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Standard "Pflege von Bewohnern mit einem Glaukom ('Grüner Star')"

Rund 800.000 Deutsche leiden unter einem Glaukom. Viele bemerken die Erkrankung erst, wenn sie bereits schwere Schäden am Sehnerv verursacht hat. Diese anfängliche Symptomarmut macht die Pflege von gefährdeten oder bereits betroffenen Senioren nicht leichter.


Standard "Pflege von Bewohnern mit einem Glaukom ('Grüner Star')"


Definition:

  • Ein Glaukom ("grüner Star") ist eine häufig auftretende Erkrankung des Auges, die durch einen erhöhten Augeninnendruck ausgelöst wird. Dieser Druck schädigt auf Dauer den Sehnerv und kann letztlich zur Erblindung des Betroffenen führen.
  • In der Altersgruppe der über 75-Jährigen sind sieben bis acht Prozent von einem Glaukom betroffen. Nach Diabetes mellitus ist das Glaukom mit 15 bis 20 Prozent aller Fälle die häufigste Erblindungsursache in den Industrieländern.
  • Es gibt zwei Formen:
    • Beim chronischen Glaukom entwickeln sich die Sehstörungen schleichend ausgehend von der Sehfeldperipherie. Sie werden vom Betroffenen erst sehr spät bemerkt, wenn die Beeinträchtigungen auch das zentrale Sehfeld erreichen. Dann jedoch sind bereits über 60 Prozent der Sehnervenfasern geschädigt.
    • Ein akutes Glaukom (Glaukomanfall) entwickelt sehr schnell ein heftiges Symptombild. Neben Sehstörungen kommt es zu zahlreichen anderen Begleiterscheinungen wie etwa zu Kopfschmerzen oder zu Übelkeit. Das akute Glaukom muss als Notfall sofort therapiert werden.

Grundsätze:

  • Ein Glaukomanfall ist ein Notfall, da der Bewohner sein Augenlicht verlieren könnte. Bereits der Verdacht auf ein akutes Glaukom rechtfertigt daher eine sofortige Vorstellung beim Augenarzt oder beim augenärztlichen Notfalldienst.
  • Die korrekte und pünktliche Einnahme der Medikamente ist entscheidend für den Therapieerfolg. Senioren mit demenziellen oder mit motorischen Einschränkungen sind damit ggf. überfordert. Im Zweifel werden wir die Applikation stets selbst vornehmen. Die Aspekte der aktivierenden Pflege sind dann nachrangig.

Ziele:

  • Ein Glaukom wird rechtzeitig erkannt und behandelt.
  • Der Bewohner wird vor Folgeschäden und insbesondere vor Erblindung geschützt.
  • Dem Bewohner ist bewusst, wie wichtig eine regelmäßige Medikamenteneinnahme ist.
  • Der Bewohner ist in der Lage, selbstständig mit den Medikamenten umzugehen.
  • Der Bewohner kennt die Ursachen und die möglichen Folgen der Erkrankung.
  • Der Bewohner vermeidet Tätigkeiten, die zu einer Erhöhung des Augeninnendrucks führen.
  • Der Bewohner findet sich trotz nachlassender Sehschärfe und einem schwindenden Sehfeld in seiner Umgebung zurecht.

Vorbereitung:

Prophylaxe

  • Wir schätzen die Gefährdung des Bewohners ab. Das Erkrankungsrisiko wird durch folgende Faktoren erhöht:
    • Alter ab 40 Jahre
    • starke Kurzsichtigkeit (ab - 5 Dioptrien)
    • Diabetes mellitus
    • Arteriosklerose
    • Gerinnungsstörungen
    • häufige allgemeine Durchblutungsstörungen
    • viel Stress
    • genetische Vorbelastung (Vater oder Mutter mit Glaukom)
    • Verletzungen im Bereich der Augen
    • bekannte Entzündungen oder Tumore im Bereich der Augen
    • Nikotin, hohes Cholesterin
    • Fehlerhafte Anwendung von Antihypertensiva (zu rasche medikamentöse Blutdrucksenkung)
    • Bluthochdruck, aber auch sehr niedriger Blutdruck
    • Herzrhythmusstörungen
    • Anwendung von Pupillen erweiternden Medikamenten
    • Konsum von Psychopharmaka
  • Wir empfehlen dem Bewohner, regelmäßig den Augenarzt aufzusuchen. Grundsätzlich sollte alle zwei Jahre der Augeninnendruck ermittelt werden. Dieses etwa im Rahmen einer Brillenverordnung. Wir versichern dem Bewohner, dass die Untersuchung nicht schmerzhaft ist.
  • Die Kosten für die Früherkennungsuntersuchung werden oft nicht von der Krankenkasse übernommen. Der Bewohner oder seine Angehörigen müssen diese selbst tragen. (Hinweis: Die Notwendigkeit dieser Prophylaxen ist umstritten.)

Symptomatik des akuten Glaukoms

  • Wir achten auf Anzeichen für ein akutes Glaukom:
    • Der Bewohner berichtet über verschwommenes Sehen sowie über "Nebel" und Farbringe um Lichtquellen. Schon nach kurzer Zeit klagt der Bewohner über massive Einschränkungen seines Sehvermögens. Er kann z.B. nur noch Handbewegungen direkt vor dem Auge erkennen.
    • Der Bewohner hat starke Schmerzen. Die Beschwerden sind nicht nur auf die Augen beschränkt, sondern betreffen auch die Schläfe, den Hinterkopf, den Ober- und den Unterkiefer.
    • Der Bewohner klagt über Übelkeit. Diese ist ggf. so heftig, dass eine akute Erkrankung im Bauchraum vermutet wird.
    • Die Pupille ist erweitert und lichtstarr.
    • Das Auge ist gerötet.
    • Beim vorsichtigen(!) Ertasten des Auges fühlt sich dieses steinhart an, etwa wie eine Glasmurmel.
    • Bei demenziell erkrankten Bewohnern treten Unruhe, Desorientierung sowie das Manipulieren am Auge auf.
  • Wenn es hinreichende Anzeichen für ein akutes Glaukom gibt, wird der Bewohner umgehend zu einem Augenarzt oder zum augenärztlichen Notfalldienst gefahren.

Symptomatik des chronischen Glaukoms

Wir achten auf Anzeichen für ein chronisches Glaukom:

  • In den ersten Jahren sind zumeist keine Symptome spürbar. Ggf. hat der Bewohner häufig Kopfschmerzen oder Augenbrennen.
  • Da der Augeninnendruck innerhalb von Tagen stark schwanken kann, berichten Betroffene oft über Symptome, die auch beim akuten Glaukom auftreten. Dazu zählen insbesondere die Ringe um Lichtquellen, der Nebel, die Kopfschmerzen und die Augenrötung.
  • Im späteren Verlauf engt sich das Sichtfeld mehr und mehr ein. Es kommt zu einem tunnelartigen Sehen.
  • Die Fähigkeit zum scharfen Sehen geht verloren.

Durchführung:

Beratung des Bewohners

Wir beraten den Bewohner zum richtigen Umgang mit der Krankheit:

  • Wir erläutern dem Bewohner die Ursachen der Krankheit und welche gesundheitlichen Auswirkungen diese haben kann.
  • Der Bewohner soll sich sofort melden, sobald er relevante Symptome (s.o.) verspürt.
  • Wir erklären dem Bewohner, welche Verhaltensweisen er vermeiden soll. Etwa bücken, heben oder pressen.
  • Wir üben mit dem Bewohner den Umgang mit Augentropfen und deren korrekte Applikation.
  • Der Bewohner sollte das Rauchen einstellen. Nikotingenuss kann die Durchblutung des Sehnervs beeinträchtigen.

allgemeine Maßnahmen

  • Ggf. wird der Bewohner von der Bezugspflegekraft zum Augenarzttermin begleitet.
  • Die Nebenwirkungen von Medikamenten können ein Glaukom fördern. Der Bewohner soll keine frei verkäuflichen Präparate ohne Rücksprache einnehmen.
  • Bei jeder Medikation prüfen wir gemeinsam mit dem behandelnden Arzt, ob der Wirkstoff als Nebenwirkung zu einer Erhöhung des Augeninnendrucks führen kann. In solchen Fällen wägen wir den Nutzen des Medikaments mit den Gefahren ab.
  • Bei nachlassender Sehkraft erhöht sich das Sturzrisiko. Wir setzen die im Standard "Sturzprophylaxe" beschriebenen Maßnahmen sorgfältig um.
  • Wir prüfen, ob der Bewohner Sehhilfen benötigt. So kann etwa die Nutzung einer Lupe, einer Lupenbrille oder eines Fernlesegerätes einen Teil der Lesefähigkeit erhalten.
  • Wir stehen dem Bewohner immer für ein Gespräch zur Verfügung. Wir versuchen, seine Zuversicht zu stärken.
  • Wir animieren den Bewohner, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten. Soweit der Bewohner zustimmt, werden die Menschen seines Umfeldes über die Krankheit informiert, damit diese entsprechende Rücksicht nehmen.

medikamentöse Behandlung

  • Bei der Behandlung von Glaukomen stehen verschiedene Medikamente zur Verfügung. Diese werden i.d.R. als Augentropfen appliziert.
  • Die Augentropfen müssen zweimal oder häufiger täglich getropft werden. Wenn der Bewohner dazu nicht mehr in der Lage sein sollte, wird diese Maßnahme von der Pflegekraft übernommen. Die Applikation ist ggf. kompliziert, da gleichzeitig zum Eintropfen der Tränenweg mit einem Finger komprimiert werden muss. Sonst würde das Medikament über die Nasenschleimhaut resorbiert.
  • Für den Therapieerfolg ist eine sorgfältige Applikation der Augentropfen unverzichtbar. Die verordnete Dosis und die Zeitabstände werden konsequent eingehalten.
  • Mit Nebenwirkungen ist auch im Rahmen der medikamentösen Glaukomtherapie zu rechnen. Wir lesen den Beipackzettel sorgfältig durch und kontaktieren ggf. den Augenarzt.
    • Verschiedene Wirkstoffe (z.B. Miotika) führen zu einer Pupillenverengung. In der Folge wird die Sehleistung bei Dunkelheit reduziert.
    • Andere Arzneimittel (z.B. Betablocker) beeinflussen das Herzkreislaufsystem oder lösen Asthmaanfälle aus.
    • Manche Medikamente (z.B. "Prostaglandine") können zur Verfärbung der Iris führen.

Nachbereitung:

Prognose

  • Eine erfolgreiche Behandlung kann den weiteren Verfall der Sehleistung stoppen oder verlangsamen. Bereits entstandene Schäden am Sehnerv sind jedoch bleibend.
  • In vielen Fällen ist eine medikamentöse Behandlung nicht ausreichend. Dann ist eine Augeninnendruck senkende Operation erforderlich.
  • Bei 10 Prozent der Betroffenen bleibt die gesamte Therapie erfolglos. Der Bewohner erblindet teilweise oder vollständig.
  • Unterbleibt die Therapie, kommt es in nahezu allen Fällen zur Erblindung.

weitere Maßnahmen

  • Der Zustand des Bewohners wird sorgfältig überwacht und dokumentiert. Relevant sind insbesondere das Sehvermögen und der Kooperationswille des Bewohners.
  • Ggf. wird die Pflegeplanung an die abnehmenden Sehfähigkeiten des Bewohners angepasst.
  • Der Bewohner muss die festgelegten Nachsorge- und Kontrolluntersuchungen konsequent wahrnehmen.

Dokumente:

  • Pflegeplanung
  • Medikamentenblatt
  • Berichtsblatt

Verantwortlichkeit / Qualifikation:

  • alle Pflegekräfte