vermutungen. Stattdessen sichern wir dem Gutachter zu, dass wir die fehlenden Informationen zügig nachliefern. Dieses ist insbesondere dann angebracht, wenn z.B. nur der Hausarzt über die erforderlichen Daten verfügt.

Nachbereitung:

  • Gemeinsam mit den Angehörigen wird eine Kopie des Gutachtens angefordert.
  • Wir prüfen gemeinsam mit dem Bewohner, ob der Einstufung widersprochen werden soll.
  • Wir stellen sicher, dass der Bewohner im Rahmen des Widerspruchs von einem anderen Gutachter untersucht wird.
  • Der Widerspruch erfolgt innerhalb von 28 Tagen. Dieses ggf. zunächst ohne Begründung. Sobald das Gutachten vorliegt, wird der Widerspruch begründet.
  • Bei einer erneuten Ablehnung prüfen wir gemeinsam mit dem Bewohner oder dessen Betreuer die Notwendigkeit einer Klage vor dem Sozialgericht.

Dokumente:

  • Protokoll über die Begutachtung eines Bewohners durch den MDK
  • Checkliste Einstufung in eine Pflegestufe
  • Pflegedokumentation
  • ggf. weitere bewohnerbezogene Unterlagen

Verantwortlichkeit / Qualifikation:

  • alle Mitarbeiter