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Standard "Influenza (Virusgrippe)"
Für
Pflegekräfte bedeutet die Versorgung von grippekranken Senioren eine
erhebliche Mehrbelastung; nicht zuletzt, da gleichzeitig auch immer
mehr Mitarbeiter ausfallen. Mit der
Version 3 bringen wir unseren Standard zur Infektionsprophylaxe und zur
Pflege von Betroffenen auf den aktuellen Stand.
Standard "Influenza (Virusgrippe)"
Definition:
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Die Grippe tritt zumeist epidemisch auf mit einer Häufung in den Wintermonaten.
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Die Ansteckung erfolgt durch
Tröpfcheninfektionen. Keimhaltige Sekrettröpfchen werden durch Niesen,
durch Husten oder sogar durch Sprechen in die Raumluft abgegeben. Sie
können mehrere Meter im Raum schweben, bevor sie zu Boden sinken.
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Eine häufige Begleiterscheinung einer
Influenzaerkrankung ist die sog. "Superinfektion". Der Erkrankte leidet
also zunächst an einer Influenza, also an einer Viruserkrankung. Durch
die damit verbundene Schwächung der Immunabwehr kommt es zusätzlich zu
einer bakteriellen Infektion. Der gleichzeitige Angriff verschiedener
Erregertypen überfordert die körperlichen Ressourcen vieler Senioren.
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Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sind
aufgrund ihres Alters und ggf. vorliegender Grunderkrankungen stark
gefährdet. Insbesondere bei Menschen mit chronischen
Herz-Lungen-Erkrankungen, mit Stoffwechselstörungen oder mit
Immundefekten kann die Grippe zu schwersten Verlaufsformen führen. Dazu
zählen etwa eine Lungenentzündung, eine Gehirnhautentzündung und eine
Herzmuskelentzündung. Ggf. tritt der Tod innerhalb von 48 Stunden nach
der Infektion ein. Abhängig von der Aggressivität des jeweils
kursierenden Virustyps sterben in Deutschland zwischen 7000 bis 15.000
Menschen an dem Influenzavirus.
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Die Influenza ist abzugrenzen von einem
grippalen Infekt. Das Symptombild eines grippalen Infekts ähnelt dem
der Influenza, verläuft aber deutlich milder.
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Gegen die Influenza existiert eine Impfung, die
allerdings jedes Jahr wiederholt werden muss. Durch die Impfung erwirbt
der Patient im Idealfall eine zeitlich begrenzte Immunität. In vielen
Fällen wird zumindest die Krankheitsdauer reduziert und das Risiko von
Komplikationen gesenkt.
Grundsätze:
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Die Basis jeder Influenza-Prophylaxe ist die
Schutzimpfung. Wir raten dringend allen Bewohnern, Mitarbeitern (auch Schwangere) sowie
externen Partnern, sich impfen zu lassen.
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Beschäftigte im Gesundheitswesen haben eine
erhöhte Verantwortung, sich selbst durch Impfung und durch
Hygienemaßnahmen vor einer Infektion zu schützen.
Ziele:
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Durch eine konsequente Impfung möglichst vieler Mitarbeiter und Senioren wird ein größerer Influenzaausbruch vermieden.
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Eine Erkrankung von Bewohnern wird zeitnah
erkannt. Durch eine frühzeitige medikamentöse Therapie werden
Komplikationen vermieden und die Erkrankungsdauer verkürzt.
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Falls die medikamentöse Therapie zu spät
erfolgt oder keinen Effekt zeigt, wird der Zustand des Bewohners so
weit stabilisiert, dass er die Erkrankung gefahrlos durchsteht.
Insbesondere wird eine Superinfektion vermieden.
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Folgeschäden bleiben aus.
Vorbereitung:
Grippeimpfung
Wir nutzen die Möglichkeiten einer Grippeimpfung:
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Alle Mitarbeiter werden per Rundschreiben im Oktober gebeten, sich gegen Grippe impfen zu lassen.
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Alle Bewohner werden im persönlichen
Beratungsgespräch durch die Bezugspflegekraft gebeten, sich impfen zu
lassen. Sofern der Bewohner einer Betreuung unterliegt, wird der
Betreuer um Zustimmung gebeten. Falls möglich, sollten Senioren
spezielle Impfstoffe mit Wirkstoffverstärker erhalten.
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In der Heimzeitung im September wird auf die Möglichkeit einer Impfung hingewiesen.
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Falls Bewohner nicht mobil sind, wird der
Hausarzt um einen Hausbesuch gebeten. Ggf. wird ein ohnehin anstehender
Termin mit der Impfung verknüpft.
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Wir beachten, dass die Impfung jedes Jahr wiederholt werden muss.
Allgemeine Prophylaxe
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Durch eine Stärkung des Immunsystems wird der Krankheitsverlauf der Influenza verkürzt und abgemildert:
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Der Bewohner soll sich möglichst täglich an der frischen Luft bewegen.
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Wir achten auf eine gesunde und vitaminreiche Ernährung.
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Soweit der Bewohner dieses akzeptiert und keine Kontraindikation besteht, sollte er Kalt-warm-Wechselduschen durchführen.
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Während der Grippesaison sollte der Bewohner Menschenansammlungen meiden.
Infektionserkennung
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Wir achten stets auf Anzeichen einer Grippeinfektion:
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plötzliches hohes Fieber mit 39° C bis 40° C
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Frösteln, Zähneklappern
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Rasselgeräusche beim Atmen
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geröteter Rachen
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Rachenbeschwerden, insbesondere Schluckbeschwerden oder Heiserkeit
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Unruhe und Schlafstörungen
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angeschwollene Nasenschleimhaut
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Kopf-, Glieder-, Muskel- u. Kreuzschmerzen
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Husten
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Wir achten auf die Farbe und auf die Konsistenz
des Sputums. Ein grünliches Sputum ist ein Indiz für eine bakterielle
Superinfektion.
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Kriterien für die Vorstellung beim Arzt bzw. für die Alarmierung des Notarztes:
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Atemnot (Erhöhung der Atemfrequenz oder Zyanose)
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starker Husten
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eitriger Auswurf
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hohes Fieber
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nicht kompensierbarer Flüssigkeitsverlust
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Kreislaufinstabilität
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starke Schmerzen
Durchführung:
Pflege erkrankter Bewohner
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Der Bewohner sollte strikte Bettruhe halten.
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Wir führen regelmäßig alle notwendigen
Prophylaxen durch, etwa Obstipations-, Thrombose-, Intertrigo-,
Exsikkose- und Dekubitusprophylaxen. Besonders wichtig sind Maßnahmen
im Rahmen der Pneumonieprophylaxe, da die Lungenentzündung eine häufige
Komplikation ist.
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Ggf. braucht der Bewohner mehr Hilfe bei der
Körperpflege als bislang. Wenn der Bewohner zu erschöpft ist, kann die
Körperpflege auf das notwendigste Maß reduziert werden, etwa auf die
Zahn- und Mundpflege sowie auf die Intimpflege.
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Wir ermitteln regelmäßig die Vitalwerte (Puls
und Blutdruck) sowie Angaben zum Allgemeinzustand (Hautfarbe,
Atemfrequenz, Schwitzen).
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Ggf. helfen wir dem Bewohner bei der
Nahrungsaufnahme. Bei einer Influenzainfektion ist der Bewohner häufig
appetitlos und muss zum Essen animiert werden. Ggf. erhält der Bewohner
Wunschkost, die leicht verdaulich und vitaminreich sein sollte.
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Ggf. kann der Bewohner mit Kamille oder mit
Salzlösung inhalieren oder mit Salbeitee gurgeln. Dadurch wird eine
mögliche Rachenentzündung abgemildert.
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Das weitere Vorgehen ist in den Standards
"Pflege von Senioren mit Fieber" sowie "Pflege von Senioren mit
Pneumonie" beschrieben.
Medikamentöse Therapie:
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Die Wirksamkeit von Grippemitteln wie Tamiflu
und Relenza ist umstritten. Sofern der Arzt diese Arzneimittel
verschreibt, achten wir auf die typischen Nebenwirkungen:
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Oseltamivir ("Tamiflu"): Übelkeit, Erbrechen,
Durchfall, Magen- bzw. Bauchschmerzen treten zumeist nur nach der
ersten Applikation des Arzneimittels auf. Die Nebenwirkungen lassen
i.d.R. im weiteren Verlauf der Therapie nach. Die Beschwerden werden
reduziert, wenn der Bewohner den Wirkstoff zusammen mit Nahrung
einnimmt.
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Zanamivir ("Relenza"): Es kann zu
Hautausschlag kommen. Allergische Reaktionen, Bronchospasmen, Dyspnoe
sowie ein Engegefühl im Halsbereich sind selten.
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Bei einer Superinfektion erhält der Bewohner ggf. ein Antibiotikum.
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Bei starken Schmerzen kann der Bewohner ein Analgetikum einnehmen.
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Bei Fieber erfolgt die medikamentöse Therapie gemäß des Standards "Pflege von Senioren mit Fieber".
Hygienemaßnahmen:
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Im Kontakt mit einem an Influenza erkrankten
Senioren sollten Pflegekräfte einen Mund-Nase-Schutz tragen. Ggf. ist
auch eine Schutzbrille sinnvoll.
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Bei direktem Körperkontakt mit dem erkrankten Bewohner sollte die Pflegekraft Einmalhandschuhe sowie einen Schutzkittel tragen.
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Nach jeder Pflegemaßnahme erfolgt eine hygienische Händedesinfektion.
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Reinigungskräfte werden über die Infektionsgefahr informiert und tragen ebenfalls entsprechende Schutzkleidung.
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Verschiedene Bereiche werden täglich per Wischdesinfektion gesäubert:
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patientennahe Flächen (etwa Nachttisch, Bettgestell, Rufsystem, Telefon)
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Nassbereich, Handwaschbecken, Toilettenräume (Toilettenbrille, Zieh- oder Spülmechanismen usw.)
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Fußböden (sofern wischbar) im Zimmer der erkrankten Bewohner
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Türgriffe und andere Flächen, die häufig und von vielen verschiedenen Personen angefasst werden
Weitere Maßnahmen:
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Die Anzahl der Personen mit direktem Kontakt
zum Kranken wird auf ein Minimum begrenzt. Der Pflegebedürftige sollte
keinen Besuch empfangen, außer durch den behandelnden Arzt.
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Ein etwaiger Mitbewohner sollte bis zur Gesundung in einem anderen Zimmer untergebracht werden.
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Dem erkrankten Bewohner sollte ein eigenes Badezimmer zugewiesen werden.
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Termine bei externen Therapeuten werden abgesagt.
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Sobald bei Mitarbeitern influenzaähnliche
Symptome auftreten, werden diese nicht mehr für die Versorgung der
Heimbewohner eingesetzt. In solchen Fällen ist ein unverzüglicher
Arzttermin notwendig.
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Schwangere Pflegekräfte müssen den Kontakt mit infizierten Bewohnern und Kollegen meiden.
Maßnahmen bei einer schweren Grippewelle
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Eine schwere Grippewelle führt zu zwei
Effekten: Der Pflegebedarf der Bewohner steigt sprunghaft an.
Gleichzeitig stehen weniger Pflegekräfte zur Verfügung, etwa weil diese
selbst erkrankt sind oder weil sie zu Hause ein erkranktes Kind
versorgen müssen.
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Um Infektionsmöglichkeiten zu reduzieren und
Infektketten zu unterbrechen, werden alle Gemeinschaftsveranstaltungen
auf das Notwendigste beschränkt.
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Ggf. nehmen die Bewohner ihre Mahlzeiten im Zimmer ein.
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Besucher haben ohne zwingenden Grund keinen
Zutritt mehr zur Einrichtung. Die Haupttüren werden verschlossen und
mit entsprechenden Hinweisschildern versehen.
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Wir machen unsere externen Partner auf die Gefahr aufmerksam.
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Wir bereiten uns darauf vor, dass auch das
betreuende Personal in großer Zahl erkrankt. Wir nutzen dann
zusätzliche personelle Ressourcen (z.B. Freiwillige, Aushilfskräfte,
selbstständige Pflegekräfte).
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Wir prüfen, auf welche Pflegemaßnahmen ggf. vorübergehend verzichtet werden kann, um unsere personellen Ressourcen zu schonen.
Nachbereitung:
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Nach einer überstandenen Grippe wird ein
Bewohner in den folgenden zwei bis drei Wochen unter einer allgemeinen
Leistungsschwäche leiden. Auch die Infektanfälligkeit wird erhöht sein.
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Sobald die Infektion abklingt, beginnen wir mit der Mobilisierung des Bewohners.
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Eine durchgestandene Influenza führt zu keiner
dauerhaften Immunität. Im nächsten Jahr kann der Betroffene erneut an
Grippe erkranken.
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Ggf. wird die Pflegeplanung angepasst.
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Wenn sich Grippefälle in einer Einrichtung
häufen, so besteht gegenüber dem Gesundheitsamt eine Meldepflicht.
Todesfälle durch Grippe müssen gemeldet werden.
Dokumente:
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Vitalzeichenkontrollblatt
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Berichtsblatt
-
Blatt "Meldungen an den Arzt"
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Ein- und Ausfuhrprotokoll
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Durchführungsnachweise
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ggf. Meldebogen an das Gesundheitsamt
Verantwortlichkeit / Qualifikation:
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alle Mitarbeiter
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externe Partner
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