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Standard
"Fallbesprechung"
Der MDK muss Fallbesprechungen lieben. Wie
sonst wäre es zu erklären, dass die Prüfer dieses
Qualitätsinstrument zur "QM-Grundausstattung" erhoben haben? Und
das ohne rechtliche Grundlage; dafür aber mit viel Liebe zum
Detail. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Vorgaben möglichst
effizient erfüllen.
Standard "Fallbesprechung"
Definition:
-
Eine Fallbesprechung
ist eine rund zwanzigminütige Versammlung
mehrerer Pflegekräfte, dessen zentrales
Thema die Pflegesituation eines bestimmten
Bewohners ist. Alle für die Pflege und
Betreuung des jeweiligen Senioren relevanten
Mitarbeiter sollten an diesem Treffen
teilnehmen. Es ist wichtig, dass Mitarbeiter
aller Funktionsbereiche an den
Fallbesprechungen Anteil haben, also
insbesondere auch die Hauswirtschaft. Falls
möglich werden zusätzlich der behandelnde
Arzt und externe Therapeuten dazu gebeten.
Moderiert wird eine Fallbesprechung von der
Pflegedienstleitung, der Wohnbereichsleitung
oder der Bezugspflegekraft.
-
Wir verstehen
Fallbesprechungen als ein zentrales
Instrument zur Sicherung der internen
Qualität. Sie dient dazu, dass alle
beteiligten Mitarbeiter einen einheitlichen
Wissensstand zu Pflegeproblemen und
Ressourcen jedes Bewohners haben.
Gleichzeitig gilt es, gemeinsame
Lösungsstrategien zu entwickeln, die vom
gesamten Team mitgetragen werden.
-
Eine Fallbesprechung
ist abzugrenzen von einem (eher beiläufigen)
Gespräch etwa während der Kaffeepause oder
im Rahmen einer Dienstübergabe. Solche
Diskussionen entstehen im Gegensatz zu einer
Fallbesprechung aus der Situation heraus,
sind also nicht geplant und werden auch
nicht extra protokolliert.
-
Wir folgen mit der
Durchführung von Fallbesprechungen auch den
Empfehlungen des MDK. Dieser stellt in der
"Prüfanleitung zum Erhebungsbogen zur
Qualitätsprüfung in der Einrichtung -
stationär" heraus: "Mit Fallbesprechungen
können Mitarbeiter in der Pflegeeinrichtung
die Pflegesituation eines Bewohners mit dem
Ziel einer Verbesserung seiner
Lebenssituation diskutieren und Lösungen für
Pflegeprobleme vereinbaren. Sie dienen der
Entwicklung abgestimmter Verhaltens- und
Vorgehensweisen." Der MDK kontrolliert auch,
ob Nachweise über Fallbesprechungen
existieren.
-
Gleichwohl gibt es
keine Verpflichtung zur Durchführung von
Fallbesprechungen. Jeder Einrichtung steht
es frei, eigene Strategien zur Sicherung des
Informationsaustausches zu entwickeln.
Grundsätze:
-
Alle Teilnehmer
konzentrieren sich auf ihre Aufgabe.
Gegenstand der Diskussion ist ausschließlich
die pflegerische Situation des Bewohners.
-
Die in einer
Fallbesprechung definierten Maßnahmen sind
bindend für alle Pflegekräfte.
Ziele:
-
Jeder Bewohner wird
regelmäßig zum Gegenstand einer
Fallbesprechung.
-
Alle für die Pflege
relevanten Informationen werden
ausgetauscht.
-
Gemeinsam werden
Ideen, Vorschläge und Lösungswege
erarbeitet.
-
Denkblockaden in
Problemsituationen werden im gemeinsamen
Gespräch bewusst gemacht und abgebaut.
-
Die Wirksamkeit von
Behandlungsstrategien wird überprüft.
-
Die
Bewohnerzufriedenheit und die
Mitarbeiterzufriedenheit werden gesteigert.
Vorbereitung:
-
Die Fallbesprechung
kann zeitlich an die Schichtübergabe
gekoppelt werden. Ideal ist der Übergang von
der Früh- zur Spätschicht, da sich viele
Bewohner nach dem Mittagessen hinlegen und
die Arbeitsbelastung vergleichsweise gering
ist.
-
Die Häufigkeit der
routinemäßig angesetzten Fallbesprechungen
ist abhängig von der Pflegestufe des
Bewohners. Liegt eine Pflegestufe "Null", 1
oder 2 vor, findet eine Fallbesprechung alle
sechs Monate statt. Ist ein Bewohner in die
Pflegestufe 3 eingestuft, wird er alle drei
Monate zum Thema einer Fallbesprechung.
-
Die Moderation kann
von der Bezugspflegekraft, der
Pflegedienstleitung oder der
Wohnbereichsleitung übernommen werden.
-
Der
Besprechungstermin wird per Hauspost allen
beteiligten Mitarbeitern rechtzeitig bekannt
gegeben. Falls sinnvoll werden auch externe
Therapeuten eingeladen.
-
Der Moderator wählt
den passenden Ort für die Besprechung aus.
Dieser sollte genug Platz für die
Mitarbeiter, ein Flipchart usw. bieten.
-
Der Moderator stellt
das notwendige Material bereit. Dazu zählen
insbesondere farbige Pappkarten, Stifte,
Magnete usw.
-
Eine Pflegekraft
bleibt für Bewohner, Angehörige und externe
Partner als Ansprechpartner im Wohnbereich
verfügbar. Die Fallbesprechung sollte nicht
ohne zwingenden Grund gestört oder gar
unterbrochen werden.
-
Vor dem
Besprechungsraum wird ein "Bitte nicht
stören"-Schild angebracht.
-
Telefone, Handys und
Pieper werden umgeleitet bzw. abgeschaltet.
-
Die
Pflegedokumentation wird bereit gelegt. Ggf.
werden wichtige Dokumente für die Teilnehmer
kopiert, um ein zügiges gemeinsames Arbeiten
zu ermöglichen.
Durchführung:
"roter Faden"
Es ist sinnvoll, die
Fallbesprechung inhaltlich zu gliedern. Etwa:
-
Die Teilnehmer werden
begrüßt.
-
Eine Pflegekraft wird
damit beauftragt, ein Protokoll über die
Ergebnisse der Fallbesprechung zu erstellen.
-
Der Moderator stellt
den Bewohner vor und fasst die wesentlichen
Fakten zu seinem Krankheitsbild und den
verbliebenen Ressourcen zusammen. Relevant
sind zudem auch juristische Aspekte wie etwa
eine bestehende Betreuung oder Vorgaben zur
Fixierung.
-
Der Moderator
erklärt, warum der Bewohner das Thema der
Fallbesprechung ist. Er benennt die
Probleme, die sich aus dem
Gesundheitszustand des Bewohners ergeben.
-
Der Moderator fragt,
ob andere Teilnehmer über ergänzende
Informationen zum Zustand des Bewohners
verfügen.
-
Die Teilnehmer
diskutieren über Faktoren, die das Problem
positiv oder negativ beeinflussen.
-
Gemeinsam werden die
Ziele definiert. Dabei sind insbesondere
diese Kriterien relevant:
-
Ist das Ziel
erreichbar und wünschenswert?
-
Sind die Ziele
mit realistischem Aufwand umsetzbar?
-
Wird der Bewohner
den Zielen und den Maßnahmen zur
Umsetzung zustimmen?
-
Der Moderator
sammelt Lösungsvorschläge. Diese können
auf einem Flip-Chart oder auf Pappkarten
visualisiert werden.
-
Die Teilnehmer
beraten darüber, welche Ideen sich umsetzen
lassen und welche Einzelschritte dafür
erforderlich sind.
-
Der Moderator
sortiert die Ideen nach Praxistauglichkeit.
Weiteres Kriterium ist die Priorität. Wenn
also im jeweiligen Bereich dringender
Handlungsbedarf besteht, hat dieses Ziel
Vorrang.
-
Die ersten
Interventionsmaßnahmen werden geplant.
-
Die Teilnehmer
einigen sich auf einen Folgetermin.
anzusprechende Themen
-
medizinische
Behandlungspflege und Zusammenarbeit mit dem
Hausarzt, etwa
-
aktuelle
ärztliche Diagnosen
-
aktueller Zustand
des Bewohners
-
Prognose des
Hausarztes über die weitere
gesundheitliche Entwicklung
-
Anordnungen des
Hausarztes
-
erforderliche
Prophylaxemaßnahmen (Dekubitus,
Kontrakturen, Aspiration usw.)
-
notwendige
Kontrollmaßnahmen
-
Informationsaustausch mit dem Hausarzt
-
Pflegeplanung, etwa
-
Pflegeprobleme
-
Pflegeressourcen
-
Veränderungen des
Gesundheitszustandes
-
Wirksamkeit der
bisherigen Pflegemaßnahmen
-
Wirksamkeit der
extern durchgeführten therapeutischen
Maßnahmen
-
Veränderungen des
Arbeitsaufwandes, ggf. notwendige
Höherstufung des Bewohners
-
ggf. notwendige
neue Pflegehilfsmittel
-
Reaktionen des
Bewohners, insbesondere die Bereitschaft
zur Kooperation
-
psychosoziale
Betreuung, etwa
-
Integration in
den Wohnbereich
-
mentaler Status
(etwa Depressionen)
-
Verhaltensauffälligkeiten (etwa
aggressives oder autoaggressives
Verhalten)
Fragestellungen
Das Problem und die möglichen
Lösungen lassen sich zumeist mit wenigen
präzisen Fragen erfassen:
-
Wie zeigt sich das
Problem? Unter welchen Bedingungen tritt es
auf?
-
Welche
Lösungsstrategien wurden bislang verfolgt?
Wie erfolgreich waren diese? Warum blieben
die Erfolge aus?
-
Wer hat eine
Lösungsidee?
-
Welche der bisher
vorgebrachten Ideen hat die besten
Erfolgsaussichten? Und warum?
-
Wer ist für die
Umsetzung verantwortlich? Wer hilft dabei?
Bis zu welchem Zeitpunkt sollten sich
Erfolge einstellen?
-
Anhand welcher
Kriterien soll der Erfolg gemessen werden?
Gesprächsführung
-
Die Teilnehmer
sollten das Gefühl gewinnen, dass ihre
Ansichten Relevanz haben. Der Moderator
sollte die Diskussion nicht gezielt auf eine
bestimmte Lösung hin lenken.
-
Entscheidungen der
Mehrheit werden umgesetzt, auch wenn diese
nicht mit den Prioritäten des Moderators
übereinstimmen.
-
Der Moderator
schreitet ein, wenn sich die Diskussion "im
Kreis dreht". Nach 20 Minuten sollte die
Fallbesprechung abgeschlossen sein.
-
Vorgesetzte,
insbesondere die Pflegedienstleitung,
sollten sich aktiv in die Diskussion
einbringen. Die Teilnehmer sollten nicht das
Gefühl bekommen, dass sie von den
schweigenden Vorgesetzten beobachtet und
bewertet werden.
-
Die Ergebnisse,
Aufträge und Verantwortlichkeiten müssen
präzise formuliert werden. Vage Aussagen
sind zu vermeiden.
-
Während der
Besprechung wird weder geraucht noch Kaffee
getrunken oder gegessen.
-
Gespräche werden
ruhig und sachlich geführt. Jede Form von
Machtkämpfen wird vom Moderator unterbunden.
-
Lob und Kritik dürfen
geäußert werden. Ebenso dürfen Konflikte
angesprochen werden.
-
Jeder darf mitreden.
Jeder lässt den anderen ausreden.
-
Bei offenen Punkten
dürfen Fragen gestellt werden.
-
Es werden keine
Nebengespräche geführt.
Nachbereitung:
-
Das Protokoll wird
erstellt und per Hauspost an die Teilnehmer
verschickt.
-
Alle Mitarbeiter, die
nicht an der Besprechung teilnehmen konnten,
erhalten ebenfalls eine Kopie.
-
Die Kenntnisnahme des
Protokolls wird per Unterschrift bestätigt.
-
Eine Kopie des
Protokolls wird für vier Wochen der
Pflegedokumentation des Bewohners beigelegt.
Nach Ablauf dieser Frist wird das Dokument
in einem zentralen Ordner im Büro abgelegt.
-
Die Bezugspflegekraft
aktualisiert die Pflegeplanung anhand der
neu festgelegten Ziele und Maßnahmen.
Dokumente:
-
Pflegedokumentation /
Pflegeplanung
-
Teilnehmerliste
-
Protokoll
Verantwortlichkeit:
-
Wohnbereichsleitung
-
ggf.
Pflegedienstleitung
|