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Standard "Messung des Körpergewichts"

Zahlreiche Fehlerquellen können die korrekte Erfassung des Körpergewichts erschweren. Daher sollte das Wiegen der Bewohner oder Patienten mittels eines Standards innerhalb des Pflegeteams vereinheitlicht werden.


Standard "Messung des Körpergewichts"


Definition:

    Das Gewicht unserer Bewohner wird regelmäßig erfasst und dokumentiert. Gemeinsam mit der Körpergröße kann dann der Body Mass Index (BMI) ermittelt werden. Dieser Zahlenwert ermöglicht eine objektive Erfassung des Ernährungszustandes des Bewohners. Die genaue Kenntnis des Körpergewichts jedes Bewohners ist auch wichtig, um Arzneimittel wie Narkotika, Antibiotika oder Schmerzmittel richtig zu dosieren. Bei Ödemen muss das Körpergewicht engmaschig erfasst werden, um den Erfolg der antiödematösen Therapie zu erfassen. Das Eichgesetz und das Medizinproduktegesetz verlangen, dass Waagen geeicht sein müssen, wenn diese für medizinisch-pflegerische Zwecke genutzt werden.

Grundsätze:

    Das Körpergewicht ist ein wichtiger Indikator, um den Zustand des Bewohners zu erfassen und auf krankheitsbedingte Veränderungen zeitnah zu reagieren. Wir sind uns bewusst, dass das individuelle Körpergewicht für viele Senioren ein sensibles Thema ist. Wir achten daher stets auf einen taktvollen und wertschätzenden Umgang mit dem Bewohner, insbesondere bei Gewichtsveränderungen. Wir nutzen das Wiegen immer auch für die Mobilisierung des Bewohners. Insbesondere die Nutzung einer Bettwaage sollte vermieden werden, solange noch eine gefahrlose Mobilisierung auf eine Krankenstuhlwaage möglich ist.

Ziele:

    Das Gewicht des Bewohners wird korrekt gemessen. Durch eine präzise Erfassung auch kleiner Gewichtsschwankungen kann die Wirksamkeit einer etwaigen medikamentösen Therapie eingeschätzt werden. Langfristige Gewichtsveränderungen werden festgestellt. Wir können eine Fehlernährung kompensieren, bevor der Bewohner über- oder untergewichtig wird. Ein Sturz beim Wiegen wird vermieden.

Vorbereitung:

Indikation

Verschiedene Krankheitsbilder erfordern es, das Körpergewicht regelmäßig zu erfassen:

    Herz- oder Niereninsuffizienz, wegen des drohenden Flüssigkeitsüberschusses Einnahme von Diuretika (entwässernde Medikamente) Tumorerkrankung Diabetes mellitus chronischer Durchfall Essstörungen Depressionen und Nahrungsverweigerung Reduktionskost

Organisation

    In den ersten Tagen nach dem Heimeinzug wird jeder Bewohner gewogen. Dieser Ausgangswert ist wichtig für spätere Verlaufskontrollen. Alle Mitarbeiter werden in die richtige Handhabung der Waagen eingewiesen. Dieses ist Aufgabe des Praxismentors oder des Medizinproduktebeauftragten.

Auswahl einer Waage

    Bei geringer Sturzgefährdung nutzen wir eine Stehwaage. Der Bewohner muss dann in der Lage sein, ohne Schuhe und ohne Haltegriffe einige Sekunden stehen zu können. Oftmals kann der Bewohner die Messung dann auch eigenständig durchführen. Bei nur eingeschränkt mobilen Senioren nutzen wir eine Krankenstuhlwaage. Diese ermöglicht es, den Bewohner im Sitzen zu wiegen. Zwei Armstützen geben den notwendigen Halt. Das Gewicht von immobilen Senioren wird mittels einer elektronischen Lifterwaage erfasst. Diese ist in viele Patientenliftern bereits integriert. Alternativ kann die Waage auch nachträglich eingehängt werden. Für die bloße Gewichtskontrolle zur Verhinderung von Über- und Untergewicht können nicht-eichfähige Personenwaagen genutzt werden. Wenn aber das Körpergewicht im Rahmen einer medizinischen Behandlung erfasst wird, nutzen wir geeichte Personenwaagen.

Bereitstellung einer Waage

    (Erweiterungsbaustein für die ambulante Pflege:)

    Wir nutzen die bereits im Hause vorhandene Personenwaage, sofern keine gravierende Ungenauigkeit vorliegt. Fehler bei der Angabe des absoluten Gewichts sind weniger problematisch als Messungenauigkeiten bei Gewichtsveränderungen. Es ist vor allem wichtig, dass kleinere Gewichtszunahmen und Gewichtsverluste korrekt erfasst werden. Falls die Waage permanent einen gleichbleibenden Wert zu viel oder zu wenig anzeigt, ist dieses akzeptabel. Sofern der Patient bereit ist, eine neue Waage zu kaufen, sollte er ein Modell mit einer großen Anzeige kaufen. Einige Waagen haben auch eine Sprachausgabe, sind also ideal bei schweren Sehbehinderungen.

Durchführung:

Sicherstellung gleicher Messbedingungen

    Der Bewohner sollte immer mit der gleichen Waage gewogen werden. Der Bewohner sollte nach Möglichkeit morgens gewogen werden. Ihm wird zuvor ein Toilettengang angeboten. Vor dem Wiegen sollte der Bewohner (soweit möglich) nichts essen oder trinken. Das Körpergewicht sollte nicht durch Kleidung verfälscht werden. Der Bewohner wird daher in Unterwäsche gewogen.

Nutzung einer Krankenstuhlwaage

    Die Pflegekraft stellt sicher, dass die Krankenstuhlwaage funktionsfähig ist. Die Bremsen werden festgestellt, damit ein sicherer Transfer auf die Waage und zurück möglich ist. Die Fußstützen werden eingeklappt. Die Waage wird angestellt. Die Pflegekraft deckt die Sitzfläche mit einem sauberen Handtuch oder einem Stecklaken ab. Die Pflegekraft justiert die Waage und löscht das Taragewicht. In der Anzeige erscheint "0.00 kg" Der Bewohner wird nun auf die Krankenstuhlwaage mobilisiert. Sein Rücken sollte an der Lehne anliegen. Die Hände werden auf den Armlehnen abgelegt. Die Pflegekraft zieht dem Bewohner die Schuhe aus, klappt die Fußstützen herunter und stellt die Füße darauf ab. Der Bewohner wird nun aufgefordert, einige Sekunden still zu sitzen, bis das Gewicht abgelesen werden kann. Das Gewicht wird dokumentiert.

Nachbereitung:

    Bei relevanten Gewichtsveränderungen wird der behandelnde Hausarzt informiert. Zudem prüfen wir, ob die Pflegeplanung aktualisiert werden sollte. Eine regelmäßige Nacheichung der Waagen ist nicht notwendig. Wenn eine Waage jedoch repariert wurde, muss diese ggf. neu geeicht werden. Ggf. werden die Akkus der Sitzwaage wieder aufgeladen. Wenn die Sitzwaage verschmutzt wurde oder Feuchtigkeit ausgesetzt wurde, muss diese gereinigt und nach Herstellervorgaben desinfiziert werden.

Dokumente:

    Pflegeplanung

Verantwortlichkeit / Qualifikation:

    alle Pflegekräfte