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Standard
"Einstufung eines Pflegebedürftigen durch den MDK"
Auf dem Weg zu einer angemessenen
Pflegestufe ist der MDK oftmals kein fairer Mitspieler. Wer die
Tricks der Gutachter nicht kennt, dem schmelzen die
Pflegeminuten dutzendfach zusammen. Wir zeigen Ihnen, wie sich
Ihr Team auf den Besuch des MDK professionell vorbereiten kann.
Standard "Einstufung eines Pflegebedürftigen durch den
MDK"
Definition:
-
Die Einstufung der
Heimbewohner in die entsprechenden Pflegestufen ist
für die wirtschaftliche Existenz unserer Einrichtung
von großer Bedeutung. Sie entscheidet letztlich über
die Höhe unserer Einkünfte basierend auf den von uns
erbrachten Leistungen.
-
Die Vorgaben der Pflegestufen
mit ihren unterschiedlichen Zeiten für die Pflege
und Betreuung sind keine von uns willkürlich
festgesetzten Angaben, sondern werden uns durch das
Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) vorgegeben.
Grundsätze:
-
Der Bewohner hat einen
Anspruch auf eine korrekte Beurteilung seines
Pflegebedarfes und auf eine angemessene Pflegestufe.
-
Die Höherstufung eines
Bewohners sollte möglichst immer im Einvernehmen mit
ihm und seinen Angehörigen / Betreuer erfolgen.
-
Wir sehen den Gutachter des
MDK als Partner, mit dem wir professionell und
freundlich zusammenarbeiten wollen.
-
Wir vertreten entschlossen
die Interessen des Bewohners und die der
Einrichtung.
Ziele:
-
Der Bewohner erhält eine
angemessene Pflegestufe.
-
Die wirtschaftliche Existenz
unserer Einrichtung ist gesichert. Unsere
Pflegeleistungen werden angemessen entlohnt.
-
Wir sichern das
professionelle und freundschaftliche Verhältnis zum
MDK insgesamt und zum einzelnen Prüfer.
Vorbereitung:
-
Alle Mitarbeiter werden
regelmäßig zum Thema Einstufungsmanagement geschult
und sensibilisiert.
-
Die Verwaltung erstellt
einmal im Monat eine Komplettübersicht über alle
Pflegestufen eines Wohnbereiches. Diese werden an
die Pflegedienstleitung und die
Wohnbereichsleitungen weitergereicht.
-
Einmal pro Quartal sowie bei
jeder relevanten Gesundheitsveränderung füllt die
Bezugspflegekraft den Erhebungsbogen zum aktuellen
Pflegebedarf aus ("Checkliste Einstufung in eine
Pflegestufe").
-
Der Bedarf wird für jeweils
24 Stunden erhoben. Es ist wichtig, dass der
ausgewertete Tag repräsentativ für die gesamte
Pflegesituation ist. Falls im Beobachtungszeitraum
ungewöhnliche Vorkommnisse auftraten, wird der
Bedarf am nächsten Tag erneut erhoben.
-
Der Erhebungsbogen wird an
die Pflegedienstleitung weitergeleitet, die diesen
auf Nachvollziehbarkeit prüft. Sofern die Daten des
Erhebungsbogens eine Höherstufung realistisch
erscheinen lassen, initiiert die Pflegedienstleitung
die notwendigen Anträge.
-
Wenn der Bewohner keinen
Antrag auf Höherstufung stellen will, suchen wir im
persönlichen Dialog nach einer gemeinsamen Lösung.
Ist diese nicht möglich, stellen wir dem Bewohner
den pflegerischen Mehraufwand in Rechnung. Die
Vorgaben des § 87a SGB XI werden beachtet.
-
Wir stellen sicher, dass der
Antrag nur vom Bewohner selbst, seinem Betreuer oder
einer anderen dazu bevollmächtigten Person
unterschrieben wird. Ehepartner oder Kinder sind das
nicht automatisch.
-
Wir stellen sicher, dass der
Gutachter einen möglichst genauen Zeitpunkt für
seinen Besuch angibt. Eine Zeitangabe wie "Dienstag,
8 Uhr bis 17 Uhr" wird nicht akzeptiert. Im Dialog
mit dem MDK-Mitarbeiter verdeutlichen wir, dass wir
ihn nur dann personell und organisatorisch
angemessen unterstützen können, wenn er seinen
Besuch möglichst genau ankündigt.
-
Wir prüfen, zu welcher
Tageszeit die Pflegebedürftigkeit am besten
abgebildet werden kann. Insbesondere Demenzkranke
können morgens mental leistungsfähig sein, bauen
dann aber im Tagesverlauf regelmäßig ab. Wir bitten
ggf. den Gutachter darum, den Termin zu verschieben.
-
Die Dienstplanung für den Tag
der Einstufung wird angepasst. Wir stellen sicher,
dass die Bezugspflegekraft die Begutachtung
begleiten kann.
-
Der ggf. vorhandene Betreuer
wird über den Termin der Einstufung informiert.
-
In der Woche vor der
Einstufung führt die Pflegedienstleitung eine
Pflegevisite beim Bewohner durch.
-
Wir suchen den Dialog mit dem
Bewohner. Wir erklären ihm den Ablauf und die
Wichtigkeit der Einstufung. Insbesondere erläutern
wir ihm, wie wichtig eine korrekte Einstufung aller
Bewohner für die wirtschaftliche Existenz der
Einrichtung und für die Pflegequalität ist.
-
Wir vermerken die anstehende
Einstufung mit einem farbigen selbst haftenden
Notizzettel in der Pflegedokumentation. Wir machen
damit alle am Pflegeprozess beteiligten Mitarbeiter
und externen Partner auf die anstehende Begutachtung
aufmerksam.
-
Vor der Einstufung
kontrolliert die Bezugspflegekraft die
Pflegedokumentation. Etwaige Lücken werden (soweit
möglich) gefüllt. Insbesondere muss die
Plausibilität der Pflegeplanung sichergestellt sein.
-
Wir legen die weiteren
notwendigen Dokumente bereit. Dazu zählen etwa die
ärztlichen Befunde, richterliche Beschlüsse (etwa zu
Fixierungen) sowie eine ggf. vorhandene
Patientenverfügung.
-
Bei demenziell erkrankten
Bewohnern führen wir verschiedene Assessments durch.
Dazu zählen etwa der Mini-Mental-Status-Test oder
der Uhrentest. Die Ergebnisse werden dokumentiert
und stehen später im Dialog mit dem MDK-Prüfer zur
Verfügung.
-
Der Bewohner wird am Morgen
der Begutachtung wie sonst üblich versorgt.
Beispiel: Bewohner, die die Körperpflege sonst
ablehnen, werden nicht gegen ihren Willen geduscht.
Wenn der Bewohner den Kleiderwechsel verweigert,
wird er in den getragenen Kleidungsstücken belassen.
Wir können dann dem Gutachter die Probleme, die aus
dem mangelnden Kooperationswillen resultieren,
besser verdeutlichen.
Durchführung:
-
Der Gutachter stellt sich
vor. Die Pflegekraft führt ihn zum Bewohner.
-
Der Gutachter wird die
vorliegenden Fremdbefunde auflisten, also
insbesondere Krankenhausberichte, Arztbriefe usw.
Wir gewähren ihm Einblick in die
Pflegedokumentation.
-
Wir stellen sicher, dass der
MDK-Mitarbeiter alle relevanten Unterlagen zur
Kenntnis nimmt. Wenn der MDK-Mitarbeiter dieses
ablehnt, wird das im Protokoll vermerkt. Im späteren
Widerspruchsverfahren wird diese Handlungsweise von
großer Bedeutung sein.
-
Die Bezugspflegekraft bleibt
während der Begutachtung anwesend. Sie lässt sich
insbesondere nicht vom MDK-Prüfer aus dem Raum
weisen.
-
Die Bezugspflegekraft
protokolliert den Verlauf der Begutachtung. Vermerkt
werden neben den Aussagen des Gutachters auch alle
Angaben, die wir hinsichtlich des Zustandes des
Bewohners machen. Wir nutzen den Vordruck "Protokoll
über die Begutachtung eines Bewohners durch den
MDK".
-
Wir achten auf unpräzise
Fragen, die dazu führen können, dass der
Pflegebedarf nicht richtig abgebildet wird. Wenn der
Gutachter etwa fragt, ob dem Bewohner die
Medikamente eingegeben werden, dann erfasst er damit
ggf. nur die vollständige Übernahme dieser
Tätigkeit. In vielen Fällen nehmen Senioren die
Medikamente zwar selbst ein, brauchen dabei aber
Hilfe oder Aufsicht, dieses etwa bei verwirrten
Bewohnern. Wir korrigieren daher alle Angaben, die
eine anteilige Unterstützung nicht angemessen
berücksichtigen.
-
Wir kontrollieren, ob die
bewilligten Pflegeminuten dem tatsächlichen
Pflegeaufwand entsprechen. Es gilt zu verhindern,
dass der Gutachter stets den untersten Wert des
Zeitkorridors annimmt, obwohl der Bedarf eher dem
oberen Wert entspricht.
-
Wir stellen sicher, dass
Erschwernisfaktoren korrekt erfasst und
berücksichtigt werden. Dazu zählen etwa ein hohes
Körpergewicht, Kontrakturen, Hemiplegien,
unkontrollierte Bewegungen oder Abwehrverhalten.
Angerechnet werden auch psychische Erkrankungen,
soweit sie sich auf den Pflegebedarf auswirken. Wenn
der Bewohner also aufgrund einer Weglauftendenz beim
Waschen häufig das Badezimmer verlassen will, muss
das Überzeugungsgespräch angerechnet werden.
-
Wir verhindern, dass aus
Bewegungsfähigkeiten des Bewohners falsche Schlüsse
gezogen werden. Wenn der Bewohner etwa in der Lage
ist, die Hände über den Kopf zu heben oder hinter
dem Rücken zu verschränken, bedeutet das nicht
automatisch, dass er sich auch ohne Hilfe allein
anziehen kann. Derartigen Fehldeutungen
widersprechen wir noch in der
Begutachtungssituation. Wir bitten darum, dass der
Bewohner die angeblichen Selbstpflegefähigkeiten
demonstriert.
-
Wir machen den Gutachter
darauf aufmerksam, wenn das Bewegungsvermögen des
Bewohners am Tag der Untersuchung ungewöhnlich groß
ist. Viele Bewohner möchten sich von ihrer "besten
Seite" zeigen und führen Bewegungen durch, die sie
ansonsten wegen der Schmerzbelastung vermeiden.
-
In vielen Fällen kann es
vorkommen, dass die besondere Stresssituation einen
dementiell veränderten Bewohner zu einer
ungewöhnlich guten Form auflaufen lässt. Wenn der
Bewohner ansonsten deutlich verwirrter handelt,
machen wir den Gutachter auf diesen Umstand
aufmerksam.
-
Wir widersprechen, wenn
unsere Angaben vom MDK-Mitarbeiter grundlos in
Zweifel gezogen werden. Falls der Gutachter unseren
Schilderungen etwa zum Tagesablauf des Bewohners
keinen Glauben schenken will, verdeutlichen wir,
dass wir mit dem Bewohner täglich arbeiten und daher
seinen Pflegebedarf korrekt eingeschätzt haben.
-
Sofern der Bewohner in der
Lage ist, die Fragen eigenständig zu beantworten,
lassen wir ihn mit dem Gutachter frei sprechen. Wir
bremsen ggf. anwesende Angehörige, die den Dialog
"an sich reißen" wollen.
-
Die Pflegekraft korrigiert
Aussagen des Bewohners, wenn diese nicht der
Wirklichkeit entsprechen. Dieses etwa, wenn der
Bewohner fälschlicherweise angibt, verschiedene
Tätigkeiten ohne Hilfe ausführen zu können.
-
Wir mahnen den Bewohner und
ggf. anwesende Angehörige zur Ruhe, falls diese den
Gutachter beleidigen oder bedrohen. Der MDK hat das
Recht, einen Besuch abzubrechen. Wenn auch der
Folgetermin scheitert, wird kein Gutachten erstellt
und keine Pflegestufe vergeben.
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Wir machen keine Angaben zu
Themen, die uns nicht genau bekannt sind. Wir geben
daher keine Schätzungen ab oder äußern Vermutungen.
Stattdessen sichern wir dem Gutachter zu, dass wir
die fehlenden Informationen zügig nachliefern.
Dieses ist insbesondere dann angebracht, wenn z.B.
nur der Hausarzt über die erforderlichen Daten
verfügt.
Nachbereitung:
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Gemeinsam mit den Angehörigen
wird eine Kopie des Gutachtens angefordert.
-
Wir prüfen gemeinsam mit dem
Bewohner, ob der Einstufung widersprochen werden
soll.
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Wir stellen sicher, dass der
Bewohner im Rahmen des Widerspruchs von einem
anderen Gutachter untersucht wird.
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Der Widerspruch erfolgt
innerhalb von 28 Tagen. Dieses ggf. zunächst ohne
Begründung. Sobald das Gutachten vorliegt, wird der
Widerspruch begründet.
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Bei einer erneuten Ablehnung
prüfen wir gemeinsam mit dem Bewohner oder dessen
Betreuer die Notwendigkeit einer Klage vor dem
Sozialgericht.
Dokumente:
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Protokoll über die
Begutachtung eines Bewohners durch den MDK
-
Checkliste Einstufung in eine
Pflegestufe
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Pflegedokumentation
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ggf. weitere bewohnerbezogene
Unterlagen
Verantwortlichkeit /
Qualifikation:
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