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Standard "Hygienekommission"

Das Konzept der Hygienekommission stammt ursprünglich aus dem Krankenhausbereich, wird inzwischen aber als "Qualitätszirkel für Hygiene" auch vermehrt in der Altenpflege eingesetzt. Mit einem Standard können Sie die Aufgaben und Befugnisse der Hygienekommission festlegen.


Standard "Hygienekommission"


Definition:

  • Eine Hygienekommission ist ein Gremium mit der Aufgabe, die Heimleitung in Fragen der Infektionsprophylaxe zu beraten und zu unterstützen. Andere übliche Bezeichnungen für eine Hygienekommission sind "Qualitätszirkel für Hygiene", "Hygienegruppe" oder "Hygieneteam". Eine Hygienekommission ist also grundsätzlich nichts anderes als ein konventioneller Qualitätszirkel, der sich allerdings auf die Infektionsprophylaxe konzentriert.
  • Anders als in Krankenhäusern ist die Installation einer Hygienekommission in einem Alten- und Pflegeheim nicht vorgeschrieben. Wir haben uns aufgrund der vielen Vorteile (s.u.) dennoch dazu entschlossen.
  • Die Hygienekommission setzt sich aus Mitarbeitern aller Funktionsbereiche zusammen. Dieses ist notwendig, da Hygiene eine übergreifende Aufgabe ist, die nicht allein auf die Pflege und auf die Hauswirtschaft beschränkt ist. Auch Mitarbeiter der Haustechnik, der Reinigungsfirmen und andere externe Partner können durch mangelnde Hygiene für Infektionsübertragungen verantwortlich sein.
  • Wir wollen, dass alle Mitarbeiter die Notwendigkeit und Richtigkeit der Hygienevorgaben verstehen. Dieses ist bei Entscheidungen der Geschäftsführung ohne Beteiligung der Mitarbeiter problematisch, da diese "von oben nach unten" getroffen werden. Richtlinien einer Hygienekommission werden von den Mitarbeitern bereitwilliger akzeptiert und umgesetzt, da mehrere Menschen und Funktionsbereiche in den Entscheidungsprozess eingebunden werden.
  • Eine bereits installierte und arbeitsfähige Hygienekommission hat den Vorteil, dass sie im Notfall sofort aktiviert werden kann. Beispiel: In der Einrichtung kommt es zu einer Welle von Brechdurchfall. Der Auslöser muss nun schnell gefunden und beseitigt werden.
(Die Bildung einer Hygienekommission ist zumeist nur in größeren Häusern sinnvoll. In kleinen Einrichtungen ist es i.d.R. ausreichend, einen Hygienebeauftragten zu benennen. Dieser kann die weitere Vernetzung innerhalb der Funktionsbereiche auf unbürokratische Weise organisieren, also auf dem sprichwörtlichen "kleinen Dienstweg".)

Grundsätze:

  • Die Hygienekommission plant als übergeordnetes Gremium die langfristigen Entwicklungen der Hygiene. Für die praktische Detailarbeit bleiben insbesondere der Hygienebeauftragte und der Qualitätsbeauftragte zuständig.
  • Die Hygienekommission hat ein Mitspracherecht bei allen Entscheidungen zu hygienerelevanten Fragen.

Ziele:

  • Wir entwickeln wirksame Strategien zur Vermeidung von Infektionen.
  • Wenn es dennoch zu einem Ausbruch einer Infektionskrankheit kommt, verfügen wir über fertige Konzepte, um die Infektionen einzudämmen.

Vorbereitung:

Organisation

  • Die Einrichtung verfügt über einen Hygienebeauftragten. Dieser wurde entsprechend fortgebildet. Mittels Rundschreiben wurden alle Mitarbeiter über die Ernennung informiert.
  • Wir haben einen Qualitätsbeauftragten. Ein QM-System ist installiert.
  • Bei der Terminplanung für die Sitzungen der Hygienekommission nehmen wir Rücksicht auf die Arbeitsbelastung aller Mitglieder. Es sollte sichergestellt sein, dass alle Mitglieder teilnehmen können oder zumindest einen Stellvertreter entsenden können.
  • Wir stellen sicher, dass die Mitglieder der Hygienekommission ihre neuen Aufgaben wahrnehmen können und ausreichend Zeitreserven dazu haben. Ggf. werden sie von Kollegen entlastet.

Zusammenstellung

  • Die Hygienekommission besteht aus folgenden Mitgliedern:
  • Pflegedienstleitung
  • Hauswirtschaftsleitung
  • Küchenleitung
  • Hausmeister
  • Qualitätsbeauftragter
  • Beauftragter für Arbeitsschutz
  • Hygienebeauftragter (in großen Einrichtungen haben der Pflegebereich und die Hauswirtschaft ggf. jeweils einen eigenen Hygienebeauftragten)
Zusätzlich kann die Hygienekommission um externe Berater und Kooperationspartner erweitert werden, also:
  • Hausärzte
  • Krankenhausärzte
  • Betriebsarzt
  • Verwaltungsleitung
  • Apotheker
  • Führungskräfte der Reinigungsfirmen
  • externe Referenten
  • Heimbeirat

Durchführung:

Anlässe für ein Treffen der Hygienekommission / Aufgaben der Hygienekommission

Die Hygienekommission trifft sich zweimal im Jahr zur regulären Sitzung, um hygienerelevante Themen zu diskutieren:

  • Die Hygienekommission legt fest, welche generellen Ziele mit dem einrichtungsinternen Hygienemanagement erreicht werden sollen. Sie definiert auch, auf welche Weise die Fortschritte erfasst und gemessen werden sollen.
  • Der aktuelle Status hinsichtlich der Hygiene wird diskutiert. Die Hygienekommission prüft, ob die beim letzten Treffen festgelegten Ziele erreicht oder verfehlt wurden. Die Hygienekommission bestimmt die Faktoren, die ggf. einen Erfolg bislang behindern. Danach werden Maßnahmen diskutiert, die diese Hindernisse beseitigen sollen.
  • Die Ergebnisse der zurückliegenden Hygienevisiten werden anhand der dabei ausgefüllten Protokolle diskutiert.
  • Falls der Qualitätsbeauftragte ein internes Audit durchgeführt hat, werden die Abschnitte, die sich mit der Hygiene befassen, thematisiert.
  • Die Strategien zur innerbetrieblichen Aus- und Weiterbildung hinsichtlich der Hygiene werden festgelegt.
  • Die Hygienekommission prüft, ob die Hygienepläne und Desinfektionspläne überarbeitet werden müssen.
  • Der Qualitätsbeauftragte und der Hygienebeauftragte legen Entwürfe für neue Standards vor, die sie zuvor entwickelt haben. Diese werden in der Hygienekommission diskutiert, ggf. modifiziert und danach als gültig verabschiedet.
  • Es werden Maßnahmen diskutiert und danach festgelegt, die die Erkennung und Erfassung von nosokomialen Infektionen sicherstellen.
Darüber hinaus gibt es verschiedene Anlässe, die zu außerplanmäßigen Sitzungen führen:
  • Es sind umfassende Änderungen des Hygienemanagements geplant, die über die Aktualisierung von einzelnen Standards des QM-Handbuches hinausgehen.
  • Es steht eine Zertifizierung an (TÜV, DIN-EN-ISO, verbandsinterne Siegel usw.). Für ein erfolgreiches Abschneiden sind umfassende Verbesserungen des Hygienemanagements erforderlich.
  • Die Vergabe von Aufträgen an externe Dienstleister steht an, etwa im Bereich der Lebensmittelversorgung, der Gebäudereinigung oder der Textilreinigung. Die Partner sollen vertraglich zur Einhaltung der in unserem Hause üblichen Hygienestandards verpflichtet werden.
  • Es droht eine lokale oder bundesweite Infektionswelle, etwa ein besonders aggressiver Grippevirenstamm, eine Noro-Welle usw. Wir wollen unsere Einrichtung entsprechend vorbereiten.
  • Es kommt bereits zu einer gravierenden Häufung von Infektionen unter den Bewohnern oder unter den Pflegekräften, die möglicherweise auf Hygienemängel zurückzuführen sind.
  • Äußere Faktoren beeinträchtigen unsere Hygiene, etwa Streiks bei der Müllabfuhr oder bei Kooperationspartnern.
  • Der MDK hat eine Prüfung durchgeführt, in deren Verlauf Hygienemängel gerügt wurden.
  • Es gab anlassbezogene Kontrollen der Heimaufsicht oder des Gesundheitsamtes, in deren Verlauf Hygienedefizite sichtbar wurden.
  • Eine umfangreiche Beschaffung von Medizinprodukten ist geplant. Dieses hätte Auswirkungen auf das Hygienemanagement.
  • Das Gebäude oder die Haustechnik soll umgebaut oder erweitert werden. Bei der Planung sind auch Hygieneaspekte zu berücksichtigen.
  • Die fachliche Ausrichtung der Einrichtung soll geändert oder erweitert werden. Dadurch ist auch eine Anpassung des Hygienemanagements erforderlich. Beispiel: Es soll eine Station für Beatmungspatienten errichtet werden.

Weiteres

  • Alle in der Hygienekommission besprochenen Inhalte unterliegen der Vertraulichkeit. Es ist zu vermeiden, dass Arbeitspapiere, Entwürfe und andere Vorversionen im Pflegeteam kursieren und dort für Unruhe sorgen. Wir veröffentlichen unsere Dokumente erst dann, wenn diese von der Hygienekommission für allgemeingültig erklärt wurden.
  • Eine reguläre Sitzung sollte maximal zwei Stunden dauern.
  • Ein Mitarbeiter wird damit beauftragt, ein Protokoll zu erstellen.
  • Innerhalb der Hygienekommission sind alle Teilnehmer gleichberechtigt. Eine Hygienekommission, in der die Heimleitung alle anderen Mitarbeiter dominiert, ist kontraproduktiv und sinnlos.

Nachbereitung:

  • Der damit beauftragte Mitarbeiter erstellt das Protokoll. Dieses enthält eine Zusammenfassung der besprochenen Themen. Zusätzlich werden die Beschlüsse in Form eines Maßnahmenplans schriftlich fixiert. Das Dokument wird später allen Mitgliedern per Hauspost zugestellt.
  • Die Hygienekommission stellt sicher, dass alle Mitarbeiter von relevanten Entscheidungen erfahren. Dieses etwa über Aushänge am schwarzen Brett oder über die Hauspost.

Dokumente:

  • Hygienepläne
  • Desinfektionspläne
  • Pflegestandards
  • Stellenbeschreibungen
  • Fortbildungspläne

Verantwortlichkeit / Qualifikation:

  • alle Mitglieder der Hygienekommission