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Standard
"Hautschutz für Pflegekräfte"
Bis in die 80er-Jahre hinein zählten
zerschlissene Hände - ebenso wie der kaputte Rücken - zu den
"Erkennungszeichen" jeder altgedienten Pflegekraft. Inzwischen
jedoch haben die Pharmafirmen schonende Desinfektions- und
Reinigungsmittel entwickelt. Diese töten Keime wirksam ab, ohne
die Haut dabei in eine Kraterlandschaft zu verwandeln.
Standard
"Hautschutz für Pflegekräfte"
Definition:
Der Hautschutz umfasst
alle Maßnahmen, die Schäden an der Haut und insbesondere an den Händen
vermeiden. Dazu zählen etwa das Tragen von geeigneten Schutzhandschuhen,
eine wirksame Hautreinigung sowie eine effiziente Hautpflege.
Grundsätze:
-
Die Hände sind das wichtigste "Werkzeug"
jeder Pflegekraft. Daher hat der Hautschutz in unserer Einrichtung
einen hohen Stellenwert.
-
Die Hautpflege zählt zu den beruflichen
Pflichten jeder Pflegekraft und ist letztlich ebenso wichtig wie die
Händehygiene.
-
Ungepflegte und somit trockene oder rissige
Haut lässt sich nicht wirksam desinfizieren.
-
Eine Händedesinfektion ist weniger belastend
als die Hände zu waschen.
-
Hautirritationen sind nur selten die Folge
der alkoholischen Desinfektionsmittel, sondern resultieren zumeist
aus zu häufigem Händewaschen oder mangelhafter Pflege.
-
Eine Hautschutzcreme ist kein Ersatz für
Handschuhe.
Ziele:
-
Die Hände unserer Mitarbeiter werden vor
Einrissen, Schuppungen, Allergien oder Kontaktekzemen geschützt.
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Schädigungen der Haut werden rechtzeitig
erkannt und wirksam behandelt.
-
Unsere Wasch-, Desinfektions- und
Pflegemittel werden von den Pflegekräften akzeptiert.
Vorbereitung:
Hautschutzplan
-
Im Rahmen des Qualitätszirkels
erarbeiten wir einen Hautschutzplan. In diesem ist festgelegt, nach
welchen Tätigkeiten bestimmte Hautpflegemaßnahmen durchzuführen
sind. Bei der Erstellung arbeiten wir eng mit der Gewerbeaufsicht
und der Berufsgenossenschaft zusammen.
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Der Hautschutzplan ist für alle Mitarbeiter
jederzeit einsehbar.
-
Alle Mitarbeiter werden einmal im Jahr über
den Hautschutzplan informiert. Wir stellen sicher, dass jeder
Mitarbeiter die Ziele und Maßnahmen versteht.
Durchführung:
Reinigung und Desinfektion
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Wir benutzen hautschonende Reinigungsmittel.
Diese müssen ph-neutral sein.
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Nach der Benutzung von Handschuhen ist eine
Händedesinfektion durchzuführen.
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Beim Waschen der Hände sind Seifenrückstände
restlos abzuspülen.
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Die Wassertemperatur beim Händewaschen sollte
einen Wert von 40° C nicht übersteigen, da heißes Wasser die Haut
stark reizt.
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Die Hände sind nach dem Waschen gründlich
abzutrocknen. Wir nutzen dafür Einmalhandtücher aus Papier.
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Die Händedesinfektion erfolgt nur, wenn die
Hand zuvor gründlich abgetrocknet wurde.
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Belastend ist vor allem eine Desinfektion mit
direkt anschließender Waschung. Hierbei wird das zuvor gelöste Fett
komplett von der Haut abgewaschen.
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Im Anschluss an jede Händedesinfektion
sollten die Hände mit einem geeigneten Pflegemittel behandelt
werden.
-
Häufiges Händewaschen ist für die Haut eine
große Belastung. Sofern die Haut nicht sichtbar verunreinigt wurde,
ist eine Händedesinfektion zumeist ausreichend.
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Geringe Kontaminationen entfernen wir mit
einem Einmaltuch, das in Desinfektionsmittel getränkt wurde. Danach
werden die Hände komplett desinfiziert.
Handschuhe
-
Wir nutzen puderfreie Handschuhe.
-
Handschuhe werden nur auf sauberer und
trockener Haut getragen.
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Schutzhandschuhe sollten nicht länger als
notwendig getragen werden.
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Bei Tragezeiten von mehr als 10 Minuten
kann eine Pflegekraft dünne Baumwollhandschuhe unterziehen.
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Wir stellen für unsere Pflegekräfte stets
ausreichend Schutzhandschuhe zur Verfügung. Diese müssen immer dann
getragen werden, wenn ein Kontakt mit Ausscheidungen oder anderem
potentiell infektiösem Material bevorsteht.
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Wenn Arbeiten im feuchten Milieu anstehen,
sollten Pflegekräfte grundsätzlich flüssigkeitsdichte Handschuhe
tragen.
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Wir halten Einmalhandschuhe aus Latex, Nitril
und Vinyl bereit, die in den Einheitsgrößen (XS bis XXL) verfügbar
sind.
Pflegemittel
-
Wir nutzen Naturkosmetika und keine Präparate
aus Silikon oder Erdöl.
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Wir stellen für unsere Pflegekräfte
ausreichend Hautschutzmittel zur Verfügung. Die Auswahl der
Präparate erfolgt in enger Absprache mit unseren Mitarbeitern.
Insbesondere nutzen wir Angebote der Hersteller, deren Produkte für
einen gewissen Zeitraum kostenfrei zu testen.
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Bei der Auswahl der Produkte sind drei
Kriterien entscheidend: eine nachgewiesene Wirksamkeit, die
Akzeptanz der Mitarbeiter und der Preis.
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Wir nutzen ausschließlich Produkte, die in
Tuben oder Spendern geliefert werden.
-
Bei Fragen suchen wir den Kontakt zu
Dermatologen oder Apothekern.
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Hautpflegemittel können die Wirksamkeit von
Desinfektionsmitteln beeinträchtigen. Daher sollten sie vornehmlich
in Pausen, sowie vor Dienstantritt und nach Dienstende genutzt
werden.
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Pflegekräfte dürfen keine privaten
Pflegemittel mit in die Einrichtung bringen.
Schutz der Hände im Privatleben
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Bei kalter Witterung (5°C und kälter) sollten
Pflegekräfte wärmende Handschuhe tragen. Ansonsten führt die
verringerte Talkproduktion zu Juckreiz und Rötungen.
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Pflegekräfte sollten auch zuhause regelmäßig
Hautschutzpräparate auftragen.
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Bei allen Tätigkeiten, die privat die Gefahr
von Kleinstverletzungen bergen, sollten Pflegekräfte
Schutzhandschuhe tragen. Dieses etwa bei Gartenarbeiten oder
Heimwerkertätigkeiten.
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Pflegekräfte sollten im Sommer auf einen
konsequenten Sonnenschutz achten, da auch die Hände unter dem
UV-Licht leiden.
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Pflegekräfte sollten bei der eigenen
Nagelpflege besonders vorsichtig vorgehen und Verletzungen strikt
vermeiden.
Weiteres
-
Selbst kleinste Verletzungen sollten mit
einem flüssigkeitsdichten Pflaster versorgt werden.
Nachbereitung:
medizinische Überwachung
-
Es ist Aufgabe der Pflegedienstleitung, den
(Hand-)Hautzustand der Mitarbeiter regelmäßig in Augenschein zu nehmen.
Zudem erfolgt eine gezielte medizinische Vorsorge durch den
Betriebsarzt.
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Wenn Pflegekräfte Hauterscheinungen
beobachten, haben sie unverzüglich den Betriebsarzt oder einen
Hautarzt aufzusuchen.
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Wenn eine Hautschädigung festgestellt wird,
muss diese zunächst abheilen. In dieser Zeit wird die Pflegekraft
von allen Aufgaben freigestellt, die die Hände stark belasten.
Dokumente:
Hautschutzplan
Verantwortlichkeit /
Qualifikation:
alle Pflegekräfte
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