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Standard "Fallbesprechung"

Der MDK muss Fallbesprechungen lieben. Wie sonst wäre es zu erklären, dass die Prüfer dieses Qualitätsinstrument zur "QM-Grundausstattung" erhoben haben? Und das ohne rechtliche Grundlage; dafür aber mit viel Liebe zum Detail. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Vorgaben möglichst effizient erfüllen.


Standard "Fallbesprechung"


Definition:

  • Eine Fallbesprechung ist eine rund zwanzigminütige Versammlung mehrerer Pflegekräfte, dessen zentrales Thema die Pflegesituation eines bestimmten Bewohners ist. Alle für die Pflege und Betreuung des jeweiligen Senioren relevanten Mitarbeiter sollten an diesem Treffen teilnehmen. Es ist wichtig, dass Mitarbeiter aller Funktionsbereiche an den Fallbesprechungen Anteil haben, also insbesondere auch die Hauswirtschaft. Falls möglich werden zusätzlich der behandelnde Arzt und externe Therapeuten dazu gebeten. Moderiert wird eine Fallbesprechung von der Pflegedienstleitung, der Wohnbereichsleitung oder der Bezugspflegekraft.
  • Wir verstehen Fallbesprechungen als ein zentrales Instrument zur Sicherung der internen Qualität. Sie dient dazu, dass alle beteiligten Mitarbeiter einen einheitlichen Wissensstand zu Pflegeproblemen und Ressourcen jedes Bewohners haben. Gleichzeitig gilt es, gemeinsame Lösungsstrategien zu entwickeln, die vom gesamten Team mitgetragen werden.
  • Eine Fallbesprechung ist abzugrenzen von einem (eher beiläufigen) Gespräch etwa während der Kaffeepause oder im Rahmen einer Dienstübergabe. Solche Diskussionen entstehen im Gegensatz zu einer Fallbesprechung aus der Situation heraus, sind also nicht geplant und werden auch nicht extra protokolliert.
  • Wir folgen mit der Durchführung von Fallbesprechungen auch den Empfehlungen des MDK. Dieser stellt in der "Prüfanleitung zum Erhebungsbogen zur Qualitätsprüfung in der Einrichtung - stationär" heraus: "Mit Fallbesprechungen können Mitarbeiter in der Pflegeeinrichtung die Pflegesituation eines Bewohners mit dem Ziel einer Verbesserung seiner Lebenssituation diskutieren und Lösungen für Pflegeprobleme vereinbaren. Sie dienen der Entwicklung abgestimmter Verhaltens- und Vorgehensweisen." Der MDK kontrolliert auch, ob Nachweise über Fallbesprechungen existieren.
  • Gleichwohl gibt es keine Verpflichtung zur Durchführung von Fallbesprechungen. Jeder Einrichtung steht es frei, eigene Strategien zur Sicherung des Informationsaustausches zu entwickeln.

Grundsätze:

  • Alle Teilnehmer konzentrieren sich auf ihre Aufgabe. Gegenstand der Diskussion ist ausschließlich die pflegerische Situation des Bewohners.
  • Die in einer Fallbesprechung definierten Maßnahmen sind bindend für alle Pflegekräfte.

Ziele:

  • Jeder Bewohner wird regelmäßig zum Gegenstand einer Fallbesprechung.
  • Alle für die Pflege relevanten Informationen werden ausgetauscht.
  • Gemeinsam werden Ideen, Vorschläge und Lösungswege erarbeitet.
  • Denkblockaden in Problemsituationen werden im gemeinsamen Gespräch bewusst gemacht und abgebaut.
  • Die Wirksamkeit von Behandlungsstrategien wird überprüft.
  • Die Bewohnerzufriedenheit und die Mitarbeiterzufriedenheit werden gesteigert.

Vorbereitung:

  • Die Fallbesprechung kann zeitlich an die Schichtübergabe gekoppelt werden. Ideal ist der Übergang von der Früh- zur Spätschicht, da sich viele Bewohner nach dem Mittagessen hinlegen und die Arbeitsbelastung vergleichsweise gering ist.
  • Die Häufigkeit der routinemäßig angesetzten Fallbesprechungen ist abhängig von der Pflegestufe des Bewohners. Liegt eine Pflegestufe "Null", 1 oder 2 vor, findet eine Fallbesprechung alle sechs Monate statt. Ist ein Bewohner in die Pflegestufe 3 eingestuft, wird er alle drei Monate zum Thema einer Fallbesprechung.
  • Die Moderation kann von der Bezugspflegekraft, der Pflegedienstleitung oder der Wohnbereichsleitung übernommen werden.
  • Der Besprechungstermin wird per Hauspost allen beteiligten Mitarbeitern rechtzeitig bekannt gegeben. Falls sinnvoll werden auch externe Therapeuten eingeladen.
  • Der Moderator wählt den passenden Ort für die Besprechung aus. Dieser sollte genug Platz für die Mitarbeiter, ein Flipchart usw. bieten.
  • Der Moderator stellt das notwendige Material bereit. Dazu zählen insbesondere farbige Pappkarten, Stifte, Magnete usw.
  • Eine Pflegekraft bleibt für Bewohner, Angehörige und externe Partner als Ansprechpartner im Wohnbereich verfügbar. Die Fallbesprechung sollte nicht ohne zwingenden Grund gestört oder gar unterbrochen werden.
  • Vor dem Besprechungsraum wird ein "Bitte nicht stören"-Schild angebracht.
  • Telefone, Handys und Pieper werden umgeleitet bzw. abgeschaltet.
  • Die Pflegedokumentation wird bereit gelegt. Ggf. werden wichtige Dokumente für die Teilnehmer kopiert, um ein zügiges gemeinsames Arbeiten zu ermöglichen.

Durchführung:

"roter Faden"

Es ist sinnvoll, die Fallbesprechung inhaltlich zu gliedern. Etwa:

  • Die Teilnehmer werden begrüßt.
  • Eine Pflegekraft wird damit beauftragt, ein Protokoll über die Ergebnisse der Fallbesprechung zu erstellen.
  • Der Moderator stellt den Bewohner vor und fasst die wesentlichen Fakten zu seinem Krankheitsbild und den verbliebenen Ressourcen zusammen. Relevant sind zudem auch juristische Aspekte wie etwa eine bestehende Betreuung oder Vorgaben zur Fixierung.
  • Der Moderator erklärt, warum der Bewohner das Thema der Fallbesprechung ist. Er benennt die Probleme, die sich aus dem Gesundheitszustand des Bewohners ergeben.
  • Der Moderator fragt, ob andere Teilnehmer über ergänzende Informationen zum Zustand des Bewohners verfügen.
  • Die Teilnehmer diskutieren über Faktoren, die das Problem positiv oder negativ beeinflussen.
  • Gemeinsam werden die Ziele definiert. Dabei sind insbesondere diese Kriterien relevant:
    • Ist das Ziel erreichbar und wünschenswert?
    • Sind die Ziele mit realistischem Aufwand umsetzbar?
    • Wird der Bewohner den Zielen und den Maßnahmen zur Umsetzung zustimmen?
    • Der Moderator sammelt Lösungsvorschläge. Diese können auf einem Flip-Chart oder auf Pappkarten visualisiert werden.
  • Die Teilnehmer beraten darüber, welche Ideen sich umsetzen lassen und welche Einzelschritte dafür erforderlich sind.
  • Der Moderator sortiert die Ideen nach Praxistauglichkeit. Weiteres Kriterium ist die Priorität. Wenn also im jeweiligen Bereich dringender Handlungsbedarf besteht, hat dieses Ziel Vorrang.
  • Die ersten Interventionsmaßnahmen werden geplant.
  • Die Teilnehmer einigen sich auf einen Folgetermin.

anzusprechende Themen

  • medizinische Behandlungspflege und Zusammenarbeit mit dem Hausarzt, etwa
    • aktuelle ärztliche Diagnosen
    • aktueller Zustand des Bewohners
    • Prognose des Hausarztes über die weitere gesundheitliche Entwicklung
    • Anordnungen des Hausarztes
    • erforderliche Prophylaxemaßnahmen (Dekubitus, Kontrakturen, Aspiration usw.)
    • notwendige Kontrollmaßnahmen
    • Informationsaustausch mit dem Hausarzt
  • Pflegeplanung, etwa
    • Pflegeprobleme
    • Pflegeressourcen
    • Veränderungen des Gesundheitszustandes
    • Wirksamkeit der bisherigen Pflegemaßnahmen
    • Wirksamkeit der extern durchgeführten therapeutischen Maßnahmen
    • Veränderungen des Arbeitsaufwandes, ggf. notwendige Höherstufung des Bewohners
    • ggf. notwendige neue Pflegehilfsmittel
    • Reaktionen des Bewohners, insbesondere die Bereitschaft zur Kooperation
  • psychosoziale Betreuung, etwa
    • Integration in den Wohnbereich
    • mentaler Status (etwa Depressionen)
    • Verhaltensauffälligkeiten (etwa aggressives oder autoaggressives Verhalten)

Fragestellungen

Das Problem und die möglichen Lösungen lassen sich zumeist mit wenigen präzisen Fragen erfassen:

  • Wie zeigt sich das Problem? Unter welchen Bedingungen tritt es auf?
  • Welche Lösungsstrategien wurden bislang verfolgt? Wie erfolgreich waren diese? Warum blieben die Erfolge aus?
  • Wer hat eine Lösungsidee?
  • Welche der bisher vorgebrachten Ideen hat die besten Erfolgsaussichten? Und warum?
  • Wer ist für die Umsetzung verantwortlich? Wer hilft dabei? Bis zu welchem Zeitpunkt sollten sich Erfolge einstellen?
  • Anhand welcher Kriterien soll der Erfolg gemessen werden?

Gesprächsführung

  • Die Teilnehmer sollten das Gefühl gewinnen, dass ihre Ansichten Relevanz haben. Der Moderator sollte die Diskussion nicht gezielt auf eine bestimmte Lösung hin lenken.
  • Entscheidungen der Mehrheit werden umgesetzt, auch wenn diese nicht mit den Prioritäten des Moderators übereinstimmen.
  • Der Moderator schreitet ein, wenn sich die Diskussion "im Kreis dreht". Nach 20 Minuten sollte die Fallbesprechung abgeschlossen sein.
  • Vorgesetzte, insbesondere die Pflegedienstleitung, sollten sich aktiv in die Diskussion einbringen. Die Teilnehmer sollten nicht das Gefühl bekommen, dass sie von den schweigenden Vorgesetzten beobachtet und bewertet werden.
  • Die Ergebnisse, Aufträge und Verantwortlichkeiten müssen präzise formuliert werden. Vage Aussagen sind zu vermeiden.
  • Während der Besprechung wird weder geraucht noch Kaffee getrunken oder gegessen.
  • Gespräche werden ruhig und sachlich geführt. Jede Form von Machtkämpfen wird vom Moderator unterbunden.
  • Lob und Kritik dürfen geäußert werden. Ebenso dürfen Konflikte angesprochen werden.
  • Jeder darf mitreden. Jeder lässt den anderen ausreden.
  • Bei offenen Punkten dürfen Fragen gestellt werden.
  • Es werden keine Nebengespräche geführt.

Nachbereitung:

  • Das Protokoll wird erstellt und per Hauspost an die Teilnehmer verschickt.
  • Alle Mitarbeiter, die nicht an der Besprechung teilnehmen konnten, erhalten ebenfalls eine Kopie.
  • Die Kenntnisnahme des Protokolls wird per Unterschrift bestätigt.
  • Eine Kopie des Protokolls wird für vier Wochen der Pflegedokumentation des Bewohners beigelegt. Nach Ablauf dieser Frist wird das Dokument in einem zentralen Ordner im Büro abgelegt.
  • Die Bezugspflegekraft aktualisiert die Pflegeplanung anhand der neu festgelegten Ziele und Maßnahmen.

Dokumente:

  • Pflegedokumentation / Pflegeplanung
  • Teilnehmerliste
  • Protokoll

Verantwortlichkeit:

  • Wohnbereichsleitung
  • ggf. Pflegedienstleitung