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Standard "Fortbildungen: Bedarfsbestimmung und Planung"

Fortbildungen im Gießkannenprinzip haben ausgedient. Heute muss eine Pflegedienstleitung zunächst die Schwachstellen definieren und daraus den präzisen Schulungsbedarf ableiten. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diesen Prozess so abbilden, dass er den neuen MDK-Bestimmungen ebenso entspricht wie den Vorgaben der Zertifizierungs-Anbieter.


Standard "Fortbildungen: Bedarfsbestimmung und Planung"


Definition:

  • Sowohl das Heimgesetz als auch das Pflegeversicherungsgesetz fordern von uns, dass unsere Pflegeleistungen dem allgemein anerkannten Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse entsprechen. Der Gesetzgeber setzt also voraus, dass sich der pflegerische Wissensstand permanent weiterentwickelt. Eine Pflegekraft muss demnach ihr Wissen regelmäßig erweitern und auffrischen. Eine einmal erworbene Qualifikation (wie etwa das Pflegeexamen) reicht nicht für ein gesamtes Berufsleben.
  • Gemäß der MDK-Prüfanleitung führen wir in unserer Einrichtung einen prospektiven Fortbildungsplan (prospektiv= "auf das Zukünftige gerichtet" oder "vorausschauend"). Wir bestimmen also mit einem Vorlauf von mehreren Monaten, welche Fortbildungen sinnvoll sind und welche Mitarbeitergruppen daran teilnehmen sollen.
  • Für stationär arbeitende Mitarbeiter gibt es pro Jahr zwei vorgeschriebene Schulungen bzw. Belehrungen: die Einweisung zum hygienischen Arbeiten sowie zum sachgemäßen Umgang mit Arzneimitteln.
  • Darüber hinaus gibt es keine gesetzlich festgelegte Mindestanzahl an Schulungen pro Jahr. Als Mittelwert gilt jedoch, dass jeder Mitarbeiter einmal jährlich an mindestens einer Schulung teilnehmen sollte. Diese Häufigkeit wird i.d.R. auch vom MDK empfohlen.
  • Unter Fortbildungen verstehen wir Maßnahmen mit dem Ziel, den Wissensstand unserer Mitarbeiter auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft zu halten. Dazu zählen vor allem sog. "In-House-Seminare" mit externen Dozenten, also Fortbildungsveranstaltungen innerhalb unserer Einrichtung.
  • Ein weiteres Element unserer Fortbildungsstrategie sind "Multiplikatoren-Schulungen", also die Schulung von Mitarbeitern durch andere Mitarbeiter, die zuvor selbst für diese Aufgabe weitergebildet wurden. Beispiel: Unsere Wundbeauftragte schult Pflegekräfte im Umgang mit Hydrokolloid-Verbänden.
  • Abzugrenzen davon sind Weiterbildungen, also die gezielte Qualifikation einzelner Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum in einer externen Weiterbildungseinrichtung. Weiterbildungen führen zu einer zusätzlichen Qualifikation und zu beruflichem Aufstieg innerhalb des Teams. Beispiel: Eine Weiterbildung zum Qualitätsbeauftragten oder zur Wohnbereichsleitung.

Grundsätze:

  • Die Bestimmung des Fortbildungsbedarfs sowie die Planung der Veranstaltungen ist Aufgabe der Pflegedienstleitung.
  • Die ständige bedarfsgerechte Fortbildung unserer Mitarbeiter ist ein Schlüsselelement für den wirtschaftlichen Erfolg unserer Einrichtung.
  • Die Kosten für die Fortbildung werden von der Einrichtung getragen.
  • Die Teilnahme an der Fortbildung erfolgt während der Arbeitszeit und ist somit für alle Mitarbeiter verpflichtend.
  • (Die beiden letzten Punkte sind optional aber in der Praxis sehr sinnvoll. Eigentlich müsste der Arbeitgeber weder die Fortbildungen vollständig bezahlen noch die Mitarbeiter dafür freistellen. Dann jedoch wäre die Teilnahme für Pflegekräfte nicht mehr verpflichtend sondern freiwillig. Erfahrungsgemäß sind nur wenige Mitarbeiter bereit, sich finanziell an einer Schulung zu beteiligen und überdies auch noch Freizeit zu opfern.)
  • Fortbildungen allein sind jedoch nicht ausreichend, um immer auf dem aktuellen Stand der Pflegewissenschaft zu bleiben. Ebenso wichtig ist das selbständige Studium von Büchern und Fachzeitschriften.

Ziele:

  • Alle Mitarbeiter bleiben auf einem aktuellen Wissensstand.
  • Die Mitarbeiter werden am gesamten Planungsprozess der Fortbildungen beteiligt.
  • Der Teamentwicklungsprozess wird unterstützt.
  • Die Mitarbeiter werden enger an die Pflegeeinrichtung gebunden.
  • Vorhandene Finanzmittel werden sorgfältig genutzt.
  • Transferprobleme von der Theorie in die Pflegepraxis werden minimiert.
  • Die Bewohner- und Angehörigenzufriedenheit wird erhöht. Dieses führt zu einer hohen Kundenbindung an die Einrichtung.
  • Unser Dienstleistungsangebot wird ständig verbessert und der Marktlage angepasst.

Vorbereitung:

Installation der Strukturen

Wir wollen rechtzeitig auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren und installieren deshalb die dafür notwendigen Strukturen.

  • Wir führen regelmäßige Kunden- und Angehörigenbefragungen durch und ermitteln deren Wünsche und Bedürfnisse.
  • Wir installieren ein effektives Beschwerdemanagementsystem, stellen also etwa einen Beschwerdebriefkasten auf.
  • Wir verfügen über einen Qualitätszirkel, der sich regelmäßig auch mit den notwendigen Fortbildungen beschäftigt.
  • Wir beschäftigen einen Qualitätsbeauftragten. Dieser hat u.a. die Aufgabe, Fachzeitschriften, Bücher und andere Publikationen zu sichten. Sofern er auf neue Entwicklungen aufmerksam wird, prüft er gemeinsam mit der PDL, ob sich daraus ein Fortbildungsbedarf herleitet.
  • Wir stehen im engen Kontakt mit unserem Dachverband (Beispiel: bpa, vdab usw.). Wir lassen uns rechtzeitig informieren, wenn sich die rechtlichen Grundlagen ändern und daraus ein Qualifizierungsbedarf entsteht.
  • Das Sekretariat wird gebeten, eintreffende Werbesendungen von Seminaranbietern zu sammeln und an die Pflegedienstleitung weiterzureichen.
  • Wir nutzen das Instrument der Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräche. In diesen wird auch das Thema Fortbildungen besprochen. Wir machen jedem Mitarbeiter klar, dass er eigene Unsicherheiten und Wissenslücken offen ansprechen kann, ohne dass ihm Nachteile erwachsen.
  • In den Stationszimmern wird im Oktober eine Liste ausgehängt, in die jeder Mitarbeiter seine Fortbildungswünsche eintragen kann.
  • Wir nutzen Pflegevisiten, um Qualifizierungslücken systematisch festzustellen. Jede Pflegekraft wird einmal im Jahr visitiert.
  • Wir benennen einen Praxisanleiter. Dieser hat die Aufgabe, neue Mitarbeiter einzuarbeiten und Qualifizierungslücken beim Stammpersonal zu beseitigen. Wir nutzen die Rückmeldungen des Praxisanleiters, um etwaigen Fortbildungsbedarf zu bestimmen.
  • Schichtleitungen sind angewiesen, auf Qualifizierungslücken zu achten. Diese können insbesondere bei Fallbesprechungen oder Dienstübergaben sichtbar werden.
  • Es findet ein regelmäßiger Dialog zwischen Heimleitung und Pflegedienstleitung statt. In diesen Gesprächen werden regelmäßig auch die langfristige Zukunftsplanung und der daraus resultierende Personalbedarf thematisiert.

Durchführung:

Informationssammlung

Wir stellen zusammen, in welchen Bereichen Fortbildungen erforderlich sind. Grundlage dafür sind:

  • Rechtliche Bestimmungen, also etwa Pflichtschulungen. Beispiele: Erste-Hilfe, Umgang mit Medizinprodukten usw.
  • Wünsche unserer Bewohner und deren Angehörigen. Beispiel: Mehrere Angehörige wünschen den Aufbau eines Nachtcafès.
  • Beschwerden von Bewohnern oder deren Angehörigen. Beispiel: Ein Angehöriger beschwert sich darüber, dass einem Bewohner mit Aspirationsgefahr die Nahrung nicht fachgerecht eingegeben wurde.
  • Überlegenheit eines Konkurrenten. Beispiel: Ein anderes Pflegeheim besteht eine MDK-Prüfung mit Bestnoten und kommuniziert dieses erfolgreich in den lokalen Medien.
  • Festgestellte Mängel. Beispiel: Während der Pflegevisite bemerkt die Pflegedienstleitung, dass beim Absaugen wichtige hygienische Bestimmungen nicht eingehalten werden.
  • Ausweitung des Angebotes. Beispiel: Die Einrichtung plant den Aufbau eines Wohnbereiches für beatmete Menschen oder für Migranten.
  • Neue medizinische oder pflegewissenschaftliche Erkenntnisse. Beispiel: Die Expertenstandards zum Schmerzmanagement oder zur Inkontinenzbehandlung müssen umgesetzt werden.
  • Wünsche der Pflegekräfte. Beispiel: Mehrere Mitarbeiter berichten über Unsicherheiten bei der richtigen Lagerung von Bewohnern mit hoher Dekubitus-Gefährdung.
  • Behördliche Auflagen. Beispiel: In einer Mängelliste des MDK oder der Heimaufsicht werden Qualifikationslücken gerügt.
  • Strukturelle Änderungen. Beispiel: Die Papierdokumentation wird auf EDV umgestellt.

weitere Planung

  • Die Pflegedienstleitung legt Prioritäten für die Fortbildungen fest. Seminare haben dann Vorrang, wenn das vermittelte Wissen schnell benötigt wird. Beispiel: In naher Zukunft werden Bewohner mit Multipler Sklerose einziehen.
  • Es wird entschieden, ob die jeweilige Fortbildung intern oder extern vergeben werden soll. Wenn entsprechend qualifizierte Mitarbeiter im Team vorhanden sind, sollte die Schulung bevorzugt intern durchgeführt werden.
  • Das Fortbildungsbudget für das folgende Jahr wird festgelegt.
  • Wir achten darauf, dass alle Mitarbeiter möglichst gerecht auf externe Seminare verteilt werden. Es sollte vermieden werden, dass zurückhaltende Mitarbeiter seltener zu Fortbildungen geschickt werden.

Inhouse-Schulungen

  • Wir suchen frühzeitig den Kontakt mit dem Dozenten. Wir befragen ihn zu den genauen Schulungsinhalten. Wir stellen ihm alle relevanten Informationen zur Verfügung, damit er das Seminar möglichst passgenau an die Gegebenheiten unserer Einrichtung anpassen kann.

externe Seminare

  • Vor der externen Vergabe definiert die Pflegedienstleitung die zentralen Parameter für die Fortbildung. Diese bilden die Basis für die Anforderung eines entsprechenden Angebotes:
  • Ziele und Inhalte der Schulung
  • Entfernung und Erreichbarkeit des Schulungsanbieters
  • zeitlicher Umfang (Dauer der Schulung, Termine)
  • personeller Umfang (alle Mitarbeiter, nur examiniertes Personal, nur Hilfskräfte usw.)
  • Technik (eigener Projektor, notwendige Räume usw.)
  • Referenzen des Anbieters
  • Sobald wir uns für einen Kurs entschieden haben, werden die Mitarbeiter zeitnah angemeldet. Wir senken damit das Risiko, dass der Kurs frühzeitig wegen Teilnehmermangel abgesagt wird. Zudem sorgen wir dafür, dass die notwendigen Plätze für unsere Mitarbeiter sicher sind. Wir achten darauf, dass wir eine Buchungsbestätigung erhalten.

Nachbereitung:

Erstellung des Fort- und Weiterbildungsplanes

Die Pflegedienstleitung erstellt einen Fortbildungsplan. Zu jeder vorgesehenen Schulung werden folgende Informationen vermerkt:

  • Datum (Wann findet die Schulung statt?)
  • Thema (Um welches Thema geht es?)
  • Mitarbeiter (Welche Mitarbeiter nehmen an der Schulung teil?)
  • Ort (Wo findet die Schulung statt?)
  • Kosten (Welche Summe stellt der externe Anbieter in Rechnung?)
  • Dozent (Wie heißt der Dozent und welche Qualifikationen hat er?)
  • Nachbereitung und Praxisumsetzung (Wie wird sichergestellt, dass das erworbene Wissen in die Praxis umgesetzt wird?)
Weitere wichtige Kriterien für ein Gelingen der Fortbildungen:
  • Nicht immer können alle Mitarbeiter gleichzeitig geschult werden. Bei der Aufteilung der Gruppen für die Fortbildung sollten gewachsene Strukturen berücksichtigt werden. Das heißt: Gruppen von Pflegekräften, die auch in der täglichen Arbeit gut miteinander kooperieren, sollten auch gemeinsam geschult werden.
  • Seminarreihen sind zumeist wirkungsvoller als Einzelseminare, deren Wirkung sich oft nach wenigen Wochen totläuft.

Weiteres

  • Wir informieren alle Mitarbeiter so schnell wie möglich darüber, an welchen Schulungen sie im kommenden (Halb-)Jahr teilnehmen sollen.
  • Alle Unterlagen zum Entscheidungsprozess werden in einem Extraordner abgelegt, damit Sie bei einer Kontrolle vorgelegt werden können.
  • Abgelaufene Fortbildungspläne werden nicht vernichtet sondern archiviert.
  • Bei Pflichtschulungen ist stets mit einer allgemein geringeren Motivation zu rechnen als bei Seminaren, die als karrierefördernd gelten.
  • Mitarbeiter, die bei vorhergehenden Seminaren durch ein zu geringes Kooperationsverhalten aufgefallen sind, werden vor der nächsten Schulung im Einzelgespräch noch einmal auf die Wichtigkeit der Fortbildungen aufmerksam gemacht.
  • Alle relevanten Stellen erhalten eine Kopie des Fort- und Weiterbildungsplanes. Dazu zählt neben der Heimleitung auch der Qualitätsbeauftragte.

Dokumente:

  • Prospektiver Fort- und Weiterbildungsplan
  • Nachweise über die Bedarfsermittlung
  • Nachweise über die Fort- und Weiterbildungen
  • Personalentwicklungskonzept

Verantwortlichkeit / Qualifikation:

  • Heimleitung
  • leitende Mitarbeiter der einzelnen Funktionsbereiche im Haus