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Standard "Hautschutz für Pflegekräfte"

Bis in die 80er-Jahre hinein zählten zerschlissene Hände - ebenso wie der kaputte Rücken - zu den "Erkennungszeichen" jeder altgedienten Pflegekraft. Inzwischen jedoch haben die Pharmafirmen schonende Desinfektions- und Reinigungsmittel entwickelt. Diese töten Keime wirksam ab, ohne die Haut dabei in eine Kraterlandschaft zu verwandeln.


Standard "Hautschutz für Pflegekräfte"


Definition:

Der Hautschutz umfasst alle Maßnahmen, die Schäden an der Haut und insbesondere an den Händen vermeiden. Dazu zählen etwa das Tragen von geeigneten Schutzhandschuhen, eine wirksame Hautreinigung sowie eine effiziente Hautpflege.


Grundsätze:

  • Die Hände sind das wichtigste "Werkzeug" jeder Pflegekraft. Daher hat der Hautschutz in unserer Einrichtung einen hohen Stellenwert.
  • Die Hautpflege zählt zu den beruflichen Pflichten jeder Pflegekraft und ist letztlich ebenso wichtig wie die Händehygiene.
  • Ungepflegte und somit trockene oder rissige Haut lässt sich nicht wirksam desinfizieren.
  • Eine Händedesinfektion ist weniger belastend als die Hände zu waschen.
  • Hautirritationen sind nur selten die Folge der alkoholischen Desinfektionsmittel, sondern resultieren zumeist aus zu häufigem Händewaschen oder mangelhafter Pflege.
  • Eine Hautschutzcreme ist kein Ersatz für Handschuhe.

Ziele:

  • Die Hände unserer Mitarbeiter werden vor Einrissen, Schuppungen, Allergien oder Kontaktekzemen geschützt.
  • Schädigungen der Haut werden rechtzeitig erkannt und wirksam behandelt.
  • Unsere Wasch-, Desinfektions- und Pflegemittel werden von den Pflegekräften akzeptiert.

Vorbereitung:

Hautschutzplan

  •  Im Rahmen des Qualitätszirkels erarbeiten wir einen Hautschutzplan. In diesem ist festgelegt, nach welchen Tätigkeiten bestimmte Hautpflegemaßnahmen durchzuführen sind. Bei der Erstellung arbeiten wir eng mit der Gewerbeaufsicht und der Berufsgenossenschaft zusammen.
  • Der Hautschutzplan ist für alle Mitarbeiter jederzeit einsehbar.
  • Alle Mitarbeiter werden einmal im Jahr über den Hautschutzplan informiert. Wir stellen sicher, dass jeder Mitarbeiter die Ziele und Maßnahmen versteht.

Durchführung:

Reinigung und Desinfektion

  • Wir benutzen hautschonende Reinigungsmittel. Diese müssen ph-neutral sein.
  • Nach der Benutzung von Handschuhen ist eine Händedesinfektion durchzuführen.
  • Beim Waschen der Hände sind Seifenrückstände restlos abzuspülen.
  • Die Wassertemperatur beim Händewaschen sollte einen Wert von 40° C nicht übersteigen, da heißes Wasser die Haut stark reizt.
  • Die Hände sind nach dem Waschen gründlich abzutrocknen. Wir nutzen dafür Einmalhandtücher aus Papier.
  • Die Händedesinfektion erfolgt nur, wenn die Hand zuvor gründlich abgetrocknet wurde.
  • Belastend ist vor allem eine Desinfektion mit direkt anschließender Waschung. Hierbei wird das zuvor gelöste Fett komplett von der Haut abgewaschen.
  • Im Anschluss an jede Händedesinfektion sollten die Hände mit einem geeigneten Pflegemittel behandelt werden.
  • Häufiges Händewaschen ist für die Haut eine große Belastung. Sofern die Haut nicht sichtbar verunreinigt wurde, ist eine Händedesinfektion zumeist ausreichend.
  • Geringe Kontaminationen entfernen wir mit einem Einmaltuch, das in Desinfektionsmittel getränkt wurde. Danach werden die Hände komplett desinfiziert.

Handschuhe

  • Wir nutzen puderfreie Handschuhe.
  • Handschuhe werden nur auf sauberer und trockener Haut getragen.
  • Schutzhandschuhe sollten nicht länger als notwendig getragen werden.
  • Bei Tragezeiten von mehr als 10 Minuten kann eine Pflegekraft dünne Baumwollhandschuhe unterziehen.
  • Wir stellen für unsere Pflegekräfte stets ausreichend Schutzhandschuhe zur Verfügung. Diese müssen immer dann getragen werden, wenn ein Kontakt mit Ausscheidungen oder anderem potentiell infektiösem Material bevorsteht.
  • Wenn Arbeiten im feuchten Milieu anstehen, sollten Pflegekräfte grundsätzlich flüssigkeitsdichte Handschuhe tragen.
  • Wir halten Einmalhandschuhe aus Latex, Nitril und Vinyl bereit, die in den Einheitsgrößen (XS bis XXL) verfügbar sind.

Pflegemittel

  • Wir nutzen Naturkosmetika und keine Präparate aus Silikon oder Erdöl.
  • Wir stellen für unsere Pflegekräfte ausreichend Hautschutzmittel zur Verfügung. Die Auswahl der Präparate erfolgt in enger Absprache mit unseren Mitarbeitern. Insbesondere nutzen wir Angebote der Hersteller, deren Produkte für einen gewissen Zeitraum kostenfrei zu testen.
  • Bei der Auswahl der Produkte sind drei Kriterien entscheidend: eine nachgewiesene Wirksamkeit, die Akzeptanz der Mitarbeiter und der Preis.
  • Wir nutzen ausschließlich Produkte, die in Tuben oder Spendern geliefert werden.
  • Bei Fragen suchen wir den Kontakt zu Dermatologen oder Apothekern.
  • Hautpflegemittel können die Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln beeinträchtigen. Daher sollten sie vornehmlich in Pausen, sowie vor Dienstantritt und nach Dienstende genutzt werden.
  • Pflegekräfte dürfen keine privaten Pflegemittel mit in die Einrichtung bringen.

Schutz der Hände im Privatleben

  • Bei kalter Witterung (5°C und kälter) sollten Pflegekräfte wärmende Handschuhe tragen. Ansonsten führt die verringerte Talkproduktion zu Juckreiz und Rötungen.
  • Pflegekräfte sollten auch zuhause regelmäßig Hautschutzpräparate auftragen.
  • Bei allen Tätigkeiten, die privat die Gefahr von Kleinstverletzungen bergen, sollten Pflegekräfte Schutzhandschuhe tragen. Dieses etwa bei Gartenarbeiten oder Heimwerkertätigkeiten.
  • Pflegekräfte sollten im Sommer auf einen konsequenten Sonnenschutz achten, da auch die Hände unter dem UV-Licht leiden.
  • Pflegekräfte sollten bei der eigenen Nagelpflege besonders vorsichtig vorgehen und Verletzungen strikt vermeiden.

Weiteres

  • Selbst kleinste Verletzungen sollten mit einem flüssigkeitsdichten Pflaster versorgt werden.

Nachbereitung:

medizinische Überwachung

  • Es ist Aufgabe der Pflegedienstleitung, den (Hand-)Hautzustand der Mitarbeiter regelmäßig in Augenschein zu nehmen. Zudem erfolgt eine gezielte medizinische Vorsorge durch den Betriebsarzt.
  • Wenn Pflegekräfte Hauterscheinungen beobachten, haben sie unverzüglich den Betriebsarzt oder einen Hautarzt aufzusuchen.
  • Wenn eine Hautschädigung festgestellt wird, muss diese zunächst abheilen. In dieser Zeit wird die Pflegekraft von allen Aufgaben freigestellt, die die Hände stark belasten.

Dokumente:

Hautschutzplan


Verantwortlichkeit / Qualifikation:

alle Pflegekräfte