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Standard Fehlzeitengespräch

Fehlzeitengespräch - allein das Wort löst bei den meisten Pflegekräften Unbehagen aus. Und das mit gutem Grund, denn allzu oft wird dieses Führungsinstrument verwendet, um kranke Mitarbeiter einzuschüchtern. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Fehlzeitengespräche fair und sinnvoll einsetzen.


Standard Fehlzeitengespräch


Definition:

Wir sind verpflichtet, uns aktiv um die Gesunderhaltung unserer Mitarbeiter zu bemühen. Daher führen wir nach jeder Krankschreibung ein Fehlzeitengespräch. Das Gespräch wird von der Pflegedienstleitung bzw. deren Stellvertretung geführt.


Grundsätze:

  • Wir vertrauen unseren Mitarbeitern. Wenn sich ein Mitarbeiter krank meldet, dann glauben wir ihm.
  • Unser Vertrauen in die Ehrlichkeit jedes Mitarbeiters endet erst, wenn uns stichhaltige Hinweise für missbräuchliche Krankschreibungen vorliegen.
  • Der Erhalt der Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter liegt in unserem eigenen Interesse. Daher sind Fehlzeitengespräche Teil der betrieblichen Gesundheitsförderung.
  • Fehlzeitengespräche sind obligatorisch. Wir führen sie mit jedem Mitarbeiter, egal ob dieser häufig oder selten, lang oder kurz krank ist.
  • Ziele, Ablauf und Folgen der Fehlzeitengespräche werden gemeinsam mit der Mitarbeitervertretung diskutiert und erarbeitet.
  • Wenn die Krankheitsdiagnose für das Fehlzeitengespräch relevant ist, würden wir diese gerne vom Mitarbeiter erfahren; also insbesondere dann, wenn wir durch organisatorische Verbesserungen die Belastung senken können. Wir üben allerdings keinen Druck aus. Mitarbeiter, die den Krankheitsgrund nicht nennen möchten, haben keine Nachteile zu befürchten.
  • Wenn sich Mitarbeiter beim Fehlzeitengespräch unwohl fühlen, können sie jederzeit ein Mitglied der Mitarbeitervertretung hinzuziehen.

Ziele:

  • Bewahrung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit unserer Mitarbeiter
  • Verringerung von Fehlzeiten
  • Steigerung der Arbeitszufriedenheit
  • Erarbeitung gemeinsamer Lösungen
  • Interesse zeigen am Arbeitnehmer und dessen Arbeitssituation
  • Bereitschaft der Einrichtung zeigen, betrieblich bedingte Ursachen zu beheben

Vorbereitung:

  • Fehlzeitengespräche werden - soweit möglich - am ersten Tag nach Ende der Krankheit geführt. Dieses ist allen Mitarbeitern bekannt.

Durchführung:

  • Der Mitarbeiter wird begrüßt.
  • Die Pflegedienstleitung erläutert noch einmal die Ziele des Fehlzeitengespräches.
  • Falls die Pflegedienstleitung stichhaltige Gründe hat, die Notwendigkeit der Krankschreibung zu bezweifeln:
    • Die Pflegedienstleitung schildert dem Mitarbeiter ihre Wahrnehmung hinsichtlich der Krankschreibung.
    • Dem Mitarbeiter werden die bisherigen Fehlzeiten detailliert mitgeteilt.
    • Die Verdachtsmomente werden beschrieben (Fehltage immer am Freitag oder Montag, Fehltage nach nicht bewilligtem Urlaub, wechselnde Ärzte usw.)
    • Die Folgen der letzten Krankschreibung werden beschrieben (Überstunden der Kollegen, Folgen für die Bewohner, Kosten usw.)
    • Dem Mitarbeiter werden die arbeitsrechtlichen Folgen seines Verhaltens erklärt, also etwa eine Abmahnung oder die Kündigung.
    • Die Pflegedienstleitung fragt den Mitarbeiter direkt, ob die Krankschreibung notwendig war.
    • Falls der Mitarbeiter Einsicht zeigt, treffen beide Seiten die Vereinbarung, dass dieses Verhalten ein Einzelfall bleibt und keine weiteren Folgen hat.
    • Falls der Mitarbeiter die Verdachtsmomente glaubhaft ausräumen kann, bittet die Pflegedienstleitung um Nachsicht für die Überprüfung. Es wird klargestellt, dass die Angelegenheit damit erledigt ist.
  • Wir fragen nach, ob eventuell weitere Faktoren für die Krankschreibung mitverantwortlich sein könnten:
    • generelle Unzufriedenheit mit der Arbeit
    • schlechtes Klima innerhalb eines Teams
    • gezieltes Mobbing
    • fehlende Anerkennung
    • Über- oder Unterforderung
    • schlechtes Vorgesetztenverhalten
    • zu starre Arbeitszeiten
  • Ein häufig kranker Mitarbeiter wird gefragt, ob er eigene Lösungsmöglichkeiten vorschlagen kann. Möglich wären etwa:
    • Wechsel des Wohnbereiches
    • Verringerung der Arbeitszeit, etwa von einer 1/1-Stelle auf eine 3/4-Stelle
    • Änderung des Aufgabenbereiches, etwa Verringerung der direkten Pflege zugunsten einer Tätigkeit als Hygienebeauftragter, Qualitätsbeauftragter oder Praxismentor

Nachbereitung:

  • Der Verlauf des Gesprächs wird sorgfältig dokumentiert.
  • Falls ein offensichtlicher Missbrauch der Krankschreibung erfolgt ist, prüft die Pflegedienstleitung die weiteren Schritte:
    • Sicherung der Beweise (z.B. Zeugenaussagen, wenn der krankgeschriebene Mitarbeiter bei Gartenarbeiten gesehen wurde)
    • Einschalten des MDK bei der nächsten zweifelhaften Krankschreibung
    • Information an die Geschäftsführung
    • Abmahnung
    • Kündigung

Dokumente:

  • Protokoll "Fehlzeitengespräch"

Qualifikation / Verantwortlichkeit:

  • Pflegedienstleitung
  • stellv. Pflegedienstleitung