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Standard "Messung
des Körpergewichts"
Zahlreiche Fehlerquellen können die
korrekte Erfassung des Körpergewichts erschweren. Daher sollte
das Wiegen der Bewohner oder Patienten mittels eines Standards
innerhalb des Pflegeteams vereinheitlicht werden.
Standard "Messung des Körpergewichts"
Definition:
Das Gewicht
unserer Bewohner wird regelmäßig erfasst und dokumentiert. Gemeinsam
mit der Körpergröße kann dann der Body Mass Index (BMI) ermittelt
werden. Dieser Zahlenwert ermöglicht eine objektive Erfassung des
Ernährungszustandes des Bewohners.
Die genaue
Kenntnis des Körpergewichts jedes Bewohners ist auch wichtig, um
Arzneimittel wie Narkotika, Antibiotika oder Schmerzmittel richtig
zu dosieren.
Bei Ödemen
muss das Körpergewicht engmaschig erfasst werden, um den Erfolg der
antiödematösen Therapie zu erfassen.
Das Eichgesetz
und das Medizinproduktegesetz verlangen, dass Waagen geeicht sein
müssen, wenn diese für medizinisch-pflegerische Zwecke genutzt
werden.
Grundsätze:
Das
Körpergewicht ist ein wichtiger Indikator, um den Zustand des
Bewohners zu erfassen und auf krankheitsbedingte Veränderungen
zeitnah zu reagieren.
Wir sind uns
bewusst, dass das individuelle Körpergewicht für viele Senioren ein
sensibles Thema ist. Wir achten daher stets auf einen taktvollen und
wertschätzenden Umgang mit dem Bewohner, insbesondere bei
Gewichtsveränderungen.
Wir nutzen das
Wiegen immer auch für die Mobilisierung des Bewohners. Insbesondere
die Nutzung einer Bettwaage sollte vermieden werden, solange noch
eine gefahrlose Mobilisierung auf eine Krankenstuhlwaage möglich
ist.
Ziele:
Das Gewicht
des Bewohners wird korrekt gemessen.
Durch eine
präzise Erfassung auch kleiner Gewichtsschwankungen kann die
Wirksamkeit einer etwaigen medikamentösen Therapie eingeschätzt
werden.
Langfristige
Gewichtsveränderungen werden festgestellt. Wir können eine
Fehlernährung kompensieren, bevor der Bewohner über- oder
untergewichtig wird.
Ein Sturz beim
Wiegen wird vermieden.
Vorbereitung:
Indikation
Verschiedene
Krankheitsbilder erfordern es, das Körpergewicht regelmäßig zu erfassen:
Herz- oder
Niereninsuffizienz, wegen des drohenden Flüssigkeitsüberschusses
Einnahme von
Diuretika (entwässernde Medikamente)
Tumorerkrankung
Diabetes
mellitus
chronischer
Durchfall
Essstörungen
Depressionen
und Nahrungsverweigerung
Reduktionskost
Organisation
In den ersten
Tagen nach dem Heimeinzug wird jeder Bewohner gewogen. Dieser
Ausgangswert ist wichtig für spätere Verlaufskontrollen.
Alle
Mitarbeiter werden in die richtige Handhabung der Waagen
eingewiesen. Dieses ist Aufgabe des Praxismentors oder des
Medizinproduktebeauftragten.
Auswahl einer Waage
Bei geringer
Sturzgefährdung nutzen wir eine Stehwaage. Der Bewohner muss dann in
der Lage sein, ohne Schuhe und ohne Haltegriffe einige Sekunden
stehen zu können. Oftmals kann der Bewohner die Messung dann auch
eigenständig durchführen.
Bei nur
eingeschränkt mobilen Senioren nutzen wir eine Krankenstuhlwaage.
Diese ermöglicht es, den Bewohner im Sitzen zu wiegen. Zwei
Armstützen geben den notwendigen Halt.
Das Gewicht
von immobilen Senioren wird mittels einer elektronischen Lifterwaage
erfasst. Diese ist in viele Patientenliftern bereits integriert.
Alternativ kann die Waage auch nachträglich eingehängt werden.
Für die bloße
Gewichtskontrolle zur Verhinderung von Über- und Untergewicht können
nicht-eichfähige Personenwaagen genutzt werden. Wenn aber das
Körpergewicht im Rahmen einer medizinischen Behandlung erfasst wird,
nutzen wir geeichte Personenwaagen.
Bereitstellung
einer Waage
(Erweiterungsbaustein für die ambulante Pflege:)
Wir nutzen die
bereits im Hause vorhandene Personenwaage, sofern keine gravierende
Ungenauigkeit vorliegt.
Fehler bei der
Angabe des absoluten Gewichts sind weniger problematisch als
Messungenauigkeiten bei Gewichtsveränderungen. Es ist vor allem
wichtig, dass kleinere Gewichtszunahmen und Gewichtsverluste korrekt
erfasst werden. Falls die Waage permanent einen gleichbleibenden
Wert zu viel oder zu wenig anzeigt, ist dieses akzeptabel.
Sofern der
Patient bereit ist, eine neue Waage zu kaufen, sollte er ein Modell
mit einer großen Anzeige kaufen. Einige Waagen haben auch eine
Sprachausgabe, sind also ideal bei schweren Sehbehinderungen.
Durchführung:
Sicherstellung gleicher Messbedingungen
Der Bewohner
sollte immer mit der gleichen Waage gewogen werden.
Der Bewohner
sollte nach Möglichkeit morgens gewogen werden. Ihm wird zuvor ein
Toilettengang angeboten.
Vor dem Wiegen
sollte der Bewohner (soweit möglich) nichts essen oder trinken.
Das
Körpergewicht sollte nicht durch Kleidung verfälscht werden. Der
Bewohner wird daher in Unterwäsche gewogen.
Nutzung einer Krankenstuhlwaage
Die
Pflegekraft stellt sicher, dass die Krankenstuhlwaage funktionsfähig
ist.
Die Bremsen
werden festgestellt, damit ein sicherer Transfer auf die Waage und
zurück möglich ist.
Die Fußstützen
werden eingeklappt.
Die Waage wird
angestellt.
Die
Pflegekraft deckt die Sitzfläche mit einem sauberen Handtuch oder
einem Stecklaken ab.
Die
Pflegekraft justiert die Waage und löscht das Taragewicht. In der
Anzeige erscheint "0.00 kg"
Der Bewohner
wird nun auf die Krankenstuhlwaage mobilisiert. Sein Rücken sollte
an der Lehne anliegen. Die Hände werden auf den Armlehnen abgelegt.
Die
Pflegekraft zieht dem Bewohner die Schuhe aus, klappt die Fußstützen
herunter und stellt die Füße darauf ab.
Der Bewohner
wird nun aufgefordert, einige Sekunden still zu sitzen, bis das
Gewicht abgelesen werden kann.
Das Gewicht
wird dokumentiert.
Nachbereitung:
Bei relevanten
Gewichtsveränderungen wird der behandelnde Hausarzt informiert.
Zudem prüfen wir, ob die Pflegeplanung aktualisiert werden sollte.
Eine
regelmäßige Nacheichung der Waagen ist nicht notwendig. Wenn eine
Waage jedoch repariert wurde, muss diese ggf. neu geeicht werden.
Ggf. werden
die Akkus der Sitzwaage wieder aufgeladen.
Wenn die
Sitzwaage verschmutzt wurde oder Feuchtigkeit ausgesetzt wurde, muss
diese gereinigt und nach Herstellervorgaben desinfiziert werden.
Dokumente:
Verantwortlichkeit /
Qualifikation:
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